
Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter
Der Vorsitzende des Betriebsrates oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende? Wann ist der Betriebsratsvorsitzende „verhindert“? Wie funktioniert eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Stellvertreter?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Grundlagen
- Wahl des Betriebsratsvorsitzenden/Wahl des Stellvertreters
- Stellung des Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters des Vorsitzenden
Allgemeine Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden
- Vertretung im Rahmen der gefassten Beschlüsse
- Entgegennahme von Erklärungen
Mitgliedschaft im Betriebsausschuss
- Arbeitsgebiet des Ausschusses
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Ausschuss
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden I
- Vorbereitung Sitzung
- Führen der BR-Sitzung
- Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
- Vorbereitung Monatsgespräch
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden II
- Leitung Betriebsversammlung
- Teilnahme an Sitzungen der Jugendauszubildendenvertretung
- Beratende Teilnahme an den Sprechstunden der Jugendauszubildendenvertretung
Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren
- Wirtschaftsausschuss
- GBR/KBR
- Schwerbehindertenvertreter
- Jugendauszubildendenvertreter
- Sachverständige und Berater
Rechtstellung der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreter
- Ehrenamt
- Arbeitsbefreiung
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
- Schulungs- und Bildungsanspruch
- Besonderer Kündigungsschutz
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Betriebsverfassungsrecht I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Einführung Betriebsverfassung
- Abgrenzung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
- Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
- Europäischer Kontext
Begriffe im deutschen Arbeitsrecht
- Betrieb
- Betriebsratsfähigkeit
- Kleinstbetrieb
- Betriebsteil
- Unternehmen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
- Überblick und Rangverhältnis
- Gesetze
- Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
- Verfassungsrecht
- Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Rang- und Günstigkeitsprinzip
- Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
Betriebsverfassungsgesetz
- Geltungsbereich des BetrVG
- Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften
- Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
- Rechtsstellung des Arbeitgebers
- Rechtsstellung des Arbeitnehmers
- Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Einsicht in die Personalakte
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsstellung der Gewerkschaft
- Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
- Zugangsrecht
- Koalitionsaufgaben
- Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
- Freistellung für Schulung und Bildung
- Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
- Benachteiligungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Verletzen gesetzlichen Pflichten
- Betriebsratsmitglied
- Arbeitgeber
- Stellung des Ersatzmitglieds
Geschäftsführung des Betriebsrats
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsvorsitzender
- Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
- Entgegennahme von Erklärungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Betriebsversammlung
- Betriebsausschuss
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
- Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
- Aufgaben des Betriebsausschuss
- Beschlussfassung
- Errichtung von Arbeitsgruppen
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
- Allgemeines
- Aufgaben und Fachausschüsse
- Gemeinsame Ausschüsse
- Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Teilnahmerecht
- Zeitpunkt und Ort der Sitzung
- Leitung der Sitzungen und Willensbildung
- Willensbildung des Betriebsrats
- Sitzungsniederschrift
- Sprechstunde des Betriebsrats
- Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Informationsweitergabe
- Freistellung von Interessenvertretern
- Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.
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Personalplanung und -entwicklung
Personalplanung und -entwicklung stellen wesentliche Faktoren der betrieblichen Unternehmensführung dar, die maßgeblich den Erfolg beeinflussen.
Auf diesem Hintergrund ist der Betriebsrat gefordert, sich dabei einzubringen und die Interessen der Mitarbeiter dabei nachhaltig zu vertreten. Dabei sind die möglichen Informations- und Mitwirkungsrechte zu identifizieren und wirksam umzusetzen.
Dieses Seminar ist fachlich erforderlich für die Betriebsratsarbeit und somit gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG zulässig.
