
Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende? Wann ist der Betriebsratsvorsitzende „verhindert“? Wie funktioniert eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Inner- und Außerbetrieblichen Akteuren?
Der Vorsitzende des Betriebsrates oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Rechtstellung der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreter
- Stellung des Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters des Vorsitzenden
- Ehrenamt
- Arbeitsbefreiung
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
- Schulungs- und Bildungsanspruch
- Besonderer Kündigungsschutz
Allgemeine Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden
- Vertretung im Rahmen der gefassten Beschlüsse
- Entgegennahme von Erklärungen
- Arbeitsorganisation des Betriebsrates
Mitgliedschaft im Betriebsausschuss
- Arbeitsgebiet des Ausschusses
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Ausschuss
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden I
- Koordinierung der BR-Arbeit
- Vorbereitung Sitzung
- Führen der BR-Sitzung
- Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
- Vorbereitung Monatsgespräch
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden II
- Leitung Betriebsversammlung
- Teilnahme an Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Beratende Teilnahme an den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren
- Wirtschaftsausschuss
- GBR/KBR
- Schwerbehindertenvertreter
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Sachverständige und Berater
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Beamtenrecht für Betriebsräte
Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamtenrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf der die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit.
Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze.
Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar.
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Rechtsrahmenbedingungen, für alle Betriebsräte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG.
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Seminarinhalte:
Einführung in die Thematik Beamtenrecht vor dem Hintergrund zweier Statusgruppen innerhalb eines Betriebes.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die zur DB zugewiesenen Beamten
- Bundesbeamtengesetz(BBG)
- Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG)
- Beamtenbesoldungsgesetz(BBesG)
- Erholungs- und Urlaubsverordnung(EUrlV)
- Sonderurlaubsverordnung(SUrlV)
- Bundesdisziplinargesetz(BDG)
- Deutsche Bahn Gründungsgesetz(DBGrG)
- Deutsche Bahn Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)
Anwendung der Tarifverträge auf Beamte
- Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Tarifverträge erfüllt sein?
- Warum entfalten nicht alle Inhalte der Tarifverträge Wirkung auf den Beamten?
- Grundsätzliches
Personelle Einzelmaßnahmen
- Beteiligung der Betriebsräte
- Gleichbehandlung zweier Statusgruppen, wo liegen die Grenzen
Nebentätigkeit eines Beamten
- Beteiligung der Betriebsräte
Dienstliche Beurteilung
- Nach Beamtenrecht
- Nach mPM i.V. mit der KBV Personalentwicklung
- Bedeutung für den Beamten
- Beurteilungsrichtlinie/Anlassbezogene Leistungsbeurteilung
- Aktuelle Rechtsprechung
Beförderungsdienstposten
- Ausschreibungspflicht
- Beförderung nur auf einen konkret vorhandenen Arbeitsplatz mit entsprechender beamtenrechtlicher Eingruppierung
- Konkurrenten Klage
- Aktuelle Rechtsprechung des BVG
- Stellenplan/Höchstsatzverfügung
- Auswahlverfahren in einem Beförderungsauswahlverfahren
Interessenausgleich
- Anwendung auf Beamte?
- Einstellung eines Beamten im Rahmen einer Beförderung.
- Beamte zu „Drittanbietern“, was gilt
Versetzung eines Beamten aufgrund von Arbeitsplatzverlust
- Welche Leistung steht dem Beamten zu?
- tariflich
- beamtenrechtlich
Zuweisung nach §12 DBGrG
- Beurlaubung eines zugewiesenen Beamten
- Welche beamtenrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Dienstunfähigkeit
- Aufgrund von persönlichen Leiden
- Aufgrund eines Dienstunfalles
- Mitwirkung IAS
- Wie sieht die Mitwirkungspflicht des Betriebsrates aus?
- Ablauf eines Zurruhesetzungsverfahrens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
- Aktuelle Rechtsprechung
Anrechnungsrichtlinie
- Grundsätzliches
- Welche Zahlungen werden auf die Besoldung angerechnet, welche nicht?
- Voraussetzungen für die anrechnungsfreie Gewährung von Bezügen, die über die Besoldung hinausgehen.
- Pflichten des Beamten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Besoldung hinausgehen.
