Seminare 2023

jetzt auch als Live-Online-Seminare

Seminar „Wirtschaftsausschuss Teil 1“

Seminar „Wirtschaftsausschuss Teil 1“

Wirtschaftsausschuss Teil 1 vom 22.05.2023 bis 26.05.2023 in Saarlouis JETZT UNTERLAGEN ANFORDERN UNTER info@bbuk.de  Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmen zu beraten und dann den Betriebsrat zu unterrichten....

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Wir sind telefonisch erreichbar!

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Trotz anhaltender technischer Probleme sind wir weiterhin für Sie telefonisch erreichbar. Um telefonisch Kontakt aufzunehmen wählen Sie bitte die Nummer 069 405 709 2603. Die Durchwahlnummern 2600, 2602 und die Faxnummer mit der Durchwahl 2609 stehen uns aktuell nicht...

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Warum Tarif-Seminare der BBuK so wertvoll für Interessenvertreter der GDL sind

Warum Tarif-Seminare der BBuK so wertvoll für Interessenvertreter der GDL sind

„Mehr Plan“ und „mehr Sicherheit“ sind wichtige Themen in der Betriebsratsarbeit. Wie verbessert ein Interessenvertreter der GDL Tarifverträge z. B. im Hinblick auf die Bedingungen der unregelmäßigen Schichtarbeit? Wie setzt er die errungenen Verbesserungen mit rechtlichen Mitteln in den Betrieben durch? Detaillierte Fachkenntnisse zum Tarifvertrag liefern starke Argumente für Verhandlungen. Das stärkt die Verhandlungsposition des Betriebsrats und Neuerungen werden durchgesetzt.

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Seminare:
Noch Plätze frei!

Jun
12
Mo
2023
Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter @ Heidelberg
Jun 12 um 14:00 – Jun 16 um 12:00
Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter @ Heidelberg | Heidelberg | Baden-Württemberg | Deutschland

Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter

Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende? Wann ist der Betriebsratsvorsitzende „verhindert“? Wie funktioniert eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Inner- und Außerbetrieblichen Akteuren?

Der Vorsitzende des Betriebsrates oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

 Rechtstellung der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreter

  • Stellung des Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters des Vorsitzenden
  • Ehrenamt
  • Arbeitsbefreiung
  • Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
  • Schulungs- und Bildungsanspruch
  • Besonderer Kündigungsschutz

 

Allgemeine Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden

  • Vertretung im Rahmen der gefassten Beschlüsse
  • Entgegennahme von Erklärungen
  • Arbeitsorganisation des Betriebsrates

 

Mitgliedschaft im Betriebsausschuss

  • Arbeitsgebiet des Ausschusses
  • Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Ausschuss

 

Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden I

  • Koordinierung der BR-Arbeit
  • Vorbereitung Sitzung
  • Führen der BR-Sitzung
  • Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
  • Vorbereitung Monatsgespräch

 

Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden II

  • Leitung Betriebsversammlung
  • Teilnahme an Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Beratende Teilnahme an den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung

 

Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren

  • Wirtschaftsausschuss
  • GBR/KBR
  • Schwerbehindertenvertreter
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Sachverständige und Berater

 

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Jugend -und Auszubildendenvertretung I @ Hannover
Jun 12 um 14:00 – Jun 16 um 12:00
Jugend -und Auszubildendenvertretung I @ Hannover | Hannover | Niedersachsen | Deutschland

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Grundlagenseminar I

Das Grundlagenseminar vermittelt Grundkenntnisse über die Struktur des Betriebs­verfassungsrechts und über die Aufgaben der JAV sowie erste Anwendungshilfen für die betriebliche Praxis. Die Vertiefung erfolgt in dem Grundlagenseminar II für JAV Mitglieder.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt als Interessenvertretung der Auszubildenden einen hohen Stellenwert ein. Dabei müssen die Mitglieder der JAV sich nicht nur den Problemen der AZUBIS stellen, vielfach sind sie auch Ansprech-partner für Fragen der Jugendlichen im Arbeitsleben. Deshalb müssen sie ihre Rechte und Pflichten kennen, damit sie die Möglichkeiten des Gesetzes zu Gunsten der Beschäftigten einsetzen können.

Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.

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Seminarinhalt:

Aufgaben der JAV

  • Die Verantwortung des Betriebsrates und der JAV gegenüber den Beschäftigten
  • Anforderungen an das JAV- Mitglied
  • Fortbildungsbereitschaft, Fortbildungspflicht
  • Die Entwicklungsmöglichkeiten des JAV -Mitgliedes

Grundsätze der Betriebsverfassung

  • Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrecht
  • Entwicklung der Betriebsverfassung in den Betrieben
  • Allgemeine Rechtsnormen – Normenpyramide
  • Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
  • Begriffe des Betriebsverfassungsrechts
  • Errichtung von Betriebsräten und JAV

Arbeitnehmer, Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Betriebsverfassung

  • Grundsätzliche Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Stellung der Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung
  • Aufgabenzuweisung durch Gesetz an den Arbeitgeber
  • Stellung der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung
  • Tarifautonomie und ihre Wirkung auf die Betriebe

Rechtsstellung der Mitglieder der JAV

  • Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG
  • Anhörung der JAV
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates und der JAV
  • Mitwirkungsrechte
  • Mitbestimmungsrechte
  • Der besondere Schutz der JAV- Mitglieder
  • Kündigungsschutz
  • Benachteiligungsverbot
  • Entgeltsicherung
  • Verletzung der gesetzlichen Pflichten – Rechtsfolgen –
  • Ausschluss aus der JAV
  • Erlöschen der Mitgliedschaft in der JAV
  • Vergütung der JAV- Mitglieder
  • Die Freistellung des JAV- Mitgliedes von der Arbeitspflicht
  • Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Geschäftsführung der JAV nach § 65

  • Durchführung eigener Sitzungen
  • Beschlussfassung
  • Abfassung der Beschlüsse der JAV
  • Grundsätzliches zum Inhalt der Einladung
  • Ausschüsse der JAV
  • Inhalt der Sitzungsniederschrift
  • Geschäftsordnung der JAV

Übersicht über die Organe der Betriebsverfassung

  • Gesamtbetriebsrat – Grundsätze der Zusammenarbeit
  • Gesamt- JAV § 72 BetrVG
  • Konzernbetriebsrat
  • Konzern- JAV
  • Betriebsversammlung / JAV – Versammlung

Soziale Angelegenheiten – Mitbestimmung und Mitwirkung

  • Grundsätze der Mitbestimmung
  • Ordnungsverhalten
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsgewährung
  • Betriebliche Lohngestaltung
  • Leistungsbezogene Entgelte
  • Das Einigungsstellenverfahren
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen

Seminarabschlussbesprechung

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Schwerbehindertenvertretung Teil II @ Erfurt
Jun 12 um 14:00 – Jun 16 um 12:00
Schwerbehindertenvertretung Teil II @ Erfurt | Erfurt | Thüringen | Deutschland

Schwerbehindertenvertrauensperson II

Menschen mit Behinderung; Beschäftigung sichern, Arbeit gestalten; Antragsverfahren

Im Seminar werden die Grundkenntnisse des „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ Seminars vertieft.

Es werden Gestaltungsmöglichkeiten für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit erörtert. Möglichkeiten für die Durchsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, eine zentrale Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats werden aufgezeigt. Das Thema Beschäftigungssicherung gilt zwar generell für alle Beschäftigten, aber auch ganz besonders für Menschen mit Behinderung oder Gleichgestellte.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers und die Leistungen der Rehabilitationsträger werden beschrieben und vertieft.

Ergänzend werden an Hand von Fallbeispielen Rechte und Möglichkeiten der SVP im Rahmen der Beschäftigungssicherung vertieft.

Das Seminar vermittelt auch Kenntnisse zu dem Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung und zum Antrag auf Gleichstellung. Es werden Kenntnisse vermittelt, die der SVP helfen, den Betroffenen bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Dieses Seminar richtet sich an neugewählte Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie Ersatzpersonen die zu Vertretungszwecken zum Einsatz kommen gemäß §179 Abs.4 SGB IX, sowie Betriebsratsmitglieder die sich mit den Inhalten des SGB IX vertraut machen wollen.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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 Seminarbeginn:  Montag 14:00 Uhr

Seminarende:     Freitag   12:00 Uhr

Seminarinhalte

Bestandsaufnahme zur Situation von Menschen mit Behinderung im Betrieb und in der Gesellschaft

  • Aufgaben der Interessensvertretung in der Beschäftigungssicherung
  • Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
  • Beteiligungsrechte der SVP
  • Leistungen zur Teilhabe
  • Zuständigkeit der Rehabilitationsträger
  • Maßnahmen und Leistungen zur Gestaltung behinderten-, gesundheits- und altersgerechter Arbeitsplätze
  • Feststellungsverfahren nach §152 SGB IX zur Feststellung der Behinderung
  • Gleichstellungsverfahren
  • Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung

Voraussetzung:

Grundkenntnisse im SGB IX und in der Arbeit mir Menschen mit Behinderung, so wie sie im Seminar „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ vermittelt werden, werden vorausgesetzt.

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Jun
19
Mo
2023
Beamtenrecht für Betriebsräte @ Heidelberg
Jun 19 um 14:00 – Jun 23 um 12:00
Beamtenrecht für Betriebsräte @ Heidelberg | Heidelberg | Baden-Württemberg | Deutschland

 

Beamtenrecht für Betriebsräte

Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamtenrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf der die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit.

Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze.

Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar.

Das Seminar vermittelt die wichtigsten Rechtsrahmenbedingungen, für alle Betriebsräte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG.

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Seminarinhalte:

Einführung in die Thematik Beamtenrecht vor dem Hintergrund zweier Statusgruppen innerhalb eines Betriebes.

