
Mitarbeiterdatenschutz – Haftungsrisiken für Betriebsräte
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten.
Ging man bisher davon aus, dass grundsätzlich keine persönliche Haftung für Betriebsräte droht, so riskiert man seit dem 25.05.2018, dem Zeitpunkt, an dem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist, nicht nur Bußgelder für den Arbeitgeber in Höhe von bis zu 4 Prozent des globalen Konzernumsatzes, sondern möglicherweise auch persönlich eine Geldbuße bis zu 20 Mio. €, wenn man gegen die Grundprinzipien der DSGVO verstößt.
Das vorliegende Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, da sie tagtäglich mit persönlichen Daten ihrer Kollegen arbeiten und somit tagtäglich die Grundsätze der DSGVO beachtet werden müssen.
Im Gegensatz zu Inhouse-Schulungen des Arbeitgebers, soll das Seminar auch dem Austausch von Erfahrungen aus den verschiedenen Betrieben dienen und die Betriebsräte auf mögliche Gefahren sensibilisieren, sowie Kenntnisse über die Rechte der Betroffenen Vermitteln.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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- Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
- Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Compliance im Arbeitsrecht
- Grundpflichten
- Haftungsrisiken
- Sanktionen gegen Betriebsräte
- Strafrechtliche Risiken der Betriebsratsarbeit
- Compliance und Mitbestimmung
- Mitbestimmung des Betriebsrates
EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Anwendungsbereich der DSGVO
- Überblick über die Vorschriften der DSGVO
- Grundsätze der DSGVO
- DSGVO in der Praxis
- Erlaubnistatbestände der DSGVO
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Arbeitszeitrecht
Die Arbeitszeit in den Betrieben hat für die Mitarbeiter eine besondere Bedeutung. Sie regelt die Präsenzpflichten in den Betrieben und somit direkt auch die Freizeit. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die zu erbringende Arbeitszeit eine Richtgröße zur Ermittlung der Arbeitskosten und der Produktivität. Deshalb tun sich Gewerkschaften, Arbeitgeber oftmals schwer, Dauer, Verteilung und Anrechnung von Zeiten der betrieblichen Präsenz als Arbeitszeit zu bewerten. Betriebsräte sollten an dieser Stelle eine wichtige Aufgabe in der Bewertung und Mitbestimmung erfüllen.
So werden in der Regel die Verkürzung oder auch die Verlängerung von Arbeitszeiten bei Tarifverhandlungen auf das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses angerechnet, was nicht immer zur Freude der Beteiligten beiträgt. Auch die Betriebe haben das Problem familienfreundliche und altersgerechte Arbeitszeiten zu gestalten. Das Argument der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe verhindert oft humane Arbeitsbedingungen. Seit Jahrzehnten werden Streitigkeiten um die Anrechnung von Arbeitszeiten vor den Gerichten ausgetragen, weil die gesetzlichen und tariflichen Regelungen unterschiedlich interpretiert werden.
Eine zusätzliche Auslegungsbreite wird oftmals über Tarifvereinbarungen gesucht, um den jeweils besonderen betrieblichen Bedürfnissen durch bestimmte Tarifeffekte zu begegnen.
Die Art und Weise wie Arbeit gestaltet wird, verändert sich kontinuierlich. Hochaktuelle Themen wie flexible moderne Arbeitszeiten, mobile und virtuelle Arbeit, Projektarbeit, Homeoffice und Wahlarbeit werden im Kontext von Stressprävention, Fachkräftebedarf und Arbeitsmotivation diskutiert. Die Organisation der Arbeitszeiten sind dabei ein Schlüsselfaktor.
Das Seminar ist für alle Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich, da das Arbeitszeitrecht regelmäßig Gegenstand von Betriebsratssitzungen ist. Ferner haben die Betriebsräte aus § 80 Abs.1 BetrVG ein ständiges Überwachungs- und Gestaltungsrecht, welches die Kenntnis des Rechtsrahmens – Gesetze und Tarifverträge – erfordert. Die Anwendung des Arbeitszeitrechtes zahlt in fast alle Fassetten der Betriebsratsarbeit ein, da die Wirkung in alle Arbeitsschwerpunkte eines Betriebsrates, wie zum Beispiel die Personalplanung, die sozialen Arbeitsbedingungen, lebensphasenorientiertes Arbeiten und andere hineinspielt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeines zur Arbeitszeitentwicklung
- Grundsätzliches zum Arbeitszeitrecht
- Betriebswirtschaftliche Bedeutung der Arbeitszeit
- Grundsätzliches zur zukunftsorientierten Personalentwicklung
- Wandel der starren Arbeitszeitnormen in veränderbare Arbeitszeitmodelle
- Wertigkeit Arbeit und Freizeit
Das demographische Problem in den Betrieben
- Alters- und Familienpolitik nimmt auch immer mehr Raum in der Betriebsebene
- Altersstrukturanalyse und Handlungszwänge
- Älterwerden im Arbeitsleben
- Arbeitsplatzgestaltung ist heute auch eine Hilfe zur Mitarbeiter-Bindung
- Neue Leitbilder für den Arbeitnehmer der Zukunft
- Alter und Leistungsprinzip kein Gegensatz
- Leistung altersgerecht neu definieren
- Handlungsanspruch aus § 80 BetrVG
Die Bedeutung einer alters- und alternsgerechten Personalarbeit
- Neue Perspektiven für jung und alt
- Das gesunde Team
- Parallele Laufbahnen für jüngere und ältere Arbeitnehmer
- Förderung des Nachwuchses mit neuen Akzenten
- Kompetenzen der älteren für jüngere nutzen
- Gesundheits- und Arbeitspotenziale fördern
- Arbeit der Vorgesetzten – Führung älterer Mitarbeiter
Familienfreundliche Arbeitszeitregelungen I
- Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle – was heißt das eigentlich?
