
Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter
Der Vorsitzende des Betriebsrates oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende? Wann ist der Betriebsratsvorsitzende „verhindert“? Wie funktioniert eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Stellvertreter?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Grundlagen
- Wahl des Betriebsratsvorsitzenden/Wahl des Stellvertreters
- Stellung des Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters des Vorsitzenden
Allgemeine Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden
- Vertretung im Rahmen der gefassten Beschlüsse
- Entgegennahme von Erklärungen
Mitgliedschaft im Betriebsausschuss
- Arbeitsgebiet des Ausschusses
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Ausschuss
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden I
- Vorbereitung Sitzung
- Führen der BR-Sitzung
- Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
- Vorbereitung Monatsgespräch
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden II
- Leitung Betriebsversammlung
- Teilnahme an Sitzungen der Jugendauszubildendenvertretung
- Beratende Teilnahme an den Sprechstunden der Jugendauszubildendenvertretung
Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren
- Wirtschaftsausschuss
- GBR/KBR
- Schwerbehindertenvertreter
- Jugendauszubildendenvertreter
- Sachverständige und Berater
Rechtstellung der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreter
- Ehrenamt
- Arbeitsbefreiung
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
- Schulungs- und Bildungsanspruch
- Besonderer Kündigungsschutz
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Sozial- und Rentenrecht für Betriebsräte
ALG, Krankengeld, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge Schwerbehindertenvertretung und Unfallversicherung
Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.
Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen anpassen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-
und Nachteile gut informiert sein.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen welche Risiken im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um diese auch wahrnehmen zu können und wie Sie diese Rechte durchsetzen können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
System, Aufbau und Gliederung der sozialen Sicherung
- Grundbegriffe und Grundprinzipien der Sozialversicherung
Sozialrechtliche Fragen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Dauer und Höhe von Arbeitslosengeld I + II
- Arbeitslosmeldung / Sperrzeitregelungen nach § 159 SGB III
- Ruhen des Anspruchs und Anrechnung bei Abfindung
Kranken- und Pflegeversicherung
- Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Krankengeldes
- Pflegereform 2017
- Krankenversicherung der Rentner
Schwerbehinderte
- Anspruch auf GdB-Feststellung und Bildung des Gesamt-GdB
- Vermeidung rechtlicher Fehler im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren
- Aufgaben und Beteiligung des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Neue Urteile im Bereich der Schwerbehinderung
gesetzliche Rentenversicherung
- rentenrechtliche Zeiten
- Prüfung des Versicherungsverlaufs / Eigenverantwortlichkeit
- Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten
- Rente und Hinzuverdienst
- Flexirente
Betriebliche Altersvorsorge
- Durchführungswege
- Betriebsrentengesetz
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- Betriebsübergang
Gesetzliche Unfallversicherung
- versicherter Personenkreis
- Beteiligung des Betriebsrates
- Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall / Schienensuizid
- Berufskrankheit
- Verletztengeld und Unfallrente
Der Versorgungsausgleich in der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung
- historische Entwicklung des Versorgungsausgleichs
- Grundsätze des Versorgungsausgleichs
- Parteivereinbarungen und notarieller Ehevertrag
- Interne und externe Teilung
- Abänderungsverfahren
Rechtsschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialversicherungsrecht
- Antragsvoraussetzungen
- Antrags- und Widerspruchsverfahren
- Klage und Berufung
- Verfahrenskosten und Gebühren
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Betriebsverfassungsrecht I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Einführung Betriebsverfassung
- Abgrenzung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
- Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
- Europäischer Kontext
Begriffe im deutschen Arbeitsrecht
- Betrieb
- Betriebsratsfähigkeit
- Kleinstbetrieb
- Betriebsteil
- Unternehmen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
- Überblick und Rangverhältnis
- Gesetze
- Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
- Verfassungsrecht
- Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Rang- und Günstigkeitsprinzip
- Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
Betriebsverfassungsgesetz
- Geltungsbereich des BetrVG
- Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften
- Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
- Rechtsstellung des Arbeitgebers
- Rechtsstellung des Arbeitnehmers
- Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Einsicht in die Personalakte
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsstellung der Gewerkschaft
- Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
- Zugangsrecht
- Koalitionsaufgaben
- Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
- Freistellung für Schulung und Bildung
- Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
- Benachteiligungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Verletzen gesetzlichen Pflichten
- Betriebsratsmitglied
- Arbeitgeber
- Stellung des Ersatzmitglieds
Geschäftsführung des Betriebsrats
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsvorsitzender
- Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
- Entgegennahme von Erklärungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Betriebsversammlung
- Betriebsausschuss
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
- Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
- Aufgaben des Betriebsausschuss
- Beschlussfassung
- Errichtung von Arbeitsgruppen
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
- Allgemeines
- Aufgaben und Fachausschüsse
- Gemeinsame Ausschüsse
- Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Teilnahmerecht
- Zeitpunkt und Ort der Sitzung
- Leitung der Sitzungen und Willensbildung
- Willensbildung des Betriebsrats
- Sitzungsniederschrift
- Sprechstunde des Betriebsrats
- Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Informationsweitergabe
- Freistellung von Interessenvertretern
- Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Personalplanung und -entwicklung
Personalplanung und -entwicklung stellen wesentliche Faktoren der betrieblichen Unternehmensführung dar, die maßgeblich den Erfolg beeinflussen.
Auf diesem Hintergrund ist der Betriebsrat gefordert, sich dabei einzubringen und die Interessen der Mitarbeiter dabei nachhaltig zu vertreten. Dabei sind die möglichen Informations- und Mitwirkungsrechte zu identifizieren und wirksam umzusetzen.
Dieses Seminar ist fachlich erforderlich für die Betriebsratsarbeit und somit gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG zulässig.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Generelle Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahme
- Personalplanung, Stellenbeschreibung, Personalauswahlverfahren, Personalfragebogen und Auswahlrichtlinien
- Initiativrecht zur Qualifizierung von Mitarbeitern
- Sicherstellung des jährlichen Berufsbildungsbedarfs
- Betriebsvereinbarungen zu allgemeinen Personalmaßnahmen
- Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung
- Tarifliche Bestimmungen
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Leistungsbewertung
- Beurteilungsverfahren und Festlegung der Bewertungsskala
- Anforderungen an Beurteilungsgespräche und Ablauf
- Vorschläge für mitwirkungssichernde Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmungsrechte bei Personalinformationssystemen
- Erhebung, Auswertung und Speicherung von Daten zu Personalplanung und Qualifizierungsmaßnahmen
Strategische Personalplanung
- Ziele der Personalplanung aus Sicht der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
- Personalbedarfsanalyse
- Stellenbeschreibung und Personalauswahlverfahren
- Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Nachfolgeregelungen
Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung
- Der Betriebsrat im Auswahlverfahren
- Mitwirkung bei der Gestaltung der Belegschaftsstruktur
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar II
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt
Rechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses
- Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstest
- Wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages
- Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrates
Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis
- Gesetzliche Schutzbestimmungen
- Arbeitspflicht des Auszubildenden
- Vergütungspflicht des Arbeitgebers
- Vermittlung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse
- Besuch der Berufsschule und Führen des Berichtsheftes
Probleme während des Ausbildungsverhältnisses
- Mangelnde Ausbildungsleistung
- Probleme in/mit der Berufsschule
- Abmahnung von Auszubildenden
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
- Kündigung
- Beteiligung der JAV und des Betriebsrates bei der Kündigung
- Ausbildungszeugnis
Streitschlichtung während und nach der Berufsausbildung
- Schlichtungsverfahren vor den zuständigen Kammern
- Sonderregelung bei der DBAG ?
- Arbeitsgerichtlicher Verfahrensablauf bei Kündigungen
Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Einladung und Themen wirkungsvoll gestalten
- Redebeiträge richtig aufbauen
- Reden mit Stichwortzetteln
- Spontan und frei reden
Verhandlungs- und Gesprächssituationen vorbereiten
- Verhandlungen gut vorbereiten
- Umgang mit Autoritätspersonen
- Umgang mit Einwänden
- Verhandlungsergebnisse sichern
Argumentieren und Überzeugen im Gespräch
- Selbstsicher und überzeugend reden in der JAV
- Körpersprache
Anmeldeunterlagen anfordern

