
Arbeitszeitrecht
Die Arbeitszeit in den Betrieben hat für die Mitarbeiter eine besondere Bedeutung. Sie regelt die Präsenzpflichten in den Betrieben und somit direkt auch die Freizeit. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die zu erbringende Arbeitszeit eine Richtgröße zur Ermittlung der Arbeitskosten und der Produktivität. Deshalb tun sich Gewerkschaften, Arbeitgeber oftmals schwer, Dauer, Verteilung und Anrechnung von Zeiten der betrieblichen Präsenz als Arbeitszeit zu bewerten. Betriebsräte sollten an dieser Stelle eine wichtige Aufgabe in der Bewertung und Mitbestimmung erfüllen.
So werden in der Regel die Verkürzung oder auch die Verlängerung von Arbeitszeiten bei Tarifverhandlungen auf das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses angerechnet, was nicht immer zur Freude der Beteiligten beiträgt. Auch die Betriebe haben das Problem familienfreundliche und altersgerechte Arbeitszeiten zu gestalten. Das Argument der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe verhindert oft humane Arbeitsbedingungen. Seit Jahrzehnten werden Streitigkeiten um die Anrechnung von Arbeitszeiten vor den Gerichten ausgetragen, weil die gesetzlichen und tariflichen Regelungen unterschiedlich interpretiert werden.
Eine zusätzliche Auslegungsbreite wird oftmals über Tarifvereinbarungen gesucht, um den jeweils besonderen betrieblichen Bedürfnissen durch bestimmte Tarifeffekte zu begegnen.
Die Art und Weise wie Arbeit gestaltet wird, verändert sich kontinuierlich. Hochaktuelle Themen wie flexible moderne Arbeitszeiten, mobile und virtuelle Arbeit, Projektarbeit, Homeoffice und Wahlarbeit werden im Kontext von Stressprävention, Fachkräftebedarf und Arbeitsmotivation diskutiert. Die Organisation der Arbeitszeiten sind dabei ein Schlüsselfaktor.
Das Seminar ist für alle Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich, da das Arbeitszeitrecht regelmäßig Gegenstand von Betriebsratssitzungen ist. Ferner haben die Betriebsräte aus § 80 Abs.1 BetrVG ein ständiges Überwachungs- und Gestaltungsrecht, welches die Kenntnis des Rechtsrahmens – Gesetze und Tarifverträge – erfordert. Die Anwendung des Arbeitszeitrechtes zahlt in fast alle Fassetten der Betriebsratsarbeit ein, da die Wirkung in alle Arbeitsschwerpunkte eines Betriebsrates, wie zum Beispiel die Personalplanung, die sozialen Arbeitsbedingungen, lebensphasenorientiertes Arbeiten und andere hineinspielt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeines zur Arbeitszeitentwicklung
- Grundsätzliches zum Arbeitszeitrecht
- Betriebswirtschaftliche Bedeutung der Arbeitszeit
- Grundsätzliches zur zukunftsorientierten Personalentwicklung
- Wandel der starren Arbeitszeitnormen in veränderbare Arbeitszeitmodelle
- Wertigkeit Arbeit und Freizeit
Das demographische Problem in den Betrieben
- Alters- und Familienpolitik nimmt auch immer mehr Raum in der Betriebsebene
- Altersstrukturanalyse und Handlungszwänge
- Älterwerden im Arbeitsleben
- Arbeitsplatzgestaltung ist heute auch eine Hilfe zur Mitarbeiter-Bindung
- Neue Leitbilder für den Arbeitnehmer der Zukunft
- Alter und Leistungsprinzip kein Gegensatz
- Leistung altersgerecht neu definieren
- Handlungsanspruch aus § 80 BetrVG
Die Bedeutung einer alters- und alternsgerechten Personalarbeit
- Neue Perspektiven für jung und alt
- Das gesunde Team
- Parallele Laufbahnen für jüngere und ältere Arbeitnehmer
- Förderung des Nachwuchses mit neuen Akzenten
- Kompetenzen der älteren für jüngere nutzen
- Gesundheits- und Arbeitspotenziale fördern
- Arbeit der Vorgesetzten – Führung älterer Mitarbeiter
Familienfreundliche Arbeitszeitregelungen I
- Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle – was heißt das eigentlich?