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die zur DB zugewiesenen Beamten

  • Bundesbeamtengesetz(BBG)
  • Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG)
  • Beamtenbesoldungsgesetz(BBesG)
  • Erholungs- und Urlaubsverordnung(EUrlV)
  • Sonderurlaubsverordnung(SUrlV)
  • Bundesdisziplinargesetz(BDG)
  • Deutsche Bahn Gründungsgesetz(DBGrG)
  • Deutsche Bahn Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)

Anwendung der Tarifverträge auf Beamte

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Tarifverträge erfüllt sein?
  • Warum entfalten nicht alle Inhalte der Tarifverträge Wirkung auf den Beamten?
  • Grundsätzliches

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Beteiligung der Betriebsräte
  • Gleichbehandlung zweier Statusgruppen, wo liegen die Grenzen

Nebentätigkeit eines Beamten

  • Beteiligung der Betriebsräte

Dienstliche Beurteilung

  • Nach Beamtenrecht
  • Nach mPM i.V. mit der KBV Personalentwicklung
  • Bedeutung für den Beamten
  • Beurteilungsrichtlinie/Anlassbezogene Leistungsbeurteilung
  • Aktuelle Rechtsprechung

Beförderungsdienstposten

  • Ausschreibungspflicht
  • Beförderung nur auf einen konkret vorhandenen Arbeitsplatz mit entsprechender beamtenrechtlicher Eingruppierung
  • Konkurrenten Klage
  • Aktuelle Rechtsprechung des BVG
  • Stellenplan/Höchstsatzverfügung
  • Auswahlverfahren in einem Beförderungsauswahlverfahren

Interessenausgleich

  • Anwendung auf Beamte?
  • Einstellung eines Beamten im Rahmen einer Beförderung.
  • Beamte zu „Drittanbietern“, was gilt

Versetzung eines Beamten aufgrund von Arbeitsplatzverlust

  • Welche Leistung steht dem Beamten zu?
  • tariflich
  • beamtenrechtlich

Zuweisung nach §12 DBGrG

  • Beurlaubung eines zugewiesenen Beamten
  • Welche beamtenrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

Dienstunfähigkeit

  • Aufgrund von persönlichen Leiden
  • Aufgrund eines Dienstunfalles
  • Mitwirkung IAS
  • Wie sieht die Mitwirkungspflicht des Betriebsrates aus?
  • Ablauf eines Zurruhesetzungsverfahrens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
  • Aktuelle Rechtsprechung

Anrechnungsrichtlinie

  • Grundsätzliches
  • Welche Zahlungen werden auf die Besoldung angerechnet, welche nicht?
  • Voraussetzungen für die anrechnungsfreie Gewährung von Bezügen, die über die Besoldung hinausgehen.
  • Pflichten des Beamten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Besoldung hinausgehen.

Sanktionsmaßnahmen

  • Unterschiede zwischen Sanktionsmaßnahmen im Arbeits- und Beamtenrecht
  • Disziplinarrechtliche Grundsätze
  • Folgen einer Disziplinarmaßnahme für den Beamten
  • Das Bundesdisziplinargesetz

Wo endet die Mitbestimmung des Betriebsrates

Rechte und Pflichten eines zugewiesenen Beamten

 

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Betriebsverfassungsrecht II @ Cuxhaven
Jun 19 um 14:00 – Jun 23 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht II @ Cuxhaven | Cuxhaven | Niedersachsen | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht II

Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte

Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG

  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
  • Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
  • Sicherung der Beschäftigung
  • Antragsrecht
  • Durchsetzung Gleichstellung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Ordnung des Betriebes
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
  • Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
  • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen

Betriebsvereinbarung

  • Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
  • Gegenstand von Vereinbarungen
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander

  • Vorrang des Gesetzes
  • Vorrang des Tarifvertrages
  • Wirkung der Regelungssperren
  • Ausnahmen von der Regelungssperre
  • Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG

Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle

  • Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
  • Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
  • Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen

Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten

  • Verfahrensgrundsätze
  • Allgemeiner Unterlassungsanspruch
  • Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
  • Einstweilige Verfügung

Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien

  • Gesamtbetriebsrat
  • Konzernbetriebsrat
  • Europäischer Betriebsrat
  • Jugendauszubildendenvertreter
  • Schwerbehindertenvertreter

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Jul
3
Mo
2023
Betriebsverfassungsrecht II @ Koblenz
Jul 3 um 14:00 – Jul 7 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht II @ Koblenz | Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht II

Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte

Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG

  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
  • Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
  • Sicherung der Beschäftigung
  • Antragsrecht
  • Durchsetzung Gleichstellung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Ordnung des Betriebes
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
  • Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
  • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen

Betriebsvereinbarung

  • Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
  • Gegenstand von Vereinbarungen
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander

  • Vorrang des Gesetzes
  • Vorrang des Tarifvertrages
  • Wirkung der Regelungssperren
  • Ausnahmen von der Regelungssperre
  • Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG

Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle

  • Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
  • Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
  • Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen

Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten

  • Verfahrensgrundsätze
  • Allgemeiner Unterlassungsanspruch
  • Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
  • Einstweilige Verfügung

Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien

  • Gesamtbetriebsrat
  • Konzernbetriebsrat
  • Europäischer Betriebsrat
  • Jugendauszubildendenvertreter
  • Schwerbehindertenvertreter

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Jul
10
Mo
2023
Kommunizieren und Argumentieren @ Emden
Jul 10 um 14:00 – Jul 14 um 12:00
Kommunizieren und Argumentieren @ Emden | Emden | Niedersachsen | Deutschland

Kommunizieren und Argumentieren

Sie lernen worauf es ankommt, wenn Sie Argumente in Diskussionen oder Gremien klar vertreten wollen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Betriebsratsvorsitzende oder an Mitglieder des Betriebsrates oder eines anderen Mitbestimmungsgremiums, die regelmäßig Verhandlungen führen oder vor Gruppen Vorträge halten. Neben der erfolgreichen Struktur von Argumenten, dem Einsatz von Körpersprache und Stimme erlernen Sie Gesprächstechniken zur Moderation von Meinungsverschiedenheiten in Gruppen (intern im Betriebsrat oder in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber). Wir streifen die Manipulationstechniken und deren erfolgreiche Abwehr. Es erwartet Sie ein Mix aus Theorieinput, praktischen Übungen mit Feedback.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Mit schlagkräftiger Argumentation Ihre Ziele erreichen

  • Die richtigen Argumente sammeln und strukturieren
  • Ihre eigene Argumentationskette definieren
  • Strategische Überlegungen mit Ihrer Argumentation verbinden
  • Aufbau und Darstellung einer Nutzenargumentation
  • Fragetechniken gezielt einsetzen
  • Mit Einwänden und schwierigen Gesprächspartnern erfolgreich umgehen
  • Erfolgreicher Abschluss Ihrer Argumentation

Verhandlungstechnik und -strategie

  • Win-Win-Strategie.
  • Strategie für den Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern
  • Verhandeln – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
  • Die wichtigsten Techniken der Verhandlung
  • Checkliste für die Vorbereitung

Die Sprache als Mittel

  • Rhetorische Herausforderung
  • Reden können: Informationsreden und Überzeugungsreden
  • Ebenen der Kommunikation
  • Aufbau, Struktur und Formeln erfolgreicher Rhetorik
  • Die Bedeutung von Körpersprache, Sprache und Stimme

Überzeugend präsentieren als Führungskraft

  • Präsentatorische Herausforderungen für Sie als Betriebsratsvorsitzender oder -mitglied
  • Den idealen Rahmen für Ihre Präsentation gestalten
  • Überzeugender Aufbau und Struktur
  • Visualisierung, Technik und Hilfsmittel gezielt einsetzen
  • Herausfordernde Situationen sicher meistern
  • Von der Präsentation zur Moderation

Beispiele und Fälle aus der Praxis

 

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Jul
17
Mo
2023
Arbeitsrecht I @ Duisburg
Jul 17 um 14:00 – Jul 21 um 12:00
Arbeitsrecht I @ Duisburg | Duisburg | Nordrhein-Westfalen | Deutschland

Arbeitsrecht I

Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht

Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander

Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers

Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat

Grundrechte im Arbeitsverhältnis

Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers

Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers

Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten

Haftung im Arbeitsverhältnis

Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Jul
31
Mo
2023
Aktuelle Rechtsprechung @ Karlsruhe
Jul 31 um 14:00 – Aug 4 um 12:00
Aktuelle Rechtsprechung @ Karlsruhe | Karlsruhe | Baden-Württemberg | Deutschland

Aktuelle Rechtsprechung 2022

Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie

EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern

Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates

Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG

 

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Arbeitsrecht I @ Bremen
Jul 31 um 14:00 – Aug 4 um 12:00
Arbeitsrecht I @ Bremen | Bremen | Bremen | Deutschland

Arbeitsrecht I

Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht

Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander

Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers

Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat

Grundrechte im Arbeitsverhältnis

Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers

Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers

Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten

Haftung im Arbeitsverhältnis

Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Betriebsverfassungsrecht III @ Emden
Jul 31 um 14:00 – Aug 4 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht III @ Emden | Emden | Niedersachsen | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht III

Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen

• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes

Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91

Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung

• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen

• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG

Vorläufige personelle Maßnahmen

• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen

• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen

• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates

Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Aug
7
Mo
2023
Auffrischung Betriebsverfassungsrecht @ Karlsruhe
Aug 7 um 14:00 – Aug 9 um 12:00
Auffrischung Betriebsverfassungsrecht @ Karlsruhe | Karlsruhe | Baden-Württemberg | Deutschland

Auffrischung Betriebsverfassungsrecht

Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Es werden u.a. Themen wie die Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates sowie die wichtigsten Beteiligungsrechte behandelt.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes

  • Ehrenamt
  • Arbeitsbefreiung und Freistellung während der Betriebstätigkeit
  • Voraussetzung des Anspruches auf Schulung
  • Lohnzahlung während der Betriebsratstätigkeit
  • Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Geschäftsführung des Betriebsrates

  • Betriebsratssitzungen, Sprechstunden
  • Beschlussfassung des Betriebsrates
  • Betriebsversammlung
  • Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Ordnung des Betriebes
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
  • Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
  • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen

Betriebsvereinbarung

  • Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
  • Gegenstand von Vereinbarungen
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Einstellung
  • Versetzung
  • Höhergruppierung
  • Umgruppierung
  • Verweigerung der Zustimmung
  • Sonderregelungen bei der DBAG

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen

  • Kündigung
  • Anhörung des Betriebsrates
  • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Widerspruch des Betriebsrates
  • Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung erläutert.

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BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement @ Düsseldorf
Aug 7 um 14:00 – Aug 11 um 12:00
BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement @ Düsseldorf | Düsseldorf | Nordrhein-Westfalen | Deutschland

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).
Als Beispiel einer innerbetrieblichen Umsetzung wird die Konzernrichtlinie 161.0004 der DB AG behandelt.

