
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar II
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt
Rechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses
- Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstest
- Wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages
- Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrates
Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis
- Gesetzliche Schutzbestimmungen
- Arbeitspflicht des Auszubildenden
- Vergütungspflicht des Arbeitgebers
- Vermittlung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse
- Besuch der Berufsschule und Führen des Berichtsheftes
Probleme während des Ausbildungsverhältnisses
- Mangelnde Ausbildungsleistung
- Probleme in/mit der Berufsschule
- Abmahnung von Auszubildenden
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
- Kündigung
- Beteiligung der JAV und des Betriebsrates bei der Kündigung
- Ausbildungszeugnis
Streitschlichtung während und nach der Berufsausbildung
- Schlichtungsverfahren vor den zuständigen Kammern
- Sonderregelung bei der DBAG ?
- Arbeitsgerichtlicher Verfahrensablauf bei Kündigungen
Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Einladung und Themen wirkungsvoll gestalten
- Redebeiträge richtig aufbauen
- Reden mit Stichwortzetteln
- Spontan und frei reden
Verhandlungs- und Gesprächssituationen vorbereiten
- Verhandlungen gut vorbereiten
- Umgang mit Autoritätspersonen
- Umgang mit Einwänden
- Verhandlungsergebnisse sichern
Argumentieren und Überzeugen im Gespräch
- Selbstsicher und überzeugend reden in der JAV
- Körpersprache
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Suchtprävention am Arbeitsplatz
Richtige Begleitung durch den Betriebsrat von betroffenen Mitarbeiter
Suchtmittelmissbrauch beeinträchtigt die Arbeitssicherheit und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung für den betroffenen Mitarbeiter dar. Betriebsrat und Arbeitgeber stehen gemeinsam in der Pflicht, gute betriebliche Regelungen zu treffen. In diesem Seminar werden sowohl die Ursachen als auch die Hilfsmöglichkeiten und die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates behandelt.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Die Bedeutung von Suchtmitteln im Betrieb
- Vorstellung der Teilnehmer und Abfrage über die ersten Erfahrungen
- Kurze Einführung über legale und illegale Suchtmittel
- Soziale Faktoren der Suchtentstehung erläutern
Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrates
- Rolle des Betriebsrates im Umgang mit betroffenen Mitarbeiter kennen und verstehen
- Wer kann weiterhelfen? Und wie ist die Rollenverteilung?
Erste Warnsignale erkennen und benennen
- Film Sequenz über alltäglich Vorfälle im Arbeitsalltag
- Übung wie spreche ich den betroffenen Kollegen an– per Film Aufnahme und anschließender Besprechung.
Betriebliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen dargestellt am Beispiel KBV-Sucht des DB-Konzerns
Suchtbedingte Handlungseinschränkungen
- Einsatz der Suchtbrille
Diskussion und Erfahrungsaustausch