
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen Themen der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen; es ist kein Fachseminar nur für Mitglieder bestimmter Ausschüsse.
§ 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundlagen
- Definitionen
Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- EU-Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
- der Unfallverhütung
- des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Unterrichtung und Beratungsrechte
- Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Gefährdungsanalyse
- Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren
- Dokumentation
Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgaben
- Zusammensetzung
Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitgeber
- Betriebsrat
- Betriebsarzt
- Fachsicherheitskraft
- Gewerbeaufsichtsamt
- Unfallversicherung
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz behandelt
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar III
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I und II für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt:
Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG
Teilnahme an der BR-Sitzung
Vetorecht der JAV
Aussetzen von BR-Beschlüssen
Besprechung mit BR und Arbeitgeber
Mitwirkungsrechte der JAV
Antragsrecht
Überwachungsrecht
Anregungsrecht
Unterrichtungsrechte
Weitere Organe der Betriebsverfassung
Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Schwerbehindertenvertreter
GJAV
KJAV
Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
Verfahrensgrundsätze
Antragsberechtigung
Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
Vor großen Gruppen sicher auftreten
Große Strategen
Aufbau und Strategieplanung (Übung)
Auf Fragen professionell reagieren
Diskussionen sicher leiten und Moderieren
Konfliktbewältigung
Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
Beziehungsstörungen
Innere und äußere Konflikte
Zeitmanagement
Prinzipien und Regel der Zeitplanung
System der Zeitplanung
Pareto-Zeitprinzip
Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
Notwendigkeit der Entscheidung
Tagesrhythmus
Tagesrahmenplan (Übung)
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Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem vereinfachten Wahlverfahren
Das Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem vereinfachten Wahlverfahren bezieht sich auf Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern, nach Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und Arbeitgeber auch mit mehr als 100 Arbeitnehmern.
Dabei sind eine Vielzahl von Formvorschriften zu beachten. Nachlässigkeiten bei der Wahl führen ganz schnell zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit. Dieses Seminar bietet die entscheidenden Grundlagen für eine rechtssichere Durchführung. Alles anschaulich und für die betriebliche Praxis aufbereitet.
Die Betriebsratswahlen stellen – gleich nach welchem Wahlverfahren – besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen. Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich. Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und vom Arbeitgeber zu tragen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt
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Seminarinhalt:
Die Bedeutung der Betriebsratswahl
Formalrechtliche Betrachtungen zum BetrVG und Wahlordnung
Rechtsfolgen einer fehlerhaften Wahldurchführung
Organisation der Arbeit des Wahlvorstandes
Einbindung von Gewerkschaften bei der Wahldurchführung
Unterrichtungspflichten
Die Bestimmungen des BetrVG
Zeitpunkt der Wahlen
Wahlberechtigung
Wählbarkeit
Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
Wahlvorschriften
Vereinfachtes Wahlverfahren
Bestellung des Wahlvorstandes
Bestellung im vereinfachten Verfahren
Zuordnung der leitenden Angestellten
Wahlanfechtung
Wahlschutz und Kosten
Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
Anfertigen von Wählerlisten
Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
Einsprüche gegen die Wählerliste
Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
Prüfen der Wahlvorschlagslisten
Ungültige Vorschlagslisten
Nachfristen
Stimmabgabe
Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
Wahlvorgang
Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten, das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
Geschlechterspezifische Auszählung
Bekanntmachung der Gewählten
Wahlniederschrift
Aufbewahren von Wahlunterlagen
Die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens §§ 28-40 BetrVG Wahlordnung
Erstellen eines Termin- und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
Planspiel Wahlen nach dem vereinfachten Verfahren („Testdurchlauf“ einer Wahl unter Einbeziehung aller relevanten Problempunkte)