Das Seminar ist nach § 37 Abs.6 BetrVG für alle Betriebsräte und nach § 179 Abs. 4 SGB IX für alle Schwerbehindertenvertreter erforderlich.

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Seminarinhalte:

Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

  • Definition und Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Begriffsbestimmung Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigter, Schwerbehinderter Mensch
  • Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung

Informationen zu BEM Verfahren für die Belegschaft und Betroffene

  • Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
  • Das Informationsgespräche, Zielsetzung und Inhalte

Grundlagen der Gesprächsführung

  • Grundsätze für die Gesprächsführung
  • Praktische Übungen

Blick auf die betriebliche Praxis

  • Diskussion der Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis
  • Belastungen und Beanspruchungen aus der betrieblichen Praxis der DB
  • Fehlbeanspruchungen und die daraus folgenden Erkrankungen

Prävention und Gesundheitsförderung

  • Salutogenetischer Ansatz (gesundheitsfördernder)
  • Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für das BEM

Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle

  • Erstgespräch
  • Erstellung von Protokollen
  • Praktische Gesprächsübungen

Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle

  • Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen 2

Das BEM bei der DB und weiterer Arbeitgeber

  • Umsetzung bei weiteren Arbeitgebern

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Aug
9
Mi
2023
Auffrischung Arbeitsrecht @ Karlsruhe
Aug 9 um 14:00 – Aug 11 um 12:00
Auffrischung Arbeitsrecht @ Karlsruhe | Karlsruhe | Baden-Württemberg | Deutschland

Auffrischung Arbeitsrecht

Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse des Arbeitsrechts.
Das Seminar behandelt u.a. die Voraussetzungen für eine wirksame Zeitbefristung eines Arbeitsverhältnisses, die Problematik der zeitlichen Höchstgrenzen der Arbeitnehmerüberlassung und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.

Darüber hinaus wird das Bundesurlaubsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts dargestellt.

Der besondere Kündigungsschutz von Schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer wird unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes erörtert.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
• Befristete Arbeitsverhältnisse
• Teilzeitbeschäftigungen
• Leiharbeit
• Teleheimarbeit
• Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat

Entgeltfortzahlungsgesetz
• Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
• Anspruch auf Entgeltfortzahlung
• Anzeige- und Nachweispflichten
• Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit

Bundesurlaubsgesetz
• Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
• Urlaubsabgeltung
• Urlaub und Krankheit

Die personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung
• Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
• Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
• Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
• Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
• Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
• Schwerbehinderte/Gleichgestellte
• Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
• Auszubildende

Haftung im Arbeitsverhältnis
• Allgemeine Haftungsgrundsätze
• Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
• Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
• Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
• Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen

Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung sowie unter Einbeziehung der einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen behandelt.

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Aug
14
Mo
2023
Arbeitsrecht II @ Heidelberg
Aug 14 um 14:00 – Aug 18 um 12:00
Arbeitsrecht II @ Heidelberg | Heidelberg | Baden-Württemberg | Deutschland

Arbeitsrecht II

Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

 Mutterschutzgesetz

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Beschäftigungsverbote
  • Mutterschaftsgeld
  • Kündigungsschutz

Bundeseltern- und Elternzeitgesetz

  • Anspruch auf Elterngeld
  • Anspruch auf Elternzeit
  • Kündigungsschutz

Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz

  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

  • Geltungsbereich
  • Unmittelbare Diskriminierung
  • Mittelbare Diskriminierung
  • Betriebliche Beschwerdestelle
  • Entschädigung und Schadenersatz

Entgeltfortzahlungsgesetz

  • Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Anzeige- und Nachweispflichten
  • Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit

Bundesurlaubsgesetz

  • Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
  • Urlaubsabgeltung
  • Urlaub und Krankheit

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

  • Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Aug
21
Mo
2023
Arbeitszeitgesetz – rechtliche und tarifvertragliche Regelungen @ Hannover
Aug 21 um 14:00 – Aug 25 um 12:00
Arbeitszeitgesetz - rechtliche und tarifvertragliche Regelungen @ Hannover | Hannover | Niedersachsen | Deutschland

Arbeitszeitgesetz – rechtliche und tarifvertragliche Regelungen

In diesem Seminar werden die Grundlagen zum Arbeitszeitgesetz sowie die rechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen vermittelt. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.

Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.

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Seminarinhalte

  • Grundlagen Arbeitszeitgesetz
  • Grundlagen Tarifverträge (Tarifvertragsgesetz)
  • Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG
  • Rechtliche Regelungen:
    • Mitbestimmung des Betriebsrates
    • § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG „Beginn der täglichen Arbeitszeit“
    • § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG „Vorübergehende Verkürzung / Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“
    • Arbeitszeitgesetz – Grundlagen und Grundbegriffe
    • Grenzen der Arbeitszeit
  • Tarifliche Regelungen:
    • Tarifvorbehalt und Tarifvorrang im BetrVG
    • Tarifvertragsgesetz
    • Wirkung von Tarifverträgen
    • Anwenden und Umsetzen von Tarifverträgen
    • Tarifliche Arbeitszeitregelungen

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Betriebsverfassungsrecht I @ Dresden
Aug 21 um 14:00 – Aug 25 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht I @ Dresden | Dresden | Sachsen | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht I

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.

Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Einführung Betriebsverfassung

  • Abgrenzung
  • Betriebsverfassungsgesetz
    • Allgemeines
    • Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
  • Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
  • Europäischer Kontext

Begriffe im deutschen Arbeitsrecht

  • Betrieb
    • Betriebsratsfähigkeit
    • Kleinstbetrieb
    • Betriebsteil
  • Unternehmen
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Leitende Angestellte

Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander

  • Überblick und Rangverhältnis
  • Gesetze
    • Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
    • Verfassungsrecht
    • Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Regelungsabreden
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Betriebliche Übung
  • Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
    • Rang- und Günstigkeitsprinzip
    • Spezialitäts- und Ordnungsprinzip

Betriebsverfassungsgesetz

  • Geltungsbereich des BetrVG
  • Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
  • Wahlberechtigung
  • Wählbarkeit

Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften

  • Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
  • Rechtsstellung des Arbeitgebers
  • Rechtsstellung des Arbeitnehmers
    • Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
    • Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
    • Einsicht in die Personalakte
    • Beschwerderecht des Arbeitnehmers
    • Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
    • Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
  • Rechtsstellung der Gewerkschaft
    • Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
    • Zugangsrecht
    • Koalitionsaufgaben
  • Grundsätze der Zusammenarbeit
    • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
    • Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
    • Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen

Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder

  • Ehrenamtliche Tätigkeit
  • Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
  • Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
  • Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
  • Freistellung für Schulung und Bildung
  • Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
  • Benachteiligungsverbot
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Erlöschen der Mitgliedschaft
  • Verletzen gesetzlichen Pflichten
    • Betriebsratsmitglied
    • Arbeitgeber
  • Stellung des Ersatzmitglieds

Geschäftsführung des Betriebsrats

  • Grundlagen der Betriebsratsarbeit
  • Betriebsratsvorsitzender
    • Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
    • Entgegennahme von Erklärungen
    • Führung der laufenden Geschäfte
    • Betriebsversammlung
  • Betriebsausschuss
    • Allgemeines
    • Voraussetzungen
    • Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
    • Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
    • Aufgaben des Betriebsausschuss
    • Beschlussfassung
  • Errichtung von Arbeitsgruppen
  • Wirtschaftsausschuss
  • Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
    • Allgemeines
    • Aufgaben und Fachausschüsse
    • Gemeinsame Ausschüsse
  • Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
    • Einberufung der Sitzungen
    • Tagesordnung
    • Teilnahmerecht
    • Zeitpunkt und Ort der Sitzung
    • Leitung der Sitzungen und Willensbildung
    • Willensbildung des Betriebsrats
    • Sitzungsniederschrift
    • Sprechstunde des Betriebsrats
    • Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
    • Informationsweitergabe
    • Freistellung von Interessenvertretern
    • Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats

Beteiligungsrechte des Betriebsrates

  • Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
  • Mitbestimmung bei Kündigung
  • Beschäftigungssicherung
  • Mitbestimmungsrecht
  • Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
  • Durchführung gemeinsamer Beschlüsse

Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.

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Aug
28
Mo
2023
Arbeitsrecht I @ Kassel
Aug 28 um 14:00 – Sep 1 um 12:00
Arbeitsrecht I @ Kassel | Kassel | Hessen | Deutschland

Arbeitsrecht I

Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht

Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander

Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers

Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat

Grundrechte im Arbeitsverhältnis

Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers

Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers

Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten

Haftung im Arbeitsverhältnis

Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil II @ Göttingen
Aug 28 um 14:00 – Sep 1 um 12:00
Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil II @ Göttingen | Göttingen | Niedersachsen | Deutschland

Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil II

 

Das Recht der gesetzlichen Sozialversicherung soll die verschiedenen Notlagen der

Angestellten absichern und den Aufbau einer Altersrente ermöglichen.

Die alltägliche Arbeit der Betriebsräte hat für die Angestellten immer auch Auswirkungen auf die verschiedenen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge.

Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.

 

Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen an-

passen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-

und Nachteile gut informiert sein.

 

Teil II dieses Seminars frischt die Kenntnisse aus Teil I auf und gibt einen Überblick über die erfolgten und geplanten Gesetzesänderungen für den Bereich der Altersvorsorge.

