Wann:
20. März 2023 um 14:00 – 24. März 2023 um 12:00
2023-03-20T14:00:00+01:00
2023-03-24T12:00:00+01:00
Wo:
Erfurt
Erfurt
Deutschland
Kontakt:
BBuK GmbH
069-405709600

Betriebsverfassungsrecht II

Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte

Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG

  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
  • Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
  • Sicherung der Beschäftigung
  • Antragsrecht
  • Durchsetzung Gleichstellung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Ordnung des Betriebes
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
  • Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
  • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen

Betriebsvereinbarung

  • Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
  • Gegenstand von Vereinbarungen
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander

  • Vorrang des Gesetzes
  • Vorrang des Tarifvertrages
  • Wirkung der Regelungssperren
  • Ausnahmen von der Regelungssperre
  • Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG

Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle

  • Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
  • Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
  • Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen

Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten

  • Verfahrensgrundsätze
  • Allgemeiner Unterlassungsanspruch
  • Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
  • Einstweilige Verfügung

Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien

  • Gesamtbetriebsrat
  • Konzernbetriebsrat
  • Europäischer Betriebsrat
  • Jugendauszubildendenvertreter
  • Schwerbehindertenvertreter

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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