Sanktionsmaßnahmen
- Unterschiede zwischen Sanktionsmaßnahmen im Arbeits- und Beamtenrecht
- Disziplinarrechtliche Grundsätze
- Folgen einer Disziplinarmaßnahme für den Beamten
- Das Bundesdisziplinargesetz
Wo endet die Mitbestimmung des Betriebsrates
Rechte und Pflichten eines zugewiesenen Beamten
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Kommunizieren und Argumentieren
Sie lernen worauf es ankommt, wenn Sie Argumente in Diskussionen oder Gremien klar vertreten wollen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Betriebsratsvorsitzende oder an Mitglieder des Betriebsrates oder eines anderen Mitbestimmungsgremiums, die regelmäßig Verhandlungen führen oder vor Gruppen Vorträge halten. Neben der erfolgreichen Struktur von Argumenten, dem Einsatz von Körpersprache und Stimme erlernen Sie Gesprächstechniken zur Moderation von Meinungsverschiedenheiten in Gruppen (intern im Betriebsrat oder in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber). Wir streifen die Manipulationstechniken und deren erfolgreiche Abwehr. Es erwartet Sie ein Mix aus Theorieinput, praktischen Übungen mit Feedback.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Mit schlagkräftiger Argumentation Ihre Ziele erreichen
- Die richtigen Argumente sammeln und strukturieren
- Ihre eigene Argumentationskette definieren
- Strategische Überlegungen mit Ihrer Argumentation verbinden
- Aufbau und Darstellung einer Nutzenargumentation
- Fragetechniken gezielt einsetzen
- Mit Einwänden und schwierigen Gesprächspartnern erfolgreich umgehen
- Erfolgreicher Abschluss Ihrer Argumentation
Verhandlungstechnik und -strategie
- Win-Win-Strategie.
- Strategie für den Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern
- Verhandeln – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- Die wichtigsten Techniken der Verhandlung
- Checkliste für die Vorbereitung
Die Sprache als Mittel
- Rhetorische Herausforderung
- Reden können: Informationsreden und Überzeugungsreden
- Ebenen der Kommunikation
- Aufbau, Struktur und Formeln erfolgreicher Rhetorik
- Die Bedeutung von Körpersprache, Sprache und Stimme
Überzeugend präsentieren als Führungskraft
- Präsentatorische Herausforderungen für Sie als Betriebsratsvorsitzender oder -mitglied
- Den idealen Rahmen für Ihre Präsentation gestalten
- Überzeugender Aufbau und Struktur
- Visualisierung, Technik und Hilfsmittel gezielt einsetzen
- Herausfordernde Situationen sicher meistern
- Von der Präsentation zur Moderation
Beispiele und Fälle aus der Praxis
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Aktuelle Rechtsprechung 2022
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).
Als Beispiel einer innerbetrieblichen Umsetzung wird die Konzernrichtlinie 161.0004 der DB AG behandelt.
Das Seminar ist nach § 37 Abs.6 BetrVG für alle Betriebsräte und nach § 179 Abs. 4 SGB IX für alle Schwerbehindertenvertreter erforderlich.
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Seminarinhalte:
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Definition und Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Begriffsbestimmung Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigter, Schwerbehinderter Mensch
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung
Informationen zu BEM Verfahren für die Belegschaft und Betroffene
- Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
- Das Informationsgespräche, Zielsetzung und Inhalte
Grundlagen der Gesprächsführung
- Grundsätze für die Gesprächsführung
- Praktische Übungen
Blick auf die betriebliche Praxis
- Diskussion der Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis
- Belastungen und Beanspruchungen aus der betrieblichen Praxis der DB
- Fehlbeanspruchungen und die daraus folgenden Erkrankungen
Prävention und Gesundheitsförderung
- Salutogenetischer Ansatz (gesundheitsfördernder)
- Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für das BEM
Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
- Erstgespräch
- Erstellung von Protokollen
- Praktische Gesprächsübungen
Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
- Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen 2
Das BEM bei der DB und weiterer Arbeitgeber
- Umsetzung bei weiteren Arbeitgebern
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Arbeitszeitgesetz – rechtliche und tarifvertragliche Regelungen
In diesem Seminar werden die Grundlagen zum Arbeitszeitgesetz sowie die rechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen vermittelt. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.
Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.
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Seminarinhalte
- Grundlagen Arbeitszeitgesetz
- Grundlagen Tarifverträge (Tarifvertragsgesetz)
- Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG
- Rechtliche Regelungen:
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG „Beginn der täglichen Arbeitszeit“
- § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG „Vorübergehende Verkürzung / Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“
- Arbeitszeitgesetz – Grundlagen und Grundbegriffe
- Grenzen der Arbeitszeit
- Tarifliche Regelungen:
- Tarifvorbehalt und Tarifvorrang im BetrVG
- Tarifvertragsgesetz
- Wirkung von Tarifverträgen
- Anwenden und Umsetzen von Tarifverträgen
- Tarifliche Arbeitszeitregelungen
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Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil II
Das Recht der gesetzlichen Sozialversicherung soll die verschiedenen Notlagen der
Angestellten absichern und den Aufbau einer Altersrente ermöglichen.
Die alltägliche Arbeit der Betriebsräte hat für die Angestellten immer auch Auswirkungen auf die verschiedenen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge.
Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.
Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen an-
passen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-
und Nachteile gut informiert sein.
Teil II dieses Seminars frischt die Kenntnisse aus Teil I auf und gibt einen Überblick über die erfolgten und geplanten Gesetzesänderungen für den Bereich der Altersvorsorge.
Im Speziellen geht es hier dann um die soziale Absicherung bei Arbeitsunfall, Krankheit, Schwerbehinderung und Pflege von Angehörigen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalte:
Auffrischung zum Teil I des Seminares
- Wiederholung und Auffrischung der Grundlagen zum Teil I
- praktische Anwendungsbeispiele zu den Altersrentenarten, mit Berechnung der Abschläge und Ausgleichszahlungen
Erfolgte und geplante Gesetzesänderungen für den Bereich der Altersvorsorge
- Inhalte des aktuellen Koalitionsvertrages
- Überblick über die Rentensysteme der europäischen Partner
- Reformmöglichkeiten bei der Deutschen Altersvorsorge
Krankheit und Rehabilitation
- Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit
- Digitalisierung der Meldung zur Arbeitsunfähigkeit
- Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Probleme der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt
- Vorsorge und Rehabilitation
- Grundsatz Reha vor Pflege
- Grundsatz Reha vor Rente
- Vorstellung der unterschiedlichen Rehabilitationsbereiche
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen
Rente wegen Erwerbsminderung
- Persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen
- Probleme bei und Strategien für die Durchsetzung der Rente
- Rente auf Zeit oder auf Dauer
- Ruhen des Arbeitsvertrages und Rückkehrmöglichkeiten
- Rentenberechnung und Hinzuverdienstmöglichkeiten
- Auswirkung auf die Altersrente
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Gesetzliche Unfallversicherung
- Aufbau und Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
- Leistungsfälle: Arbeitsunfall und Berufskrankheit
- Meldepflichten des Arbeitsgebers
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Schienensuizid
Schwerbehinderung
- Antrag und Verschlechterungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht
- Bildung des Grades der Behinderung
- Schwerbehinderung auf Zeit oder auf Dauer
- Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt
- Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung
Gesetzliche Pflegeversicherung
- Pflegegrade
- Sachleistungen und Pflegegeld
- Pflegeheim oder Pflege in der Familie
- Soziale Absicherung der Pflegeperson
- betriebliche Freistellung wegen Pflege
gesetzliche Betreuung
- Antrag – Auswirkungen – Folgen
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Seminar zum Tarifvertrag über besondere Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit (FDU-TV)
Das Seminar zum Tarifvertrag über besondere Bedingungen beim Verlust der Fahrdiensttauglichkeit (FDU-TV) vermittelt den teilnehmenden Interessenvertretern die für seine Tätigkeit relevanten Kenntnisse für die betriebliche Praxis und stellt diese an Beispielen aus dem Alltag dar.
Das Seminar ist im Sinne des § 37 Absatz 6 BetrVG notwendig.
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Seminarinhalte:
• Eröffnung und Begrüßung
• Aktuelle Stunde
• Einführung zu Inhalt und Funktion des FDU – TV
• Anwendung Handbuch 1610003 „Traumatisierende Ereignisse bewältigen“
• Konzeption und Ablauf im FDU TV
• Regelungen im Einzelnen
• Ausscheiden oder Verbleib im Konzern nach Fahrdienstuntauglichkeit
• Begriffe und Feststellung der FDU
• Zusammenwirken mit Handbuch 10700 „Tauglichkeit und Eignung feststellen“
• Wechselwirkung mit Schutzbestimmungen im LfTV und Lrf-TV
• Arbeit in Arbeitsgruppen
• Der Anhang des FDU TV und dessen Regelungen
• Übergangsregelungen und Laufzeiten
• Arbeit in Arbeitsgruppen
• Seminarauswertung
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Vorbeugen, erkennen und deeskalieren
Mobbing zu erkenne ist nicht immer ganz leicht. Selbst die Betroffenen selbst nehmen oft erst sehr spät war, dass sie ein Opfer von Mobbing sind. Mobbing beginnt häufig schleichend. Es sind kleine Sticheleien, Lästereien oder Witze, die nicht ernst genommen werden. Wenn sich diese negativen Handlungen jedoch über einen längeren Zeitraum wiederholen, spricht man von Mobbing. Ziel des Täters oder der Täter ist die soziale Ausgrenzung oder Isolierung des Mobbingopfers.
In diesem Seminar lernen die Betriebsräte, wie Sie Mobbing erkennen und was Sie als Betriebsrat tun können, um Mobbing-Opfer zu schützen.