Im Speziellen geht es hier dann um die soziale Absicherung bei Arbeitsunfall, Krankheit, Schwerbehinderung und Pflege von Angehörigen.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

 

Auffrischung zum Teil I des Seminares

  • Wiederholung und Auffrischung der Grundlagen zum Teil I
  • praktische Anwendungsbeispiele zu den Altersrentenarten, mit Berechnung der Abschläge und Ausgleichszahlungen

 

Erfolgte und geplante Gesetzesänderungen für den Bereich der Altersvorsorge

  • Inhalte des aktuellen Koalitionsvertrages
  • Überblick über die Rentensysteme der europäischen Partner
  • Reformmöglichkeiten bei der Deutschen Altersvorsorge

 

Krankheit und Rehabilitation

  • Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit
  • Digitalisierung der Meldung zur Arbeitsunfähigkeit
  • Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Probleme der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt
  • Vorsorge und Rehabilitation
  • Grundsatz Reha vor Pflege
  • Grundsatz Reha vor Rente
  • Vorstellung der unterschiedlichen Rehabilitationsbereiche
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen

 

Rente wegen Erwerbsminderung

  • Persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen
  • Probleme bei und Strategien für die Durchsetzung der Rente
  • Rente auf Zeit oder auf Dauer
  • Ruhen des Arbeitsvertrages und Rückkehrmöglichkeiten
  • Rentenberechnung und Hinzuverdienstmöglichkeiten
  • Auswirkung auf die Altersrente
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Aufbau und Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Leistungsfälle: Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Meldepflichten des Arbeitsgebers
  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • Schienensuizid

 

Schwerbehinderung

  • Antrag und Verschlechterungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Bildung des Grades der Behinderung
  • Schwerbehinderung auf Zeit oder auf Dauer
  • Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt
  • Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung

 

Gesetzliche Pflegeversicherung

  • Pflegegrade
  • Sachleistungen und Pflegegeld
  • Pflegeheim oder Pflege in der Familie
  • Soziale Absicherung der Pflegeperson
  • betriebliche Freistellung wegen Pflege

 

gesetzliche Betreuung

  • Antrag – Auswirkungen – Folgen

 

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

 

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Sep
4
Mo
2023
Betriebsverfassungsrecht III @ Dresden
Sep 4 um 14:00 – Sep 8 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht III @ Dresden | Dresden | Sachsen | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht III

Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen

• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes

Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91

Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung

• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen

• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG

Vorläufige personelle Maßnahmen

• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen

• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen

• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates

Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Sep
11
Mo
2023
Arbeitsrecht II @ Emden
Sep 11 um 14:00 – Sep 15 um 12:00
Arbeitsrecht II @ Emden | Emden | Niedersachsen | Deutschland

Arbeitsrecht II

Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

 Mutterschutzgesetz

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Beschäftigungsverbote
  • Mutterschaftsgeld
  • Kündigungsschutz

Bundeseltern- und Elternzeitgesetz

  • Anspruch auf Elterngeld
  • Anspruch auf Elternzeit
  • Kündigungsschutz

Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz

  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

  • Geltungsbereich
  • Unmittelbare Diskriminierung
  • Mittelbare Diskriminierung
  • Betriebliche Beschwerdestelle
  • Entschädigung und Schadenersatz

Entgeltfortzahlungsgesetz

  • Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Anzeige- und Nachweispflichten
  • Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit

Bundesurlaubsgesetz

  • Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
  • Urlaubsabgeltung
  • Urlaub und Krankheit

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

  • Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Jugend -und Auszubildendenvertretung II @ Leipzig
Sep 11 um 14:00 – Sep 15 um 12:00
Jugend -und Auszubildendenvertretung II @ Leipzig | Leipzig | Sachsen | Deutschland

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Grundlagenseminar II

Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I für Mitglieder der JAV auf.

Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.

Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.

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Seminarinhalt

Rechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses

  • Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstest
  • Wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages
  • Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrates

Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis

  • Gesetzliche Schutzbestimmungen
  • Arbeitspflicht des Auszubildenden
  • Vergütungspflicht des Arbeitgebers
  • Vermittlung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse
  • Besuch der Berufsschule und Führen des Berichtsheftes

Probleme während des Ausbildungsverhältnisses

  • Mangelnde Ausbildungsleistung
  • Probleme in/mit der Berufsschule
  • Abmahnung von Auszubildenden

Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • Kündigung
  • Beteiligung der JAV und des Betriebsrates bei der Kündigung
  • Ausbildungszeugnis

Streitschlichtung während und nach der Berufsausbildung

  • Schlichtungsverfahren vor den zuständigen Kammern
  • Sonderregelung bei der DBAG ?
  • Arbeitsgerichtlicher Verfahrensablauf bei Kündigungen

Jugend- und Auszubildendenversammlung

  • Einladung und Themen wirkungsvoll gestalten
  • Redebeiträge richtig aufbauen
  • Reden mit Stichwortzetteln
  • Spontan und frei reden

Verhandlungs- und Gesprächssituationen vorbereiten

  • Verhandlungen gut vorbereiten
  • Umgang mit Autoritätspersonen
  • Umgang mit Einwänden
  • Verhandlungsergebnisse sichern

Argumentieren und Überzeugen im Gespräch

  • Selbstsicher und überzeugend reden in der JAV
  • Körpersprache

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Sep
18
Mo
2023
BetriebsräteFachKonferenz @ Penta Hotel Leipzig
Sep 18 um 13:30 – Sep 20 um 13:00
Arbeitsrecht III @ Stralsund
Sep 18 um 14:00 – Sep 22 um 12:00
Arbeitsrecht III @ Stralsund | Stralsund | Mecklenburg-Vorpommern | Deutschland

Arbeitsrecht III

Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
  • Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Schriftform der Kündigung
  • Ausspruch der Kündigung
  • Zugang der Kündigung
  • Kündigungsfristen

Das Kündigungsschutzgesetz

  • Betrieblicher Geltungsbereich
  • Persönlicher Geltungsbereich
  • Anwendbarkeit des Gesetzes
  • Erhebung der Kündigungsschutzklage

Die personenbedingte Kündigung

  • Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
  • Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers

Die verhaltensbedingte Kündigung

  • Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
  • Verdachtskündigung/Tatkündigung

Die betriebsbedingte Kündigung

  • Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • Anhörung des Betriebsrates
  • Besonderheiten bei Massenentlassungen
  • Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG

Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen

  • Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
  • Schwerbehinderte
  • Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
  • Auszubildende

Verfahren vor den Arbeitsgerichten

  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses

Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Mobbing am Arbeitsplatz @ Saarlouis
Sep 18 um 14:00 – Sep 21 um 12:00
Mobbing am Arbeitsplatz @ Saarlouis | Saarlouis | Saarland | Deutschland

Vorbeugen, erkennen und deeskalieren

Mobbing zu erkenne ist nicht immer ganz leicht. Selbst die Betroffenen selbst nehmen oft erst sehr spät war, dass sie ein Opfer von Mobbing sind. Mobbing beginnt häufig schleichend. Es sind kleine Sticheleien, Lästereien oder Witze, die nicht ernst genommen werden. Wenn sich diese negativen Handlungen jedoch über einen längeren Zeitraum wiederholen, spricht man von Mobbing. Ziel des Täters oder der Täter ist die soziale Ausgrenzung oder Isolierung des Mobbingopfers.
In diesem Seminar lernen die Betriebsräte, wie Sie Mobbing erkennen und was Sie als Betriebsrat tun können, um Mobbing-Opfer zu schützen.
Ziele des Trainings ist es, einen thematischen Überblick über die Themen, wie Diversität/Mobbing/Diskriminierung/sexuelle Belästigung zu erhalten. Wissen erlernen, wie man sich als Betriebsrat verhalten könnte und in Mobbingfällen handeln kann. Ziel ist es auch, die Ursachen von Mobbing zu kennen und worauf es in der Gesprächsführung bei Mobbingfällen ankommt. Am Schluss sollten Sie je nach Situation deeskalieren können und Konsequenzen ziehen.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Was ist Mobbing?

  • Definition von Mobbing. Was sind die Merkmale?
  • Wie läuft Mobbing ab?
  • Subjektive und objektive Sicht auf Mobbing
  • Ursachen von Mobbing
  • Deeskalations- sowie Eskalationsstrategien
  • Unterschiedlichkeiten akzeptieren
  • Welche Verhaltensweisen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, Mobbing-Opfer zu werden

Was tun bei Mobbing?

  • Die Rolle und Verantwortung des Betriebsrates im Umgang mit Mobbing-Fällen
  • Der Betriebsrat als Vertrauensperson – Führen von Erstgesprächen
  • Informationen und Aufklärung der Mitarbeiter/innen
  • Tipps zur Vorbeugung von Mobbing-Attacken
  • Rechtliche Möglichkeiten
  • Wie schafft man es, Mobbing zu beenden

Welche Folgen hat Mobbing?

  • Folgen für das Opfer – psychische und körperliche Auswirkungen
  • Betriebliche Auswirkungen – weniger motivierte und weniger leistungsfähige Arbeitskräfte
  • Volkswirtschaftliche Auswirkungen – Belastungen des Gesundheitssystems

Methoden

  • Trainer-Input
  • Fall-/Practice-Beispiele
  • Übungen
  • Diskussionen
  • Erfahrungsaustausch

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Sep
25
Mo
2023
Arbeits- und Gesundheitsschutz @ Bad Hersfeld
Sep 25 um 14:00 – Sep 29 um 12:00
Arbeits- und Gesundheitsschutz @ Bad Hersfeld | Bad Hersfeld | Hessen | Deutschland

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen Themen der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen; es ist kein Fachseminar nur für Mitglieder bestimmter Ausschüsse.
§ 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

 

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Seminarinhalte:

Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Grundlagen
  • Definitionen

Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • EU-Richtlinien
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz

Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen

  • der Unfallverhütung
  • des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

  • Unterrichtung und Beratungsrechte
  • Mitbestimmungsrechte gemäß § 91

Gefährdungsanalyse

  • Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren
  • Dokumentation

Rolle des Arbeitsschutzausschusses

  • Aufgaben
  • Zusammensetzung

Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Arbeitgeber
  • Betriebsrat
  • Betriebsarzt
  • Fachsicherheitskraft
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Unfallversicherung

Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz behandelt

 

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Arbeitsrecht II @ Cuxhaven
Sep 25 um 14:00 – Sep 29 um 12:00
Arbeitsrecht II @ Cuxhaven | Cuxhaven | Niedersachsen | Deutschland

Arbeitsrecht II

Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

 Mutterschutzgesetz

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Beschäftigungsverbote
  • Mutterschaftsgeld
  • Kündigungsschutz

Bundeseltern- und Elternzeitgesetz

  • Anspruch auf Elterngeld
  • Anspruch auf Elternzeit
  • Kündigungsschutz

Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz

  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

  • Geltungsbereich
  • Unmittelbare Diskriminierung
  • Mittelbare Diskriminierung
  • Betriebliche Beschwerdestelle
  • Entschädigung und Schadenersatz

Entgeltfortzahlungsgesetz

  • Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Anzeige- und Nachweispflichten
  • Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit

Bundesurlaubsgesetz

  • Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
  • Urlaubsabgeltung
  • Urlaub und Krankheit

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

  • Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Einigungsstelle – Konflikte vermeiden und lösen @ Koblenz
Sep 25 um 14:00 – Sep 29 um 12:00
Einigungsstelle - Konflikte vermeiden und lösen @ Koblenz | Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland

Einigungsstelle

Das Verhandeln gehört zu den elementaren Aufgaben des Betriebsrates. Verhandlungen scheitern jedoch auch, dann ist der Anruf der Einigungsstelle der nächste Schritt, die Ansprüche und Interessen der Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Auch hier kommt es auf geschicktes verhandeln an. Dabei ist es nicht ausreichend, das eigene Anliegen vorzutragen, sondern auch Taktik und Tricks des Verhandlungspartners zu erkennen und darauf zu reagieren.