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Seminarinhalte:
Generelle Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahme
- Personalplanung, Stellenbeschreibung, Personalauswahlverfahren, Personalfragebogen und Auswahlrichtlinien
- Initiativrecht zur Qualifizierung von Mitarbeitern
- Sicherstellung des jährlichen Berufsbildungsbedarfs
- Betriebsvereinbarungen zu allgemeinen Personalmaßnahmen
- Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung
- Tarifliche Bestimmungen
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Leistungsbewertung
- Beurteilungsverfahren und Festlegung der Bewertungsskala
- Anforderungen an Beurteilungsgespräche und Ablauf
- Vorschläge für mitwirkungssichernde Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmungsrechte bei Personalinformationssystemen
- Erhebung, Auswertung und Speicherung von Daten zu Personalplanung und Qualifizierungsmaßnahmen
Strategische Personalplanung
- Ziele der Personalplanung aus Sicht der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
- Personalbedarfsanalyse
- Stellenbeschreibung und Personalauswahlverfahren
- Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Nachfolgeregelungen
Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung
- Der Betriebsrat im Auswahlverfahren
- Mitwirkung bei der Gestaltung der Belegschaftsstruktur
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsvereinbarung – rechtssicher und erfolgreich formulieren und verhandeln
In diesem praxisorientiertem Seminar wird vermittelt, wie man Betriebsvereinbarungen entwirft und verhandelt. Schwerpunkt sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, das formulieren von rechtlichen Texten sowie die erfolgreiche Verhandlungstaktik um einen erfolgreichen Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu erreichen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Rechtliche Grundlagen bezüglich Betriebsvereinbarungen
Tarifvertragliche Grundlagen bezüglich Betriebsvereinbarungen
Erstellung juristischer Texte und Verträgen
Verhandlungstaktik
Zwei Praxisübungen zu unterschiedlichen Themen
- Erstellung eines Entwurfes einer Betriebsvereinbarung
- erste Verhandlungsrunde
- Überarbeitung der Betriebsvereinbarung
- zweite Verhandlungsrunde
Abschlussgespräch anhand der vorliegenden Betriebsvereinbarungen und Hinweise bezüglich besserer Verhandlungstaktik
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen Themen der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen; es ist kein Fachseminar nur für Mitglieder bestimmter Ausschüsse.
§ 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundlagen
- Definitionen
Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- EU-Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
- der Unfallverhütung
- des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Unterrichtung und Beratungsrechte
- Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Gefährdungsanalyse
- Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren
- Dokumentation
Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgaben
- Zusammensetzung
Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitgeber
- Betriebsrat
- Betriebsarzt
- Fachsicherheitskraft
- Gewerbeaufsichtsamt
- Unfallversicherung
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz behandelt
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Betriebsverfassungsrecht I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Einführung Betriebsverfassung
- Abgrenzung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
- Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
- Europäischer Kontext
Begriffe im deutschen Arbeitsrecht
- Betrieb
- Betriebsratsfähigkeit
- Kleinstbetrieb
- Betriebsteil
- Unternehmen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
- Überblick und Rangverhältnis
- Gesetze
- Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
- Verfassungsrecht
- Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Rang- und Günstigkeitsprinzip
- Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
Betriebsverfassungsgesetz
- Geltungsbereich des BetrVG
- Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften
- Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
- Rechtsstellung des Arbeitgebers
- Rechtsstellung des Arbeitnehmers
- Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Einsicht in die Personalakte
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsstellung der Gewerkschaft
- Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
- Zugangsrecht
- Koalitionsaufgaben
- Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
- Freistellung für Schulung und Bildung
- Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
- Benachteiligungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Verletzen gesetzlichen Pflichten
- Betriebsratsmitglied
- Arbeitgeber
- Stellung des Ersatzmitglieds
Geschäftsführung des Betriebsrats
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsvorsitzender
- Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
- Entgegennahme von Erklärungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Betriebsversammlung
- Betriebsausschuss
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
- Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
- Aufgaben des Betriebsausschuss
- Beschlussfassung
- Errichtung von Arbeitsgruppen
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
- Allgemeines
- Aufgaben und Fachausschüsse
- Gemeinsame Ausschüsse
- Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Teilnahmerecht
- Zeitpunkt und Ort der Sitzung
- Leitung der Sitzungen und Willensbildung
- Willensbildung des Betriebsrats
- Sitzungsniederschrift
- Sprechstunde des Betriebsrats
- Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Informationsweitergabe
- Freistellung von Interessenvertretern
- Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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