Ziele des Trainings ist es, einen thematischen Überblick über die Themen, wie Diversität/Mobbing/Diskriminierung/sexuelle Belästigung zu erhalten. Wissen erlernen, wie man sich als Betriebsrat verhalten könnte und in Mobbingfällen handeln kann. Ziel ist es auch, die Ursachen von Mobbing zu kennen und worauf es in der Gesprächsführung bei Mobbingfällen ankommt. Am Schluss sollten Sie je nach Situation deeskalieren können und Konsequenzen ziehen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Was ist Mobbing?
- Definition von Mobbing. Was sind die Merkmale?
- Wie läuft Mobbing ab?
- Subjektive und objektive Sicht auf Mobbing
- Ursachen von Mobbing
- Deeskalations- sowie Eskalationsstrategien
- Unterschiedlichkeiten akzeptieren
- Welche Verhaltensweisen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, Mobbing-Opfer zu werden
Was tun bei Mobbing?
- Die Rolle und Verantwortung des Betriebsrates im Umgang mit Mobbing-Fällen
- Der Betriebsrat als Vertrauensperson – Führen von Erstgesprächen
- Informationen und Aufklärung der Mitarbeiter/innen
- Tipps zur Vorbeugung von Mobbing-Attacken
- Rechtliche Möglichkeiten
- Wie schafft man es, Mobbing zu beenden
Welche Folgen hat Mobbing?
- Folgen für das Opfer – psychische und körperliche Auswirkungen
- Betriebliche Auswirkungen – weniger motivierte und weniger leistungsfähige Arbeitskräfte
- Volkswirtschaftliche Auswirkungen – Belastungen des Gesundheitssystems
Methoden
- Trainer-Input
- Fall-/Practice-Beispiele
- Übungen
- Diskussionen
- Erfahrungsaustausch
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen Themen der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen; es ist kein Fachseminar nur für Mitglieder bestimmter Ausschüsse.
§ 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundlagen
- Definitionen
Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- EU-Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
- der Unfallverhütung
- des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Unterrichtung und Beratungsrechte
- Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Gefährdungsanalyse
- Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren
- Dokumentation
Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgaben
- Zusammensetzung
Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitgeber
- Betriebsrat
- Betriebsarzt
- Fachsicherheitskraft
- Gewerbeaufsichtsamt
- Unfallversicherung
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz behandelt
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Einigungsstelle
Das Verhandeln gehört zu den elementaren Aufgaben des Betriebsrates. Verhandlungen scheitern jedoch auch, dann ist der Anruf der Einigungsstelle der nächste Schritt, die Ansprüche und Interessen der Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Auch hier kommt es auf geschicktes verhandeln an. Dabei ist es nicht ausreichend, das eigene Anliegen vorzutragen, sondern auch Taktik und Tricks des Verhandlungspartners zu erkennen und darauf zu reagieren.
In diesem praxisorientiertem Seminar lernen Betriebsräte anhand von Praxisbeispielen sich auf verschiedene Verhandlungssituationen und die grundlegenden Besonderheiten der Einigungsstelle einzustellen und darauf hinzuwirken, dass eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann. Hierbei darf auch weder der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit außer Acht gelassen werden noch mit der Zusammenstellung der Einigungsstelle zu sorglos umgegangen werden.
Eine gute Verhandlungstaktik und ein kompetentes und eine daraus resultierende einvernehmliche Einigung erspart somit nicht nur Zeit, sondern reduziert auch die Kosten für die Betriebsräte.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Kenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Rechtliche Grundlagen
- Überblick über die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
- Rechtliche Grundlagen der Einigungsstelle
Grundlagen der Verhandlungstaktik
- beiderseitiges Nachgeben als Ziel der einvernehmlichen Einigung
Praxisfall I
- Einteilung in Gruppen und Besprechung, welche Themen und welches Ergebnis erzielt werden soll
- Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/Entsendung, Anrufung
- Vorbereitung auf die Verhandlung
- Verhandlung
- Erstellung eines Entwurfes einer Einigung
- Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwachstellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der Einigungsstelle sind
Praxisfall II
- Rollentausch der Gruppen
- Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/Entsendung, Anrufung
- Vorbereitung auf die Verhandlung
- Verhandlung
- Erstellung eines Entwurfes einer Einigung
- Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwachstellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der Einigungsstelle sind
Auswertung
- Fragerunde
- Abgrenzung
- Zusammenfassung
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Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil I
ALG, Krankengeld, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge Schwerbehindertenvertretung und Unfallversicherung
Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.
Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen anpassen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-
und Nachteile gut informiert sein.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen welche Risiken im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um diese auch wahrnehmen zu können und wie Sie diese Rechte durchsetzen können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalte:
System, Aufbau und Gliederung der sozialen Sicherung
- Grundbegriffe und Grundprinzipien der Sozialversicherung
gesetzliche Rentenversicherung
- Prüfung des Versicherungsverlaufs + Grundsätze der Rentenberechnung
- Rehabilitation + Erwerbsminderungsrente
- Altersrentenarten, wann und mit welchem Abschlag in Rente
- Altersteilzeit und Vorruhestandsmodelle im Überblick
- Hinterbliebenenrenten
- Hinzuverdienstgrenzen und Flexirente
Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsrentengesetz + Durchführungswege
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- Betriebsrentenarten der Deutschen Bahn
Schwerbehindertenrecht
- Anspruch auf GdB-Feststellung und Bildung des Gesamt-GdB
- Vermeidung rechtlicher Fehler im Antragsverfahren
- Neue Urteile im Bereich der Schwerbehinderung
- Gleichstellungsantrag
- Leistungen und Mitwirkung des Integrationsamtes
Gesetzliche Unfallversicherung
- Aufgaben des Arbeitgebers, des Durchgangsarztes und des Betriebsrates
- Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall / Schienensuizid
- Berufskrankheit
- Anerkennung von psychischen Folgen
- Verletztengeld und Unfallrente + deren Auswirkung auf die Altersrente
Sozialrechtliche Fragen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitsunfähigkeit
- Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Krankengeldes
- Wiedereingliederung Hamburger Modell ( § 74 SGB V , § 44 SGB IX )
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
Pflegeversicherung
- Familienpflegezeitgesetz
- Pflegereform 2017
- Anspruch auf Arbeitsfreistellung
- Kündigungsschutz
Der Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften bei Scheidung)
- historische Entwicklung des Versorgungsausgleichs
- Grundsätze des Versorgungsausgleichs
- nachträgliche Abänderungsmöglichkeiten des Versorgungsausgleichs
Rechtsschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialversicherungsrecht
- Antragsvoraussetzungen
- Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
- Klage und Berufung
- Verfahrenskosten und Gebühren
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Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil I
ALG, Krankengeld, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge Schwerbehindertenvertretung und Unfallversicherung
Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.
Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen anpassen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-
und Nachteile gut informiert sein.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen welche Risiken im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um diese auch wahrnehmen zu können und wie Sie diese Rechte durchsetzen können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalte:
System, Aufbau und Gliederung der sozialen Sicherung
- Grundbegriffe und Grundprinzipien der Sozialversicherung
gesetzliche Rentenversicherung
- Prüfung des Versicherungsverlaufs + Grundsätze der Rentenberechnung
- Rehabilitation + Erwerbsminderungsrente
- Altersrentenarten, wann und mit welchem Abschlag in Rente
- Altersteilzeit und Vorruhestandsmodelle im Überblick
- Hinterbliebenenrenten
- Hinzuverdienstgrenzen und Flexirente
Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsrentengesetz + Durchführungswege
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- Betriebsrentenarten der Deutschen Bahn
Schwerbehindertenrecht
- Anspruch auf GdB-Feststellung und Bildung des Gesamt-GdB
- Vermeidung rechtlicher Fehler im Antragsverfahren
- Neue Urteile im Bereich der Schwerbehinderung
- Gleichstellungsantrag
- Leistungen und Mitwirkung des Integrationsamtes
Gesetzliche Unfallversicherung
- Aufgaben des Arbeitgebers, des Durchgangsarztes und des Betriebsrates
- Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall / Schienensuizid
- Berufskrankheit
- Anerkennung von psychischen Folgen
- Verletztengeld und Unfallrente + deren Auswirkung auf die Altersrente
Sozialrechtliche Fragen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitsunfähigkeit
- Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Krankengeldes
- Wiedereingliederung Hamburger Modell ( § 74 SGB V , § 44 SGB IX )
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
Pflegeversicherung
- Familienpflegezeitgesetz
- Pflegereform 2017
- Anspruch auf Arbeitsfreistellung
- Kündigungsschutz
Der Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften bei Scheidung)
- historische Entwicklung des Versorgungsausgleichs
- Grundsätze des Versorgungsausgleichs
- nachträgliche Abänderungsmöglichkeiten des Versorgungsausgleichs
Rechtsschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialversicherungsrecht
- Antragsvoraussetzungen
- Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
- Klage und Berufung
- Verfahrenskosten und Gebühren
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Suchtprävention am Arbeitsplatz
Richtige Begleitung durch den Betriebsrat von betroffenen Mitarbeiter
Suchtmittelmissbrauch beeinträchtigt die Arbeitssicherheit und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung für den betroffenen Mitarbeiter dar. Betriebsrat und Arbeitgeber stehen gemeinsam in der Pflicht, gute betriebliche Regelungen zu treffen. In diesem Seminar werden sowohl die Ursachen als auch die Hilfsmöglichkeiten und die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates behandelt.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Die Bedeutung von Suchtmitteln im Betrieb
- Vorstellung der Teilnehmer und Abfrage über die ersten Erfahrungen
- Kurze Einführung über legale und illegale Suchtmittel
- Soziale Faktoren der Suchtentstehung erläutern
Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrates
- Rolle des Betriebsrates im Umgang mit betroffenen Mitarbeiter kennen und verstehen
- Wer kann weiterhelfen? Und wie ist die Rollenverteilung?