- Wünsche der Arbeitnehmer zur Arbeitszeitflexibilisierung
- Möglichkeiten des MBR aus § 87 Abs.1 BetrVG – Initiativrechtes des BR
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Gleitzeit
Familienfreundliche Arbeitszeitregelungen II
- Alternierende Telearbeit
- Arbeitszeitkonten
- Vollzeitnahe und Vollzeitferne Teilzeit
- Jobsharing
- Bespiele aus der Praxis
Rechtsrahmen für Arbeitszeitregelungen
- Europäische Richtlinie 2003/88 EU über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
- Umsetzung in nationales Recht
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitszeitverordnung Beamte
- Eisenbahn- Fahrpersonalverordnung
- Fahrpersonalverordnung
Tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit
- Arbeitszeitregelungen des BuRa-ZugTV und der Haustarifverträge
- Regelungen der § 46 – 49 LFTV
- Abweichende Regelunge in anderen TV (EVG)
Praxis in der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit – Themen
- Verteilung der Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit (Vor- und Nachteil)
- Beginn und Ende der Arbeitszeit und Lage der Pause
- Pause und/oder Tätigkeitsunterbrechung (TU)
- Schutzwürdige Arbeitszeit, warum?
- Die Schicht, der Dienstplan, der Jahresruhetagplan
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Schriftführung und Protokoll im Betriebsrat
Worauf ist bei der Erstellung der Einladungen zur Betriebsratssitzung zu achten? Wer darf überhaupt an der Betriebsratssitzung teilnehmen und welche Inhalte müssen in der Sitzungsniederschrift aufgenommen werden? Wie verfasst man ein rechtssicheres Schreiben an den Arbeitgeber?
Das Seminar vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen zum Thema Betriebsratssitzung und Beschlussfassung, praktische Tipps, wie man mit Hilfe von Vorlagen und Checklisten die Betriebsratsarbeit effektiver gestalten kann
Ebenfalls wird der effiziente Einsatz von Microsoft Word anhand von praktischen Beispielen aus der Betriebsratsarbeit vermittelt. Sie können dann zum Beispiel Musterbriefe im gewünschten Layout erstellen, Protokolle mit cleveren Funktionen anfertigen, automatisierte Rundschreiben versenden und ausdrucksstarke Aushänge anlegen. Eine Menge praxiserprobter Tipps & Tricks helfen Ihnen dabei, Word als effektives Werkzeug für Ihre Bedürfnisse einzusetzen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Vorbereitung auf die Sitzung
- Erstellung der Einladung
- Festlegung der Tagesordnung
Grundlagen der Sitzung
- Teilnehmer der Sitzung
- Nichtöffentlichkeit
- Rechtsstreitigkeiten
Beschlussfassung
- Beschlussfähigkeit
- Ordnungsgemäße Beschlussfassung
- Gerichtliche Überprüfung von Beschlüssen
Sitzungsniederschrift
- Inhalt der Niederschrift
- Aushändigung der Niederschrift
- Einwendungen gegen die Niederschrift
Grundkenntnisse und Funktionen
- Kennenlernen der Benutzeroberfläche
- Anpassen an die eigenen Bedürfnisse
Beruflicher Schriftverkehr
- schnelles Markieren, Bewegen und Korrigieren im Text
- Gestalten von Texten
- Suchen und Ersetzen von Texten
- Rechtschreibprüfung und Thesaurus
- Ausdruck von Schriftstücken
Professionelle Gestaltung von Briefen
- Formatieren von Texten
- Einbinden von Dateien und Grafiken
- Nummerierung und Gliederung bei langen Berichten
- Kopfzeilen mit Firmenlogo
- Fußzeilen und Seitennummerierung
Erstellen von Aushängen und Vorlagen
- Protokoll-Vorlagen erstellen durch Einsatz von Tabellen und Tabulatoren
- wiederkehrende Textbausteine/Autotexte erstellen und effektiv einsetzen
- Vorlagen für Einladungen, Widersprüche und Aushänge
Serienbriefe und Einladungen erstellen
Praktische Übungen
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Beginn: Montag 14.00 Uhr
Ende: Freitag 12.00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Kommunizieren und Argumentieren
Sie lernen worauf es ankommt, wenn Sie Argumente in Diskussionen oder Gremien klar vertreten wollen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Betriebsratsvorsitzende oder an Mitglieder des Betriebsrates oder eines anderen Mitbestimmungsgremiums, die regelmäßig Verhandlungen führen oder vor Gruppen Vorträge halten. Neben der erfolgreichen Struktur von Argumenten, dem Einsatz von Körpersprache und Stimme erlernen Sie Gesprächstechniken zur Moderation von Meinungsverschiedenheiten in Gruppen (intern im Betriebsrat oder in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber). Wir streifen die Manipulationstechniken und deren erfolgreiche Abwehr. Es erwartet Sie ein Mix aus Theorieinput, praktischen Übungen mit Feedback.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mit schlagkräftiger Argumentation Ihre Ziele erreichen
- Die richtigenen Argumente sammeln und strukturieren
- Ihre eigene Argumentationskette definieren
- Strategische Überlegungen mit Ihrer Argumentation verbinden
- Aufbau und Darstellung einer Nutzenargumentation
- Fragetechniken gezielt einsetzen
- Mit Einwänden und schwierigen Gesprächspartnern erfolgreich umgehen
- Erfolgreicher Abschluss Ihrer Argumentation
Verhandlungstechnik und -strategie
- Win-Win-Strategie.
- Strategie für den Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern.
- Verhandeln– Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
- Die wichtigsten Techniken der Verhandlung.
- Checkliste für die Vorbereitung.
Die Sprache als Mittel
- Rhetorische Herausforderung
- Reden können: Informationsreden und Überzeugungsreden
- Ebenen der Kommunikation
- Aufbau, Struktur und Formeln erfolgreicher Rhetorik
- Die Bedeutung von Körpersprache, Sprache und Stimme
Überzeugend präsentieren als Führungskraft
- Präsentatorische Herausforderungen für Sie als Betriebsratsvorsitzender oder -mitglied
- Den idealen Rahmen für Ihre Präsentation gestalten
- Überzeugender Aufbau und Struktur
- Visualisierung, Technik und Hilfsmittel gezielt einsetzen
- Herausfordernde Situationen sicher meistern
- Von der Präsentation zur Moderation
Beispiele und Fälle aus der Praxis
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Praxisworkshop: Betriebsvereinbarung – rechtssicher und erfolgreich formulieren und verhandeln
In diesem Seminar wird vermittelt, wie man Betriebsvereinbarungen entwirft und verhandelt. Schwerpunkt sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, das formulieren von rechtlichen Texten sowie die erfolgreiche Verhandlungstaktik um einen erfolgreichen Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu erreichen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Rechtliche Grundlagen bezüglich Betriebsvereinbarungen
Tarifvertragliche Grundlagen bezüglich Betriebsvereinbarungen
Erstellung juristischer Texte und Verträgen
Verhandlungstaktik
Zwei Praxisübungen zu unterschiedlichen Themen
- Erstellung eines Entwurfes einer Betriebsvereinbarung
- erste Verhandlungsrunde
- Überarbeitung der Betriebsvereinbarung
- zweite Verhandlungsrunde
Abschlussgespräch anhand der vorliegenden Betriebsvereinbarungen und Hinweise bezüglich besserer Verhandlungstaktik
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalt
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarbeginn: Montag, 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Es ist ein Besuch beim Arbeitsgericht nach thematischer Auswahl vorgesehen!
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Betriebsverfassungsrecht I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Einführung Betriebsverfassung
- Abgrenzung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
- Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
- Europäischer Kontext
Begriffe im deutschen Arbeitsrecht
- Betrieb
- Betriebsratsfähigkeit
- Kleinstbetrieb
- Betriebsteil
- Unternehmen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
- Überblick und Rangverhältnis
- Gesetze
- Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
- Verfassungsrecht
- Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Rang- und Günstigkeitsprinzip
- Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
Betriebsverfassungsgesetz
- Geltungsbereich des BetrVG
- Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften
- Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
- Rechtsstellung des Arbeitgebers
- Rechtsstellung des Arbeitnehmers
- Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Einsicht in die Personalakte
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsstellung der Gewerkschaft
- Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
- Zugangsrecht
- Koalitionsaufgaben
- Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
- Freistellung für Schulung und Bildung
- Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
- Benachteiligungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Verletzen gesetzlichen Pflichten
- Betriebsratsmitglied
- Arbeitgeber
- Stellung des Ersatzmitglieds
Geschäftsführung des Betriebsrats
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsvorsitzender
- Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
- Entgegennahme von Erklärungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Betriebsversammlung
- Betriebsausschuss
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
- Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
- Aufgaben des Betriebsausschuss
- Beschlussfassung
- Errichtung von Arbeitsgruppen
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
- Allgemeines
- Aufgaben und Fachausschüsse
- Gemeinsame Ausschüsse
- Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Teilnahmerecht
- Zeitpunkt und Ort der Sitzung
- Leitung der Sitzungen und Willensbildung
- Willensbildung des Betriebsrats
- Sitzungsniederschrift
- Sprechstunde des Betriebsrats
- Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Informationsweitergabe
- Freistellung von Interessenvertretern
- Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag, 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Es ist ein Besuch beim Arbeitsgericht nach thematischer Auswahl vorgesehen!
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalt
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar II
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Anmeldeunterlagen anfordernRechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses
- Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstest
- Wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages
- Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrates
Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis
- Gesetzliche Schutzbestimmungen
- Arbeitspflicht des Auszubildenden
- Vergütungspflicht des Arbeitgebers
- Vermittlung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse
- Besuch der Berufsschule und Führen des Berichtsheftes
Probleme während des Ausbildungsverhältnisses
- Mangelnde Ausbildungsleistung
- Probleme in/mit der Berufsschule
- Abmahnung von Auszubildenden
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
- Kündigung
- Beteiligung der JAV und des Betriebsrates bei der Kündigung
- Ausbildungszeugnis
Streitschlichtung während und nach der Berufsausbildung
- Schlichtungsverfahren vor den zuständigen Kammern
- Sonderregelung bei der DBAG ?
- Arbeitsgerichtlicher Verfahrensablauf bei Kündigungen
Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Einladung und Themen wirkungsvoll gestalten
- Redebeiträge richtig aufbauen
- Reden mit Stichwortzetteln
- Spontan und frei reden
Verhandlungs- und Gesprächssituationen vorbereiten
- Verhandlungen gut vorbereiten
- Umgang mit Autoritätspersonen
- Umgang mit Einwänden
- Verhandlungsergebnisse sichern
Argumentieren und Überzeugen im Gespräch
- Selbstsicher und überzeugend reden in der JAV
- Körpersprache

Mitarbeiterdatenschutz – Haftungsrisiken für Betriebsräte
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten.