Aktuelle Rechtsprechung 2021
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG
Anmeldeunterlagen anfordern

Auffrischung Betriebsverfassungsrecht
Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Es werden u.a. Themen wie die Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates sowie die wichtigsten Beteiligungsrechte behandelt.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes
- Ehrenamt
- Arbeitsbefreiung und Freistellung während der Betriebstätigkeit
- Voraussetzung des Anspruches auf Schulung
- Lohnzahlung während der Betriebsratstätigkeit
- Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
Geschäftsführung des Betriebsrates
- Betriebsratssitzungen, Sprechstunden
- Beschlussfassung des Betriebsrates
- Betriebsversammlung
- Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Einstellung
- Versetzung
- Höhergruppierung
- Umgruppierung
- Verweigerung der Zustimmung
- Sonderregelungen bei der DBAG
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
- Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
- Widerspruch des Betriebsrates
- Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung erläutert.
Anmeldeunterlagen anfordern

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).
Als Beispiel einer innerbetrieblichen Umsetzung wird die Konzernrichtlinie 161.0004 der DB AG behandelt.
Das Seminar ist nach § 37 Abs.6 BetrVG für alle Betriebsräte und nach §96 Abs. 4 für alle Schwerbehindertenvertreter erforderlich.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Definition und Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Begriffsbestimmung Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigter, Schwerbehinderter Mensch
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung
Informationen zu BEM Verfahren für die Belegschaft und Betroffene
- Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
- Das Informationsgespräche, Zielsetzung und Inhalte
Grundlagen der Gesprächsführung
- Grundsätze für die Gesprächsführung
- Praktische Übungen
Blick auf die betriebliche Praxis
- Diskussion der Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis
- Belastungen und Beanspruchungen aus der betrieblichen Praxis der DB
- Fehlbeanspruchungen und die daraus folgenden Erkrankungen
Prävention und Gesundheitsförderung
- Salutogenetischer Ansatz (gesundheitsfördernder)
- Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für das BEM
Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
- Erstgespräch
- Erstellung von Protokollen
- Praktische Gesprächsübungen
Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
- Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen 2
Das BEM bei der DB und weiterer Arbeitgeber
- Umsetzung bei weiteren Arbeitgebern
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Betriebsvereinbarung – rechtssicher und erfolgreich formulieren und verhandeln
In diesem praxisorientiertem Seminar wird vermittelt, wie man Betriebsvereinbarungen entwirft und verhandelt. Schwerpunkt sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, das formulieren von rechtlichen Texten sowie die erfolgreiche Verhandlungstaktik um einen erfolgreichen Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu erreichen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Rechtliche Grundlagen bezüglich Betriebsvereinbarungen
Tarifvertragliche Grundlagen bezüglich Betriebsvereinbarungen
Erstellung juristischer Texte und Verträgen
Verhandlungstaktik
Zwei Praxisübungen zu unterschiedlichen Themen
- Erstellung eines Entwurfes einer Betriebsvereinbarung
- erste Verhandlungsrunde
- Überarbeitung der Betriebsvereinbarung
- zweite Verhandlungsrunde
Abschlussgespräch anhand der vorliegenden Betriebsvereinbarungen und Hinweise bezüglich besserer Verhandlungstaktik
Anmeldeunterlagen anfordern

Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Einsatz der Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich grundlegend gewandelt. Stand früher die Technik im Mittelpunkt, nimmt heute das Thema Gesundheit und Prävention einen wesentlich breiteren Raum ein. Viele Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz erwecken durch offene Formulierungen den Eindruck der Beliebigkeit, was jedoch ein fundamentales Missverständnis ist. Gerade dadurch gibt der Gesetzgeber bewusst der Interessenvertretung Spielräume für die Ausgestaltung, wodurch in kaum einem anderen Handlungsfeld die Mitbestimmung so stark wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist damit eine der wesentlichen Säulen in der betrieblichen Mitbestimmung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Berührungspunkte und bietet Verknüpfungspunkte mit sehr vielen Bereichen der Betriebsratstätigkeit. So bestehen Bezüge unter anderem zu allen Arbeitszeitfragen, EDV-Themen, der Personalplanung, aber auch zu wirtschaftlichen Gesichtspunkten und der gesamten strategischen Vorgehensweise eines Gremiums. Eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist unter Beachtung der sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen möglich und sinnvoll.
Dieses Seminar liefert die grundlegenden Bausteine für eine strategische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu werden zunächst Kenntnisse über das Wer, Wie, Was, Wann und Warum einer Zusammenstellung und Beurteilung aller möglichen Gefährdungen vermittelt. Anhand von Beispielen und Bezügen zu den allgemeinen Betriebsratsaufgaben wird dann das Vorgehen im Rahmen der Mitbestimmung vermittelt und Maßnahmen zur wirksamen Minimierung der erkannten Risiken besprochen.
Wie sehen dafür die gesetzlichen Grundlagen aus, unter welchen Bedingungen hat die Umsetzung zu erfolgen, welche Bedingungen haben Einfluss auf den Erfolg und wie sieht der Alltag in den Eisenbahnverkehrsunternehmen aus? Welchen Nutzen können die Interessenvertretungen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ziehen, welche Maßnahmen lassen sich ableiten und Handlungsfelder entwickeln? Wie gestaltet sich eine Risikoabschätzung und was soll eine Wirksamkeitskontrolle leisten?
Im Seminar werden Antworten auf diese Fragen erarbeitet.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Bezüge zu allen Betriebsratsaufgaben herstellen. Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Handlungsfeldern der Betriebsratsarbeit vermittelt. Das Seminar richtet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder. Dabei ist eine Spezialisierung auf Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht notwendig. Ebenso richtet sich das Seminar an Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen (SGB IX § 179 Abs.4). Im Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes steht die Prävention im Hinblick auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen inklusive der Berücksichtigung der Belange der eingeschränkt leistungsfähigen Beschäftigten.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
mitgeltende Normen
Verantwortlichkeiten
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat
Betriebliche Regelwerke und Richtlinien
Begriffserklärung: Prävention, Belastung und Beanspruchung
Erfassen von psychischen Belastungen
7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Methoden zur Gefährdungsermittlung
Akteure und Themen der Gefährdungsbeurteilung
Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Unfallversicherung
Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
Hinzuziehung von Sachverständigen
Mitwirkung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen
Einigungsstelle
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen Themen der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen; es ist kein Fachseminar nur für Mitglieder bestimmter Ausschüsse.
§ 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundlagen
- Definitionen
Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- EU-Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
- der Unfallverhütung
- des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Unterrichtung und Beratungsrechte
- Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Gefährdungsanalyse
- Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren
- Dokumentation
Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgaben
- Zusammensetzung
Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitgeber
- Betriebsrat
- Betriebsarzt
- Fachsicherheitskraft
- Gewerbeaufsichtsamt
- Unfallversicherung
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz behandelt
Anmeldeunterlagen anfordern

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar III
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I und II für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG
Teilnahme an der BR-Sitzung
Vetorecht der JAV
Aussetzen von BR-Beschlüssen
Besprechung mit BR und Arbeitgeber
Mitwirkungsrechte der JAV
Antragsrecht
Überwachungsrecht
Anregungsrecht
Unterrichtungsrechte
Weitere Organe der Betriebsverfassung
Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Schwerbehindertenvertreter
GJAV
KJAV
Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
Verfahrensgrundsätze
Antragsberechtigung
Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
Vor großen Gruppen sicher auftreten
Große Strategen
Aufbau und Strategieplanung (Übung)
Auf Fragen professionell reagieren
Diskussionen sicher leiten und Moderieren
Konfliktbewältigung
Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
Beziehungsstörungen
Innere und äußere Konflikte
Zeitmanagement
Prinzipien und Regel der Zeitplanung
System der Zeitplanung
Pareto-Zeitprinzip
Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
Notwendigkeit der Entscheidung
Tagesrhythmus
Tagesrahmenplan (Übung)
Anmeldeunterlagen anfordern

