
Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.