Ging man bisher davon aus, dass grundsätzlich keine persönliche Haftung für Betriebsräte droht, so riskiert man seit dem 25.05.2018, dem Zeitpunkt, an dem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist, nicht nur Bußgelder für den Arbeitgeber in Höhe von bis zu 4 Prozent des globalen Konzernumsatzes, sondern möglicherweise auch persönlich eine Geldbuße bis zu 20 Mio. €, wenn man gegen die Grundprinzipien der DSGVO verstößt.
Das vorliegende Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, da sie tagtäglich mit persönlichen Daten ihrer Kollegen arbeiten und somit tagtäglich die Grundsätze der DSGVO beachtet werden müssen.
Im Gegensatz zu Inhouse-Schulungen des Arbeitgebers, soll das Seminar auch dem Austausch von Erfahrungen aus den verschiedenen Betrieben dienen und die Betriebsräte auf mögliche Gefahren sensibilisieren, sowie Kenntnisse über die Rechte der Betroffenen Vermitteln.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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- Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
- Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Compliance im Arbeitsrecht
- Grundpflichten
- Haftungsrisiken
- Sanktionen gegen Betriebsräte
- Strafrechtliche Risiken der Betriebsratsarbeit
- Compliance und Mitbestimmung
- Mitbestimmung des Betriebsrates
EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Anwendungsbereich der DSGVO
- Überblick über die Vorschriften der DSGVO
- Grundsätze der DSGVO
- DSGVO in der Praxis
- Erlaubnistatbestände der DSGVO
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag, 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Es ist ein Besuch beim Arbeitsgericht nach thematischer Auswahl vorgesehen!
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Tarifrecht und Anwendung Tarifverträge der DB
In diesen Seminaren wird sowohl der Inhalthalt der gültigen Tarifverträge als auch die Praxis bei der Anwendung der Tarifverträge in der täglichen Betriebsratsarbeit vermittelt und die Anwendung pluraler Tarifverträge im Betrieb erläutert.
Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Tarifrecht
· Koalitionsfreiheit als Grundrecht der Arbeitsverfassung
· Tarifvertragsrecht
· Regelungen des Tarifvertragsgesetzes
· Rechtsnormen des Tarifvertrages
· Arbeitskampfrecht
Struktur der tarifvertraglichen Regelungen im DB-Konzern
· Handhabung pluraler tarifvertraglicher Regelungen im Betrieb
· Aufbau und Struktur der Tarifverträge im DB-Konzern
· Anwendung der Tarifverträge im DB-Konzern in der Praxis
· Zusammenspiel Tarifvertrag und Betriebsverfassungsgesetz
Praxisgerechte Übungsfälle
· Wechsel zwischen den Tarifverträgen
· Regelungen zum Entgeltausgleich und Zulagen
· Arbeitszeitverteilungsregelungen
· Welche Aufgaben hat der Betriebsrat
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalt
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Seminar zum Tarifvertrag über besondere Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit (FDU-TV)
Das Seminar zum Tarifvertrag über besondere Bedingungen beim Verlust der Fahrdiensttauglichkeit (FDU-TV) vermittelt den teilnehmenden Interessenvertretern die für seine Tätigkeit relevanten Kenntnisse für die betriebliche Praxis und stellt diese an Beispielen aus dem Alltag dar.
Das Seminar ist im Sinne des § 37 Absatz 6 BetrVG notwendig.
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Beginn Montag: 14.00 Uhr
Ende Freitag: 12.00 Uhr
• Eröffnung und Begrüßung
• Aktuelle Stunde
• Einführung zu Inhalt und Funktion des FDU – TV
• Anwendung Handbuch 1610003 „Traumatisierende Ereignisse bewältigen“
• Konzeption und Ablauf im FDU TV
• Regelungen im Einzelnen
• Ausscheiden oder Verbleib im Konzern nach Fahrdienstuntauglichkeit
• Begriffe und Feststellung der FDU
• Zusammenwirken mit Handbuch 10700 „Tauglichkeit und Eignung feststellen“
• Wechselwirkung mit Schutzbestimmungen im LfTV und Lrf-TV
• Arbeit in Arbeitsgruppen
• Der Anhang des FDU TV und dessen Regelungen
• Übergangsregelungen und Laufzeiten
• Arbeit in Arbeitsgruppen
• Seminarauswertung
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Beginn: Montag 14.00 Uhr
Ende: Freitag 12.00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Schwerbehindertenvertrauensperson II
Menschen mit Behinderung; Beschäftigung sichern, Arbeit gestalten; Antragsverfahren
Im Seminar werden die Grundkenntnisse des „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ Seminars vertieft.
Es werden Gestaltungsmöglichkeiten für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit erörtert. Möglichkeiten für die Durchsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, eine zentrale Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats werden aufgezeigt. Das Thema Beschäftigungssicherung gilt zwar generell für alle Beschäftigten, aber auch ganz besonders für Menschen mit Behinderung oder Gleichgestellte.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers und die Leistungen der Rehabilitationsträger werden beschrieben und vertieft.
Ergänzend werden an Hand von Fallbeispielen Rechte und Möglichkeiten der SVP im Rahmen der Beschäftigungssicherung vertieft.