In diesem praxisorientiertem Seminar lernen Betriebsräte anhand von Praxisbeispielen sich auf verschiedene Verhandlungssituationen und die grundlegenden Besonderheiten der Einigungsstelle einzustellen und darauf hinzuwirken, dass eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann. Hierbei darf auch weder der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit außer Acht gelassen werden noch mit der Zusammenstellung der Einigungsstelle zu sorglos umgegangen werden.

Eine gute Verhandlungstaktik und ein kompetentes und eine daraus resultierende einvernehmliche Einigung erspart somit nicht nur Zeit, sondern reduziert auch die Kosten für die Betriebsräte.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Kenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Rechtliche Grundlagen

  • Überblick über die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
  • Rechtliche Grundlagen der Einigungsstelle

Grundlagen der Verhandlungstaktik

  • beiderseitiges Nachgeben als Ziel der einvernehmlichen Einigung

Praxisfall I

  • Einteilung in Gruppen und Besprechung, welche Themen und welches Ergebnis erzielt werden soll
  • Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/Entsendung, Anrufung
  • Vorbereitung auf die Verhandlung
  • Verhandlung
  • Erstellung eines Entwurfes einer Einigung
  • Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwachstellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der Einigungsstelle sind

Praxisfall II

  • Rollentausch der Gruppen
  • Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/Entsendung, Anrufung
  • Vorbereitung auf die Verhandlung
  • Verhandlung
  • Erstellung eines Entwurfes einer Einigung
  • Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwachstellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der Einigungsstelle sind

Auswertung

  • Fragerunde
  • Abgrenzung
  • Zusammenfassung

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Okt
9
Mo
2023
Arbeitsrecht III @ Eisenach
Okt 9 um 14:00 – Okt 13 um 12:00
Arbeitsrecht III @ Eisenach | Eisenach | Thüringen | Deutschland

Arbeitsrecht III

Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
  • Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Schriftform der Kündigung
  • Ausspruch der Kündigung
  • Zugang der Kündigung
  • Kündigungsfristen

Das Kündigungsschutzgesetz

  • Betrieblicher Geltungsbereich
  • Persönlicher Geltungsbereich
  • Anwendbarkeit des Gesetzes
  • Erhebung der Kündigungsschutzklage

Die personenbedingte Kündigung

  • Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
  • Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers

Die verhaltensbedingte Kündigung

  • Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
  • Verdachtskündigung/Tatkündigung

Die betriebsbedingte Kündigung

  • Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • Anhörung des Betriebsrates
  • Besonderheiten bei Massenentlassungen
  • Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG

Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen

  • Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
  • Schwerbehinderte
  • Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
  • Auszubildende

Verfahren vor den Arbeitsgerichten

  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses

Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Okt
16
Mo
2023
Arbeitsrecht I @ Leipzig
Okt 16 um 14:00 – Okt 20 um 12:00
Arbeitsrecht I @ Leipzig | Leipzig | Sachsen | Deutschland

Arbeitsrecht I

Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht

Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander

Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers

Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat

Grundrechte im Arbeitsverhältnis

Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers

Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers

Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten

Haftung im Arbeitsverhältnis

Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Betriebsverfassungsrecht III @ Würzburg
Okt 16 um 14:00 – Okt 20 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht III @ Würzburg | Würzburg | Bayern | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht III

Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen

• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes

Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91

Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung

• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen

• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG

Vorläufige personelle Maßnahmen

• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen

• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen

• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates

Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Okt
23
Mo
2023
Betriebsverfassungsrecht II @ Prien am Chiemsee
Okt 23 um 14:00 – Okt 27 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht II @ Prien am Chiemsee | Prien am Chiemsee | Bayern | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht II

Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte

Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG

  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
  • Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
  • Sicherung der Beschäftigung
  • Antragsrecht
  • Durchsetzung Gleichstellung

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Ordnung des Betriebes
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
  • Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
  • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
  • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen

Betriebsvereinbarung

  • Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
  • Gegenstand von Vereinbarungen
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander

  • Vorrang des Gesetzes
  • Vorrang des Tarifvertrages
  • Wirkung der Regelungssperren
  • Ausnahmen von der Regelungssperre
  • Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG

Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle

  • Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
  • Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
  • Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen

Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten

  • Verfahrensgrundsätze
  • Allgemeiner Unterlassungsanspruch
  • Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
  • Einstweilige Verfügung

Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien

  • Gesamtbetriebsrat
  • Konzernbetriebsrat
  • Europäischer Betriebsrat
  • Jugendauszubildendenvertreter
  • Schwerbehindertenvertreter

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil I @ Koblenz
Okt 23 um 14:00 – Okt 27 um 12:00
Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil I @ Koblenz | Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland

Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil I

ALG, Krankengeld, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge Schwerbehindertenvertretung und Unfallversicherung

Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.

Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen anpassen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-

und Nachteile gut informiert sein.

In diesem Seminar zeigen wir Ihnen welche Risiken im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um diese auch wahrnehmen zu können und wie Sie diese Rechte durchsetzen können.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

System, Aufbau und Gliederung der sozialen Sicherung

  • Grundbegriffe und Grundprinzipien der Sozialversicherung

gesetzliche Rentenversicherung

  • Prüfung des Versicherungsverlaufs + Grundsätze der Rentenberechnung
  • Rehabilitation + Erwerbsminderungsrente
  • Altersrentenarten, wann und mit welchem Abschlag in Rente
  • Altersteilzeit und Vorruhestandsmodelle im Überblick
  • Hinterbliebenenrenten
  • Hinzuverdienstgrenzen und Flexirente

Betriebliche Altersvorsorge

  • Betriebsrentengesetz + Durchführungswege
  • Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Betriebsrentenarten der Deutschen Bahn

Schwerbehindertenrecht

  • Anspruch auf GdB-Feststellung und Bildung des Gesamt-GdB
  • Vermeidung rechtlicher Fehler im Antragsverfahren
  • Neue Urteile im Bereich der Schwerbehinderung
  • Gleichstellungsantrag
  • Leistungen und Mitwirkung des Integrationsamtes

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Aufgaben des Arbeitgebers, des Durchgangsarztes und des Betriebsrates
  • Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall / Schienensuizid
  • Berufskrankheit
  • Anerkennung von psychischen Folgen
  • Verletztengeld und Unfallrente + deren Auswirkung auf die Altersrente

Sozialrechtliche Fragen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitsunfähigkeit

  • Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Krankengeldes
  • Wiedereingliederung Hamburger Modell ( § 74 SGB V , § 44 SGB IX )
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Pflegeversicherung

  • Familienpflegezeitgesetz
  • Pflegereform 2017
  • Anspruch auf Arbeitsfreistellung
  • Kündigungsschutz

Der Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften bei Scheidung)

  • historische Entwicklung des Versorgungsausgleichs
  • Grundsätze des Versorgungsausgleichs
  • nachträgliche Abänderungsmöglichkeiten des Versorgungsausgleichs

Rechtsschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialversicherungsrecht

  • Antragsvoraussetzungen
  • Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
  • Klage und Berufung
  • Verfahrenskosten und Gebühren

 

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Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil I

ALG, Krankengeld, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge Schwerbehindertenvertretung und Unfallversicherung

Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.

Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen anpassen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-

und Nachteile gut informiert sein.

In diesem Seminar zeigen wir Ihnen welche Risiken im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um diese auch wahrnehmen zu können und wie Sie diese Rechte durchsetzen können.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

System, Aufbau und Gliederung der sozialen Sicherung

  • Grundbegriffe und Grundprinzipien der Sozialversicherung

gesetzliche Rentenversicherung

  • Prüfung des Versicherungsverlaufs + Grundsätze der Rentenberechnung
  • Rehabilitation + Erwerbsminderungsrente
  • Altersrentenarten, wann und mit welchem Abschlag in Rente
  • Altersteilzeit und Vorruhestandsmodelle im Überblick
  • Hinterbliebenenrenten
  • Hinzuverdienstgrenzen und Flexirente

Betriebliche Altersvorsorge

  • Betriebsrentengesetz + Durchführungswege
  • Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Betriebsrentenarten der Deutschen Bahn

Schwerbehindertenrecht

  • Anspruch auf GdB-Feststellung und Bildung des Gesamt-GdB
  • Vermeidung rechtlicher Fehler im Antragsverfahren
  • Neue Urteile im Bereich der Schwerbehinderung
  • Gleichstellungsantrag
  • Leistungen und Mitwirkung des Integrationsamtes

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Aufgaben des Arbeitgebers, des Durchgangsarztes und des Betriebsrates
  • Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall / Schienensuizid
  • Berufskrankheit
  • Anerkennung von psychischen Folgen
  • Verletztengeld und Unfallrente + deren Auswirkung auf die Altersrente

Sozialrechtliche Fragen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitsunfähigkeit

  • Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Krankengeldes
  • Wiedereingliederung Hamburger Modell ( § 74 SGB V , § 44 SGB IX )
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Pflegeversicherung

  • Familienpflegezeitgesetz
  • Pflegereform 2017
  • Anspruch auf Arbeitsfreistellung
  • Kündigungsschutz

Der Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften bei Scheidung)

  • historische Entwicklung des Versorgungsausgleichs
  • Grundsätze des Versorgungsausgleichs
  • nachträgliche Abänderungsmöglichkeiten des Versorgungsausgleichs

Rechtsschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialversicherungsrecht

  • Antragsvoraussetzungen
  • Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
  • Klage und Berufung
  • Verfahrenskosten und Gebühren

 

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Suchtprävention am Arbeitsplatz – wichtige Aufgabe für den Betriebsrat @ Frankfurt am Main
Okt 23 um 14:00 – Okt 27 um 12:00
Suchtprävention am Arbeitsplatz - wichtige Aufgabe für den Betriebsrat @ Frankfurt am Main | Frankfurt am Main | Hessen | Deutschland

Suchtprävention am Arbeitsplatz

Richtige Begleitung durch den Betriebsrat von betroffenen Mitarbeiter
Suchtmittelmissbrauch beeinträchtigt die Arbeitssicherheit und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung für den betroffenen Mitarbeiter dar. Betriebsrat und Arbeitgeber stehen gemeinsam in der Pflicht, gute betriebliche Regelungen zu treffen. In diesem Seminar werden sowohl die Ursachen als auch die Hilfsmöglichkeiten und die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates behandelt.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.