- Wünsche der Arbeitnehmer zur Arbeitszeitflexibilisierung
- Möglichkeiten des MBR aus § 87 Abs.1 BetrVG – Initiativrechtes des BR
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Gleitzeit
Familienfreundliche Arbeitszeitregelungen II
- Alternierende Telearbeit
- Arbeitszeitkonten
- Vollzeitnahe und Vollzeitferne Teilzeit
- Jobsharing
- Bespiele aus der Praxis
Rechtsrahmen für Arbeitszeitregelungen
- Europäische Richtlinie 2003/88 EU über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
- Umsetzung in nationales Recht
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitszeitverordnung Beamte
- Eisenbahn- Fahrpersonalverordnung
- Fahrpersonalverordnung
Tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit
- Arbeitszeitregelungen des BuRa-ZugTV und der Haustarifverträge
- Regelungen der § 46 – 49 LFTV
- Abweichende Regelunge in anderen TV (EVG)
Praxis in der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit – Themen
- Verteilung der Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit (Vor- und Nachteil)
- Beginn und Ende der Arbeitszeit und Lage der Pause
- Pause und/oder Tätigkeitsunterbrechung (TU)
- Schutzwürdige Arbeitszeit, warum?
- Die Schicht, der Dienstplan, der Jahresruhetagplan
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Beginn: Montag 14.00 Uhr
Ende: Freitag 12.00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalt
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarbeginn: Montag, 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Es ist ein Besuch beim Arbeitsgericht nach thematischer Auswahl vorgesehen!
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Betriebsverfassungsrecht I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Einführung Betriebsverfassung
- Abgrenzung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
- Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
- Europäischer Kontext
Begriffe im deutschen Arbeitsrecht
- Betrieb
- Betriebsratsfähigkeit
- Kleinstbetrieb
- Betriebsteil
- Unternehmen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
- Überblick und Rangverhältnis
- Gesetze
- Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
- Verfassungsrecht
- Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Rang- und Günstigkeitsprinzip
- Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
Betriebsverfassungsgesetz
- Geltungsbereich des BetrVG
- Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften
- Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
- Rechtsstellung des Arbeitgebers
- Rechtsstellung des Arbeitnehmers
- Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Einsicht in die Personalakte
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsstellung der Gewerkschaft
- Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
- Zugangsrecht
- Koalitionsaufgaben
- Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
- Freistellung für Schulung und Bildung
- Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
- Benachteiligungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Verletzen gesetzlichen Pflichten
- Betriebsratsmitglied
- Arbeitgeber
- Stellung des Ersatzmitglieds
Geschäftsführung des Betriebsrats
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsvorsitzender
- Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
- Entgegennahme von Erklärungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Betriebsversammlung
- Betriebsausschuss
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
- Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
- Aufgaben des Betriebsausschuss
- Beschlussfassung
- Errichtung von Arbeitsgruppen
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
- Allgemeines
- Aufgaben und Fachausschüsse
- Gemeinsame Ausschüsse
- Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Teilnahmerecht
- Zeitpunkt und Ort der Sitzung
- Leitung der Sitzungen und Willensbildung
- Willensbildung des Betriebsrats
- Sitzungsniederschrift
- Sprechstunde des Betriebsrats
- Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Informationsweitergabe
- Freistellung von Interessenvertretern
- Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarbeginn: Montag, 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Es ist ein Besuch beim Arbeitsgericht nach thematischer Auswahl vorgesehen!
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalt
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag, 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Es ist ein Besuch beim Arbeitsgericht nach thematischer Auswahl vorgesehen!