Das Seminar vermittelt auch Kenntnisse zu dem Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung und zum Antrag auf Gleichstellung. Es werden Kenntnisse vermittelt, die der SVP helfen, den Betroffenen bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Dieses Seminar richtet sich an neugewählte Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie Ersatzpersonen die zu Vertretungszwecken zum Einsatz kommen gemäß §179 Abs.4 SGB IX, sowie Betriebsratsmitglieder die sich mit den Inhalten des SGB IX vertraut machen wollen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Bestandsaufnahme zur Situation von Menschen mit Behinderung im Betrieb und in der Gesellschaft
- Aufgaben der Interessensvertretung in der Beschäftigungssicherung
- Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
- Beteiligungsrechte der SVP
- Leistungen zur Teilhabe
- Zuständigkeit der Rehabilitationsträger
- Maßnahmen und Leistungen zur Gestaltung behinderten-, gesundheits- und altersgerechter Arbeitsplätze
- Feststellungsverfahren nach §152 SGB IX zur Feststellung der Behinderung
- Gleichstellungsverfahren
- Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
Voraussetzung:
Grundkenntnisse im SGB IX und in der Arbeit mir Menschen mit Behinderung, so wie sie im Seminar „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ vermittelt werden, werden vorausgesetzt.
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Sozial- und Rentenrecht für Betriebsräte
ALG, Krankengeld, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge Schwerbehindertenvertretung und Unfallversicherung
Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.
Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen an-
passen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-
und Nachteile gut informiert sein.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen welche Risiken im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um diese auch wahrnehmen zu können und wie Sie diese Rechte durchsetzen können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
System, Aufbau und Gliederung der sozialen Sicherung
- Grundbegriffe und Grundprinzipien der Sozialversicherung
Sozialrechtliche Fragen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Dauer und Höhe von Arbeitslosengeld I + II
- Arbeitslosmeldung / Sperrzeitregelungen nach § 159 SGB III
- Ruhen des Anspruchs und Anrechnung bei Abfindung
Kranken- und Pflegeversicherung
- Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Krankengeldes
- Pflegereform 2017
- Krankenversicherung der Rentner
Schwerbehinderte
- Anspruch auf GdB-Feststellung und Bildung des Gesamt-GdB
- Vermeidung rechtlicher Fehler im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren
- Aufgaben und Beteiligung des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Neue Urteile im Bereich der Schwerbehinderung
gesetzliche Rentenversicherung
- rentenrechtliche Zeiten
- Prüfung des Versicherungsverlaufs / Eigenverantwortlichkeit
- Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten
- Rente und Hinzuverdienst
- Flexirente
Betriebliche Altersvorsorge
- Durchführungswege
- Betriebsrentengesetz
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- Betriebsübergang
Gesetzliche Unfallversicherung
- versicherter Personenkreis
- Beteiligung des Betriebsrates
- Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall / Schienensuizid
- Berufskrankheit
- Verletztengeld und Unfallrente
Der Versorgungsausgleich in der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung
- historische Entwicklung des Versorgungsausgleichs
- Grundsätze des Versorgungsausgleichs
- Parteivereinbarungen und notarieller Ehevertrag
- Interne und externe Teilung
- Abänderungsverfahren
Rechtsschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialversicherungsrecht
- Antragsvoraussetzungen
- Antrags- und Widerspruchsverfahren
- Klage und Berufung
- Verfahrenskosten und Gebühren

Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Tarifrecht und Tarifverträge GDL mit der DB Teil II
Im zweiten Teil des Tarifseminars wird sowohl der Inhalt der gültigen Tarifverträge als auch die Praxis bei der Anwendung der Tarifverträge in der täglichen Betriebsratsarbeit vermittelt und die Anwendung pluraler Tarifverträge im Betrieb erläutert.
Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Beginn: Montag, 14:00 Uhr
Ende: Freitag, 12:00 Uhr
Der BuRa-ZugTV
• Bedeutung als Flächentarifvertrag
• Aufbau des BuRa-ZugTV
• Zusammenwirken mit den Haustarifverträgen der DB AG
• Die Arbeitszeitregelungen als zentraler Bestandteil
• Eingruppierungsgrundsätze
• Tätigkeits- und Entgeltgruppenverzeichnis
Die Haustarifverträge (LfTV, ZubTV, DispoTV, LrfTV)
• Mantelbestimmungen
• Entgeltbestimmungen (allgemein und speziell)
• Arbeitszeitbestimmungen (allgemein und speziell)
NachwuchskräfteTV der GDL
• Inhalt und Wirkung
Die gravierendsten Unterschiede GDL-EVG Tarifvertrag
Praxisgerechte Übungsfälle
• Tarifgerechte Eingruppierungen
• Veränderungen der individuell regelmäßigen Arbeitszeit
• Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit
• Urlaubsplanung
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Grundlagenseminar III für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Das Grundlagenseminar III vermittelt Grundkenntnisse über die Wahrnehmung der sozialen Interessen der JAV und über die rechtlichen Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses sowie Beispiele für die betriebliche Praxis. Ferner werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sitzungen, Besprechungen und Versammlungen erfolgreich gestaltet werden können.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt als Interessenvertretung der Auszubildenden einen hohen Stellenwert ein. Dabei müssen die Mitglieder der JAV sich nicht nur den Problemen der AZUBIS stellen, vielfach sind sie auch Ansprechpartner für Fragen der Jugendlichen im Arbeitsleben. Deshalb müssen sie ihre Rechte und Pflichten kennen, damit sie die Möglichkeiten des Gesetzes zu Gunsten der Beschäftigten einsetzen können.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG
- Teilnahme an der BR-Sitzung
- Vetorecht der JAV
- Aussetzen von BR-Beschlüssen
- Besprechung mit BR und Arbeitgeber
Mitwirkungsrechte der JAV
- Antragsrecht
- Überwachungsrecht
- Anregungsrecht
- Unterrichtungsrechte
Weitere Organe der Betriebsverfassung
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Schwerbehindertenvertreter
- GJAV
- KJAV
Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern
- Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Antragsberechtigung
- Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Vor großen Gruppen sicher auftreten
- Große Strategen
- Aufbau und Strategieplanung (Übung)
- Auf Fragen professionell reagieren
- Diskussionen sicher leiten und Moderieren
Konfliktbewältigung
- Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
- Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
- Beziehungsstörungen
- Innere und äußere Konflikte
Zeitmanagement
- Prinzipien und Regel der Zeitplanung
- System der Zeitplanung
- Pareto-Zeitprinzip
- Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
- Notwendigkeit der Entscheidung
- Tagesrhythmus
- Tagesrahmenplan (Übung)
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Suchtprävention am Arbeitsplatz
Richtige Begleitung durch den Betriebsrat von betroffenen Mitarbeiter
Suchtmittelmissbrauch beeinträchtigt die Arbeitssicherheit und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung für den betroffenen Mitarbeiter dar. Betriebsrat und Arbeitgeber stehen gemeinsam in der Pflicht, gute betriebliche Regelungen zu treffen. In diesem Seminar werden sowohl die Ursachen als auch die Hilfsmöglichkeiten und die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates behandelt.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Die Bedeutung von Suchtmitteln im Betrieb
- Vorstellung der Teilnehmer und Abfrage über die ersten Erfahrungen
- Kurze Einführung über legale und illegale Suchtmittel
- Soziale Faktoren der Suchtentstehung erläutern
Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrates
- Rolle des Betriebsrates im Umgang mit betroffenen Mitarbeiter kennen und verstehen
- Wer kann weiterhelfen? Und wie ist die Rollenverteilung?
