Berlin
Deutschland
Einsatz der Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich grundlegend gewandelt. Stand früher die Technik im Mittelpunkt, nimmt heute das Thema Gesundheit und Prävention einen wesentlich breiteren Raum ein. Viele Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz erwecken durch offene Formulierungen den Eindruck der Beliebigkeit, was jedoch ein fundamentales Missverständnis ist. Gerade dadurch gibt der Gesetzgeber bewusst der Interessenvertretung Spielräume für die Ausgestaltung, wodurch in kaum einem anderen Handlungsfeld die Mitbestimmung so stark wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist damit eine der wesentlichen Säulen in der betrieblichen Mitbestimmung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Berührungspunkte und bietet Verknüpfungspunkte mit sehr vielen Bereichen der Betriebsratstätigkeit. So bestehen Bezüge unter anderem zu allen Arbeitszeitfragen, EDV-Themen, der Personalplanung, aber auch zu wirtschaftlichen Gesichtspunkten und der gesamten strategischen Vorgehensweise eines Gremiums. Eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist unter Beachtung der sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen möglich und sinnvoll.
Dieses Seminar liefert die grundlegenden Bausteine für eine strategische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu werden zunächst Kenntnisse über das Wer, Wie, Was, Wann und Warum einer Zusammenstellung und Beurteilung aller möglichen Gefährdungen vermittelt. Anhand von Beispielen und Bezügen zu den allgemeinen Betriebsratsaufgaben wird dann das Vorgehen im Rahmen der Mitbestimmung vermittelt und Maßnahmen zur wirksamen Minimierung der erkannten Risiken besprochen.
Wie sehen dafür die gesetzlichen Grundlagen aus, unter welchen Bedingungen hat die Umsetzung zu erfolgen, welche Bedingungen haben Einfluss auf den Erfolg und wie sieht der Alltag in den Eisenbahnverkehrsunternehmen aus? Welchen Nutzen können die Interessenvertretungen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ziehen, welche Maßnahmen lassen sich ableiten und Handlungsfelder entwickeln? Wie gestaltet sich eine Risikoabschätzung und was soll eine Wirksamkeitskontrolle leisten?
Im Seminar werden Antworten auf diese Fragen erarbeitet.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Bezüge zu allen Betriebsratsaufgaben herstellen. Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Handlungsfeldern der Betriebsratsarbeit vermittelt. Das Seminar richtet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder. Dabei ist eine Spezialisierung auf Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht notwendig. Ebenso richtet sich das Seminar an Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen (SGB IX § 179 Abs.4). Im Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes steht die Prävention im Hinblick auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen inklusive der Berücksichtigung der Belange der eingeschränkt leistungsfähigen Beschäftigten.
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Seminarinhalte:
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
mitgeltende Normen
Verantwortlichkeiten
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat
Betriebliche Regelwerke und Richtlinien
Begriffserklärung: Prävention, Belastung und Beanspruchung
Erfassen von psychischen Belastungen
7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Methoden zur Gefährdungsermittlung
Akteure und Themen der Gefährdungsbeurteilung
Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Unfallversicherung
Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
Hinzuziehung von Sachverständigen
Mitwirkung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen
Einigungsstelle
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