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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr

Seminarinhalte

Die Bedeutung von Suchtmitteln im Betrieb

  • Vorstellung der Teilnehmer und Abfrage über die ersten Erfahrungen
  • Kurze Einführung über legale und illegale Suchtmittel
  • Soziale Faktoren der Suchtentstehung erläutern

Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrates

  • Rolle des Betriebsrates im Umgang mit betroffenen Mitarbeiter kennen und verstehen
  • Wer kann weiterhelfen? Und wie ist die Rollenverteilung?

Erste Warnsignale erkennen und benennen

  • Film Sequenz über alltäglich Vorfälle im Arbeitsalltag
  • Übung wie spreche ich den betroffenen Kollegen an– per Film Aufnahme und anschließender Besprechung.

Betriebliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen dargestellt am Beispiel KBV-Sucht des DB-Konzerns

Suchtbedingte Handlungseinschränkungen

  • Einsatz der Suchtbrille

Diskussion und Erfahrungsaustausch

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Okt
30
Mo
2023
Auffrischung Arbeitsrecht & Betriebsverfassungsrecht – 2 in 1 @ Karlsruhe
Okt 30 um 14:00 – Nov 3 um 12:00
Auffrischung Arbeitsrecht & Betriebsverfassungsrecht - 2 in 1 @ Karlsruhe | Karlsruhe | Baden-Württemberg | Deutschland

Auffrischung Kompakt Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht – 2 in 1

Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse sowohl im Betriebsverfassungsrecht als auch im Arbeitsrecht. Neben der Geschäftsführung des Betriebsrates und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen werden die Themen Mitbestimmung in sozialen und in personellen Angelegenheit jeweils unter Berücksichtigung individueller arbeitsrechtlicher Aspekte behandelt. Ein weiteres Thema betrifft die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit im Zusammenhang stehenden Rechte des Betriebsrats.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Geschäftsführung des Betriebsrates

  • Betriebsratssitzungen, Sprechstunden
  • Beschlussfassung des Betriebsrates
  • Betriebsversammlung
  • Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und ausgewählte Fragen zum Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz

  • Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (u.a. Anzeige- und Nachweispflichten im Krankheitsfall)
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
  • vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
  • Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze (Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung, Urlaub und Krankheit, Verfall von Urlaubsansprüchen)
  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
  • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird.

Betriebsvereinbarung

  • Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
  • Gegenstand von Vereinbarungen
  • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen/Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen und besondere Beschäftigungsformen

  • Besondere Beschäftigungsformen (u.a. befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigungen, Arbeitnehmerüberlassung unter Berücksichtigung von Diskriminierungsverboten)
  • Versetzung
  • Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
  • Verweigerung der Zustimmung
  • Sonderregelungen bei der DBAG
  • Vorläufige personelle Maßnahmen

Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Rechte des Betriebsrates

  • Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Arten der Kündigung
  • Kündigungsgründe
  • Anhörung des Betriebsrates
  • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Widerspruch des Betriebsrates
  • Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen (Personengruppen)

  • Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
  • Schwerbehinderte/Gleichgestellte
  • Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
  • Auszubildende

 

Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung erläutert.

 

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Schriftführer – rechtliche Grundlagen @ Erfurt
Okt 30 um 14:00 – Nov 3 um 12:00
Schriftführer - rechtliche Grundlagen @ Erfurt | Erfurt | Thüringen | Deutschland

Schriftführung und Protokoll im Betriebsrat

Worauf ist bei der Erstellung der Einladungen zur Betriebsratssitzung zu achten? Wer darf überhaupt an der Betriebsratssitzung teilnehmen und welche Inhalte müssen in der Sitzungsniederschrift aufgenommen werden? Wie verfasst man ein rechtssicheres Schreiben an den Arbeitgeber?
Das Seminar vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen zum Thema Betriebsratssitzung und Beschlussfassung, praktische Tipps, wie man mit Hilfe von Vorlagen und Checklisten die Betriebsratsarbeit effektiver gestalten kann
Ebenfalls wird der effiziente Einsatz von Microsoft Word anhand von praktischen Beispielen aus der Betriebsratsarbeit vermittelt. Sie können dann zum Beispiel Musterbriefe im gewünschten Layout erstellen, Protokolle mit cleveren Funktionen anfertigen, automatisierte Rundschreiben versenden und ausdrucksstarke Aushänge anlegen. Eine Menge praxiserprobter Tipps & Tricks helfen Ihnen dabei, Word als effektives Werkzeug für Ihre Bedürfnisse einzusetzen.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Vorbereitung auf die Sitzung

  • Erstellung der Einladung
  • Festlegung der Tagesordnung

Grundlagen der Sitzung

  • Teilnehmer der Sitzung
  • Nichtöffentlichkeit
  • Rechtsstreitigkeiten

Beschlussfassung

  • Beschlussfähigkeit
  • Ordnungsgemäße Beschlussfassung
  • Gerichtliche Überprüfung von Beschlüssen

Sitzungsniederschrift

  • Inhalt der Niederschrift
  • Aushändigung der Niederschrift
  • Einwendungen gegen die Niederschrift

Grundkenntnisse und Funktionen

  • Kennenlernen der Benutzeroberfläche
  • Anpassen an die eigenen Bedürfnisse

Beruflicher Schriftverkehr

  • schnelles Markieren, Bewegen und Korrigieren im Text
  • Gestalten von Texten
  • Suchen und Ersetzen von Texten
  • Rechtschreibprüfung und Thesaurus
  • Ausdruck von Schriftstücken

Professionelle Gestaltung von Briefen

  • Formatieren von Texten
  • Einbinden von Dateien und Grafiken
  • Nummerierung und Gliederung bei langen Berichten
  • Kopfzeilen mit Firmenlogo
  • Fußzeilen und Seitennummerierung

Erstellen von Aushängen und Vorlagen

  • Protokoll-Vorlagen erstellen durch Einsatz von Tabellen und Tabulatoren
  • wiederkehrende Textbausteine/Autotexte erstellen und effektiv einsetzen
  • Vorlagen für Einladungen, Widersprüche und Aushänge

Serienbriefe und Einladungen erstellen

Praktische Übungen

 

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Nov
6
Mo
2023
Betriebsverfassungsrecht III @ Göttingen
Nov 6 um 14:00 – Nov 10 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht III @ Göttingen | Göttingen | Niedersachsen | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht III

Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen

• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes

Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91

Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung

• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen

• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG

Vorläufige personelle Maßnahmen

• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen

• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen

• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates

Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Gefährdungsbeurteilung @ Bamberg
Nov 6 um 14:00 – Nov 10 um 12:00
Gefährdungsbeurteilung @ Bamberg | Bamberg | Bayern | Deutschland

Einsatz der Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich grundlegend gewandelt. Stand früher die Technik im Mittelpunkt, nimmt heute das Thema Gesundheit und Prävention einen wesentlich breiteren Raum ein. Viele Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz erwecken durch offene Formulierungen den Eindruck der Beliebigkeit, was jedoch ein fundamentales Missverständnis ist. Gerade dadurch gibt der Gesetzgeber bewusst der Interessenvertretung Spielräume für die Ausgestaltung, wodurch in kaum einem anderen Handlungsfeld die Mitbestimmung so stark wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist.

Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist damit eine der wesentlichen Säulen in der betrieblichen Mitbestimmung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Berührungspunkte und bietet Verknüpfungspunkte mit sehr vielen Bereichen der Betriebsratstätigkeit. So bestehen Bezüge unter anderem zu allen Arbeitszeitfragen, EDV-Themen, der Personalplanung, aber auch zu wirtschaftlichen Gesichtspunkten und der gesamten strategischen Vorgehensweise eines Gremiums. Eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist unter Beachtung der sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen möglich und sinnvoll.

Dieses Seminar liefert die grundlegenden Bausteine für eine strategische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu werden zunächst Kenntnisse über das Wer, Wie, Was, Wann und Warum einer Zusammenstellung und Beurteilung aller möglichen Gefährdungen vermittelt. Anhand von Beispielen und Bezügen zu den allgemeinen Betriebsratsaufgaben wird dann das Vorgehen im Rahmen der Mitbestimmung vermittelt und Maßnahmen zur wirksamen Minimierung der erkannten Risiken besprochen.

Wie sehen dafür die gesetzlichen Grundlagen aus, unter welchen Bedingungen hat die Umsetzung zu erfolgen, welche Bedingungen haben Einfluss auf den Erfolg und wie sieht der Alltag in den Eisenbahnverkehrsunternehmen aus? Welchen Nutzen können die Interessenvertretungen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ziehen, welche Maßnahmen lassen sich ableiten und Handlungsfelder entwickeln? Wie gestaltet sich eine Risikoabschätzung und was soll eine Wirksamkeitskontrolle leisten?

Im Seminar werden Antworten auf diese Fragen erarbeitet.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.

Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Bezüge zu allen Betriebsratsaufgaben herstellen. Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Handlungsfeldern der Betriebsratsarbeit vermittelt. Das Seminar richtet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder. Dabei ist eine Spezialisierung auf Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht notwendig. Ebenso richtet sich das Seminar an Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen (SGB IX § 179 Abs.4). Im Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes steht die Prävention im Hinblick auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen inklusive der Berücksichtigung der Belange der eingeschränkt leistungsfähigen Beschäftigten.