Seminar zum Tarifvertrag über besondere Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit (FDU-TV)
Das Seminar zum Tarifvertrag über besondere Bedingungen beim Verlust der Fahrdiensttauglichkeit (FDU-TV) vermittelt den teilnehmenden Interessenvertretern die für seine Tätigkeit relevanten Kenntnisse für die betriebliche Praxis und stellt diese an Beispielen aus dem Alltag dar.
Das Seminar ist im Sinne des § 37 Absatz 6 BetrVG notwendig.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
• Eröffnung und Begrüßung
• Aktuelle Stunde
• Einführung zu Inhalt und Funktion des FDU – TV
• Anwendung Handbuch 1610003 „Traumatisierende Ereignisse bewältigen“
• Konzeption und Ablauf im FDU TV
• Regelungen im Einzelnen
• Ausscheiden oder Verbleib im Konzern nach Fahrdienstuntauglichkeit
• Begriffe und Feststellung der FDU
• Zusammenwirken mit Handbuch 10700 „Tauglichkeit und Eignung feststellen“
• Wechselwirkung mit Schutzbestimmungen im LfTV und Lrf-TV
• Arbeit in Arbeitsgruppen
• Der Anhang des FDU TV und dessen Regelungen
• Übergangsregelungen und Laufzeiten
• Arbeit in Arbeitsgruppen
• Seminarauswertung
Anmeldeunterlagen anfordern

Betriebsverfassungsrecht I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Einführung Betriebsverfassung
- Abgrenzung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
- Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
- Europäischer Kontext
Begriffe im deutschen Arbeitsrecht
- Betrieb
- Betriebsratsfähigkeit
- Kleinstbetrieb
- Betriebsteil
- Unternehmen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
- Überblick und Rangverhältnis
- Gesetze
- Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
- Verfassungsrecht
- Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Rang- und Günstigkeitsprinzip
- Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
Betriebsverfassungsgesetz
- Geltungsbereich des BetrVG
- Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften
- Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
- Rechtsstellung des Arbeitgebers
- Rechtsstellung des Arbeitnehmers
- Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Einsicht in die Personalakte
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsstellung der Gewerkschaft
- Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
- Zugangsrecht
- Koalitionsaufgaben
- Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
- Freistellung für Schulung und Bildung
- Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
- Benachteiligungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Verletzen gesetzlichen Pflichten
- Betriebsratsmitglied
- Arbeitgeber
- Stellung des Ersatzmitglieds
Geschäftsführung des Betriebsrats
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsvorsitzender
- Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
- Entgegennahme von Erklärungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Betriebsversammlung
- Betriebsausschuss
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
- Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
- Aufgaben des Betriebsausschuss
- Beschlussfassung
- Errichtung von Arbeitsgruppen
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
- Allgemeines
- Aufgaben und Fachausschüsse
- Gemeinsame Ausschüsse
- Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Teilnahmerecht
- Zeitpunkt und Ort der Sitzung
- Leitung der Sitzungen und Willensbildung
- Willensbildung des Betriebsrats
- Sitzungsniederschrift
- Sprechstunde des Betriebsrats
- Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Informationsweitergabe
- Freistellung von Interessenvertretern
- Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar III
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I und II für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG
Teilnahme an der BR-Sitzung
Vetorecht der JAV
Aussetzen von BR-Beschlüssen
Besprechung mit BR und Arbeitgeber
Mitwirkungsrechte der JAV
Antragsrecht
Überwachungsrecht
Anregungsrecht
Unterrichtungsrechte
Weitere Organe der Betriebsverfassung
Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Schwerbehindertenvertreter
GJAV
KJAV
Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
Verfahrensgrundsätze
Antragsberechtigung
Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
Vor großen Gruppen sicher auftreten
Große Strategen
Aufbau und Strategieplanung (Übung)
Auf Fragen professionell reagieren
Diskussionen sicher leiten und Moderieren
Konfliktbewältigung
Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
Beziehungsstörungen
Innere und äußere Konflikte
Zeitmanagement
Prinzipien und Regel der Zeitplanung
System der Zeitplanung
Pareto-Zeitprinzip
Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
Notwendigkeit der Entscheidung
Tagesrhythmus
Tagesrahmenplan (Übung)
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Professionelle (lösungsorientierte) Gesprächsführung
Konflikte gehören zum Arbeitsalltag. Unterschiedliche Ansichten, betriebliche Veränderungen, ein mangelnder Informationsfluss können Gründe dafür sein.
Welche Möglichkeiten gibt es, mit diesen Situationen (Mitarbeitergespräche, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Entscheidungsfindung im eigenen Gremium) konstruktiv umzugehen?
Im Seminar werden die Grundlagen der Kommunikation und einer lösungsorientierten Gesprächsführung vermittelt. Wenn die verschiedenen Anliegen der Beteiligten in wertschätzender Weise herausgearbeitet werden, führt dies oft zu Ergebnissen, mit denen alle einverstanden sein können.
Das Seminar ist so gestaltet, dass sich nach einer theoretischen Einführung jeweils kurze Übungssequenzen anschließen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarinhalte:
Einführung
Lösungsorientierte Gesprächsführung
Grundhaltung + Kommunikationsmodelle
Unterscheidung zwischen Sach- und Beziehungsebene
Gesprächsführung für Betriebsräte
Techniken des aktiven Zuhörens
Fragetechniken, insbesondere lösungsorientierte Fragen
Gesprächsvorbereitung, Zielformulierungen
Ressourcen erkennen und nutzen
Konfliktmanagement
Psychische Beeinträchtigungen durch Stress am Arbeitsplatz
Lösungsorientierter Umgang mit Konflikten
(Konflikte erkennen und verstehen)
Kooperatives Verhandeln und Mediation im Betrieb
Interessenlagen klären, Ebenenwechsel
Struktur und Ablauf von Besprechungen mit dem Arbeitgeber/ den Kollegen
Prinzipien und Anwendungsfelder der Mediation
Verfahren der Mediation (Praxisfälle)
Anwendungsfelder im Betrieb
Erfolgreiche Zusammenarbeit im Team (im Gremium)
Reflexion und Ausblick
Anmeldeunterlagen anfordern