Erste Warnsignale erkennen und benennen
- Film Sequenz über alltäglich Vorfälle im Arbeitsalltag
- Übung wie spreche ich den betroffenen Kollegen an– per Film Aufnahme und anschließender Besprechung.
Betriebliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen dargestellt am Beispiel KBV-Sucht des DB-Konzerns
Suchtbedingte Handlungseinschränkungen
- Einsatz der Suchtbrille
Diskussion und Erfahrungsaustausch
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Schriftführung und Protokoll im Betriebsrat
Worauf ist bei der Erstellung der Einladungen zur Betriebsratssitzung zu achten? Wer darf überhaupt an der Betriebsratssitzung teilnehmen und welche Inhalte müssen in der Sitzungsniederschrift aufgenommen werden? Wie verfasst man ein rechtssicheres Schreiben an den Arbeitgeber?
Das Seminar vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen zum Thema Betriebsratssitzung und Beschlussfassung, praktische Tipps, wie man mit Hilfe von Vorlagen und Checklisten die Betriebsratsarbeit effektiver gestalten kann
Ebenfalls wird der effiziente Einsatz von Microsoft Word anhand von praktischen Beispielen aus der Betriebsratsarbeit vermittelt. Sie können dann zum Beispiel Musterbriefe im gewünschten Layout erstellen, Protokolle mit cleveren Funktionen anfertigen, automatisierte Rundschreiben versenden und ausdrucksstarke Aushänge anlegen. Eine Menge praxiserprobter Tipps & Tricks helfen Ihnen dabei, Word als effektives Werkzeug für Ihre Bedürfnisse einzusetzen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Vorbereitung auf die Sitzung
- Erstellung der Einladung
- Festlegung der Tagesordnung
Grundlagen der Sitzung
- Teilnehmer der Sitzung
- Nichtöffentlichkeit
- Rechtsstreitigkeiten
Beschlussfassung
- Beschlussfähigkeit
- Ordnungsgemäße Beschlussfassung
- Gerichtliche Überprüfung von Beschlüssen
Sitzungsniederschrift
- Inhalt der Niederschrift
- Aushändigung der Niederschrift
- Einwendungen gegen die Niederschrift
Grundkenntnisse und Funktionen
- Kennenlernen der Benutzeroberfläche
- Anpassen an die eigenen Bedürfnisse
Beruflicher Schriftverkehr
- schnelles Markieren, Bewegen und Korrigieren im Text
- Gestalten von Texten
- Suchen und Ersetzen von Texten
- Rechtschreibprüfung und Thesaurus
- Ausdruck von Schriftstücken
Professionelle Gestaltung von Briefen
- Formatieren von Texten
- Einbinden von Dateien und Grafiken
- Nummerierung und Gliederung bei langen Berichten
- Kopfzeilen mit Firmenlogo
- Fußzeilen und Seitennummerierung
Erstellen von Aushängen und Vorlagen
- Protokoll-Vorlagen erstellen durch Einsatz von Tabellen und Tabulatoren
- wiederkehrende Textbausteine/Autotexte erstellen und effektiv einsetzen
- Vorlagen für Einladungen, Widersprüche und Aushänge
Serienbriefe und Einladungen erstellen
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Einsatz der Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich grundlegend gewandelt. Stand früher die Technik im Mittelpunkt, nimmt heute das Thema Gesundheit und Prävention einen wesentlich breiteren Raum ein. Viele Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz erwecken durch offene Formulierungen den Eindruck der Beliebigkeit, was jedoch ein fundamentales Missverständnis ist. Gerade dadurch gibt der Gesetzgeber bewusst der Interessenvertretung Spielräume für die Ausgestaltung, wodurch in kaum einem anderen Handlungsfeld die Mitbestimmung so stark wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist damit eine der wesentlichen Säulen in der betrieblichen Mitbestimmung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Berührungspunkte und bietet Verknüpfungspunkte mit sehr vielen Bereichen der Betriebsratstätigkeit. So bestehen Bezüge unter anderem zu allen Arbeitszeitfragen, EDV-Themen, der Personalplanung, aber auch zu wirtschaftlichen Gesichtspunkten und der gesamten strategischen Vorgehensweise eines Gremiums. Eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist unter Beachtung der sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen möglich und sinnvoll.
