
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen Themen der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen; es ist kein Fachseminar nur für Mitglieder bestimmter Ausschüsse.
§ 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundlagen
- Definitionen
Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- EU-Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
- der Unfallverhütung
- des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Unterrichtung und Beratungsrechte
- Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Gefährdungsanalyse
- Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren
- Dokumentation
Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgaben
- Zusammensetzung
Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitgeber
- Betriebsrat
- Betriebsarzt
- Fachsicherheitskraft
- Gewerbeaufsichtsamt
- Unfallversicherung
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz behandelt
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Beamtenrecht für Betriebsräte
Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamtenrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf der die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit.
Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze.
Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar.
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Rechtsrahmenbedingungen, für alle Betriebsräte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG.
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Seminarinhalte:
Einführung in die Thematik Beamtenrecht vor dem Hintergrund zweier Statusgruppen innerhalb eines Betriebes.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die zur DB zugewiesenen Beamten
- Bundesbeamtengesetz(BBG)
- Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG)
- Beamtenbesoldungsgesetz(BBesG)
- Erholungs- und Urlaubsverordnung(EUrlV)
- Sonderurlaubsverordnung(SUrlV)
- Bundesdisziplinargesetz(BDG)
- Deutsche Bahn Gründungsgesetz(DBGrG)
- Deutsche Bahn Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)
Anwendung der Tarifverträge auf Beamte
- Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Tarifverträge erfüllt sein?
- Warum entfalten nicht alle Inhalte der Tarifverträge Wirkung auf den Beamten?
- Grundsätzliches
Personelle Einzelmaßnahmen
- Beteiligung der Betriebsräte
- Gleichbehandlung zweier Statusgruppen, wo liegen die Grenzen
Nebentätigkeit eines Beamten
- Beteiligung der Betriebsräte
Dienstliche Beurteilung
- Nach Beamtenrecht
- Nach mPM i.V. mit der KBV Personalentwicklung
- Bedeutung für den Beamten
- Beurteilungsrichtlinie/Anlassbezogene Leistungsbeurteilung
- Aktuelle Rechtsprechung
Beförderungsdienstposten
- Ausschreibungspflicht
- Beförderung nur auf einen konkret vorhandenen Arbeitsplatz mit entsprechender beamtenrechtlicher Eingruppierung
- Konkurrenten Klage
- Aktuelle Rechtsprechung des BVG
- Stellenplan/Höchstsatzverfügung
- Auswahlverfahren in einem Beförderungsauswahlverfahren
Interessenausgleich
- Anwendung auf Beamte?
- Einstellung eines Beamten im Rahmen einer Beförderung.
- Beamte zu „Drittanbietern“, was gilt
Versetzung eines Beamten aufgrund von Arbeitsplatzverlust
- Welche Leistung steht dem Beamten zu?
- tariflich
- beamtenrechtlich
Zuweisung nach §12 DBGrG
- Beurlaubung eines zugewiesenen Beamten
- Welche beamtenrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Dienstunfähigkeit
- Aufgrund von persönlichen Leiden
- Aufgrund eines Dienstunfalles
- Mitwirkung IAS
- Wie sieht die Mitwirkungspflicht des Betriebsrates aus?
- Ablauf eines Zurruhesetzungsverfahrens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
- Aktuelle Rechtsprechung
Anrechnungsrichtlinie
- Grundsätzliches
- Welche Zahlungen werden auf die Besoldung angerechnet, welche nicht?
- Voraussetzungen für die anrechnungsfreie Gewährung von Bezügen, die über die Besoldung hinausgehen.
- Pflichten des Beamten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Besoldung hinausgehen.
Sanktionsmaßnahmen
- Unterschiede zwischen Sanktionsmaßnahmen im Arbeits- und Beamtenrecht
- Disziplinarrechtliche Grundsätze
- Folgen einer Disziplinarmaßnahme für den Beamten
- Das Bundesdisziplinargesetz
Wo endet die Mitbestimmung des Betriebsrates
Rechte und Pflichten eines zugewiesenen Beamten
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