Kompetente Betriebsratsarbeit
U.a. Themen wie Betriebsrat intern, Nachbereitung und Auswertung oder die strategische Planung, geben eine praktische Anleitung, wie die Betriebsratsarbeit noch kompetenter und effektiver gestaltet werden kann.
Für im Amt befindliche Betriebsräte ist diese Auffrischung und Ergänzung ihrer fachlichen Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung für die kompetente Wahrnehmung ihres Amtes und somit gemäß § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich.
Seminarinhalte:
Betriebsrat intern
Führung durch Betriebsratsvorsitzenden
Umgang mit Störern (oder lieber: Konflikte im Betriebsrat)
Teambildung
Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
Betriebsausschuss
Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
Betriebsratssitzung
Ladung der Mitglieder
Fassung von Beschlüssen
Protokolle
Strategische Planung
Lang-/mittel-/kurzfristige Aufgabenplanung
Umsetzung der Planung und Aufgabenverteilung im Gremium
Jahres-/Quartals- und Monatsplanung
Überprüfung und Anpassung der Planung
Nachbereitung und Auswertung der Arbeit
Fehleranalyse
Erstellung künftiger Strategien
Mediation
Einigungsstelle
Beschlussverfahren
Einstweilige Verfügung
Gesprächs- und Verhandlungstaktik
Vorbereitung von Sitzungen
Verhandlungsvorbereitung
Gesprächsführung
Der Betriebsrat und die Öffentlichkeit
Erstellen von Infoblättern
Betriebsversammlung überzeugend gestalten
Möglichkeiten des Inter- und Intranets für den Betriebsrat
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Auffrischung Arbeitsrecht
Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse des Arbeitsrechts.
Das Seminar behandelt u.a. die Voraussetzungen für eine wirksame Zeitbefristung eines Arbeitsverhältnisses, die Problematik der zeitlichen Höchstgrenzen der Arbeitnehmerüberlassung und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
Darüber hinaus wird das Bundesurlaubsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts dargestellt.
Der besondere Kündigungsschutz von Schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer wird unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes erörtert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
• Befristete Arbeitsverhältnisse
• Teilzeitbeschäftigungen
• Leiharbeit
• Teleheimarbeit
• Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Entgeltfortzahlungsgesetz
• Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
• Anspruch auf Entgeltfortzahlung
• Anzeige- und Nachweispflichten
• Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
• Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
• Urlaubsabgeltung
• Urlaub und Krankheit
Die personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung
• Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
• Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
• Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
• Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
• Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
• Schwerbehinderte/Gleichgestellte
• Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
• Auszubildende
Haftung im Arbeitsverhältnis
• Allgemeine Haftungsgrundsätze
• Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
• Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
• Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
• Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung sowie unter Einbeziehung der einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Einigungsstelle
Das Verhandeln gehört zu den elementaren Aufgaben des Betriebsrates. Verhandlungen scheitern jedoch auch, dann ist der Anruf der Einigungsstelle der nächste Schritt, die Ansprüche und Interessen der Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Auch hier kommt es auf geschicktes verhandeln an. Dabei ist es nicht ausreichend, das eigene Anliegen vorzutragen, sondern auch Taktik und Tricks des Verhandlungspartners zu erkennen und darauf zu reagieren.
In diesem praxisorientiertem Seminar lernen Betriebsräte anhand von Praxisbeispielen sich auf verschiedene Verhandlungssituationen und die grundlegenden Besonderheiten der Einigungsstelle einzustellen und darauf hinzuwirken, dass eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann. Hierbei darf auch weder der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit außer Acht gelassen werden noch mit der Zusammenstellung der Einigungsstelle zu sorglos umgegangen werden.
Eine gute Verhandlungstaktik und ein kompetentes und eine daraus resultierende einvernehmliche Einigung erspart somit nicht nur Zeit, sondern reduziert auch die Kosten für die Betriebsräte.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Kenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Rechtliche Grundlagen
- Überblick über die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
- Rechtliche Grundlagen der Einigungsstelle
Grundlagen der Verhandlungstaktik
- beiderseitiges Nachgeben als Ziel der einvernehmlichen Einigung
Praxisfall I
- Einteilung in Gruppen und Besprechung, welche Themen und welches Ergebnis erzielt werden soll
- Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/Entsendung, Anrufung
- Vorbereitung auf die Verhandlung
- Verhandlung
- Erstellung eines Entwurfes einer Einigung
- Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwachstellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der Einigungsstelle sind
Praxisfall II
- Rollentausch der Gruppen
- Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/Entsendung, Anrufung
- Vorbereitung auf die Verhandlung
- Verhandlung
- Erstellung eines Entwurfes einer Einigung
- Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwachstellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der Einigungsstelle sind
Auswertung
- Fragerunde
- Abgrenzung
- Zusammenfassung
Anmeldeunterlagen anfordern