Erste Warnsignale erkennen und benennen
- Film Sequenz über alltäglich Vorfälle im Arbeitsalltag
- Übung wie spreche ich den betroffenen Kollegen an– per Film Aufnahme und anschließender Besprechung.
Betriebliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen dargestellt am Beispiel KBV-Sucht des DB-Konzerns
Suchtbedingte Handlungseinschränkungen
- Einsatz der Suchtbrille
Diskussion und Erfahrungsaustausch
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalt
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Einführung Betriebsverfassung
- Abgrenzung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
- Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
- Europäischer Kontext
Begriffe im deutschen Arbeitsrecht
- Betrieb
- Betriebsratsfähigkeit
- Kleinstbetrieb
- Betriebsteil
- Unternehmen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
- Überblick und Rangverhältnis
- Gesetze
- Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
- Verfassungsrecht
- Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Rang- und Günstigkeitsprinzip
- Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
Betriebsverfassungsgesetz
- Geltungsbereich des BetrVG
- Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften
- Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
- Rechtsstellung des Arbeitgebers
- Rechtsstellung des Arbeitnehmers
- Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Einsicht in die Personalakte
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsstellung der Gewerkschaft
- Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
- Zugangsrecht
- Koalitionsaufgaben
- Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
- Freistellung für Schulung und Bildung
- Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
- Benachteiligungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Verletzen gesetzlichen Pflichten
- Betriebsratsmitglied
- Arbeitgeber
- Stellung des Ersatzmitglieds
Geschäftsführung des Betriebsrats
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsvorsitzender
- Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
- Entgegennahme von Erklärungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Betriebsversammlung
- Betriebsausschuss
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
- Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
- Aufgaben des Betriebsausschuss
- Beschlussfassung
- Errichtung von Arbeitsgruppen
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
- Allgemeines
- Aufgaben und Fachausschüsse
- Gemeinsame Ausschüsse
- Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Teilnahmerecht
- Zeitpunkt und Ort der Sitzung
- Leitung der Sitzungen und Willensbildung
- Willensbildung des Betriebsrats
- Sitzungsniederschrift
- Sprechstunde des Betriebsrats
- Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Informationsweitergabe
- Freistellung von Interessenvertretern
- Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Gefährdungsbeurteilung
Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich grundlegend gewandelt. Stand früher die Technik im Mittelpunkt, nimmt heute das Thema Gesundheit und Prävention einen wesentlich breiteren Raum ein. Viele Vorschriften in Arbeits- und Gesundheitsschutz erwecken durch offene Formulierungen den Eindruck der Beliebigkeit, dies ist jedoch ein fundamentales Missverständnis. Gerade dadurch gibt der Gesetzgeber bewusst der Interessensvertretung Spielräume der Ausgestaltung. In kaum einem anderen Handlungsfeld ist die Mitbestimmung so stark wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist dabei eine der wesentlichen Säulen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie liefert die erforderlichen Erkenntnisse für eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen aus, unter welchen Bedingungen hat die Umsetzung zu erfolgen und wie sieht der Alltag bei der Deutschen Bahn aus?
Welchen Nutzen können die Interessensvertretungen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ziehen, welche Maßnahmen lassen sich ableiten und Handlungsfelder entwickeln?
Im Seminar werden Antworten auf diese Fragen erarbeitet.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des §37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig sind (BetrVG §37 Abs.6) und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie Ersatzpersonen die voraussichtlich zu Vertretungszwecken zum Einsatz kommen (SGB IX §179 Abs.4).
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
- Verantwortlichkeiten
- Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Begriffserklärung: Prävention, Belastung und Beanspruchung
- Erfassen von psychischen Belastungen
- 7 Phasenmodel der Gefährdungsbeurteilung
Akteure und Themen der Gefährdungsbeurteilung
- Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Betriebsvereinbarung der Deutschen Bahn
- Mitwirkung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
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Arbeitszeitrecht
Die Arbeitszeit in den Betrieben hat für die Mitarbeiter eine besondere Bedeutung. Sie regelt die Präsenzpflichten in den Betrieben und somit direkt auch die Freizeit. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die zu erbringende Arbeitszeit eine Richtgröße zur Ermittlung der Arbeitskosten und der Produktivität. Deshalb tun sich Gewerkschaften, Arbeitgeber oftmals schwer, Dauer, Verteilung und Anrechnung von Zeiten der betrieblichen Präsenz als Arbeitszeit zu bewerten. Betriebsräte sollten an dieser Stelle eine wichtige Aufgabe in der Bewertung und Mitbestimmung erfüllen.