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Seminarinhalte:

Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
mitgeltende Normen
Verantwortlichkeiten
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Betriebliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat
Betriebliche Regelwerke und Richtlinien

Begriffserklärung: Prävention, Belastung und Beanspruchung
Erfassen von psychischen Belastungen
7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Methoden zur Gefährdungsermittlung

Akteure und Themen der Gefährdungsbeurteilung
Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Unfallversicherung
Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
Hinzuziehung von Sachverständigen

Mitwirkung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen
Einigungsstelle

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Professionelle Gesprächsführung @ Eisenach
Nov 6 um 14:00 – Nov 10 um 12:00
Professionelle Gesprächsführung @ Eisenach | Eisenach | Thüringen | Deutschland

Professionelle (lösungsorientierte) Gesprächsführung

Konflikte gehören zum Arbeitsalltag. Unterschiedliche Ansichten, betriebliche Veränderungen, ein mangelnder Informationsfluss können Gründe dafür sein.
Welche Möglichkeiten gibt es, mit diesen Situationen (Mitarbeitergespräche, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Entscheidungsfindung im eigenen Gremium) konstruktiv umzugehen?
Im Seminar werden die Grundlagen der Kommunikation und einer lösungsorientierten Gesprächsführung vermittelt. Wenn die verschiedenen Anliegen der Beteiligten in wertschätzender Weise herausgearbeitet werden, führt dies oft zu Ergebnissen, mit denen alle einverstanden sein können.
Das Seminar ist so gestaltet, dass sich nach einer theoretischen Einführung jeweils kurze Übungssequenzen anschließen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

Seminarinhalte:

Einführung
Lösungsorientierte Gesprächsführung
Grundhaltung + Kommunikationsmodelle
Unterscheidung zwischen Sach- und Beziehungsebene

Gesprächsführung für Betriebsräte
Techniken des aktiven Zuhörens
Fragetechniken, insbesondere lösungsorientierte Fragen
Gesprächsvorbereitung, Zielformulierungen
Ressourcen erkennen und nutzen

Konfliktmanagement
Psychische Beeinträchtigungen durch Stress am Arbeitsplatz
Lösungsorientierter Umgang mit Konflikten
(Konflikte erkennen und verstehen)

Kooperatives Verhandeln und Mediation im Betrieb
Interessenlagen klären, Ebenenwechsel
Struktur und Ablauf von Besprechungen mit dem Arbeitgeber/ den Kollegen
Prinzipien und Anwendungsfelder der Mediation
Verfahren der Mediation (Praxisfälle)

Anwendungsfelder im Betrieb
Erfolgreiche Zusammenarbeit im Team (im Gremium)
Reflexion und Ausblick

 

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Nov
13
Mo
2023
Arbeitsrecht II @ Koblenz
Nov 13 um 14:00 – Nov 17 um 12:00
Arbeitsrecht II @ Koblenz | Koblenz | Rheinland-Pfalz | Deutschland

Arbeitsrecht II

Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

 Mutterschutzgesetz

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Beschäftigungsverbote
  • Mutterschaftsgeld
  • Kündigungsschutz

Bundeseltern- und Elternzeitgesetz

  • Anspruch auf Elterngeld
  • Anspruch auf Elternzeit
  • Kündigungsschutz

Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz

  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
  • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

  • Geltungsbereich
  • Unmittelbare Diskriminierung
  • Mittelbare Diskriminierung
  • Betriebliche Beschwerdestelle
  • Entschädigung und Schadenersatz

Entgeltfortzahlungsgesetz

  • Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Anzeige- und Nachweispflichten
  • Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit

Bundesurlaubsgesetz

  • Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
  • Urlaubsabgeltung
  • Urlaub und Krankheit

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

  • Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Ausbau & Vertiefung der BR-Arbeit für Wiedergewählte Betriebsräte – Kompetent in die neue Wahlperiode @ Stralsund
Nov 13 um 14:00 – Nov 17 um 12:00
Ausbau & Vertiefung der BR-Arbeit für Wiedergewählte Betriebsräte - Kompetent in die neue Wahlperiode @ Stralsund | Stralsund | Mecklenburg-Vorpommern | Deutschland

Ausbau & Vertiefung der BR-Arbeit für Wiedergewählte Betriebsräte

Kompetent in die neue Wahlperiode

 

Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die aufgrund langjähriger Betriebsratstätigkeit ihre Fachkenntnisse in Sachen praktischer Betriebsratstätigkeit auffrischen und ergänzen wollen.

U.a. Themen wie Betriebsrat intern, Nachbereitung und Auswertung oder die strategische Planung geben eine praktische Anleitung, wie die Betriebsratsarbeit noch kompetenter und effektiver gestaltet werden kann.

Für im Amt befindliche Betriebsräte ist diese Auffrischung und Ergänzung ihrer fachlichen Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung für die kompetente Wahrnehmung ihres Amtes und somit gemäß § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich.

 

Seminarinhalte:

Betriebsrat intern

  • Führung durch Betriebsratsvorsitzenden
  • Konflikte im Betriebsrat
  • Teambildung

Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

  • Betriebsausschuss
  • Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
  • Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen

Betriebsratssitzung

  • Ladung der Mitglieder
  • Fassung von Beschlüssen
  • Protokolle

Strategische Planung

  • Lang-/Mittel-/Kurzfristige Aufgabenplanung
  • Umsetzung der Planung und Aufgabenverteilung im Gremium
  • Jahres-/Quartals- und Monatsplanung
  • Überprüfung und Anpassung der Planung

Nachbereitung und Auswertung der Arbeit

  • Fehleranalyse
  • Erstellung künftiger Strategien

Außergerichtliche Schlichtungsverfahren

  • Mediation
  • Einigungsstelle

Gerichtliche Durchsetzung von Beteiligungsrechten

  • Beschlussverfahren
  • Einstweilige Verfügung

Gesprächs- und Verhandlungstaktik

  • Vorbereitung von Sitzungen
  • Verhandlungsvorbereitung
  • Gesprächsführung

Der Betriebsrat und die Öffentlichkeit

  • Erstellen von Infoblättern
  • Betriebsversammlung überzeugend gestalten
  • Einsatz neuer Medien

 

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Nov
20
Mo
2023
Jugend- und Auszubildendenvertretung III @ Nürnberg
Nov 20 um 14:00 – Nov 24 um 12:00
Jugend- und Auszubildendenvertretung III @ Nürnberg | Nürnberg | Bayern | Deutschland

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Grundlagenseminar III

Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I und II für Mitglieder der JAV auf.

Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.

Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.

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Seminarinhalt:

Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG
Teilnahme an der BR-Sitzung
Vetorecht der JAV
Aussetzen von BR-Beschlüssen
Besprechung mit BR und Arbeitgeber

Mitwirkungsrechte der JAV
Antragsrecht
Überwachungsrecht
Anregungsrecht
Unterrichtungsrechte

Weitere Organe der Betriebsverfassung
Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Schwerbehindertenvertreter
GJAV
KJAV

 Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
Verfahrensgrundsätze
Antragsberechtigung
Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG

Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
Vor großen Gruppen sicher auftreten
Große Strategen
Aufbau und Strategieplanung (Übung)
Auf Fragen professionell reagieren
Diskussionen sicher leiten und Moderieren

Konfliktbewältigung
Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
Beziehungsstörungen
Innere und äußere Konflikte

Zeitmanagement
Prinzipien und Regel der Zeitplanung
System der Zeitplanung
Pareto-Zeitprinzip
Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
Notwendigkeit der Entscheidung
Tagesrhythmus
Tagesrahmenplan (Übung)

 

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Praxisworkshop: Personalplanung und -entwicklung @ Berlin
Nov 20 um 14:00 – Nov 24 um 12:00
Praxisworkshop: Personalplanung und -entwicklung @ Berlin | Berlin | Berlin | Deutschland

Personalplanung und -entwicklung

Personalplanung und -entwicklung stellen wesentliche Faktoren der betrieblichen Unternehmensführung dar, die maßgeblich den Erfolg beeinflussen.
Auf diesem Hintergrund ist der Betriebsrat gefordert, sich dabei einzubringen und die Interessen der Mitarbeiter dabei nachhaltig zu vertreten. Dabei sind die möglichen Informations- und Mitwirkungsrechte zu identifizieren und wirksam umzusetzen.

Dieses Seminar ist fachlich erforderlich für die Betriebsratsarbeit und somit gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG zulässig.

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Seminarinhalte:

Generelle Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahme

  • Personalplanung, Stellenbeschreibung, Personalauswahlverfahren, Personalfragebogen und Auswahlrichtlinien
  • Initiativrecht zur Qualifizierung von Mitarbeitern
  • Sicherstellung des jährlichen Berufsbildungsbedarfs
  • Betriebsvereinbarungen zu allgemeinen Personalmaßnahmen
  • Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung
  • Tarifliche Bestimmungen

Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Leistungsbewertung

  • Beurteilungsverfahren und Festlegung der Bewertungsskala
  • Anforderungen an Beurteilungsgespräche und Ablauf
  • Vorschläge für mitwirkungssichernde Betriebsvereinbarungen

Mitbestimmungsrechte bei Personalinformationssystemen

  • Erhebung, Auswertung und Speicherung von Daten zu Personalplanung und Qualifizierungsmaßnahmen

Strategische Personalplanung

  • Ziele der Personalplanung aus Sicht der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
  • Personalbedarfsanalyse
  • Stellenbeschreibung und Personalauswahlverfahren
  • Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Nachfolgeregelungen

Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung

  • Der Betriebsrat im Auswahlverfahren
  • Mitwirkung bei der Gestaltung der Belegschaftsstruktur

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Nov
27
Mo
2023
Arbeitsrecht III @ Fulda
Nov 27 um 14:00 – Dez 1 um 12:00
Arbeitsrecht III @ Fulda | Fulda | Hessen | Deutschland

Arbeitsrecht III

Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
  • Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Schriftform der Kündigung
  • Ausspruch der Kündigung
  • Zugang der Kündigung
  • Kündigungsfristen

Das Kündigungsschutzgesetz

  • Betrieblicher Geltungsbereich
  • Persönlicher Geltungsbereich
  • Anwendbarkeit des Gesetzes
  • Erhebung der Kündigungsschutzklage

Die personenbedingte Kündigung

  • Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
  • Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers

Die verhaltensbedingte Kündigung

  • Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
  • Verdachtskündigung/Tatkündigung

Die betriebsbedingte Kündigung

  • Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • Anhörung des Betriebsrates
  • Besonderheiten bei Massenentlassungen
  • Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG

Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen

  • Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
  • Schwerbehinderte
  • Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
  • Auszubildende

Verfahren vor den Arbeitsgerichten

  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses

Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Beamtenrecht für Betriebsräte @ Bad Hersfed
Nov 27 um 14:00 – Dez 1 um 12:00
Beamtenrecht für Betriebsräte @ Bad Hersfed | Bad Hersfeld | Hessen | Deutschland

 

Beamtenrecht für Betriebsräte

Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamtenrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf der die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit.

Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze.

Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar.

Das Seminar vermittelt die wichtigsten Rechtsrahmenbedingungen, für alle Betriebsräte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG.

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Seminarinhalte:

Einführung in die Thematik Beamtenrecht vor dem Hintergrund zweier Statusgruppen innerhalb eines Betriebes.

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die zur DB zugewiesenen Beamten

  • Bundesbeamtengesetz(BBG)
  • Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG)
  • Beamtenbesoldungsgesetz(BBesG)
  • Erholungs- und Urlaubsverordnung(EUrlV)
  • Sonderurlaubsverordnung(SUrlV)
  • Bundesdisziplinargesetz(BDG)
  • Deutsche Bahn Gründungsgesetz(DBGrG)
  • Deutsche Bahn Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)

Anwendung der Tarifverträge auf Beamte

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Tarifverträge erfüllt sein?
  • Warum entfalten nicht alle Inhalte der Tarifverträge Wirkung auf den Beamten?
  • Grundsätzliches

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Beteiligung der Betriebsräte
  • Gleichbehandlung zweier Statusgruppen, wo liegen die Grenzen

Nebentätigkeit eines Beamten

  • Beteiligung der Betriebsräte

Dienstliche Beurteilung

  • Nach Beamtenrecht
  • Nach mPM i.V. mit der KBV Personalentwicklung
  • Bedeutung für den Beamten
  • Beurteilungsrichtlinie/Anlassbezogene Leistungsbeurteilung
  • Aktuelle Rechtsprechung

Beförderungsdienstposten

  • Ausschreibungspflicht
  • Beförderung nur auf einen konkret vorhandenen Arbeitsplatz mit entsprechender beamtenrechtlicher Eingruppierung
  • Konkurrenten Klage
  • Aktuelle Rechtsprechung des BVG
  • Stellenplan/Höchstsatzverfügung
  • Auswahlverfahren in einem Beförderungsauswahlverfahren

Interessenausgleich

  • Anwendung auf Beamte?
  • Einstellung eines Beamten im Rahmen einer Beförderung.
  • Beamte zu „Drittanbietern“, was gilt

Versetzung eines Beamten aufgrund von Arbeitsplatzverlust

  • Welche Leistung steht dem Beamten zu?
  • tariflich
  • beamtenrechtlich

Zuweisung nach §12 DBGrG

  • Beurlaubung eines zugewiesenen Beamten
  • Welche beamtenrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

Dienstunfähigkeit

  • Aufgrund von persönlichen Leiden
  • Aufgrund eines Dienstunfalles
  • Mitwirkung IAS
  • Wie sieht die Mitwirkungspflicht des Betriebsrates aus?
  • Ablauf eines Zurruhesetzungsverfahrens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
  • Aktuelle Rechtsprechung

Anrechnungsrichtlinie

  • Grundsätzliches
  • Welche Zahlungen werden auf die Besoldung angerechnet, welche nicht?
  • Voraussetzungen für die anrechnungsfreie Gewährung von Bezügen, die über die Besoldung hinausgehen.
  • Pflichten des Beamten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Besoldung hinausgehen.

Sanktionsmaßnahmen

  • Unterschiede zwischen Sanktionsmaßnahmen im Arbeits- und Beamtenrecht
  • Disziplinarrechtliche Grundsätze
  • Folgen einer Disziplinarmaßnahme für den Beamten
  • Das Bundesdisziplinargesetz

Wo endet die Mitbestimmung des Betriebsrates

Rechte und Pflichten eines zugewiesenen Beamten

 

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PC-Praxis für Betriebsräte – Microsoft Excel @ Kassel
Nov 27 um 14:00 – Dez 1 um 12:00
PC-Praxis für Betriebsräte - Microsoft Excel @ Kassel | Kassel | Hessen | Deutschland

PC-Grundlagen für Betriebsräte – erfolgreiche Betriebsarbeit mit dem PC

Erforderlichkeit von EDV- und PC Seminaren

Das Seminar vermittelt Kenntnisse über den Umgang mit technischen Arbeitsmitteln insbesondere der EDV, um die vielfältigen Aufgaben im Betriebsratsbüro bewältigen zu können. Hierzu gehört die Erstellung von offiziellen Musterbriefen, das Verfassen von Sitzungsprotokollen sowie die Verarbeitung großer Datenmengen wie zum Bespiel die Arbeitszeiterfassung, Überstundennachweise, Lohn- und Gehaltstabellen.

Zudem hat der Betriebsrat entscheidende Mitbestimmungsrechte im Bereich des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung. In diesem Seminar wird anhand von praktischen Beispielen gezeigt, wie der Schutz der Arbeitnehmer, beim Einsatz der EDV im Betrieb anzuwenden ist.

Das Seminar ist erforderlich für alle Betriebsräte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Bedienung von Computern vertraut sein müssen. In diesen Fällen ist die Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG gegeben.

Untermauert wird der Schulungsanspruch durch die Reform des BetrVG im Jahr 2001, durch die der Gesetzgeber in § 40 Abs. 2 BetrVG dem Betriebsrat einen ausdrücklichen Anspruch auf eine moderne Informations- und Kommunikationstechnik eingeräumt hat.

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Seminarinhalte:

Anwendung von Software speziell für die Betriebsrats Arbeit:

Textverarbeitung (MS Word)

  • Grundlagen der Textverarbeitung
  • Arbeitsoberfläche von MS Word
  • Erstellen von Standardschreiben, Formularen und Serienbriefen
  • offizielle Musterbriefe, Verfassen von Sitzungsprotokollen
  • Anfertigen von Dokumentenvorlagen
  • Druckfunktion
  • Übungen

 

Tabellenkalkulation (MS Excel)

  • Grundlagen der Tabellenkalkulation
  • Arbeitsoberfläche von MS Excel
  • Arbeiten mit einfachen Rechenfunktionen
  • Such- und Filterfunktionen
  • Möglichkeiten der Auswertung von Datensätzen
  • Lohn- und Gehaltstabellen, Überstundennachweise, Arbeitszeiterfassung
  • Statistiken
  • Graphische Darstellung in Diagrammen
  • Druckfunktion
  • Übungen

 

Präsentationen (MS PowerPoint)

  • Grundlagen einer Präsentation
  • Arbeitsoberfläche von MS PowerPoint
  • Erstellen von Folien unter Nutzung vorgegebener Folienlayouts und Foliendesigns
  • Einbinden von Bilddateien, Diagrammen und Multimediainhalten
  • Animationen und Folienübergänge
  • Druckfunktion von Folien und Handzetteln
  • Übungen

 

Kommunikation im Konzern per Mail

  • Aufbau und Arbeitsoberfläche
  • Erstellen, Beantworten und Weiterleiten von Emails
  • Organisieren von Emails in einer selbst erstellten Ordnerstruktur
  • Organisieren von Kontakten und Kontaktgruppen
  • Umgang mit Anhängen
  • Terminverwaltung für den Betriebsrat

Microsoft Teams

Datenschutz + Organisation

  • Daten organisieren im Verzeichnis One Drive
  • Schutz vor Datenverlust und Datenmissbrauch
  • Umgang mit Daten
    • Datenschutz und Zugriffsrechte
  • Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung

 

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Dez
4
Mo
2023
Betriebsverfassungsrecht III @ Duisburg
Dez 4 um 14:00 – Dez 8 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht III @ Duisburg | Duisburg | Nordrhein-Westfalen | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht III

Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen

• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes

Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91

Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung

• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen

• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG

Vorläufige personelle Maßnahmen

• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen

• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen

• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates

Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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Dez
11
Mo
2023
Aktuelle Rechtsprechung @ Nürnberg
Dez 11 um 14:00 – Dez 15 um 12:00
Aktuelle Rechtsprechung @ Nürnberg | Nürnberg | Bayern | Deutschland

Aktuelle Rechtsprechung 2022

Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie

EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern

Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates

Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG

 

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Arbeitsrecht III @ Bremen
Dez 11 um 14:00 – Dez 15 um 12:00
Arbeitsrecht III @ Bremen | Bremen | Bremen | Deutschland

Arbeitsrecht III

Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalte:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
  • Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
  • Schriftform der Kündigung
  • Ausspruch der Kündigung
  • Zugang der Kündigung
  • Kündigungsfristen

Das Kündigungsschutzgesetz

  • Betrieblicher Geltungsbereich
  • Persönlicher Geltungsbereich
  • Anwendbarkeit des Gesetzes
  • Erhebung der Kündigungsschutzklage

Die personenbedingte Kündigung

  • Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
  • Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers

Die verhaltensbedingte Kündigung

  • Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
  • Verdachtskündigung/Tatkündigung

Die betriebsbedingte Kündigung

  • Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • Anhörung des Betriebsrates
  • Besonderheiten bei Massenentlassungen
  • Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG

Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen

  • Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
  • Schwerbehinderte
  • Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
  • Auszubildende

Verfahren vor den Arbeitsgerichten

  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses

Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Dez
18
Mo
2023
Arbeitsrecht I @ Bamberg
Dez 18 um 14:00 – Dez 22 um 12:00
Arbeitsrecht I @ Bamberg | Bamberg | Bayern | Deutschland

Arbeitsrecht I

Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht

Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander

Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers

Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat

Grundrechte im Arbeitsverhältnis

Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers

Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug

Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers

Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten

Haftung im Arbeitsverhältnis

Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

 

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Betriebsverfassungsrecht III @ Garmisch-Partenkirchen
Dez 18 um 14:00 – Dez 22 um 12:00
Betriebsverfassungsrecht III @ Garmisch-Partenkirchen | Garmisch-Partenkirchen | Bayern | Deutschland

Betriebsverfassungsrecht III

Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.

Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

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Seminarinhalt:

Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen

• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes

Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91

Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung

• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen

• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG

Vorläufige personelle Maßnahmen

• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen

• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen

• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates

Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren

Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.

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