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalt
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Beginn: Montag 14.00 Uhr
Ende: Freitag 12.00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalt
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Einführung Betriebsverfassung
- Abgrenzung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
- Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
- Europäischer Kontext
Begriffe im deutschen Arbeitsrecht
- Betrieb
- Betriebsratsfähigkeit
- Kleinstbetrieb
- Betriebsteil
- Unternehmen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
- Überblick und Rangverhältnis
- Gesetze
- Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
- Verfassungsrecht
- Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Rang- und Günstigkeitsprinzip
- Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
Betriebsverfassungsgesetz
- Geltungsbereich des BetrVG
- Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften
- Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
- Rechtsstellung des Arbeitgebers
- Rechtsstellung des Arbeitnehmers
- Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Einsicht in die Personalakte
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsstellung der Gewerkschaft
- Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
- Zugangsrecht
- Koalitionsaufgaben
- Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
- Freistellung für Schulung und Bildung
- Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
- Benachteiligungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Verletzen gesetzlichen Pflichten
- Betriebsratsmitglied
- Arbeitgeber
- Stellung des Ersatzmitglieds
Geschäftsführung des Betriebsrats
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsvorsitzender
- Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
- Entgegennahme von Erklärungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Betriebsversammlung
- Betriebsausschuss
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
- Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
- Aufgaben des Betriebsausschuss
- Beschlussfassung
- Errichtung von Arbeitsgruppen
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
- Allgemeines
- Aufgaben und Fachausschüsse
- Gemeinsame Ausschüsse
- Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Teilnahmerecht
- Zeitpunkt und Ort der Sitzung
- Leitung der Sitzungen und Willensbildung
- Willensbildung des Betriebsrats
- Sitzungsniederschrift
- Sprechstunde des Betriebsrats
- Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Informationsweitergabe
- Freistellung von Interessenvertretern
- Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitszeitrecht
Die Arbeitszeit in den Betrieben hat für die Mitarbeiter eine besondere Bedeutung. Sie regelt die Präsenzpflichten in den Betrieben und somit direkt auch die Freizeit. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die zu erbringende Arbeitszeit eine Richtgröße zur Ermittlung der Arbeitskosten und der Produktivität. Deshalb tun sich Gewerkschaften, Arbeitgeber oftmals schwer, Dauer, Verteilung und Anrechnung von Zeiten der betrieblichen Präsenz als Arbeitszeit zu bewerten. Betriebsräte sollten an dieser Stelle eine wichtige Aufgabe in der Bewertung und Mitbestimmung erfüllen.
So werden in der Regel die Verkürzung oder auch die Verlängerung von Arbeitszeiten bei Tarifverhandlungen auf das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses angerechnet, was nicht immer zur Freude der Beteiligten beiträgt. Auch die Betriebe haben das Problem familienfreundliche und altersgerechte Arbeitszeiten zu gestalten. Das Argument der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe verhindert oft humane Arbeitsbedingungen. Seit Jahrzehnten werden Streitigkeiten um die Anrechnung von Arbeitszeiten vor den Gerichten ausgetragen, weil die gesetzlichen und tariflichen Regelungen unterschiedlich interpretiert werden.
Eine zusätzliche Auslegungsbreite wird oftmals über Tarifvereinbarungen gesucht, um den jeweils besonderen betrieblichen Bedürfnissen durch bestimmte Tarifeffekte zu begegnen.
Die Art und Weise wie Arbeit gestaltet wird, verändert sich kontinuierlich. Hochaktuelle Themen wie flexible moderne Arbeitszeiten, mobile und virtuelle Arbeit, Projektarbeit, Homeoffice und Wahlarbeit werden im Kontext von Stressprävention, Fachkräftebedarf und Arbeitsmotivation diskutiert. Die Organisation der Arbeitszeiten sind dabei ein Schlüsselfaktor.
