
Schwerbehindertenvertrauensperson II
Menschen mit Behinderung; Beschäftigung sichern, Arbeit gestalten; Antragsverfahren
Im Seminar werden die Grundkenntnisse des „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ Seminars vertieft.
Es werden Gestaltungsmöglichkeiten für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit erörtert. Möglichkeiten für die Durchsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, eine zentrale Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats werden aufgezeigt. Das Thema Beschäftigungssicherung gilt zwar generell für alle Beschäftigten, aber auch ganz besonders für Menschen mit Behinderung oder Gleichgestellte.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers und die Leistungen der Rehabilitationsträger werden beschrieben und vertieft.
Ergänzend werden an Hand von Fallbeispielen Rechte und Möglichkeiten der SVP im Rahmen der Beschäftigungssicherung vertieft.
Das Seminar vermittelt auch Kenntnisse zu dem Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung und zum Antrag auf Gleichstellung. Es werden Kenntnisse vermittelt, die der SVP helfen, den Betroffenen bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Dieses Seminar richtet sich an neugewählte Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie Ersatzpersonen die zu Vertretungszwecken zum Einsatz kommen gemäß §179 Abs.4 SGB IX, sowie Betriebsratsmitglieder die sich mit den Inhalten des SGB IX vertraut machen wollen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Bestandsaufnahme zur Situation von Menschen mit Behinderung im Betrieb und in der Gesellschaft
- Aufgaben der Interessensvertretung in der Beschäftigungssicherung
- Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
- Beteiligungsrechte der SVP
- Leistungen zur Teilhabe
- Zuständigkeit der Rehabilitationsträger
- Maßnahmen und Leistungen zur Gestaltung behinderten-, gesundheits- und altersgerechter Arbeitsplätze
- Feststellungsverfahren nach §152 SGB IX zur Feststellung der Behinderung
- Gleichstellungsverfahren
- Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
Voraussetzung:
Grundkenntnisse im SGB IX und in der Arbeit mir Menschen mit Behinderung, so wie sie im Seminar „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ vermittelt werden, werden vorausgesetzt.
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Vorbeugen, erkennen und deeskalieren
Mobbing zu erkenne ist nicht immer ganz leicht. Selbst die Betroffenen selbst nehmen oft erst sehr spät war, dass sie ein Opfer von Mobbing sind. Mobbing beginnt häufig schleichend. Es sind kleine Sticheleien, Lästereien oder Witze, die nicht ernst genommen werden. Wenn sich diese negativen Handlungen jedoch über einen längeren Zeitraum wiederholen, spricht man von Mobbing. Ziel des Täters oder der Täter ist die soziale Ausgrenzung oder Isolierung des Mobbingopfers.
In diesem Seminar lernen die Betriebsräte, wie Sie Mobbing erkennen und was Sie als Betriebsrat tun können, um Mobbing-Opfer zu schützen.
Ziele des Trainings ist es, einen thematischen Überblick über die Themen, wie Diversität/Mobbing/Diskriminierung/sexuelle Belästigung zu erhalten. Wissen erlernen, wie man sich als Betriebsrat verhalten könnte und in Mobbingfällen handeln kann. Ziel ist es auch, die Ursachen von Mobbing zu kennen und worauf es in der Gesprächsführung bei Mobbingfällen ankommt. Am Schluss sollten Sie je nach Situation deeskalieren können und Konsequenzen ziehen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Was ist Mobbing?
- Definition von Mobbing. Was sind die Merkmale?
- Wie läuft Mobbing ab?
- Subjektive und objektive Sicht auf Mobbing
- Ursachen von Mobbing
- Deeskalations- sowie Eskalationsstrategien
- Unterschiedlichkeiten akzeptieren
- Welche Verhaltensweisen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, Mobbing-Opfer zu werden
Was tun bei Mobbing?
- Die Rolle und Verantwortung des Betriebsrates im Umgang mit Mobbing-Fällen
- Der Betriebsrat als Vertrauensperson – Führen von Erstgesprächen
- Informationen und Aufklärung der Mitarbeiter/innen
- Tipps zur Vorbeugung von Mobbing-Attacken
- Rechtliche Möglichkeiten
- Wie schafft man es, Mobbing zu beenden
Welche Folgen hat Mobbing?