Mitarbeiterdatenschutz – Haftungsrisiken für Betriebsräte
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten.
Ging man bisher davon aus, dass grundsätzlich keine persönliche Haftung für Betriebsräte droht, so riskiert man seit dem 25.05.2018, dem Zeitpunkt, an dem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist, nicht nur Bußgelder für den Arbeitgeber in Höhe von bis zu 4 Prozent des globalen Konzernumsatzes, sondern möglicherweise auch persönlich eine Geldbuße bis zu 20 Mio. €, wenn man gegen die Grundprinzipien der DSGVO verstößt.
Das vorliegende Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, da sie tagtäglich mit persönlichen Daten ihrer Kollegen arbeiten und somit tagtäglich die Grundsätze der DSGVO beachtet werden müssen.
Im Gegensatz zu Inhouse-Schulungen des Arbeitgebers, soll das Seminar auch dem Austausch von Erfahrungen aus den verschiedenen Betrieben dienen und die Betriebsräte auf mögliche Gefahren sensibilisieren, sowie Kenntnisse über die Rechte der Betroffenen Vermitteln.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Compliance im Arbeitsrecht
- Grundpflichten
- Haftungsrisiken
- Sanktionen gegen Betriebsräte
- Strafrechtliche Risiken der Betriebsratsarbeit
- Compliance und Mitbestimmung
- Mitbestimmung des Betriebsrates
EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Anwendungsbereich der DSGVO
- Überblick über die Vorschriften der DSGVO
- Grundsätze der DSGVO
- DSGVO in der Praxis
- Erlaubnistatbestände der DSGVO
Anmeldeunterlagen anfordern

Schriftführung und Protokoll im Betriebsrat
Worauf ist bei der Erstellung der Einladungen zur Betriebsratssitzung zu achten? Wer darf überhaupt an der Betriebsratssitzung teilnehmen und welche Inhalte müssen in der Sitzungsniederschrift aufgenommen werden? Wie verfasst man ein rechtssicheres Schreiben an den Arbeitgeber?
Das Seminar vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen zum Thema Betriebsratssitzung und Beschlussfassung, praktische Tipps, wie man mit Hilfe von Vorlagen und Checklisten die Betriebsratsarbeit effektiver gestalten kann
Ebenfalls wird der effiziente Einsatz von Microsoft Word anhand von praktischen Beispielen aus der Betriebsratsarbeit vermittelt. Sie können dann zum Beispiel Musterbriefe im gewünschten Layout erstellen, Protokolle mit cleveren Funktionen anfertigen, automatisierte Rundschreiben versenden und ausdrucksstarke Aushänge anlegen. Eine Menge praxiserprobter Tipps & Tricks helfen Ihnen dabei, Word als effektives Werkzeug für Ihre Bedürfnisse einzusetzen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Vorbereitung auf die Sitzung
- Erstellung der Einladung
- Festlegung der Tagesordnung
Grundlagen der Sitzung
- Teilnehmer der Sitzung
- Nichtöffentlichkeit
- Rechtsstreitigkeiten
Beschlussfassung
- Beschlussfähigkeit
- Ordnungsgemäße Beschlussfassung
- Gerichtliche Überprüfung von Beschlüssen
Sitzungsniederschrift
- Inhalt der Niederschrift
- Aushändigung der Niederschrift
- Einwendungen gegen die Niederschrift
Grundkenntnisse und Funktionen
- Kennenlernen der Benutzeroberfläche
- Anpassen an die eigenen Bedürfnisse
Beruflicher Schriftverkehr
- schnelles Markieren, Bewegen und Korrigieren im Text
- Gestalten von Texten
- Suchen und Ersetzen von Texten
- Rechtschreibprüfung und Thesaurus
- Ausdruck von Schriftstücken
Professionelle Gestaltung von Briefen
- Formatieren von Texten
- Einbinden von Dateien und Grafiken
- Nummerierung und Gliederung bei langen Berichten
- Kopfzeilen mit Firmenlogo
- Fußzeilen und Seitennummerierung
Erstellen von Aushängen und Vorlagen
- Protokoll-Vorlagen erstellen durch Einsatz von Tabellen und Tabulatoren
- wiederkehrende Textbausteine/Autotexte erstellen und effektiv einsetzen
- Vorlagen für Einladungen, Widersprüche und Aushänge
Serienbriefe und Einladungen erstellen
Praktische Übungen
Anmeldeunterlagen anfordern

