
Aktuelle Rechtsprechung 2022
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG
Anmeldeunterlagen anfordern

Seminar für Wahlvorstandsmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung – vereinfachtes Verfahren
Die JAV-Wahlen stellen besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen.
Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich.
Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und nach § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG in Verbindung mit § 65Abs.1.
Anmeldeunterlagen anfordern
Inhalte:
Die Bestimmungen des BetrVG
- Zeitpunkt der Wahlen
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
- Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
- Wahlvorschriften
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Zuordnung der leitenden Angestellten
- Wahlanfechtung
- Wahlschutz und Kosten
- Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
- Geschäftsordnung und Beschlussfassung des Wahlvorstandes
- Anfertigen von Wählerlisten
- Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
- Einsprüche gegen die Wählerliste
- Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
- Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
- Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
- Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
- Prüfen der Wahlvorschlagslisten
- Ungültige Vorschlagslisten
- Nachfristen
- Stimmabgabe
- Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
- Wahlvorgang
- Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
- Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten,
- das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
- Geschlechterspezifische Auszählung
- Bekanntmachung der Gewählten
- Wahlniederschrift
- Aufbewahren von Wahlunterlagen
- Die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens
- § 28-40 BetrVG Wahlordnung
- Erstellen eines Termin und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
Seminarunterlagen : Wahlordnung, Wahlvorschriften BetrVG, Vordrucke