So werden in der Regel die Verkürzung oder auch die Verlängerung von Arbeitszeiten bei Tarifverhandlungen auf das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses angerechnet, was nicht immer zur Freude der Beteiligten beiträgt. Auch die Betriebe haben das Problem familienfreundliche und altersgerechte Arbeitszeiten zu gestalten. Das Argument der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe verhindert oft humane Arbeitsbedingungen. Seit Jahrzehnten werden Streitigkeiten um die Anrechnung von Arbeitszeiten vor den Gerichten ausgetragen, weil die gesetzlichen und tariflichen Regelungen unterschiedlich interpretiert werden.
Eine zusätzliche Auslegungsbreite wird oftmals über Tarifvereinbarungen gesucht, um den jeweils besonderen betrieblichen Bedürfnissen durch bestimmte Tarifeffekte zu begegnen.
Die Art und Weise wie Arbeit gestaltet wird, verändert sich kontinuierlich. Hochaktuelle Themen wie flexible moderne Arbeitszeiten, mobile und virtuelle Arbeit, Projektarbeit, Homeoffice und Wahlarbeit werden im Kontext von Stressprävention, Fachkräftebedarf und Arbeitsmotivation diskutiert. Die Organisation der Arbeitszeiten sind dabei ein Schlüsselfaktor.
Das Seminar ist für alle Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich, da das Arbeitszeitrecht regelmäßig Gegenstand von Betriebsratssitzungen ist. Ferner haben die Betriebsräte aus § 80 Abs.1 BetrVG ein ständiges Überwachungs- und Gestaltungsrecht, welches die Kenntnis des Rechtsrahmens – Gesetze und Tarifverträge – erfordert. Die Anwendung des Arbeitszeitrechtes zahlt in fast alle Fassetten der Betriebsratsarbeit ein, da die Wirkung in alle Arbeitsschwerpunkte eines Betriebsrates, wie zum Beispiel die Personalplanung, die sozialen Arbeitsbedingungen, lebensphasenorientiertes Arbeiten und andere hineinspielt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeines zur Arbeitszeitentwicklung
- Grundsätzliches zum Arbeitszeitrecht
- Betriebswirtschaftliche Bedeutung der Arbeitszeit
- Grundsätzliches zur zukunftsorientierten Personalentwicklung
- Wandel der starren Arbeitszeitnormen in veränderbare Arbeitszeitmodelle
- Wertigkeit Arbeit und Freizeit
Das demographische Problem in den Betrieben
- Alters- und Familienpolitik nimmt auch immer mehr Raum in der Betriebsebene
- Altersstrukturanalyse und Handlungszwänge
- Älterwerden im Arbeitsleben
- Arbeitsplatzgestaltung ist heute auch eine Hilfe zur Mitarbeiter-Bindung
- Neue Leitbilder für den Arbeitnehmer der Zukunft
- Alter und Leistungsprinzip kein Gegensatz
- Leistung altersgerecht neu definieren
- Handlungsanspruch aus § 80 BetrVG
Die Bedeutung einer alters- und alternsgerechten Personalarbeit
- Neue Perspektiven für jung und alt
- Das gesunde Team
- Parallele Laufbahnen für jüngere und ältere Arbeitnehmer
- Förderung des Nachwuchses mit neuen Akzenten
- Kompetenzen der älteren für jüngere nutzen
- Gesundheits- und Arbeitspotenziale fördern
- Arbeit der Vorgesetzten – Führung älterer Mitarbeiter
Familienfreundliche Arbeitszeitregelungen I
- Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle – was heißt das eigentlich?
- Wünsche der Arbeitnehmer zur Arbeitszeitflexibilisierung
- Möglichkeiten des MBR aus § 87 Abs.1 BetrVG – Initiativrechtes des BR
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Gleitzeit
Familienfreundliche Arbeitszeitregelungen II
- Alternierende Telearbeit
- Arbeitszeitkonten
- Vollzeitnahe und Vollzeitferne Teilzeit
- Jobsharing
- Bespiele aus der Praxis
Rechtsrahmen für Arbeitszeitregelungen
- Europäische Richtlinie 2003/88 EU über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
- Umsetzung in nationales Recht
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitszeitverordnung Beamte
- Eisenbahn- Fahrpersonalverordnung
- Fahrpersonalverordnung
Tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit
- Arbeitszeitregelungen des BuRa-ZugTV und der Haustarifverträge
- Regelungen der § 46 – 49 LFTV
- Abweichende Regelunge in anderen TV (EVG)
Praxis in der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit – Themen
- Verteilung der Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit (Vor- und Nachteil)
- Beginn und Ende der Arbeitszeit und Lage der Pause
- Pause und/oder Tätigkeitsunterbrechung (TU)
- Schutzwürdige Arbeitszeit, warum?
- Die Schicht, der Dienstplan, der Jahresruhetagplan
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Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und ihre aktuelle Rechtsprechung
Für alle Mitglieder des Betriebsrats ist es nötig und erforderlich, über den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung informiert zu sein. Nur so kann die Arbeit im Gremium sachgerecht und effektiv ausgeübt werden. Mit diesem Seminar erlangen Sie das notwendige Wissen.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über aktuelle arbeitsrechtliche Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, z. B. zu Kündigung, Urlaub, Mobbing etc.