Das Seminar ist für alle Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich, da das Arbeitszeitrecht regelmäßig Gegenstand von Betriebsratssitzungen ist. Ferner haben die Betriebsräte aus § 80 Abs.1 BetrVG ein ständiges Überwachungs- und Gestaltungsrecht, welches die Kenntnis des Rechtsrahmens – Gesetze und Tarifverträge – erfordert. Die Anwendung des Arbeitszeitrechtes zahlt in fast alle Fassetten der Betriebsratsarbeit ein, da die Wirkung in alle Arbeitsschwerpunkte eines Betriebsrates, wie zum Beispiel die Personalplanung, die sozialen Arbeitsbedingungen, lebensphasenorientiertes Arbeiten und andere hineinspielt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeines zur Arbeitszeitentwicklung
- Grundsätzliches zum Arbeitszeitrecht
- Betriebswirtschaftliche Bedeutung der Arbeitszeit
- Grundsätzliches zur zukunftsorientierten Personalentwicklung
- Wandel der starren Arbeitszeitnormen in veränderbare Arbeitszeitmodelle
- Wertigkeit Arbeit und Freizeit
Das demographische Problem in den Betrieben
- Alters- und Familienpolitik nimmt auch immer mehr Raum in der Betriebsebene
- Altersstrukturanalyse und Handlungszwänge
- Älterwerden im Arbeitsleben
- Arbeitsplatzgestaltung ist heute auch eine Hilfe zur Mitarbeiter-Bindung
- Neue Leitbilder für den Arbeitnehmer der Zukunft
- Alter und Leistungsprinzip kein Gegensatz
- Leistung altersgerecht neu definieren
- Handlungsanspruch aus § 80 BetrVG
Die Bedeutung einer alters- und alternsgerechten Personalarbeit
- Neue Perspektiven für jung und alt
- Das gesunde Team
- Parallele Laufbahnen für jüngere und ältere Arbeitnehmer
- Förderung des Nachwuchses mit neuen Akzenten
- Kompetenzen der älteren für jüngere nutzen
- Gesundheits- und Arbeitspotenziale fördern
- Arbeit der Vorgesetzten – Führung älterer Mitarbeiter
Familienfreundliche Arbeitszeitregelungen I
- Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle – was heißt das eigentlich?
- Wünsche der Arbeitnehmer zur Arbeitszeitflexibilisierung
- Möglichkeiten des MBR aus § 87 Abs.1 BetrVG – Initiativrechtes des BR
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Gleitzeit
Familienfreundliche Arbeitszeitregelungen II
- Alternierende Telearbeit
- Arbeitszeitkonten
- Vollzeitnahe und Vollzeitferne Teilzeit
- Jobsharing
- Bespiele aus der Praxis
Rechtsrahmen für Arbeitszeitregelungen
- Europäische Richtlinie 2003/88 EU über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
- Umsetzung in nationales Recht
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitszeitverordnung Beamte
- Eisenbahn- Fahrpersonalverordnung
- Fahrpersonalverordnung
Tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit
- Arbeitszeitregelungen des BuRa-ZugTV und der Haustarifverträge
- Regelungen der § 46 – 49 LFTV
- Abweichende Regelunge in anderen TV (EVG)
Praxis in der Mitbestimmung bei der Arbeitszeit – Themen
- Verteilung der Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit (Vor- und Nachteil)
- Beginn und Ende der Arbeitszeit und Lage der Pause
- Pause und/oder Tätigkeitsunterbrechung (TU)
- Schutzwürdige Arbeitszeit, warum?
- Die Schicht, der Dienstplan, der Jahresruhetagplan
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Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und ihre aktuelle Rechtsprechung
Für alle Mitglieder des Betriebsrats ist es nötig und erforderlich, über den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung informiert zu sein. Nur so kann die Arbeit im Gremium sachgerecht und effektiv ausgeübt werden. Mit diesem Seminar erlangen Sie das notwendige Wissen.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über aktuelle arbeitsrechtliche Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, z. B. zu Kündigung, Urlaub, Mobbing etc.
Sie erhalten einen Überblick über alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie das Wissen worauf es in der Vorbereitung und im Verfahren ankommt.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Neueste Entwicklung und Entscheidungen im
- Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
Wichtige Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit (LAG, BAG & EuGH)
- Aktuelle Entscheidungen des EuGH
- Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen auf die deutsche Rechtsprechung
- Aktuelle Entscheidungen zu Kündigung, Urlaub, Mobbing etc.
- Tarifrecht
- Aktuelle Urteile erklärt
- Gestaltungsfreiräume und Einschränkungen der Tarifpartner
Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Welche Verfahren entscheidet das Arbeitsgericht?
- Ist die zweite Instanz auch die letzte Instanz?
- Wann ist das Bundesarbeitsgericht zuständig?
- Welche Kosten drohen?
Verfahren an AG, LAG, BAG und EuGH aus der Perspektive von Anwälten und Richtern
- Besonderheiten des LAG als Berufungsinstanz
- Anwälte und Richter: unterschiedliche Herangehensweisen in arbeitsgerichtlichen Verfahren
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag, 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag, 12:00 Uhr
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Es ist ein Besuch beim Arbeitsgericht nach thematischer Auswahl vorgesehen!
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Beginn: Montag 14.00 Uhr
Ende: Freitag 12.00 Uhr
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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