
Professionelle (lösungsorientierte) Gesprächsführung
Konflikte gehören zum Arbeitsalltag. Unterschiedliche Ansichten, betriebliche Veränderungen, ein mangelnder Informationsfluss können Gründe dafür sein.
Welche Möglichkeiten gibt es, mit diesen Situationen (Mitarbeitergespräche, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Entscheidungsfindung im eigenen Gremium) konstruktiv umzugehen?
Im Seminar werden die Grundlagen der Kommunikation und einer lösungsorientierten Gesprächsführung vermittelt. Wenn die verschiedenen Anliegen der Beteiligten in wertschätzender Weise herausgearbeitet werden, führt dies oft zu Ergebnissen, mit denen alle einverstanden sein können.
Das Seminar ist so gestaltet, dass sich nach einer theoretischen Einführung jeweils kurze Übungssequenzen anschließen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarinhalte:
Einführung
Lösungsorientierte Gesprächsführung
Grundhaltung + Kommunikationsmodelle
Unterscheidung zwischen Sach- und Beziehungsebene
Gesprächsführung für Betriebsräte
Techniken des aktiven Zuhörens
Fragetechniken, insbesondere lösungsorientierte Fragen
Gesprächsvorbereitung, Zielformulierungen
Ressourcen erkennen und nutzen
Konfliktmanagement
Psychische Beeinträchtigungen durch Stress am Arbeitsplatz
Lösungsorientierter Umgang mit Konflikten
(Konflikte erkennen und verstehen)
Kooperatives Verhandeln und Mediation im Betrieb
Interessenlagen klären, Ebenenwechsel
Struktur und Ablauf von Besprechungen mit dem Arbeitgeber/ den Kollegen
Prinzipien und Anwendungsfelder der Mediation
Verfahren der Mediation (Praxisfälle)
Anwendungsfelder im Betrieb
Erfolgreiche Zusammenarbeit im Team (im Gremium)
Reflexion und Ausblick
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.