
Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem normalen Wahlverfahren
Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen sollen ohne Fehler verlaufen, damit sie nicht anfechtbar sind und nicht wiederholt werden müssen. Für die Interessenvertretungen bedeutet das, sich sicher mit den rechtlichen Regelungen auseinander zu setzen und sie richtig anzuwenden.
Die Kosten für die Schulung der Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen und dessen Stellvertreter hat der Arbeitgeber nach § 96 Abs.4 in Verbindung mit Abs.8 SGB IX in voller Höhe zu übernehmen.
Betriebsräte müssen einen ordnungsgemäßen Beschluss zur Teilnahme an dieser Schulung fassen.
Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und nach § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG in Verbindung mit § 65 Abs. 1.
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Seminarinhalt:
Das sollten wir vor der Einleitung der Wahl beachten
- Welche Anforderungen haben wir an die Kandidaten?
- Ziele für die Amtsperiode
- Wahlflyer – Wie gestalte ich diesen?
- Welches Wahlverfahren ist für uns bindend?
Die Wahl – Teil I
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder
- Allgemeine Aufgaben des Wahlvorstandes
- Erstellung einer Wählerliste
Die Wahl – Teil II
- Notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens
- Fristwahrung
- Einleitung der Wahl
- Umgang mit Wahlvorschlägen
- Wahlgang und Stimmabgabe
- Vereinfachtes /schriftliches Wahlverfahren
- Feststellung des Wahlergebnisses
- Anfechtung der SBV-Wahl
- Wahlschutz, Wahlkosten
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Seminar für Wahlvorstandsmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung – vereinfachtes Verfahren
Die JAV-Wahlen stellen besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen.
Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich.
Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und nach § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG in Verbindung mit § 65Abs.1.
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Inhalte:
Die Bestimmungen des BetrVG
- Zeitpunkt der Wahlen
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
- Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
- Wahlvorschriften
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Zuordnung der leitenden Angestellten
- Wahlanfechtung
- Wahlschutz und Kosten
- Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
- Geschäftsordnung und Beschlussfassung des Wahlvorstandes
- Anfertigen von Wählerlisten
- Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
- Einsprüche gegen die Wählerliste
- Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
- Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
- Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
- Prüfen der Wahlvorschlagslisten
- Ungültige Vorschlagslisten
- Nachfristen
- Stimmabgabe
- Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
- Wahlvorgang
- Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
- Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten,
- das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
- Geschlechterspezifische Auszählung
- Bekanntmachung der Gewählten
- Wahlniederschrift
- Aufbewahren von Wahlunterlagen
- Die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens
- § 28-40 BetrVG Wahlordnung
- Erstellen eines Termin und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
Seminarunterlagen : Wahlordnung, Wahlvorschriften BetrVG, Vordrucke
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Seminar für Wahlvorstandsmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung – normales Verfahren
Die JAV-Wahlen stellen besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen.
Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich.
Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und nach § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG.
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Inhalte:
Die Bestimmungen des BetrVG
- Zeitpunkt der Wahlen
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
- Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
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- Wahlanfechtung
- Wahlschutz und Kosten
- Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
- Geschäftsordnung und Beschlussfassung des Wahlvorstandes
- Anfertigen von Wählerlisten
- Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
- Einsprüche gegen die Wählerliste
- Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
- Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
- Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
- Prüfen der Wahlvorschlagslisten
- Ungültige Vorschlagslisten
- Nachfristen
- Stimmabgabe
- Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
- Wahlvorgang
- Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
- Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
- Geschlechterspezifische Auszählung
- Bekanntmachung der Gewählten
- Wahlniederschrift
- Aufbewahren von Wahlunterlagen
- § 28-40 BetrVG Wahlordnung
- Erstellen eines Termin und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
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