
Seminar für Wahlvorstandsmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung – vereinfachtes Verfahren
Die JAV-Wahlen stellen besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen.
Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich.
Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und nach § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG in Verbindung mit § 65Abs.1.
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Inhalte:
Die Bestimmungen des BetrVG
- Zeitpunkt der Wahlen
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
- Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
- Wahlvorschriften
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Zuordnung der leitenden Angestellten
- Wahlanfechtung
- Wahlschutz und Kosten
- Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
- Geschäftsordnung und Beschlussfassung des Wahlvorstandes
- Anfertigen von Wählerlisten
- Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
- Einsprüche gegen die Wählerliste
- Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
- Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
- Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
- Prüfen der Wahlvorschlagslisten
- Ungültige Vorschlagslisten
- Nachfristen
- Stimmabgabe
- Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
- Wahlvorgang
- Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
- Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten,
- das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
- Geschlechterspezifische Auszählung
- Bekanntmachung der Gewählten
- Wahlniederschrift
- Aufbewahren von Wahlunterlagen
- Die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens
- § 28-40 BetrVG Wahlordnung
- Erstellen eines Termin und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
Seminarunterlagen : Wahlordnung, Wahlvorschriften BetrVG, Vordrucke
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Seminar für Wahlvorstandsmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung – normales Verfahren
Die JAV-Wahlen stellen besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen.
Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich.
Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und nach § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG.
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Inhalte:
Die Bestimmungen des BetrVG
- Zeitpunkt der Wahlen
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
- Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
- Wahlvorschriften
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Zuordnung der leitenden Angestellten
- Wahlanfechtung
- Wahlschutz und Kosten
- Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
- Geschäftsordnung und Beschlussfassung des Wahlvorstandes
- Anfertigen von Wählerlisten
- Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
- Einsprüche gegen die Wählerliste
- Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
- Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
- Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
- Prüfen der Wahlvorschlagslisten
- Ungültige Vorschlagslisten
- Nachfristen
- Stimmabgabe
- Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
- Wahlvorgang
- Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
- Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
- Geschlechterspezifische Auszählung
- Bekanntmachung der Gewählten
- Wahlniederschrift
- Aufbewahren von Wahlunterlagen
- § 28-40 BetrVG Wahlordnung
- Erstellen eines Termin und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
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Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende? Wann ist der Betriebsratsvorsitzende „verhindert“? Wie funktioniert eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Inner- und Außerbetrieblichen Akteuren?
Der Vorsitzende des Betriebsrates oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Rechtstellung der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreter
- Stellung des Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters des Vorsitzenden
- Ehrenamt
- Arbeitsbefreiung
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
- Schulungs- und Bildungsanspruch
- Besonderer Kündigungsschutz
Allgemeine Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden
- Vertretung im Rahmen der gefassten Beschlüsse
- Entgegennahme von Erklärungen
- Arbeitsorganisation des Betriebsrates
Mitgliedschaft im Betriebsausschuss
- Arbeitsgebiet des Ausschusses
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Ausschuss
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden I
- Koordinierung der BR-Arbeit
- Vorbereitung Sitzung
- Führen der BR-Sitzung
- Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
- Vorbereitung Monatsgespräch
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden II
- Leitung Betriebsversammlung
- Teilnahme an Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Beratende Teilnahme an den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren
- Wirtschaftsausschuss
- GBR/KBR
- Schwerbehindertenvertreter
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Sachverständige und Berater
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Einsatz der Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich grundlegend gewandelt. Stand früher die Technik im Mittelpunkt, nimmt heute das Thema Gesundheit und Prävention einen wesentlich breiteren Raum ein. Viele Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz erwecken durch offene Formulierungen den Eindruck der Beliebigkeit, was jedoch ein fundamentales Missverständnis ist. Gerade dadurch gibt der Gesetzgeber bewusst der Interessenvertretung Spielräume für die Ausgestaltung, wodurch in kaum einem anderen Handlungsfeld die Mitbestimmung so stark wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist damit eine der wesentlichen Säulen in der betrieblichen Mitbestimmung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Berührungspunkte und bietet Verknüpfungspunkte mit sehr vielen Bereichen der Betriebsratstätigkeit. So bestehen Bezüge unter anderem zu allen Arbeitszeitfragen, EDV-Themen, der Personalplanung, aber auch zu wirtschaftlichen Gesichtspunkten und der gesamten strategischen Vorgehensweise eines Gremiums. Eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist unter Beachtung der sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen möglich und sinnvoll.
Dieses Seminar liefert die grundlegenden Bausteine für eine strategische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu werden zunächst Kenntnisse über das Wer, Wie, Was, Wann und Warum einer Zusammenstellung und Beurteilung aller möglichen Gefährdungen vermittelt. Anhand von Beispielen und Bezügen zu den allgemeinen Betriebsratsaufgaben wird dann das Vorgehen im Rahmen der Mitbestimmung vermittelt und Maßnahmen zur wirksamen Minimierung der erkannten Risiken besprochen.
Wie sehen dafür die gesetzlichen Grundlagen aus, unter welchen Bedingungen hat die Umsetzung zu erfolgen, welche Bedingungen haben Einfluss auf den Erfolg und wie sieht der Alltag in den Eisenbahnverkehrsunternehmen aus? Welchen Nutzen können die Interessenvertretungen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ziehen, welche Maßnahmen lassen sich ableiten und Handlungsfelder entwickeln? Wie gestaltet sich eine Risikoabschätzung und was soll eine Wirksamkeitskontrolle leisten?
Im Seminar werden Antworten auf diese Fragen erarbeitet.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Bezüge zu allen Betriebsratsaufgaben herstellen. Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Handlungsfeldern der Betriebsratsarbeit vermittelt. Das Seminar richtet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder. Dabei ist eine Spezialisierung auf Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht notwendig. Ebenso richtet sich das Seminar an Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen (SGB IX § 179 Abs.4). Im Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes steht die Prävention im Hinblick auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen inklusive der Berücksichtigung der Belange der eingeschränkt leistungsfähigen Beschäftigten.
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Seminarinhalte:
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
mitgeltende Normen
Verantwortlichkeiten
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat
Betriebliche Regelwerke und Richtlinien
Begriffserklärung: Prävention, Belastung und Beanspruchung
Erfassen von psychischen Belastungen
7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Methoden zur Gefährdungsermittlung
Akteure und Themen der Gefährdungsbeurteilung
Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Unfallversicherung
Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
Hinzuziehung von Sachverständigen
Mitwirkung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen
Einigungsstelle
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