Dieses Seminar liefert die grundlegenden Bausteine für eine strategische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu werden zunächst Kenntnisse über das Wer, Wie, Was, Wann und Warum einer Zusammenstellung und Beurteilung aller möglichen Gefährdungen vermittelt. Anhand von Beispielen und Bezügen zu den allgemeinen Betriebsratsaufgaben wird dann das Vorgehen im Rahmen der Mitbestimmung vermittelt und Maßnahmen zur wirksamen Minimierung der erkannten Risiken besprochen.
Wie sehen dafür die gesetzlichen Grundlagen aus, unter welchen Bedingungen hat die Umsetzung zu erfolgen, welche Bedingungen haben Einfluss auf den Erfolg und wie sieht der Alltag in den Eisenbahnverkehrsunternehmen aus? Welchen Nutzen können die Interessenvertretungen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ziehen, welche Maßnahmen lassen sich ableiten und Handlungsfelder entwickeln? Wie gestaltet sich eine Risikoabschätzung und was soll eine Wirksamkeitskontrolle leisten?
Im Seminar werden Antworten auf diese Fragen erarbeitet.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Bezüge zu allen Betriebsratsaufgaben herstellen. Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Handlungsfeldern der Betriebsratsarbeit vermittelt. Das Seminar richtet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder. Dabei ist eine Spezialisierung auf Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht notwendig. Ebenso richtet sich das Seminar an Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen (SGB IX § 179 Abs.4). Im Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes steht die Prävention im Hinblick auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen inklusive der Berücksichtigung der Belange der eingeschränkt leistungsfähigen Beschäftigten.
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Seminarinhalte:
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
mitgeltende Normen
Verantwortlichkeiten
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat
Betriebliche Regelwerke und Richtlinien
Begriffserklärung: Prävention, Belastung und Beanspruchung
Erfassen von psychischen Belastungen
7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Methoden zur Gefährdungsermittlung
Akteure und Themen der Gefährdungsbeurteilung
Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Unfallversicherung
Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
Hinzuziehung von Sachverständigen
Mitwirkung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen
Einigungsstelle
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Professionelle (lösungsorientierte) Gesprächsführung
Konflikte gehören zum Arbeitsalltag. Unterschiedliche Ansichten, betriebliche Veränderungen, ein mangelnder Informationsfluss können Gründe dafür sein.
Welche Möglichkeiten gibt es, mit diesen Situationen (Mitarbeitergespräche, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Entscheidungsfindung im eigenen Gremium) konstruktiv umzugehen?
Im Seminar werden die Grundlagen der Kommunikation und einer lösungsorientierten Gesprächsführung vermittelt. Wenn die verschiedenen Anliegen der Beteiligten in wertschätzender Weise herausgearbeitet werden, führt dies oft zu Ergebnissen, mit denen alle einverstanden sein können.
Das Seminar ist so gestaltet, dass sich nach einer theoretischen Einführung jeweils kurze Übungssequenzen anschließen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarinhalte:
Einführung
Lösungsorientierte Gesprächsführung
Grundhaltung + Kommunikationsmodelle
Unterscheidung zwischen Sach- und Beziehungsebene
Gesprächsführung für Betriebsräte
Techniken des aktiven Zuhörens
Fragetechniken, insbesondere lösungsorientierte Fragen
Gesprächsvorbereitung, Zielformulierungen
Ressourcen erkennen und nutzen
Konfliktmanagement
Psychische Beeinträchtigungen durch Stress am Arbeitsplatz
Lösungsorientierter Umgang mit Konflikten
(Konflikte erkennen und verstehen)
Kooperatives Verhandeln und Mediation im Betrieb
Interessenlagen klären, Ebenenwechsel
Struktur und Ablauf von Besprechungen mit dem Arbeitgeber/ den Kollegen
Prinzipien und Anwendungsfelder der Mediation
Verfahren der Mediation (Praxisfälle)
Anwendungsfelder im Betrieb
Erfolgreiche Zusammenarbeit im Team (im Gremium)
Reflexion und Ausblick
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Personalplanung und -entwicklung
Personalplanung und -entwicklung stellen wesentliche Faktoren der betrieblichen Unternehmensführung dar, die maßgeblich den Erfolg beeinflussen.
Auf diesem Hintergrund ist der Betriebsrat gefordert, sich dabei einzubringen und die Interessen der Mitarbeiter dabei nachhaltig zu vertreten. Dabei sind die möglichen Informations- und Mitwirkungsrechte zu identifizieren und wirksam umzusetzen.
Dieses Seminar ist fachlich erforderlich für die Betriebsratsarbeit und somit gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG zulässig.