Sie erhalten einen Überblick über alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie das Wissen worauf es in der Vorbereitung und im Verfahren ankommt.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Neueste Entwicklung und Entscheidungen im
- Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
Wichtige Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit (LAG, BAG & EuGH)
- Aktuelle Entscheidungen des EuGH
- Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen auf die deutsche Rechtsprechung
- Aktuelle Entscheidungen zu Kündigung, Urlaub, Mobbing etc.
- Tarifrecht
- Aktuelle Urteile erklärt
- Gestaltungsfreiräume und Einschränkungen der Tarifpartner
Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Welche Verfahren entscheidet das Arbeitsgericht?
- Ist die zweite Instanz auch die letzte Instanz?
- Wann ist das Bundesarbeitsgericht zuständig?
- Welche Kosten drohen?
Verfahren an AG, LAG, BAG und EuGH aus der Perspektive von Anwälten und Richtern
- Besonderheiten des LAG als Berufungsinstanz
- Anwälte und Richter: unterschiedliche Herangehensweisen in arbeitsgerichtlichen Verfahren
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).
Als Beispiel einer innerbetrieblichen Umsetzung wird die Konzernrichtlinie 161.0004 der DB AG behandelt.
Das Seminar ist nach § 37 Abs.6 BetrVG für alle Betriebsräte und nach §96 Abs. 4 für alle Schwerbehindertenvertreter erforderlich.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Definition und Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Begriffsbestimmung Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigter, Schwerbehinderter Mensch
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung
Informationen zu BEM Verfahren für die Belegschaft und Betroffene
- Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
- Das Informationsgespräche, Zielsetzung und Inhalte
Grundlagen der Gesprächsführung
- Grundsätze für die Gesprächsführung
- Praktische Übungen
Blick auf die betriebliche Praxis
- Diskussion der Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis
- Belastungen und Beanspruchungen aus der betrieblichen Praxis der DB
- Fehlbeanspruchungen und die daraus folgenden Erkrankungen
Prävention und Gesundheitsförderung
- salutogenetischer Ansatz (gesundheitsfödernder)
- Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für das BEM
Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
- Erstgespräch
- Erstellung von Protokollen
- Praktische Gesprächsübungen
Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
- Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen 2
Das BEM bei der DB und weiterer Arbeitgeber
- Umsetzung bei weiteren Arbeitgebern

Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag, 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Es ist ein Besuch beim Arbeitsgericht nach thematischer Auswahl vorgesehen!
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Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter
Der Vorsitzende des Betriebsrates oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende? Wann ist der Betriebsratsvorsitzende „verhindert“? Wie funktioniert eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Stellvertreter?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Grundlagen
- Wahl des Betriebsratsvorsitzenden/Wahl des Stellvertreters
- Stellung des Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters des Vorsitzenden
Allgemeine Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden
- Vertretung im Rahmen der gefassten Beschlüsse
- Entgegennahme von Erklärungen
Mitgliedschaft im Betriebsausschuss
- Arbeitsgebiet des Ausschusses
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Ausschuss
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden I
- Vorbereitung Sitzung
- Führen der BR-Sitzung
- Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
- Vorbereitung Monatsgespräch
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden II
- Leitung Betriebsversammlung
- Teilnahme an Sitzungen der Jugendauszubildendenvertretung
- Beratende Teilnahme an den Sprechstunden der Jugendauszubildendenvertretung
Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren
- Wirtschaftsausschuss
- GBR/KBR
- Schwerbehindertenvertreter
- Jugendauszubildendenvertreter
- Sachverständige und Berater
Rechtstellung der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreter
- Ehrenamt
- Arbeitsbefreiung
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
- Schulungs- und Bildungsanspruch
- Besonderer Kündigungsschutz
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen Themen der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen; es ist kein Fachseminar nur für Mitglieder bestimmter Ausschüsse.
§ 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Mittwoch 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundlagen
- Definitionen
Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- EU-Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
- der Unfallverhütung
- des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Unterrichtung und Beratungsrechte
- Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Gefährdungsanalyse
- Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren
- Dokumentation
Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgaben
- Zusammensetzung
Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitgeber
- Betriebsrat
- Betriebsarzt
- Fachsicherheitskraft
- Gewerbeaufsichtsamt
- Unfallversicherung
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz behandelt
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Beginn: Montag 14.00 Uhr
Ende: Freitag 12.00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Tarifrecht und Anwendung Tarifverträge der DB
In diesen Seminaren wird sowohl der Inhalthalt der gültigen Tarifverträge als auch die Praxis bei der Anwendung der Tarifverträge in der täglichen Betriebsratsarbeit vermittelt und die Anwendung pluraler Tarifverträge im Betrieb erläutert.
Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Tarifrecht
· Koalitionsfreiheit als Grundrecht der Arbeitsverfassung
· Tarifvertragsrecht
· Regelungen des Tarifvertragsgesetzes
· Rechtsnormen des Tarifvertrages
· Arbeitskampfrecht
Struktur der tarifvertraglichen Regelungen im DB-Konzern
· Handhabung pluraler tarifvertraglicher Regelungen im Betrieb
· Aufbau und Struktur der Tarifverträge im DB-Konzern
· Anwendung der Tarifverträge im DB-Konzern in der Praxis
· Zusammenspiel Tarifvertrag und Betriebsverfassungsgesetz
Praxisgerechte Übungsfälle
· Wechsel zwischen den Tarifverträgen
· Regelungen zum Entgeltausgleich und Zulagen
· Arbeitszeitverteilungsregelungen
· Welche Aufgaben hat der Betriebsrat