Aktuelle Rechtsprechung 2021
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem normalen Wahlverfahren
Das Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem normalen Wahlverfahren bezieht sich auf Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern, nach Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und Arbeitgeber auch mit mehr als 100 Arbeitnehmern.
Dabei sind eine Vielzahl von Formvorschriften zu beachten. Nachlässigkeiten bei der Wahl führen ganz schnell zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit. Dieses Seminar bietet die entscheidenden Grundlagen für eine rechtssichere Durchführung. Alles anschaulich und für die betriebliche Praxis aufbereitet.
Die Betriebsratswahlen stellen – gleich nach welchem Wahlverfahren – besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen. Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich. Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und vom Arbeitgeber zu tragen.
Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Die Bedeutung der Betriebsratswahl
Formalrechtliche Betrachtungen zum BetrVG und Wahlordnung
Rechtsfolgen einer fehlerhaften Wahldurchführung
Organisation der Arbeit des Wahlvorstandes
Einbindung von Gewerkschaften bei der Wahldurchführung
Unterrichtungspflichten
Die Bestimmungen des BetrVG
Zeitpunkt der Wahlen
Wahlberechtigung
Wählbarkeit
Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
Wahlvorschriften
Normales Wahlverfahren
Bestellung des Wahlvorstandes
Bestellung im normalen Verfahren
Zuordnung der leitenden Angestellten
Wahlanfechtung
Wahlschutz und Kosten
Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
Anfertigen von Wählerlisten
Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
Einsprüche gegen die Wählerliste
Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
Prüfen der Wahlvorschlagslisten
Ungültige Vorschlagslisten
Nachfristen
Stimmabgabe
Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
Wahlvorgang
Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
Verteilung der Betriebsratsitze auf die Vorschlagslisten, das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
Geschlechterspezifische Auszählung
Bekanntmachung der Gewählten
Wahlniederschrift
Aufbewahren von Wahlunterlagen
Die Besonderheiten des normalen Wahlverfahren
Erstellen eines Termin- und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
Planspiel Wahlen nach dem normalen Verfahren („Testdurchlauf“ einer Wahl unter Einbeziehung aller relevanten Problempunkte)
Anmeldeunterlagen anfordern

Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem normalen Wahlverfahren
Das Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem normalen Wahlverfahren bezieht sich auf Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern, nach Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und Arbeitgeber auch mit mehr als 100 Arbeitnehmern.
Dabei sind eine Vielzahl von Formvorschriften zu beachten. Nachlässigkeiten bei der Wahl führen ganz schnell zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit. Dieses Seminar bietet die entscheidenden Grundlagen für eine rechtssichere Durchführung. Alles anschaulich und für die betriebliche Praxis aufbereitet.
Die Betriebsratswahlen stellen – gleich nach welchem Wahlverfahren – besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen. Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich. Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und vom Arbeitgeber zu tragen.
Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Die Bedeutung der Betriebsratswahl
Formalrechtliche Betrachtungen zum BetrVG und Wahlordnung
Rechtsfolgen einer fehlerhaften Wahldurchführung
Organisation der Arbeit des Wahlvorstandes
Einbindung von Gewerkschaften bei der Wahldurchführung
Unterrichtungspflichten
Die Bestimmungen des BetrVG
Zeitpunkt der Wahlen
Wahlberechtigung
Wählbarkeit
Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
Wahlvorschriften
Normales Wahlverfahren
Bestellung des Wahlvorstandes
Bestellung im normalen Verfahren
Zuordnung der leitenden Angestellten
Wahlanfechtung
Wahlschutz und Kosten
Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
Anfertigen von Wählerlisten
Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
Einsprüche gegen die Wählerliste
Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
Prüfen der Wahlvorschlagslisten
Ungültige Vorschlagslisten
Nachfristen
Stimmabgabe
Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
Wahlvorgang
Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
Verteilung der Betriebsratsitze auf die Vorschlagslisten, das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
Geschlechterspezifische Auszählung
Bekanntmachung der Gewählten
Wahlniederschrift
Aufbewahren von Wahlunterlagen
Die Besonderheiten des normalen Wahlverfahren
Erstellen eines Termin- und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
Planspiel Wahlen nach dem normalen Verfahren („Testdurchlauf“ einer Wahl unter Einbeziehung aller relevanten Problempunkte)
Anmeldeunterlagen anfordern

Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem normalen Wahlverfahren
Das Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem normalen Wahlverfahren bezieht sich auf Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern, nach Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und Arbeitgeber auch mit mehr als 100 Arbeitnehmern.
Dabei sind eine Vielzahl von Formvorschriften zu beachten. Nachlässigkeiten bei der Wahl führen ganz schnell zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit. Dieses Seminar bietet die entscheidenden Grundlagen für eine rechtssichere Durchführung. Alles anschaulich und für die betriebliche Praxis aufbereitet.
Die Betriebsratswahlen stellen – gleich nach welchem Wahlverfahren – besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen. Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich. Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und vom Arbeitgeber zu tragen.
Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Die Bedeutung der Betriebsratswahl
Formalrechtliche Betrachtungen zum BetrVG und Wahlordnung
Rechtsfolgen einer fehlerhaften Wahldurchführung
Organisation der Arbeit des Wahlvorstandes
Einbindung von Gewerkschaften bei der Wahldurchführung
Unterrichtungspflichten
Die Bestimmungen des BetrVG
Zeitpunkt der Wahlen
Wahlberechtigung
Wählbarkeit
Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
Wahlvorschriften
Normales Wahlverfahren
Bestellung des Wahlvorstandes
Bestellung im normalen Verfahren
Zuordnung der leitenden Angestellten
Wahlanfechtung
Wahlschutz und Kosten
Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
Anfertigen von Wählerlisten
Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
Einsprüche gegen die Wählerliste
Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
Prüfen der Wahlvorschlagslisten
Ungültige Vorschlagslisten
Nachfristen
Stimmabgabe
Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
Wahlvorgang
Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
Verteilung der Betriebsratsitze auf die Vorschlagslisten, das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
Geschlechterspezifische Auszählung
Bekanntmachung der Gewählten
Wahlniederschrift
Aufbewahren von Wahlunterlagen
Die Besonderheiten des normalen Wahlverfahren
Erstellen eines Termin- und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
Planspiel Wahlen nach dem normalen Verfahren („Testdurchlauf“ einer Wahl unter Einbeziehung aller relevanten Problempunkte)
Anmeldeunterlagen anfordern

Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem vereinfachten Wahlverfahren
Das Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem vereinfachten Wahlverfahren bezieht sich auf Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern, nach Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und Arbeitgeber auch mit mehr als 100 Arbeitnehmern.
Dabei sind eine Vielzahl von Formvorschriften zu beachten. Nachlässigkeiten bei der Wahl führen ganz schnell zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit. Dieses Seminar bietet die entscheidenden Grundlagen für eine rechtssichere Durchführung. Alles anschaulich und für die betriebliche Praxis aufbereitet.
Die Betriebsratswahlen stellen – gleich nach welchem Wahlverfahren – besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen. Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich. Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und vom Arbeitgeber zu tragen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Die Bedeutung der Betriebsratswahl
Formalrechtliche Betrachtungen zum BetrVG und Wahlordnung
Rechtsfolgen einer fehlerhaften Wahldurchführung
Organisation der Arbeit des Wahlvorstandes
Einbindung von Gewerkschaften bei der Wahldurchführung
Unterrichtungspflichten
Die Bestimmungen des BetrVG
Zeitpunkt der Wahlen
Wahlberechtigung
Wählbarkeit
Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
Wahlvorschriften
Vereinfachtes Wahlverfahren
Bestellung des Wahlvorstandes
Bestellung im vereinfachten Verfahren
Zuordnung der leitenden Angestellten
Wahlanfechtung
Wahlschutz und Kosten
Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
Anfertigen von Wählerlisten
Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
Einsprüche gegen die Wählerliste
Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
Prüfen der Wahlvorschlagslisten
Ungültige Vorschlagslisten
Nachfristen
Stimmabgabe
Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
Wahlvorgang
Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten, das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
Geschlechterspezifische Auszählung
Bekanntmachung der Gewählten
Wahlniederschrift
Aufbewahren von Wahlunterlagen
Die Besonderheiten des vereinfachten Wahlverfahrens §§ 28-40 BetrVG Wahlordnung
Erstellen eines Termin- und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
Planspiel Wahlen nach dem vereinfachten Verfahren („Testdurchlauf“ einer Wahl unter Einbeziehung aller relevanten Problempunkte)
Anmeldeunterlagen anfordern

Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem normalen Wahlverfahren
Das Seminar für Wahlvorstandsmitglieder nach dem normalen Wahlverfahren bezieht sich auf Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern, nach Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und Arbeitgeber auch mit mehr als 100 Arbeitnehmern.
Dabei sind eine Vielzahl von Formvorschriften zu beachten. Nachlässigkeiten bei der Wahl führen ganz schnell zur Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit. Dieses Seminar bietet die entscheidenden Grundlagen für eine rechtssichere Durchführung. Alles anschaulich und für die betriebliche Praxis aufbereitet.
Die Betriebsratswahlen stellen – gleich nach welchem Wahlverfahren – besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen. Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich. Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und vom Arbeitgeber zu tragen.
Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalt:
Die Bedeutung der Betriebsratswahl
Formalrechtliche Betrachtungen zum BetrVG und Wahlordnung
Rechtsfolgen einer fehlerhaften Wahldurchführung
Organisation der Arbeit des Wahlvorstandes
Einbindung von Gewerkschaften bei der Wahldurchführung
Unterrichtungspflichten
Die Bestimmungen des BetrVG
Zeitpunkt der Wahlen
Wahlberechtigung
Wählbarkeit
Ermäßigte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern
Wahlvorschriften
Normales Wahlverfahren
Bestellung des Wahlvorstandes
Bestellung im normalen Verfahren
Zuordnung der leitenden Angestellten
Wahlanfechtung
Wahlschutz und Kosten
Konzernbezogene tarifliche Regelungen
Die Bestimmungen der Wahlordnung
Anfertigen von Wählerlisten
Inhalt und Aushang des Wahlausschreibens
Einsprüche gegen die Wählerliste
Mindestsitze für das Geschlecht der Minderheit
Einreichung und Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften
Anforderungen an die Wahlvorschlagslisten
Prüfen der Wahlvorschlagslisten
Ungültige Vorschlagslisten
Nachfristen
Stimmabgabe
Die Voraussetzungen und das Verfahren für die schriftliche Stimmabgabe
Wahlvorgang
Öffentliche Auszählung und die besonderen Erfordernisse
Verteilung der Betriebsratsitze auf die Vorschlagslisten, das Verfahren nach dem d`Hondtschen Höchstzahlensystem
Geschlechterspezifische Auszählung
Bekanntmachung der Gewählten
Wahlniederschrift
Aufbewahren von Wahlunterlagen
Die Besonderheiten des normalen Wahlverfahren
Erstellen eines Termin- und Fristenplan zur Durchführung der Wahl
Planspiel Wahlen nach dem normalen Verfahren („Testdurchlauf“ einer Wahl unter Einbeziehung aller relevanten Problempunkte)