- Folgen für das Opfer – psychische und körperliche Auswirkungen
- Betriebliche Auswirkungen – weniger motivierte und weniger leistungsfähige Arbeitskräfte
- Volkswirtschaftliche Auswirkungen – Belastungen des Gesundheitssystems
Methoden
- Trainer-Input
- Fall-/Practice-Beispiele
- Übungen
- Diskussionen
- Erfahrungsaustausch
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Auffrischung Kompakt Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht – 2 in 1
Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse sowohl im Betriebsverfassungsrecht als auch im Arbeitsrecht. Neben der Geschäftsführung des Betriebsrates und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen werden die Themen Mitbestimmung in sozialen und in personellen Angelegenheit jeweils unter Berücksichtigung individueller arbeitsrechtlicher Aspekte behandelt. Ein weiteres Thema betrifft die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit im Zusammenhang stehenden Rechte des Betriebsrats.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Geschäftsführung des Betriebsrates
- Betriebsratssitzungen, Sprechstunden
- Beschlussfassung des Betriebsrates
- Betriebsversammlung
- Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und ausgewählte Fragen zum Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (u.a. Anzeige- und Nachweispflichten im Krankheitsfall)
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
- vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
- Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze (Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung, Urlaub und Krankheit, Verfall von Urlaubsansprüchen)
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird.
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen/Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen und besondere Beschäftigungsformen
- Besondere Beschäftigungsformen (u.a. befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigungen, Arbeitnehmerüberlassung unter Berücksichtigung von Diskriminierungsverboten)
- Versetzung
- Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
- Verweigerung der Zustimmung
- Sonderregelungen bei der DBAG
- Vorläufige personelle Maßnahmen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Rechte des Betriebsrates
- Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Arten der Kündigung
- Kündigungsgründe
- Anhörung des Betriebsrates
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
- Widerspruch des Betriebsrates
- Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen (Personengruppen)
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte/Gleichgestellte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung erläutert.
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Ausbau & Vertiefung der BR-Arbeit für Wiedergewählte Betriebsräte
Kompetent in die neue Wahlperiode
Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die aufgrund langjähriger Betriebsratstätigkeit ihre Fachkenntnisse in Sachen praktischer Betriebsratstätigkeit auffrischen und ergänzen wollen.
U.a. Themen wie Betriebsrat intern, Nachbereitung und Auswertung oder die strategische Planung geben eine praktische Anleitung, wie die Betriebsratsarbeit noch kompetenter und effektiver gestaltet werden kann.
Für im Amt befindliche Betriebsräte ist diese Auffrischung und Ergänzung ihrer fachlichen Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung für die kompetente Wahrnehmung ihres Amtes und somit gemäß § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich.
Seminarinhalte:
Betriebsrat intern
- Führung durch Betriebsratsvorsitzenden
- Konflikte im Betriebsrat
- Teambildung
Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- Betriebsausschuss
- Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
Betriebsratssitzung
- Ladung der Mitglieder
- Fassung von Beschlüssen
- Protokolle
Strategische Planung
- Lang-/Mittel-/Kurzfristige Aufgabenplanung
- Umsetzung der Planung und Aufgabenverteilung im Gremium
- Jahres-/Quartals- und Monatsplanung
- Überprüfung und Anpassung der Planung
Nachbereitung und Auswertung der Arbeit
- Fehleranalyse
- Erstellung künftiger Strategien
Außergerichtliche Schlichtungsverfahren
- Mediation
- Einigungsstelle
Gerichtliche Durchsetzung von Beteiligungsrechten
- Beschlussverfahren
- Einstweilige Verfügung
Gesprächs- und Verhandlungstaktik
- Vorbereitung von Sitzungen
- Verhandlungsvorbereitung
- Gesprächsführung
Der Betriebsrat und die Öffentlichkeit
- Erstellen von Infoblättern
- Betriebsversammlung überzeugend gestalten
- Einsatz neuer Medien
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.