
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar II
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt
Rechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses
- Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstest
- Wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages
- Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrates
Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis
- Gesetzliche Schutzbestimmungen
- Arbeitspflicht des Auszubildenden
- Vergütungspflicht des Arbeitgebers
- Vermittlung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse
- Besuch der Berufsschule und Führen des Berichtsheftes
Probleme während des Ausbildungsverhältnisses
- Mangelnde Ausbildungsleistung
- Probleme in/mit der Berufsschule
- Abmahnung von Auszubildenden
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
- Kündigung
- Beteiligung der JAV und des Betriebsrates bei der Kündigung
- Ausbildungszeugnis
Streitschlichtung während und nach der Berufsausbildung
- Schlichtungsverfahren vor den zuständigen Kammern
- Sonderregelung bei der DBAG ?
- Arbeitsgerichtlicher Verfahrensablauf bei Kündigungen
Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Einladung und Themen wirkungsvoll gestalten
- Redebeiträge richtig aufbauen
- Reden mit Stichwortzetteln
- Spontan und frei reden
Verhandlungs- und Gesprächssituationen vorbereiten
- Verhandlungen gut vorbereiten
- Umgang mit Autoritätspersonen
- Umgang mit Einwänden
- Verhandlungsergebnisse sichern
Argumentieren und Überzeugen im Gespräch
- Selbstsicher und überzeugend reden in der JAV
- Körpersprache
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar III
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I und II für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt:
Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG
Teilnahme an der BR-Sitzung
Vetorecht der JAV
Aussetzen von BR-Beschlüssen
Besprechung mit BR und Arbeitgeber
Mitwirkungsrechte der JAV
Antragsrecht
Überwachungsrecht
Anregungsrecht
Unterrichtungsrechte
Weitere Organe der Betriebsverfassung
Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Schwerbehindertenvertreter
GJAV
KJAV
Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
Verfahrensgrundsätze
Antragsberechtigung
Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
Vor großen Gruppen sicher auftreten
Große Strategen
Aufbau und Strategieplanung (Übung)
Auf Fragen professionell reagieren
Diskussionen sicher leiten und Moderieren
Konfliktbewältigung
Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
Beziehungsstörungen
Innere und äußere Konflikte
Zeitmanagement
Prinzipien und Regel der Zeitplanung
System der Zeitplanung
Pareto-Zeitprinzip
Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
Notwendigkeit der Entscheidung
Tagesrhythmus
Tagesrahmenplan (Übung)
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar I
Das Grundlagenseminar vermittelt Grundkenntnisse über die Struktur des Betriebsverfassungsrechts und über die Aufgaben der JAV sowie erste Anwendungshilfen für die betriebliche Praxis. Die Vertiefung erfolgt in dem Grundlagenseminar II für JAV Mitglieder.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt als Interessenvertretung der Auszubildenden einen hohen Stellenwert ein. Dabei müssen die Mitglieder der JAV sich nicht nur den Problemen der AZUBIS stellen, vielfach sind sie auch Ansprech-partner für Fragen der Jugendlichen im Arbeitsleben. Deshalb müssen sie ihre Rechte und Pflichten kennen, damit sie die Möglichkeiten des Gesetzes zu Gunsten der Beschäftigten einsetzen können.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt:
Aufgaben der JAV
- Die Verantwortung des Betriebsrates und der JAV gegenüber den Beschäftigten
- Anforderungen an das JAV- Mitglied
- Fortbildungsbereitschaft, Fortbildungspflicht
- Die Entwicklungsmöglichkeiten des JAV -Mitgliedes
Grundsätze der Betriebsverfassung
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrecht
- Entwicklung der Betriebsverfassung in den Betrieben
- Allgemeine Rechtsnormen – Normenpyramide
- Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Begriffe des Betriebsverfassungsrechts
- Errichtung von Betriebsräten und JAV
Arbeitnehmer, Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Betriebsverfassung
- Grundsätzliche Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Stellung der Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung
- Aufgabenzuweisung durch Gesetz an den Arbeitgeber
- Stellung der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung
- Tarifautonomie und ihre Wirkung auf die Betriebe
Rechtsstellung der Mitglieder der JAV
- Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG
- Anhörung der JAV
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates und der JAV
- Mitwirkungsrechte
- Mitbestimmungsrechte
- Der besondere Schutz der JAV- Mitglieder
- Kündigungsschutz
- Benachteiligungsverbot
- Entgeltsicherung
- Verletzung der gesetzlichen Pflichten – Rechtsfolgen –
- Ausschluss aus der JAV
- Erlöschen der Mitgliedschaft in der JAV
- Vergütung der JAV- Mitglieder
- Die Freistellung des JAV- Mitgliedes von der Arbeitspflicht
- Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Geschäftsführung der JAV nach § 65
- Durchführung eigener Sitzungen
- Beschlussfassung
- Abfassung der Beschlüsse der JAV
- Grundsätzliches zum Inhalt der Einladung
- Ausschüsse der JAV
- Inhalt der Sitzungsniederschrift
- Geschäftsordnung der JAV
Übersicht über die Organe der Betriebsverfassung
- Gesamtbetriebsrat – Grundsätze der Zusammenarbeit
- Gesamt- JAV § 72 BetrVG
- Konzernbetriebsrat
- Konzern- JAV
- Betriebsversammlung / JAV – Versammlung
Soziale Angelegenheiten – Mitbestimmung und Mitwirkung
- Grundsätze der Mitbestimmung
- Ordnungsverhalten
- Arbeitszeit
- Urlaubsgewährung
- Betriebliche Lohngestaltung
- Leistungsbezogene Entgelte
- Das Einigungsstellenverfahren
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
Seminarabschlussbesprechung
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar II
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt
Rechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses
- Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstest
- Wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages
- Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrates
Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis
- Gesetzliche Schutzbestimmungen
- Arbeitspflicht des Auszubildenden
- Vergütungspflicht des Arbeitgebers
- Vermittlung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse
- Besuch der Berufsschule und Führen des Berichtsheftes
Probleme während des Ausbildungsverhältnisses
- Mangelnde Ausbildungsleistung
- Probleme in/mit der Berufsschule
- Abmahnung von Auszubildenden
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
- Kündigung
- Beteiligung der JAV und des Betriebsrates bei der Kündigung
- Ausbildungszeugnis
Streitschlichtung während und nach der Berufsausbildung
- Schlichtungsverfahren vor den zuständigen Kammern
- Sonderregelung bei der DBAG ?
- Arbeitsgerichtlicher Verfahrensablauf bei Kündigungen
Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Einladung und Themen wirkungsvoll gestalten
- Redebeiträge richtig aufbauen
- Reden mit Stichwortzetteln
- Spontan und frei reden
Verhandlungs- und Gesprächssituationen vorbereiten
- Verhandlungen gut vorbereiten
- Umgang mit Autoritätspersonen
- Umgang mit Einwänden
- Verhandlungsergebnisse sichern
Argumentieren und Überzeugen im Gespräch
- Selbstsicher und überzeugend reden in der JAV
- Körpersprache
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar III
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I und II für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt:
Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG
Teilnahme an der BR-Sitzung
Vetorecht der JAV
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Mitwirkungsrechte der JAV
Antragsrecht
Überwachungsrecht
Anregungsrecht
Unterrichtungsrechte
Weitere Organe der Betriebsverfassung
Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Schwerbehindertenvertreter
GJAV
KJAV
Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
Verfahrensgrundsätze
Antragsberechtigung
Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
Vor großen Gruppen sicher auftreten
Große Strategen
Aufbau und Strategieplanung (Übung)
Auf Fragen professionell reagieren
Diskussionen sicher leiten und Moderieren
Konfliktbewältigung
Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
Beziehungsstörungen
Innere und äußere Konflikte
Zeitmanagement
Prinzipien und Regel der Zeitplanung
System der Zeitplanung
Pareto-Zeitprinzip
Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
Notwendigkeit der Entscheidung
Tagesrhythmus
Tagesrahmenplan (Übung)