Grundlagenseminare für Betriebsräte

BR Basis
Arbeitsrecht

Arbeitszeitgesetz

Datum
Ort
Organisator

Arbeitszeitgesetz

Präsenzzeit und Freizeit regeln

Die Arbeitszeit in den Betrieben hat für die Mitarbeiter eine besondere Bedeutung. Sie regelt die Präsenzpflichten in den Betrieben und somit direkt auch die Freizeit. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die zu erbringende Arbeitszeit eine Richtgröße zur Ermittlung der Arbeitskosten und der Produktivität. Deshalb tun sich Gewerkschaften, Arbeitgeber oftmals schwer, Dauer, Verteilung und Anrechnung von Zeiten der betrieblichen Präsenz als Arbeitszeit zu bewerten. Betriebsräte sollten an dieser Stelle eine wichtige Aufgabe in der Bewertung und Mitbestimmung erfüllen.

So werden in der Regel die Verkürzung oder auch die Verlängerung von Arbeitszeiten bei Tarifverhandlungen auf das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses angerechnet, was nicht immer zur Freude der Beteiligten beiträgt. Auch die Betriebe haben das Problem, familienfreundliche und altersgerechte Arbeitszeiten zu gestalten. Das Argument der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe verhindert oft humane Arbeitsbedingungen. Seit Jahrzehnten werden Streitigkeiten um die Anrechnung von Arbeitszeiten vor den Gerichten ausgetragen, weil die gesetzlichen und tariflichen Regelungen unterschiedlich interpretiert werden.

Eine zusätzliche Auslegungsbreite wird oftmals über Tarifvereinbarungen gesucht, um den jeweils besonderen betrieblichen Bedürfnissen durch bestimmte Tarifeffekte zu begegnen.

Die Art und Weise, wie Arbeit gestaltet wird, verändert sich kontinuierlich. Hochaktuelle Themen wie flexible moderne Arbeitszeiten, mobile und virtuelle Arbeit, Projektarbeit, Homeoffice und Wahlarbeit werden im Kontext von Stressprävention, Fachkräftebedarf und Arbeitsmotivation diskutiert. Die Organisation der Arbeitszeiten sind dabei ein Schlüsselfaktor.

Das Seminar ist für alle Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich, da das Arbeitszeitrecht regelmäßig Gegenstand von Betriebsratssitzungen ist. Ferner haben die Betriebsräte aus § 80 Abs.1 BetrVG ein ständiges Überwachungs- und Gestaltungsrecht, welches die Kenntnis des Rechtsrahmens – Gesetze und Tarifverträge – erfordert. Die Anwendung des Arbeitszeitrechtes zahlt in fast alle Fassetten der Betriebsratsarbeit ein, da die Wirkung in alle Arbeitsschwerpunkte eines Betriebsrates, wie zum Beispiel die Personalplanung, die sozialen Arbeitsbedingungen, lebensphasenorientiertes Arbeiten und andere hineinspielt.


SEMINARÜBERSICHT


Arbeits- und Gesundheitsschutz

• Grundlagen
• Definitionen


Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

• EU-Richtlinien
• Arbeitsschutzgesetz
• Arbeitssicherheitsgesetz


Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen

• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes


Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
• Gefährdungsanalyse


Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren

• Dokumentation
• Rolle des Arbeitsschutzausschusses


Aufgaben

• Zusammensetzung
• Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im Arbeits- und Gesundheitsschutz


Arbeitgeber

• Betriebsrat
• Betriebsarzt
• Fachsicherheitskraft
• Gewerbeaufsichtsamt
• Unfallversicherung


Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz behandelt.

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