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Seminarinhalte:
Generelle Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahme
- Personalplanung, Stellenbeschreibung, Personalauswahlverfahren, Personalfragebogen und Auswahlrichtlinien
- Initiativrecht zur Qualifizierung von Mitarbeitern
- Sicherstellung des jährlichen Berufsbildungsbedarfs
- Betriebsvereinbarungen zu allgemeinen Personalmaßnahmen
- Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung
- Tarifliche Bestimmungen
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Leistungsbewertung
- Beurteilungsverfahren und Festlegung der Bewertungsskala
- Anforderungen an Beurteilungsgespräche und Ablauf
- Vorschläge für mitwirkungssichernde Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmungsrechte bei Personalinformationssystemen
- Erhebung, Auswertung und Speicherung von Daten zu Personalplanung und Qualifizierungsmaßnahmen
Strategische Personalplanung
- Ziele der Personalplanung aus Sicht der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
- Personalbedarfsanalyse
- Stellenbeschreibung und Personalauswahlverfahren
- Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Nachfolgeregelungen
Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung
- Der Betriebsrat im Auswahlverfahren
- Mitwirkung bei der Gestaltung der Belegschaftsstruktur
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Beamtenrecht für Betriebsräte
Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamtenrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf der die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit.
Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze.
Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar.
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Rechtsrahmenbedingungen, für alle Betriebsräte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG.
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Seminarinhalte:
Einführung in die Thematik Beamtenrecht vor dem Hintergrund zweier Statusgruppen innerhalb eines Betriebes.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die zur DB zugewiesenen Beamten
- Bundesbeamtengesetz(BBG)
- Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG)
- Beamtenbesoldungsgesetz(BBesG)
- Erholungs- und Urlaubsverordnung(EUrlV)
- Sonderurlaubsverordnung(SUrlV)
- Bundesdisziplinargesetz(BDG)
- Deutsche Bahn Gründungsgesetz(DBGrG)
- Deutsche Bahn Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)
Anwendung der Tarifverträge auf Beamte
- Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Tarifverträge erfüllt sein?
- Warum entfalten nicht alle Inhalte der Tarifverträge Wirkung auf den Beamten?
- Grundsätzliches
Personelle Einzelmaßnahmen
- Beteiligung der Betriebsräte
- Gleichbehandlung zweier Statusgruppen, wo liegen die Grenzen
Nebentätigkeit eines Beamten
- Beteiligung der Betriebsräte
Dienstliche Beurteilung
- Nach Beamtenrecht
- Nach mPM i.V. mit der KBV Personalentwicklung
- Bedeutung für den Beamten
- Beurteilungsrichtlinie/Anlassbezogene Leistungsbeurteilung
- Aktuelle Rechtsprechung
Beförderungsdienstposten
- Ausschreibungspflicht
- Beförderung nur auf einen konkret vorhandenen Arbeitsplatz mit entsprechender beamtenrechtlicher Eingruppierung
- Konkurrenten Klage
- Aktuelle Rechtsprechung des BVG
- Stellenplan/Höchstsatzverfügung
- Auswahlverfahren in einem Beförderungsauswahlverfahren
Interessenausgleich
- Anwendung auf Beamte?
- Einstellung eines Beamten im Rahmen einer Beförderung.
- Beamte zu „Drittanbietern“, was gilt
Versetzung eines Beamten aufgrund von Arbeitsplatzverlust
- Welche Leistung steht dem Beamten zu?
- tariflich
- beamtenrechtlich
Zuweisung nach §12 DBGrG
- Beurlaubung eines zugewiesenen Beamten
- Welche beamtenrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Dienstunfähigkeit
- Aufgrund von persönlichen Leiden
- Aufgrund eines Dienstunfalles
- Mitwirkung IAS
- Wie sieht die Mitwirkungspflicht des Betriebsrates aus?
- Ablauf eines Zurruhesetzungsverfahrens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
- Aktuelle Rechtsprechung
Anrechnungsrichtlinie
- Grundsätzliches
- Welche Zahlungen werden auf die Besoldung angerechnet, welche nicht?
- Voraussetzungen für die anrechnungsfreie Gewährung von Bezügen, die über die Besoldung hinausgehen.
- Pflichten des Beamten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Besoldung hinausgehen.
Sanktionsmaßnahmen
- Unterschiede zwischen Sanktionsmaßnahmen im Arbeits- und Beamtenrecht
- Disziplinarrechtliche Grundsätze
- Folgen einer Disziplinarmaßnahme für den Beamten
- Das Bundesdisziplinargesetz
Wo endet die Mitbestimmung des Betriebsrates
Rechte und Pflichten eines zugewiesenen Beamten
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Aktuelle Rechtsprechung 2022
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG