Termine

Jun
19
Mo
2023
Beamtenrecht für Betriebsräte @ Heidelberg
Jun 19 um 14:00 – Jun 23 um 12:00
Beamtenrecht für Betriebsräte @ Heidelberg | Heidelberg | Baden-Württemberg | Deutschland

 

Beamtenrecht für Betriebsräte

Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamtenrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf der die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit.

Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze.

Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar.

Das Seminar vermittelt die wichtigsten Rechtsrahmenbedingungen, für alle Betriebsräte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG.

Anmeldeunterlagen anfordern

Seminarinhalte:

Einführung in die Thematik Beamtenrecht vor dem Hintergrund zweier Statusgruppen innerhalb eines Betriebes.

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die zur DB zugewiesenen Beamten

  • Bundesbeamtengesetz(BBG)
  • Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG)
  • Beamtenbesoldungsgesetz(BBesG)
  • Erholungs- und Urlaubsverordnung(EUrlV)
  • Sonderurlaubsverordnung(SUrlV)
  • Bundesdisziplinargesetz(BDG)
  • Deutsche Bahn Gründungsgesetz(DBGrG)
  • Deutsche Bahn Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)

Anwendung der Tarifverträge auf Beamte

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Tarifverträge erfüllt sein?
  • Warum entfalten nicht alle Inhalte der Tarifverträge Wirkung auf den Beamten?
  • Grundsätzliches

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Beteiligung der Betriebsräte
  • Gleichbehandlung zweier Statusgruppen, wo liegen die Grenzen

Nebentätigkeit eines Beamten

  • Beteiligung der Betriebsräte

Dienstliche Beurteilung

  • Nach Beamtenrecht
  • Nach mPM i.V. mit der KBV Personalentwicklung
  • Bedeutung für den Beamten
  • Beurteilungsrichtlinie/Anlassbezogene Leistungsbeurteilung
  • Aktuelle Rechtsprechung

Beförderungsdienstposten

  • Ausschreibungspflicht
  • Beförderung nur auf einen konkret vorhandenen Arbeitsplatz mit entsprechender beamtenrechtlicher Eingruppierung
  • Konkurrenten Klage
  • Aktuelle Rechtsprechung des BVG
  • Stellenplan/Höchstsatzverfügung
  • Auswahlverfahren in einem Beförderungsauswahlverfahren

Interessenausgleich

  • Anwendung auf Beamte?
  • Einstellung eines Beamten im Rahmen einer Beförderung.
  • Beamte zu „Drittanbietern“, was gilt

Versetzung eines Beamten aufgrund von Arbeitsplatzverlust

  • Welche Leistung steht dem Beamten zu?
  • tariflich
  • beamtenrechtlich

Zuweisung nach §12 DBGrG

  • Beurlaubung eines zugewiesenen Beamten
  • Welche beamtenrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

Dienstunfähigkeit

  • Aufgrund von persönlichen Leiden
  • Aufgrund eines Dienstunfalles
  • Mitwirkung IAS
  • Wie sieht die Mitwirkungspflicht des Betriebsrates aus?
  • Ablauf eines Zurruhesetzungsverfahrens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
  • Aktuelle Rechtsprechung

Anrechnungsrichtlinie

  • Grundsätzliches
  • Welche Zahlungen werden auf die Besoldung angerechnet, welche nicht?
  • Voraussetzungen für die anrechnungsfreie Gewährung von Bezügen, die über die Besoldung hinausgehen.
  • Pflichten des Beamten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Besoldung hinausgehen.

Sanktionsmaßnahmen

  • Unterschiede zwischen Sanktionsmaßnahmen im Arbeits- und Beamtenrecht
  • Disziplinarrechtliche Grundsätze
  • Folgen einer Disziplinarmaßnahme für den Beamten
  • Das Bundesdisziplinargesetz

Wo endet die Mitbestimmung des Betriebsrates

Rechte und Pflichten eines zugewiesenen Beamten

 

Anmeldeunterlagen anfordern
Nov
27
Mo
2023
Beamtenrecht für Betriebsräte @ Bad Hersfed
Nov 27 um 14:00 – Dez 1 um 12:00
Beamtenrecht für Betriebsräte @ Bad Hersfed | Bad Hersfeld | Hessen | Deutschland

 

Beamtenrecht für Betriebsräte

Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamtenrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf der die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit.

Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze.

Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar.

Das Seminar vermittelt die wichtigsten Rechtsrahmenbedingungen, für alle Betriebsräte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG.

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Seminarinhalte:

Einführung in die Thematik Beamtenrecht vor dem Hintergrund zweier Statusgruppen innerhalb eines Betriebes.

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die zur DB zugewiesenen Beamten

  • Bundesbeamtengesetz(BBG)
  • Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG)
  • Beamtenbesoldungsgesetz(BBesG)
  • Erholungs- und Urlaubsverordnung(EUrlV)
  • Sonderurlaubsverordnung(SUrlV)
  • Bundesdisziplinargesetz(BDG)
  • Deutsche Bahn Gründungsgesetz(DBGrG)
  • Deutsche Bahn Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)

Anwendung der Tarifverträge auf Beamte

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Tarifverträge erfüllt sein?
  • Warum entfalten nicht alle Inhalte der Tarifverträge Wirkung auf den Beamten?
  • Grundsätzliches

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Beteiligung der Betriebsräte
  • Gleichbehandlung zweier Statusgruppen, wo liegen die Grenzen

Nebentätigkeit eines Beamten

  • Beteiligung der Betriebsräte

Dienstliche Beurteilung

  • Nach Beamtenrecht
  • Nach mPM i.V. mit der KBV Personalentwicklung
  • Bedeutung für den Beamten
  • Beurteilungsrichtlinie/Anlassbezogene Leistungsbeurteilung
  • Aktuelle Rechtsprechung

Beförderungsdienstposten

  • Ausschreibungspflicht
  • Beförderung nur auf einen konkret vorhandenen Arbeitsplatz mit entsprechender beamtenrechtlicher Eingruppierung
  • Konkurrenten Klage
  • Aktuelle Rechtsprechung des BVG
  • Stellenplan/Höchstsatzverfügung
  • Auswahlverfahren in einem Beförderungsauswahlverfahren

Interessenausgleich

  • Anwendung auf Beamte?
  • Einstellung eines Beamten im Rahmen einer Beförderung.
  • Beamte zu „Drittanbietern“, was gilt

Versetzung eines Beamten aufgrund von Arbeitsplatzverlust

  • Welche Leistung steht dem Beamten zu?
  • tariflich
  • beamtenrechtlich

Zuweisung nach §12 DBGrG

  • Beurlaubung eines zugewiesenen Beamten
  • Welche beamtenrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

Dienstunfähigkeit

  • Aufgrund von persönlichen Leiden
  • Aufgrund eines Dienstunfalles
  • Mitwirkung IAS
  • Wie sieht die Mitwirkungspflicht des Betriebsrates aus?
  • Ablauf eines Zurruhesetzungsverfahrens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
  • Aktuelle Rechtsprechung

Anrechnungsrichtlinie

  • Grundsätzliches
  • Welche Zahlungen werden auf die Besoldung angerechnet, welche nicht?
  • Voraussetzungen für die anrechnungsfreie Gewährung von Bezügen, die über die Besoldung hinausgehen.
  • Pflichten des Beamten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Besoldung hinausgehen.

Sanktionsmaßnahmen

  • Unterschiede zwischen Sanktionsmaßnahmen im Arbeits- und Beamtenrecht
  • Disziplinarrechtliche Grundsätze
  • Folgen einer Disziplinarmaßnahme für den Beamten
  • Das Bundesdisziplinargesetz

Wo endet die Mitbestimmung des Betriebsrates

Rechte und Pflichten eines zugewiesenen Beamten

 

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