
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar III
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I und II für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt:
Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG
Teilnahme an der BR-Sitzung
Vetorecht der JAV
Aussetzen von BR-Beschlüssen
Besprechung mit BR und Arbeitgeber
Mitwirkungsrechte der JAV
Antragsrecht
Überwachungsrecht
Anregungsrecht
Unterrichtungsrechte
Weitere Organe der Betriebsverfassung
Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Schwerbehindertenvertreter
GJAV
KJAV
Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
Verfahrensgrundsätze
Antragsberechtigung
Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
Vor großen Gruppen sicher auftreten
Große Strategen
Aufbau und Strategieplanung (Übung)
Auf Fragen professionell reagieren
Diskussionen sicher leiten und Moderieren
Konfliktbewältigung
Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
Beziehungsstörungen
Innere und äußere Konflikte
Zeitmanagement
Prinzipien und Regel der Zeitplanung
System der Zeitplanung
Pareto-Zeitprinzip
Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
Notwendigkeit der Entscheidung
Tagesrhythmus
Tagesrahmenplan (Übung)
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Aktuelle Rechtsprechung 2022
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG