Praxis Workshop „Personalbedarfs- und Personalbestandsrechnung
Möchten Sie Ihre Personalplanung und Personalbedarfsrechnung optimieren und effektiver gestalten? Dann sind Sie bei unserem Praxis Workshop genau richtig! In diesem Workshop vermitteln wir Ihnen praxisnahe Kenntnisse und Techniken, die Ihnen helfen, die...
Seminar „Wirtschaftsausschuss Teil 1“
Wirtschaftsausschuss Teil 1 vom 22.05.2023 bis 26.05.2023 in Saarlouis JETZT UNTERLAGEN ANFORDERN UNTER info@bbuk.de Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmen zu beraten und dann den Betriebsrat zu unterrichten....
Wir sind telefonisch erreichbar!
Trotz anhaltender technischer Probleme sind wir weiterhin für Sie telefonisch erreichbar. Um telefonisch Kontakt aufzunehmen wählen Sie bitte die Nummer 069 405 709 2603. Die Durchwahlnummern 2600, 2602 und die Faxnummer mit der Durchwahl 2609 stehen uns aktuell nicht...
*Broschüre „Umsetzung BuRa-ZugTV“ (AGV MOVE)
Hier stellen wir Ihnen die Broschüre "Umsetzung BuRa-ZugTV" (AGV MOVE), 3. aktualisierte Auflage zum Tarifabschluss 2019 als PDF zum Download zur Verfügung. DOWNLOAD Gerne senden wir Ihnen die Broschüre auch in der Printversion zu. Bestellungen nehmen wir unter der...
Warum Tarif-Seminare der BBuK so wertvoll für Interessenvertreter der GDL sind
„Mehr Plan“ und „mehr Sicherheit“ sind wichtige Themen in der Betriebsratsarbeit. Wie verbessert ein Interessenvertreter der GDL Tarifverträge z. B. im Hinblick auf die Bedingungen der unregelmäßigen Schichtarbeit? Wie setzt er die errungenen Verbesserungen mit rechtlichen Mitteln in den Betrieben durch? Detaillierte Fachkenntnisse zum Tarifvertrag liefern starke Argumente für Verhandlungen. Das stärkt die Verhandlungsposition des Betriebsrats und Neuerungen werden durchgesetzt.
Top! Video über die BetriebsräteFachKonferenz der GDL in Fulda
Es lohnt sich anzuschauen! Die BetriebsräteFachKonferenz in Fulda hatte einiges zu biete. Claus Weselsky spricht in diesem Video u. a. über ein Ehrenamt mit Anspruch, über den Generationenwechsel und betont das GDL-Motto „Stark, unbestechlich und erfolgreich“.
Betriebsrätefachkonferenz Nürnberg – jetzt Video ansehen
Thema der Konferenz: Betriebsrat 4.0 – Zukunft der Mitbestimmung
Seminare:
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Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter
Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende? Wann ist der Betriebsratsvorsitzende „verhindert“? Wie funktioniert eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Inner- und Außerbetrieblichen Akteuren?
Der Vorsitzende des Betriebsrates oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Rechtstellung der Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreter
- Stellung des Betriebsratsvorsitzenden/Stellvertreters des Vorsitzenden
- Ehrenamt
- Arbeitsbefreiung
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
- Schulungs- und Bildungsanspruch
- Besonderer Kündigungsschutz
Allgemeine Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden
- Vertretung im Rahmen der gefassten Beschlüsse
- Entgegennahme von Erklärungen
- Arbeitsorganisation des Betriebsrates
Mitgliedschaft im Betriebsausschuss
- Arbeitsgebiet des Ausschusses
- Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden im Ausschuss
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden I
- Koordinierung der BR-Arbeit
- Vorbereitung Sitzung
- Führen der BR-Sitzung
- Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
- Vorbereitung Monatsgespräch
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden II
- Leitung Betriebsversammlung
- Teilnahme an Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Beratende Teilnahme an den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteuren
- Wirtschaftsausschuss
- GBR/KBR
- Schwerbehindertenvertreter
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Sachverständige und Berater
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar I
Das Grundlagenseminar vermittelt Grundkenntnisse über die Struktur des Betriebsverfassungsrechts und über die Aufgaben der JAV sowie erste Anwendungshilfen für die betriebliche Praxis. Die Vertiefung erfolgt in dem Grundlagenseminar II für JAV Mitglieder.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt als Interessenvertretung der Auszubildenden einen hohen Stellenwert ein. Dabei müssen die Mitglieder der JAV sich nicht nur den Problemen der AZUBIS stellen, vielfach sind sie auch Ansprech-partner für Fragen der Jugendlichen im Arbeitsleben. Deshalb müssen sie ihre Rechte und Pflichten kennen, damit sie die Möglichkeiten des Gesetzes zu Gunsten der Beschäftigten einsetzen können.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt:
Aufgaben der JAV
- Die Verantwortung des Betriebsrates und der JAV gegenüber den Beschäftigten
- Anforderungen an das JAV- Mitglied
- Fortbildungsbereitschaft, Fortbildungspflicht
- Die Entwicklungsmöglichkeiten des JAV -Mitgliedes
Grundsätze der Betriebsverfassung
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrecht
- Entwicklung der Betriebsverfassung in den Betrieben
- Allgemeine Rechtsnormen – Normenpyramide
- Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- Begriffe des Betriebsverfassungsrechts
- Errichtung von Betriebsräten und JAV
Arbeitnehmer, Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Betriebsverfassung
- Grundsätzliche Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Stellung der Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung
- Aufgabenzuweisung durch Gesetz an den Arbeitgeber
- Stellung der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung
- Tarifautonomie und ihre Wirkung auf die Betriebe
Rechtsstellung der Mitglieder der JAV
- Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG
- Anhörung der JAV
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates und der JAV
- Mitwirkungsrechte
- Mitbestimmungsrechte
- Der besondere Schutz der JAV- Mitglieder
- Kündigungsschutz
- Benachteiligungsverbot
- Entgeltsicherung
- Verletzung der gesetzlichen Pflichten – Rechtsfolgen –
- Ausschluss aus der JAV
- Erlöschen der Mitgliedschaft in der JAV
- Vergütung der JAV- Mitglieder
- Die Freistellung des JAV- Mitgliedes von der Arbeitspflicht
- Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Geschäftsführung der JAV nach § 65
- Durchführung eigener Sitzungen
- Beschlussfassung
- Abfassung der Beschlüsse der JAV
- Grundsätzliches zum Inhalt der Einladung
- Ausschüsse der JAV
- Inhalt der Sitzungsniederschrift
- Geschäftsordnung der JAV
Übersicht über die Organe der Betriebsverfassung
- Gesamtbetriebsrat – Grundsätze der Zusammenarbeit
- Gesamt- JAV § 72 BetrVG
- Konzernbetriebsrat
- Konzern- JAV
- Betriebsversammlung / JAV – Versammlung
Soziale Angelegenheiten – Mitbestimmung und Mitwirkung
- Grundsätze der Mitbestimmung
- Ordnungsverhalten
- Arbeitszeit
- Urlaubsgewährung
- Betriebliche Lohngestaltung
- Leistungsbezogene Entgelte
- Das Einigungsstellenverfahren
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
Seminarabschlussbesprechung
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Schwerbehindertenvertrauensperson II
Menschen mit Behinderung; Beschäftigung sichern, Arbeit gestalten; Antragsverfahren
Im Seminar werden die Grundkenntnisse des „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ Seminars vertieft.
Es werden Gestaltungsmöglichkeiten für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit erörtert. Möglichkeiten für die Durchsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, eine zentrale Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats werden aufgezeigt. Das Thema Beschäftigungssicherung gilt zwar generell für alle Beschäftigten, aber auch ganz besonders für Menschen mit Behinderung oder Gleichgestellte.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers und die Leistungen der Rehabilitationsträger werden beschrieben und vertieft.
Ergänzend werden an Hand von Fallbeispielen Rechte und Möglichkeiten der SVP im Rahmen der Beschäftigungssicherung vertieft.
Das Seminar vermittelt auch Kenntnisse zu dem Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung und zum Antrag auf Gleichstellung. Es werden Kenntnisse vermittelt, die der SVP helfen, den Betroffenen bei der Antragsstellung zu unterstützen.
Dieses Seminar richtet sich an neugewählte Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen sowie Ersatzpersonen die zu Vertretungszwecken zum Einsatz kommen gemäß §179 Abs.4 SGB IX, sowie Betriebsratsmitglieder die sich mit den Inhalten des SGB IX vertraut machen wollen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Bestandsaufnahme zur Situation von Menschen mit Behinderung im Betrieb und in der Gesellschaft
- Aufgaben der Interessensvertretung in der Beschäftigungssicherung
- Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
- Beteiligungsrechte der SVP
- Leistungen zur Teilhabe
- Zuständigkeit der Rehabilitationsträger
- Maßnahmen und Leistungen zur Gestaltung behinderten-, gesundheits- und altersgerechter Arbeitsplätze
- Feststellungsverfahren nach §152 SGB IX zur Feststellung der Behinderung
- Gleichstellungsverfahren
- Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
Voraussetzung:
Grundkenntnisse im SGB IX und in der Arbeit mir Menschen mit Behinderung, so wie sie im Seminar „SVP I Grundlagen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung“ vermittelt werden, werden vorausgesetzt.
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Beamtenrecht für Betriebsräte
Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamtenrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf der die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit.
Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze.
Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar.
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Rechtsrahmenbedingungen, für alle Betriebsräte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG.
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Seminarinhalte:
Einführung in die Thematik Beamtenrecht vor dem Hintergrund zweier Statusgruppen innerhalb eines Betriebes.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die zur DB zugewiesenen Beamten
- Bundesbeamtengesetz(BBG)
- Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG)
- Beamtenbesoldungsgesetz(BBesG)
- Erholungs- und Urlaubsverordnung(EUrlV)
- Sonderurlaubsverordnung(SUrlV)
- Bundesdisziplinargesetz(BDG)
- Deutsche Bahn Gründungsgesetz(DBGrG)
- Deutsche Bahn Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)
Anwendung der Tarifverträge auf Beamte
- Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Tarifverträge erfüllt sein?
- Warum entfalten nicht alle Inhalte der Tarifverträge Wirkung auf den Beamten?
- Grundsätzliches
Personelle Einzelmaßnahmen
- Beteiligung der Betriebsräte
- Gleichbehandlung zweier Statusgruppen, wo liegen die Grenzen
Nebentätigkeit eines Beamten
- Beteiligung der Betriebsräte
Dienstliche Beurteilung
- Nach Beamtenrecht
- Nach mPM i.V. mit der KBV Personalentwicklung
- Bedeutung für den Beamten
- Beurteilungsrichtlinie/Anlassbezogene Leistungsbeurteilung
- Aktuelle Rechtsprechung
Beförderungsdienstposten
- Ausschreibungspflicht
- Beförderung nur auf einen konkret vorhandenen Arbeitsplatz mit entsprechender beamtenrechtlicher Eingruppierung
- Konkurrenten Klage
- Aktuelle Rechtsprechung des BVG
- Stellenplan/Höchstsatzverfügung
- Auswahlverfahren in einem Beförderungsauswahlverfahren
Interessenausgleich
- Anwendung auf Beamte?
- Einstellung eines Beamten im Rahmen einer Beförderung.
- Beamte zu „Drittanbietern“, was gilt
Versetzung eines Beamten aufgrund von Arbeitsplatzverlust
- Welche Leistung steht dem Beamten zu?
- tariflich
- beamtenrechtlich
Zuweisung nach §12 DBGrG
- Beurlaubung eines zugewiesenen Beamten
- Welche beamtenrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Dienstunfähigkeit
- Aufgrund von persönlichen Leiden
- Aufgrund eines Dienstunfalles
- Mitwirkung IAS
- Wie sieht die Mitwirkungspflicht des Betriebsrates aus?
- Ablauf eines Zurruhesetzungsverfahrens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
- Aktuelle Rechtsprechung
Anrechnungsrichtlinie
- Grundsätzliches
- Welche Zahlungen werden auf die Besoldung angerechnet, welche nicht?
- Voraussetzungen für die anrechnungsfreie Gewährung von Bezügen, die über die Besoldung hinausgehen.
- Pflichten des Beamten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Besoldung hinausgehen.
Sanktionsmaßnahmen
- Unterschiede zwischen Sanktionsmaßnahmen im Arbeits- und Beamtenrecht
- Disziplinarrechtliche Grundsätze
- Folgen einer Disziplinarmaßnahme für den Beamten
- Das Bundesdisziplinargesetz
Wo endet die Mitbestimmung des Betriebsrates
Rechte und Pflichten eines zugewiesenen Beamten
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Kommunizieren und Argumentieren
Sie lernen worauf es ankommt, wenn Sie Argumente in Diskussionen oder Gremien klar vertreten wollen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Betriebsratsvorsitzende oder an Mitglieder des Betriebsrates oder eines anderen Mitbestimmungsgremiums, die regelmäßig Verhandlungen führen oder vor Gruppen Vorträge halten. Neben der erfolgreichen Struktur von Argumenten, dem Einsatz von Körpersprache und Stimme erlernen Sie Gesprächstechniken zur Moderation von Meinungsverschiedenheiten in Gruppen (intern im Betriebsrat oder in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber). Wir streifen die Manipulationstechniken und deren erfolgreiche Abwehr. Es erwartet Sie ein Mix aus Theorieinput, praktischen Übungen mit Feedback.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Mit schlagkräftiger Argumentation Ihre Ziele erreichen
- Die richtigen Argumente sammeln und strukturieren
- Ihre eigene Argumentationskette definieren
- Strategische Überlegungen mit Ihrer Argumentation verbinden
- Aufbau und Darstellung einer Nutzenargumentation
- Fragetechniken gezielt einsetzen
- Mit Einwänden und schwierigen Gesprächspartnern erfolgreich umgehen
- Erfolgreicher Abschluss Ihrer Argumentation
Verhandlungstechnik und -strategie
- Win-Win-Strategie.
- Strategie für den Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern
- Verhandeln – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- Die wichtigsten Techniken der Verhandlung
- Checkliste für die Vorbereitung
Die Sprache als Mittel
- Rhetorische Herausforderung
- Reden können: Informationsreden und Überzeugungsreden
- Ebenen der Kommunikation
- Aufbau, Struktur und Formeln erfolgreicher Rhetorik
- Die Bedeutung von Körpersprache, Sprache und Stimme
Überzeugend präsentieren als Führungskraft
- Präsentatorische Herausforderungen für Sie als Betriebsratsvorsitzender oder -mitglied
- Den idealen Rahmen für Ihre Präsentation gestalten
- Überzeugender Aufbau und Struktur
- Visualisierung, Technik und Hilfsmittel gezielt einsetzen
- Herausfordernde Situationen sicher meistern
- Von der Präsentation zur Moderation
Beispiele und Fälle aus der Praxis
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Aktuelle Rechtsprechung 2022
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Auffrischung Betriebsverfassungsrecht
Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Es werden u.a. Themen wie die Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates sowie die wichtigsten Beteiligungsrechte behandelt.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes
- Ehrenamt
- Arbeitsbefreiung und Freistellung während der Betriebstätigkeit
- Voraussetzung des Anspruches auf Schulung
- Lohnzahlung während der Betriebsratstätigkeit
- Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
Geschäftsführung des Betriebsrates
- Betriebsratssitzungen, Sprechstunden
- Beschlussfassung des Betriebsrates
- Betriebsversammlung
- Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Einstellung
- Versetzung
- Höhergruppierung
- Umgruppierung
- Verweigerung der Zustimmung
- Sonderregelungen bei der DBAG
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
- Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
- Widerspruch des Betriebsrates
- Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung erläutert.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).
Als Beispiel einer innerbetrieblichen Umsetzung wird die Konzernrichtlinie 161.0004 der DB AG behandelt.
Das Seminar ist nach § 37 Abs.6 BetrVG für alle Betriebsräte und nach § 179 Abs. 4 SGB IX für alle Schwerbehindertenvertreter erforderlich.
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Seminarinhalte:
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Definition und Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Begriffsbestimmung Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigter, Schwerbehinderter Mensch
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung
Informationen zu BEM Verfahren für die Belegschaft und Betroffene
- Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
- Das Informationsgespräche, Zielsetzung und Inhalte
Grundlagen der Gesprächsführung
- Grundsätze für die Gesprächsführung
- Praktische Übungen
Blick auf die betriebliche Praxis
- Diskussion der Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis
- Belastungen und Beanspruchungen aus der betrieblichen Praxis der DB
- Fehlbeanspruchungen und die daraus folgenden Erkrankungen
Prävention und Gesundheitsförderung
- Salutogenetischer Ansatz (gesundheitsfördernder)
- Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für das BEM
Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
- Erstgespräch
- Erstellung von Protokollen
- Praktische Gesprächsübungen
Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
- Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen 2
Das BEM bei der DB und weiterer Arbeitgeber
- Umsetzung bei weiteren Arbeitgebern
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Auffrischung Arbeitsrecht
Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse des Arbeitsrechts.
Das Seminar behandelt u.a. die Voraussetzungen für eine wirksame Zeitbefristung eines Arbeitsverhältnisses, die Problematik der zeitlichen Höchstgrenzen der Arbeitnehmerüberlassung und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
Darüber hinaus wird das Bundesurlaubsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts dargestellt.
Der besondere Kündigungsschutz von Schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer wird unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes erörtert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
• Befristete Arbeitsverhältnisse
• Teilzeitbeschäftigungen
• Leiharbeit
• Teleheimarbeit
• Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Entgeltfortzahlungsgesetz
• Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
• Anspruch auf Entgeltfortzahlung
• Anzeige- und Nachweispflichten
• Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
• Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
• Urlaubsabgeltung
• Urlaub und Krankheit
Die personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung
• Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
• Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
• Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
• Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
• Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
• Schwerbehinderte/Gleichgestellte
• Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
• Auszubildende
Haftung im Arbeitsverhältnis
• Allgemeine Haftungsgrundsätze
• Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
• Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
• Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
• Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung sowie unter Einbeziehung der einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen behandelt.
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitszeitgesetz – rechtliche und tarifvertragliche Regelungen
In diesem Seminar werden die Grundlagen zum Arbeitszeitgesetz sowie die rechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen vermittelt. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.
Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.
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Seminarinhalte
- Grundlagen Arbeitszeitgesetz
- Grundlagen Tarifverträge (Tarifvertragsgesetz)
- Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG
- Rechtliche Regelungen:
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG „Beginn der täglichen Arbeitszeit“
- § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG „Vorübergehende Verkürzung / Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit“
- Arbeitszeitgesetz – Grundlagen und Grundbegriffe
- Grenzen der Arbeitszeit
- Tarifliche Regelungen:
- Tarifvorbehalt und Tarifvorrang im BetrVG
- Tarifvertragsgesetz
- Wirkung von Tarifverträgen
- Anwenden und Umsetzen von Tarifverträgen
- Tarifliche Arbeitszeitregelungen
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Betriebsverfassungsrecht I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum Betriebsverfassungsrecht, insbesondere zu den Themen Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrates und stellt im kurzen Überblick die einzelnen Beteiligungsrechte dar.
Dieses Seminar ist für alle Mitglieder des Betriebsrates erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Einführung Betriebsverfassung
- Abgrenzung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Allgemeines
- Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts
- Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben
- Europäischer Kontext
Begriffe im deutschen Arbeitsrecht
- Betrieb
- Betriebsratsfähigkeit
- Kleinstbetrieb
- Betriebsteil
- Unternehmen
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
- Überblick und Rangverhältnis
- Gesetze
- Europäisches Gemeinschaftsrecht und internationale Rechtsquellen
- Verfassungsrecht
- Gesetze einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht, RechtsVO
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Betriebliche Übung
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander
- Rang- und Günstigkeitsprinzip
- Spezialitäts- und Ordnungsprinzip
Betriebsverfassungsgesetz
- Geltungsbereich des BetrVG
- Voraussetzung für die Wahl des Betriebsrates
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
Betriebsrat – Arbeitgeber – Arbeitnehmer – Gewerkschaften
- Rechtsstellung und Aufgaben des Betriebsrats
- Rechtsstellung des Arbeitgebers
- Rechtsstellung des Arbeitnehmers
- Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
- Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
- Einsicht in die Personalakte
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
- Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
- Rechtsstellung der Gewerkschaft
- Rechte und Pflichten der Gewerkschaften nach den Regelungen des BetrVG
- Zugangsrecht
- Koalitionsaufgaben
- Grundsätze der Zusammenarbeit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit unter Beachtung der geltenden Tarifverträge
- Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Rechtsstellung der einzelnen Betriebsratsmitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Arbeitszeitversäumnis während der Arbeitszeit
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit
- Wirtschaftliche und berufliche Absicherung des Betriebsratsmitglieds
- Freistellung für Schulung und Bildung
- Kosten für den Sachaufwand des Betriebsrats
- Benachteiligungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erlöschen der Mitgliedschaft
- Verletzen gesetzlichen Pflichten
- Betriebsratsmitglied
- Arbeitgeber
- Stellung des Ersatzmitglieds
Geschäftsführung des Betriebsrats
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Betriebsratsvorsitzender
- Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
- Entgegennahme von Erklärungen
- Führung der laufenden Geschäfte
- Betriebsversammlung
- Betriebsausschuss
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Wahl der übrigen Ausschussmitglieder
- Amtszeit der Ausschussmitglieder und Neuwahl
- Aufgaben des Betriebsausschuss
- Beschlussfassung
- Errichtung von Arbeitsgruppen
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
- Allgemeines
- Aufgaben und Fachausschüsse
- Gemeinsame Ausschüsse
- Arbeit im Betriebsrat / in den Ausschüssen
- Einberufung der Sitzungen
- Tagesordnung
- Teilnahmerecht
- Zeitpunkt und Ort der Sitzung
- Leitung der Sitzungen und Willensbildung
- Willensbildung des Betriebsrats
- Sitzungsniederschrift
- Sprechstunde des Betriebsrats
- Besprechung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Informationsweitergabe
- Freistellung von Interessenvertretern
- Beispiele für Aufgaben des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung bei Kündigung
- Beschäftigungssicherung
- Mitbestimmungsrecht
- Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Durchführung gemeinsamer Beschlüsse
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der in den Betrieben bestehenden tarifvertraglicher Regelungen behandelt.
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil II
Das Recht der gesetzlichen Sozialversicherung soll die verschiedenen Notlagen der
Angestellten absichern und den Aufbau einer Altersrente ermöglichen.
Die alltägliche Arbeit der Betriebsräte hat für die Angestellten immer auch Auswirkungen auf die verschiedenen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge.
Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.
Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen an-
passen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-
und Nachteile gut informiert sein.
Teil II dieses Seminars frischt die Kenntnisse aus Teil I auf und gibt einen Überblick über die erfolgten und geplanten Gesetzesänderungen für den Bereich der Altersvorsorge.
Im Speziellen geht es hier dann um die soziale Absicherung bei Arbeitsunfall, Krankheit, Schwerbehinderung und Pflege von Angehörigen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalte:
Auffrischung zum Teil I des Seminares
- Wiederholung und Auffrischung der Grundlagen zum Teil I
- praktische Anwendungsbeispiele zu den Altersrentenarten, mit Berechnung der Abschläge und Ausgleichszahlungen
Erfolgte und geplante Gesetzesänderungen für den Bereich der Altersvorsorge
- Inhalte des aktuellen Koalitionsvertrages
- Überblick über die Rentensysteme der europäischen Partner
- Reformmöglichkeiten bei der Deutschen Altersvorsorge
Krankheit und Rehabilitation
- Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit
- Digitalisierung der Meldung zur Arbeitsunfähigkeit
- Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Probleme der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt
- Vorsorge und Rehabilitation
- Grundsatz Reha vor Pflege
- Grundsatz Reha vor Rente
- Vorstellung der unterschiedlichen Rehabilitationsbereiche
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen
Rente wegen Erwerbsminderung
- Persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen
- Probleme bei und Strategien für die Durchsetzung der Rente
- Rente auf Zeit oder auf Dauer
- Ruhen des Arbeitsvertrages und Rückkehrmöglichkeiten
- Rentenberechnung und Hinzuverdienstmöglichkeiten
- Auswirkung auf die Altersrente
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Gesetzliche Unfallversicherung
- Aufbau und Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
- Leistungsfälle: Arbeitsunfall und Berufskrankheit
- Meldepflichten des Arbeitsgebers
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Schienensuizid
Schwerbehinderung
- Antrag und Verschlechterungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht
- Bildung des Grades der Behinderung
- Schwerbehinderung auf Zeit oder auf Dauer
- Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt
- Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung
Gesetzliche Pflegeversicherung
- Pflegegrade
- Sachleistungen und Pflegegeld
- Pflegeheim oder Pflege in der Familie
- Soziale Absicherung der Pflegeperson
- betriebliche Freistellung wegen Pflege
gesetzliche Betreuung
- Antrag – Auswirkungen – Folgen
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar II
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt
Rechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses
- Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstest
- Wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages
- Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Betriebsrates
Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis
- Gesetzliche Schutzbestimmungen
- Arbeitspflicht des Auszubildenden
- Vergütungspflicht des Arbeitgebers
- Vermittlung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse
- Besuch der Berufsschule und Führen des Berichtsheftes
Probleme während des Ausbildungsverhältnisses
- Mangelnde Ausbildungsleistung
- Probleme in/mit der Berufsschule
- Abmahnung von Auszubildenden
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
- Kündigung
- Beteiligung der JAV und des Betriebsrates bei der Kündigung
- Ausbildungszeugnis
Streitschlichtung während und nach der Berufsausbildung
- Schlichtungsverfahren vor den zuständigen Kammern
- Sonderregelung bei der DBAG ?
- Arbeitsgerichtlicher Verfahrensablauf bei Kündigungen
Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Einladung und Themen wirkungsvoll gestalten
- Redebeiträge richtig aufbauen
- Reden mit Stichwortzetteln
- Spontan und frei reden
Verhandlungs- und Gesprächssituationen vorbereiten
- Verhandlungen gut vorbereiten
- Umgang mit Autoritätspersonen
- Umgang mit Einwänden
- Verhandlungsergebnisse sichern
Argumentieren und Überzeugen im Gespräch
- Selbstsicher und überzeugend reden in der JAV
- Körpersprache
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Vorbeugen, erkennen und deeskalieren
Mobbing zu erkenne ist nicht immer ganz leicht. Selbst die Betroffenen selbst nehmen oft erst sehr spät war, dass sie ein Opfer von Mobbing sind. Mobbing beginnt häufig schleichend. Es sind kleine Sticheleien, Lästereien oder Witze, die nicht ernst genommen werden. Wenn sich diese negativen Handlungen jedoch über einen längeren Zeitraum wiederholen, spricht man von Mobbing. Ziel des Täters oder der Täter ist die soziale Ausgrenzung oder Isolierung des Mobbingopfers.
In diesem Seminar lernen die Betriebsräte, wie Sie Mobbing erkennen und was Sie als Betriebsrat tun können, um Mobbing-Opfer zu schützen.
Ziele des Trainings ist es, einen thematischen Überblick über die Themen, wie Diversität/Mobbing/Diskriminierung/sexuelle Belästigung zu erhalten. Wissen erlernen, wie man sich als Betriebsrat verhalten könnte und in Mobbingfällen handeln kann. Ziel ist es auch, die Ursachen von Mobbing zu kennen und worauf es in der Gesprächsführung bei Mobbingfällen ankommt. Am Schluss sollten Sie je nach Situation deeskalieren können und Konsequenzen ziehen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Was ist Mobbing?
- Definition von Mobbing. Was sind die Merkmale?
- Wie läuft Mobbing ab?
- Subjektive und objektive Sicht auf Mobbing
- Ursachen von Mobbing
- Deeskalations- sowie Eskalationsstrategien
- Unterschiedlichkeiten akzeptieren
- Welche Verhaltensweisen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, Mobbing-Opfer zu werden
Was tun bei Mobbing?
- Die Rolle und Verantwortung des Betriebsrates im Umgang mit Mobbing-Fällen
- Der Betriebsrat als Vertrauensperson – Führen von Erstgesprächen
- Informationen und Aufklärung der Mitarbeiter/innen
- Tipps zur Vorbeugung von Mobbing-Attacken
- Rechtliche Möglichkeiten
- Wie schafft man es, Mobbing zu beenden
Welche Folgen hat Mobbing?
- Folgen für das Opfer – psychische und körperliche Auswirkungen
- Betriebliche Auswirkungen – weniger motivierte und weniger leistungsfähige Arbeitskräfte
- Volkswirtschaftliche Auswirkungen – Belastungen des Gesundheitssystems
Methoden
- Trainer-Input
- Fall-/Practice-Beispiele
- Übungen
- Diskussionen
- Erfahrungsaustausch
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen Themen der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen; es ist kein Fachseminar nur für Mitglieder bestimmter Ausschüsse.
§ 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Grundlagen
- Definitionen
Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- EU-Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
- der Unfallverhütung
- des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Unterrichtung und Beratungsrechte
- Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Gefährdungsanalyse
- Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren
- Dokumentation
Rolle des Arbeitsschutzausschusses
- Aufgaben
- Zusammensetzung
Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitgeber
- Betriebsrat
- Betriebsarzt
- Fachsicherheitskraft
- Gewerbeaufsichtsamt
- Unfallversicherung
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz behandelt
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Einigungsstelle
Das Verhandeln gehört zu den elementaren Aufgaben des Betriebsrates. Verhandlungen scheitern jedoch auch, dann ist der Anruf der Einigungsstelle der nächste Schritt, die Ansprüche und Interessen der Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Auch hier kommt es auf geschicktes verhandeln an. Dabei ist es nicht ausreichend, das eigene Anliegen vorzutragen, sondern auch Taktik und Tricks des Verhandlungspartners zu erkennen und darauf zu reagieren.
In diesem praxisorientiertem Seminar lernen Betriebsräte anhand von Praxisbeispielen sich auf verschiedene Verhandlungssituationen und die grundlegenden Besonderheiten der Einigungsstelle einzustellen und darauf hinzuwirken, dass eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann. Hierbei darf auch weder der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit außer Acht gelassen werden noch mit der Zusammenstellung der Einigungsstelle zu sorglos umgegangen werden.
Eine gute Verhandlungstaktik und ein kompetentes und eine daraus resultierende einvernehmliche Einigung erspart somit nicht nur Zeit, sondern reduziert auch die Kosten für die Betriebsräte.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Kenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Rechtliche Grundlagen
- Überblick über die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
- Rechtliche Grundlagen der Einigungsstelle
Grundlagen der Verhandlungstaktik
- beiderseitiges Nachgeben als Ziel der einvernehmlichen Einigung
Praxisfall I
- Einteilung in Gruppen und Besprechung, welche Themen und welches Ergebnis erzielt werden soll
- Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/Entsendung, Anrufung
- Vorbereitung auf die Verhandlung
- Verhandlung
- Erstellung eines Entwurfes einer Einigung
- Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwachstellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der Einigungsstelle sind
Praxisfall II
- Rollentausch der Gruppen
- Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/Entsendung, Anrufung
- Vorbereitung auf die Verhandlung
- Verhandlung
- Erstellung eines Entwurfes einer Einigung
- Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwachstellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der Einigungsstelle sind
Auswertung
- Fragerunde
- Abgrenzung
- Zusammenfassung
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordern
Seminarinhalte:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
Anmeldeunterlagen anfordern

Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht II
Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrates.
Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil II)
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 BetrVG
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze
- Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter
- Sicherung der Beschäftigung
- Antragsrecht
- Durchsetzung Gleichstellung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Ordnung des Betriebes
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Das Verhältnis verschiedener Rechtsquellen zueinander
- Vorrang des Gesetzes
- Vorrang des Tarifvertrages
- Wirkung der Regelungssperren
- Ausnahmen von der Regelungssperre
- Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im Verhältnis zu §77Abs.3 BetrVG
Einigungsstellenverfahren/Tarifliche Schlichtungsstelle
- Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG
- Freiwilliges Einigungsstellenverfahren
- Die tarifliche Schlichtungsstelle in Betrieb oder Unternehmen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
- Verfahrensgrundsätze
- Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- Unterlassungsanspruch gem. § 23 BetrVG
- Einstweilige Verfügung
Zusammenarbeit des Betriebsrates mit anderen Gremien
- Gesamtbetriebsrat
- Konzernbetriebsrat
- Europäischer Betriebsrat
- Jugendauszubildendenvertreter
- Schwerbehindertenvertreter
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil I
ALG, Krankengeld, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge Schwerbehindertenvertretung und Unfallversicherung
Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.
Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen anpassen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-
und Nachteile gut informiert sein.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen welche Risiken im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um diese auch wahrnehmen zu können und wie Sie diese Rechte durchsetzen können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalte:
System, Aufbau und Gliederung der sozialen Sicherung
- Grundbegriffe und Grundprinzipien der Sozialversicherung
gesetzliche Rentenversicherung
- Prüfung des Versicherungsverlaufs + Grundsätze der Rentenberechnung
- Rehabilitation + Erwerbsminderungsrente
- Altersrentenarten, wann und mit welchem Abschlag in Rente
- Altersteilzeit und Vorruhestandsmodelle im Überblick
- Hinterbliebenenrenten
- Hinzuverdienstgrenzen und Flexirente
Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsrentengesetz + Durchführungswege
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- Betriebsrentenarten der Deutschen Bahn
Schwerbehindertenrecht
- Anspruch auf GdB-Feststellung und Bildung des Gesamt-GdB
- Vermeidung rechtlicher Fehler im Antragsverfahren
- Neue Urteile im Bereich der Schwerbehinderung
- Gleichstellungsantrag
- Leistungen und Mitwirkung des Integrationsamtes
Gesetzliche Unfallversicherung
- Aufgaben des Arbeitgebers, des Durchgangsarztes und des Betriebsrates
- Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall / Schienensuizid
- Berufskrankheit
- Anerkennung von psychischen Folgen
- Verletztengeld und Unfallrente + deren Auswirkung auf die Altersrente
Sozialrechtliche Fragen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitsunfähigkeit
- Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Krankengeldes
- Wiedereingliederung Hamburger Modell ( § 74 SGB V , § 44 SGB IX )
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
Pflegeversicherung
- Familienpflegezeitgesetz
- Pflegereform 2017
- Anspruch auf Arbeitsfreistellung
- Kündigungsschutz
Der Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften bei Scheidung)
- historische Entwicklung des Versorgungsausgleichs
- Grundsätze des Versorgungsausgleichs
- nachträgliche Abänderungsmöglichkeiten des Versorgungsausgleichs
Rechtsschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialversicherungsrecht
- Antragsvoraussetzungen
- Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
- Klage und Berufung
- Verfahrenskosten und Gebühren
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Renten-, Schwerbehinderten- & Unfallrecht für Betriebsräte Teil I
ALG, Krankengeld, gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge Schwerbehindertenvertretung und Unfallversicherung
Als Betriebsrat sind Sie immer dann gefragt, wenn Arbeitsverhältnisse beendet, für längere Zeit unterbrochen oder nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können.
Damit Sie den Kollegen sachkundig zur Seite stehen und ggfs. Betriebsvereinbarungen anpassen können, sollten Sie über die Leistungen der Sozialversicherung sowie über deren Vor-
und Nachteile gut informiert sein.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen welche Risiken im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um diese auch wahrnehmen zu können und wie Sie diese Rechte durchsetzen können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
Anmeldeunterlagen anfordernSeminarinhalte:
System, Aufbau und Gliederung der sozialen Sicherung
- Grundbegriffe und Grundprinzipien der Sozialversicherung
gesetzliche Rentenversicherung
- Prüfung des Versicherungsverlaufs + Grundsätze der Rentenberechnung
- Rehabilitation + Erwerbsminderungsrente
- Altersrentenarten, wann und mit welchem Abschlag in Rente
- Altersteilzeit und Vorruhestandsmodelle im Überblick
- Hinterbliebenenrenten
- Hinzuverdienstgrenzen und Flexirente
Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsrentengesetz + Durchführungswege
- Mitbestimmung des Betriebsrates
- Betriebsrentenarten der Deutschen Bahn
Schwerbehindertenrecht
- Anspruch auf GdB-Feststellung und Bildung des Gesamt-GdB
- Vermeidung rechtlicher Fehler im Antragsverfahren
- Neue Urteile im Bereich der Schwerbehinderung
- Gleichstellungsantrag
- Leistungen und Mitwirkung des Integrationsamtes
Gesetzliche Unfallversicherung
- Aufgaben des Arbeitgebers, des Durchgangsarztes und des Betriebsrates
- Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall / Schienensuizid
- Berufskrankheit
- Anerkennung von psychischen Folgen
- Verletztengeld und Unfallrente + deren Auswirkung auf die Altersrente
Sozialrechtliche Fragen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitsunfähigkeit
- Voraussetzungen, Dauer und Höhe des Krankengeldes
- Wiedereingliederung Hamburger Modell ( § 74 SGB V , § 44 SGB IX )
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
Pflegeversicherung
- Familienpflegezeitgesetz
- Pflegereform 2017
- Anspruch auf Arbeitsfreistellung
- Kündigungsschutz
Der Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften bei Scheidung)
- historische Entwicklung des Versorgungsausgleichs
- Grundsätze des Versorgungsausgleichs
- nachträgliche Abänderungsmöglichkeiten des Versorgungsausgleichs
Rechtsschutz und Durchsetzung von Ansprüchen im Sozialversicherungsrecht
- Antragsvoraussetzungen
- Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
- Klage und Berufung
- Verfahrenskosten und Gebühren
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Suchtprävention am Arbeitsplatz
Richtige Begleitung durch den Betriebsrat von betroffenen Mitarbeiter
Suchtmittelmissbrauch beeinträchtigt die Arbeitssicherheit und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung für den betroffenen Mitarbeiter dar. Betriebsrat und Arbeitgeber stehen gemeinsam in der Pflicht, gute betriebliche Regelungen zu treffen. In diesem Seminar werden sowohl die Ursachen als auch die Hilfsmöglichkeiten und die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates behandelt.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
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Seminarbeginn: Montag 14:00 Uhr
Seminarende: Freitag 12:00 Uhr
Seminarinhalte
Die Bedeutung von Suchtmitteln im Betrieb
- Vorstellung der Teilnehmer und Abfrage über die ersten Erfahrungen
- Kurze Einführung über legale und illegale Suchtmittel
- Soziale Faktoren der Suchtentstehung erläutern
Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrates
- Rolle des Betriebsrates im Umgang mit betroffenen Mitarbeiter kennen und verstehen
- Wer kann weiterhelfen? Und wie ist die Rollenverteilung?
Erste Warnsignale erkennen und benennen
- Film Sequenz über alltäglich Vorfälle im Arbeitsalltag
- Übung wie spreche ich den betroffenen Kollegen an– per Film Aufnahme und anschließender Besprechung.
Betriebliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen dargestellt am Beispiel KBV-Sucht des DB-Konzerns
Suchtbedingte Handlungseinschränkungen
- Einsatz der Suchtbrille
Diskussion und Erfahrungsaustausch
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Auffrischung Kompakt Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht – 2 in 1
Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse sowohl im Betriebsverfassungsrecht als auch im Arbeitsrecht. Neben der Geschäftsführung des Betriebsrates und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen werden die Themen Mitbestimmung in sozialen und in personellen Angelegenheit jeweils unter Berücksichtigung individueller arbeitsrechtlicher Aspekte behandelt. Ein weiteres Thema betrifft die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit im Zusammenhang stehenden Rechte des Betriebsrats.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Geschäftsführung des Betriebsrates
- Betriebsratssitzungen, Sprechstunden
- Beschlussfassung des Betriebsrates
- Betriebsversammlung
- Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und ausgewählte Fragen zum Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (u.a. Anzeige- und Nachweispflichten im Krankheitsfall)
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
- vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
- Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze (Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung, Urlaub und Krankheit, Verfall von Urlaubsansprüchen)
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
- Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird.
Betriebsvereinbarung
- Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
- Gegenstand von Vereinbarungen
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen/Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen und besondere Beschäftigungsformen
- Besondere Beschäftigungsformen (u.a. befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigungen, Arbeitnehmerüberlassung unter Berücksichtigung von Diskriminierungsverboten)
- Versetzung
- Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
- Verweigerung der Zustimmung
- Sonderregelungen bei der DBAG
- Vorläufige personelle Maßnahmen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Rechte des Betriebsrates
- Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Arten der Kündigung
- Kündigungsgründe
- Anhörung des Betriebsrates
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
- Widerspruch des Betriebsrates
- Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen (Personengruppen)
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte/Gleichgestellte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie auf Grundlage aktueller Rechtsprechung erläutert.
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Schriftführung und Protokoll im Betriebsrat
Worauf ist bei der Erstellung der Einladungen zur Betriebsratssitzung zu achten? Wer darf überhaupt an der Betriebsratssitzung teilnehmen und welche Inhalte müssen in der Sitzungsniederschrift aufgenommen werden? Wie verfasst man ein rechtssicheres Schreiben an den Arbeitgeber?
Das Seminar vermittelt neben den rechtlichen Grundlagen zum Thema Betriebsratssitzung und Beschlussfassung, praktische Tipps, wie man mit Hilfe von Vorlagen und Checklisten die Betriebsratsarbeit effektiver gestalten kann
Ebenfalls wird der effiziente Einsatz von Microsoft Word anhand von praktischen Beispielen aus der Betriebsratsarbeit vermittelt. Sie können dann zum Beispiel Musterbriefe im gewünschten Layout erstellen, Protokolle mit cleveren Funktionen anfertigen, automatisierte Rundschreiben versenden und ausdrucksstarke Aushänge anlegen. Eine Menge praxiserprobter Tipps & Tricks helfen Ihnen dabei, Word als effektives Werkzeug für Ihre Bedürfnisse einzusetzen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Vorbereitung auf die Sitzung
- Erstellung der Einladung
- Festlegung der Tagesordnung
Grundlagen der Sitzung
- Teilnehmer der Sitzung
- Nichtöffentlichkeit
- Rechtsstreitigkeiten
Beschlussfassung
- Beschlussfähigkeit
- Ordnungsgemäße Beschlussfassung
- Gerichtliche Überprüfung von Beschlüssen
Sitzungsniederschrift
- Inhalt der Niederschrift
- Aushändigung der Niederschrift
- Einwendungen gegen die Niederschrift
Grundkenntnisse und Funktionen
- Kennenlernen der Benutzeroberfläche
- Anpassen an die eigenen Bedürfnisse
Beruflicher Schriftverkehr
- schnelles Markieren, Bewegen und Korrigieren im Text
- Gestalten von Texten
- Suchen und Ersetzen von Texten
- Rechtschreibprüfung und Thesaurus
- Ausdruck von Schriftstücken
Professionelle Gestaltung von Briefen
- Formatieren von Texten
- Einbinden von Dateien und Grafiken
- Nummerierung und Gliederung bei langen Berichten
- Kopfzeilen mit Firmenlogo
- Fußzeilen und Seitennummerierung
Erstellen von Aushängen und Vorlagen
- Protokoll-Vorlagen erstellen durch Einsatz von Tabellen und Tabulatoren
- wiederkehrende Textbausteine/Autotexte erstellen und effektiv einsetzen
- Vorlagen für Einladungen, Widersprüche und Aushänge
Serienbriefe und Einladungen erstellen
Praktische Übungen
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Einsatz der Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich grundlegend gewandelt. Stand früher die Technik im Mittelpunkt, nimmt heute das Thema Gesundheit und Prävention einen wesentlich breiteren Raum ein. Viele Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz erwecken durch offene Formulierungen den Eindruck der Beliebigkeit, was jedoch ein fundamentales Missverständnis ist. Gerade dadurch gibt der Gesetzgeber bewusst der Interessenvertretung Spielräume für die Ausgestaltung, wodurch in kaum einem anderen Handlungsfeld die Mitbestimmung so stark wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist damit eine der wesentlichen Säulen in der betrieblichen Mitbestimmung. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Berührungspunkte und bietet Verknüpfungspunkte mit sehr vielen Bereichen der Betriebsratstätigkeit. So bestehen Bezüge unter anderem zu allen Arbeitszeitfragen, EDV-Themen, der Personalplanung, aber auch zu wirtschaftlichen Gesichtspunkten und der gesamten strategischen Vorgehensweise eines Gremiums. Eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist unter Beachtung der sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen möglich und sinnvoll.
Dieses Seminar liefert die grundlegenden Bausteine für eine strategische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Dazu werden zunächst Kenntnisse über das Wer, Wie, Was, Wann und Warum einer Zusammenstellung und Beurteilung aller möglichen Gefährdungen vermittelt. Anhand von Beispielen und Bezügen zu den allgemeinen Betriebsratsaufgaben wird dann das Vorgehen im Rahmen der Mitbestimmung vermittelt und Maßnahmen zur wirksamen Minimierung der erkannten Risiken besprochen.
Wie sehen dafür die gesetzlichen Grundlagen aus, unter welchen Bedingungen hat die Umsetzung zu erfolgen, welche Bedingungen haben Einfluss auf den Erfolg und wie sieht der Alltag in den Eisenbahnverkehrsunternehmen aus? Welchen Nutzen können die Interessenvertretungen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ziehen, welche Maßnahmen lassen sich ableiten und Handlungsfelder entwickeln? Wie gestaltet sich eine Risikoabschätzung und was soll eine Wirksamkeitskontrolle leisten?
Im Seminar werden Antworten auf diese Fragen erarbeitet.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Betriebsratsamtes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Bezüge zu allen Betriebsratsaufgaben herstellen. Im Seminar werden grundlegende Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Handlungsfeldern der Betriebsratsarbeit vermittelt. Das Seminar richtet sich daher an alle Betriebsratsmitglieder. Dabei ist eine Spezialisierung auf Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht notwendig. Ebenso richtet sich das Seminar an Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen (SGB IX § 179 Abs.4). Im Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes steht die Prävention im Hinblick auf die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen inklusive der Berücksichtigung der Belange der eingeschränkt leistungsfähigen Beschäftigten.
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Seminarinhalte:
Gesetzliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
mitgeltende Normen
Verantwortlichkeiten
Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat
Betriebliche Regelwerke und Richtlinien
Begriffserklärung: Prävention, Belastung und Beanspruchung
Erfassen von psychischen Belastungen
7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Methoden zur Gefährdungsermittlung
Akteure und Themen der Gefährdungsbeurteilung
Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung
Gesetzliche Unfallversicherung
Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
Hinzuziehung von Sachverständigen
Mitwirkung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen
Einigungsstelle
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Professionelle (lösungsorientierte) Gesprächsführung
Konflikte gehören zum Arbeitsalltag. Unterschiedliche Ansichten, betriebliche Veränderungen, ein mangelnder Informationsfluss können Gründe dafür sein.
Welche Möglichkeiten gibt es, mit diesen Situationen (Mitarbeitergespräche, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Entscheidungsfindung im eigenen Gremium) konstruktiv umzugehen?
Im Seminar werden die Grundlagen der Kommunikation und einer lösungsorientierten Gesprächsführung vermittelt. Wenn die verschiedenen Anliegen der Beteiligten in wertschätzender Weise herausgearbeitet werden, führt dies oft zu Ergebnissen, mit denen alle einverstanden sein können.
Das Seminar ist so gestaltet, dass sich nach einer theoretischen Einführung jeweils kurze Übungssequenzen anschließen.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
Seminarinhalte:
Einführung
Lösungsorientierte Gesprächsführung
Grundhaltung + Kommunikationsmodelle
Unterscheidung zwischen Sach- und Beziehungsebene
Gesprächsführung für Betriebsräte
Techniken des aktiven Zuhörens
Fragetechniken, insbesondere lösungsorientierte Fragen
Gesprächsvorbereitung, Zielformulierungen
Ressourcen erkennen und nutzen
Konfliktmanagement
Psychische Beeinträchtigungen durch Stress am Arbeitsplatz
Lösungsorientierter Umgang mit Konflikten
(Konflikte erkennen und verstehen)
Kooperatives Verhandeln und Mediation im Betrieb
Interessenlagen klären, Ebenenwechsel
Struktur und Ablauf von Besprechungen mit dem Arbeitgeber/ den Kollegen
Prinzipien und Anwendungsfelder der Mediation
Verfahren der Mediation (Praxisfälle)
Anwendungsfelder im Betrieb
Erfolgreiche Zusammenarbeit im Team (im Gremium)
Reflexion und Ausblick
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Arbeitsrecht II
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Mutterschutzgesetz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Beschäftigungsverbote
- Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz
Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
- Anspruch auf Elterngeld
- Anspruch auf Elternzeit
- Kündigungsschutz
Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Geltungsbereich
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Betriebliche Beschwerdestelle
- Entschädigung und Schadenersatz
Entgeltfortzahlungsgesetz
- Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Anzeige- und Nachweispflichten
- Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
Bundesurlaubsgesetz
- Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung
- Urlaub und Krankheit
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/Werkvertrag/Konzernleihe
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Ausbau & Vertiefung der BR-Arbeit für Wiedergewählte Betriebsräte
Kompetent in die neue Wahlperiode
Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die aufgrund langjähriger Betriebsratstätigkeit ihre Fachkenntnisse in Sachen praktischer Betriebsratstätigkeit auffrischen und ergänzen wollen.
U.a. Themen wie Betriebsrat intern, Nachbereitung und Auswertung oder die strategische Planung geben eine praktische Anleitung, wie die Betriebsratsarbeit noch kompetenter und effektiver gestaltet werden kann.
Für im Amt befindliche Betriebsräte ist diese Auffrischung und Ergänzung ihrer fachlichen Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung für die kompetente Wahrnehmung ihres Amtes und somit gemäß § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich.
Seminarinhalte:
Betriebsrat intern
- Führung durch Betriebsratsvorsitzenden
- Konflikte im Betriebsrat
- Teambildung
Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- Betriebsausschuss
- Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
- Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
Betriebsratssitzung
- Ladung der Mitglieder
- Fassung von Beschlüssen
- Protokolle
Strategische Planung
- Lang-/Mittel-/Kurzfristige Aufgabenplanung
- Umsetzung der Planung und Aufgabenverteilung im Gremium
- Jahres-/Quartals- und Monatsplanung
- Überprüfung und Anpassung der Planung
Nachbereitung und Auswertung der Arbeit
- Fehleranalyse
- Erstellung künftiger Strategien
Außergerichtliche Schlichtungsverfahren
- Mediation
- Einigungsstelle
Gerichtliche Durchsetzung von Beteiligungsrechten
- Beschlussverfahren
- Einstweilige Verfügung
Gesprächs- und Verhandlungstaktik
- Vorbereitung von Sitzungen
- Verhandlungsvorbereitung
- Gesprächsführung
Der Betriebsrat und die Öffentlichkeit
- Erstellen von Infoblättern
- Betriebsversammlung überzeugend gestalten
- Einsatz neuer Medien
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundlagenseminar III
Dieses Seminar baut auf das Grundlagenseminar I und II für Mitglieder der JAV auf.
Das Seminar behandelt neben den Rechten der JAV, die Rechte und Pflichten des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis.
Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen.
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Seminarinhalt:
Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG
Teilnahme an der BR-Sitzung
Vetorecht der JAV
Aussetzen von BR-Beschlüssen
Besprechung mit BR und Arbeitgeber
Mitwirkungsrechte der JAV
Antragsrecht
Überwachungsrecht
Anregungsrecht
Unterrichtungsrechte
Weitere Organe der Betriebsverfassung
Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat
Europäischer Betriebsrat
Schwerbehindertenvertreter
GJAV
KJAV
Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
Verfahrensgrundsätze
Antragsberechtigung
Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG
Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
Vor großen Gruppen sicher auftreten
Große Strategen
Aufbau und Strategieplanung (Übung)
Auf Fragen professionell reagieren
Diskussionen sicher leiten und Moderieren
Konfliktbewältigung
Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
Beziehungsstörungen
Innere und äußere Konflikte
Zeitmanagement
Prinzipien und Regel der Zeitplanung
System der Zeitplanung
Pareto-Zeitprinzip
Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
Notwendigkeit der Entscheidung
Tagesrhythmus
Tagesrahmenplan (Übung)
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Personalplanung und -entwicklung
Personalplanung und -entwicklung stellen wesentliche Faktoren der betrieblichen Unternehmensführung dar, die maßgeblich den Erfolg beeinflussen.
Auf diesem Hintergrund ist der Betriebsrat gefordert, sich dabei einzubringen und die Interessen der Mitarbeiter dabei nachhaltig zu vertreten. Dabei sind die möglichen Informations- und Mitwirkungsrechte zu identifizieren und wirksam umzusetzen.
Dieses Seminar ist fachlich erforderlich für die Betriebsratsarbeit und somit gemäß § 37 Absatz 6 BetrVG zulässig.
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Seminarinhalte:
Generelle Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahme
- Personalplanung, Stellenbeschreibung, Personalauswahlverfahren, Personalfragebogen und Auswahlrichtlinien
- Initiativrecht zur Qualifizierung von Mitarbeitern
- Sicherstellung des jährlichen Berufsbildungsbedarfs
- Betriebsvereinbarungen zu allgemeinen Personalmaßnahmen
- Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung
- Tarifliche Bestimmungen
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Leistungsbewertung
- Beurteilungsverfahren und Festlegung der Bewertungsskala
- Anforderungen an Beurteilungsgespräche und Ablauf
- Vorschläge für mitwirkungssichernde Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmungsrechte bei Personalinformationssystemen
- Erhebung, Auswertung und Speicherung von Daten zu Personalplanung und Qualifizierungsmaßnahmen
Strategische Personalplanung
- Ziele der Personalplanung aus Sicht der Arbeitnehmer und des Betriebsrats
- Personalbedarfsanalyse
- Stellenbeschreibung und Personalauswahlverfahren
- Aus- und Weiterbildung, Beförderung, Nachfolgeregelungen
Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung
- Der Betriebsrat im Auswahlverfahren
- Mitwirkung bei der Gestaltung der Belegschaftsstruktur
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Beamtenrecht für Betriebsräte
Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamtenrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf der die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit.
Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze.
Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar.
Das Seminar vermittelt die wichtigsten Rechtsrahmenbedingungen, für alle Betriebsräte, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG.
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Seminarinhalte:
Einführung in die Thematik Beamtenrecht vor dem Hintergrund zweier Statusgruppen innerhalb eines Betriebes.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die zur DB zugewiesenen Beamten
- Bundesbeamtengesetz(BBG)
- Beamtenversorgungsgesetz(BeamtVG)
- Beamtenbesoldungsgesetz(BBesG)
- Erholungs- und Urlaubsverordnung(EUrlV)
- Sonderurlaubsverordnung(SUrlV)
- Bundesdisziplinargesetz(BDG)
- Deutsche Bahn Gründungsgesetz(DBGrG)
- Deutsche Bahn Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)
Anwendung der Tarifverträge auf Beamte
- Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Tarifverträge erfüllt sein?
- Warum entfalten nicht alle Inhalte der Tarifverträge Wirkung auf den Beamten?
- Grundsätzliches
Personelle Einzelmaßnahmen
- Beteiligung der Betriebsräte
- Gleichbehandlung zweier Statusgruppen, wo liegen die Grenzen
Nebentätigkeit eines Beamten
- Beteiligung der Betriebsräte
Dienstliche Beurteilung
- Nach Beamtenrecht
- Nach mPM i.V. mit der KBV Personalentwicklung
- Bedeutung für den Beamten
- Beurteilungsrichtlinie/Anlassbezogene Leistungsbeurteilung
- Aktuelle Rechtsprechung
Beförderungsdienstposten
- Ausschreibungspflicht
- Beförderung nur auf einen konkret vorhandenen Arbeitsplatz mit entsprechender beamtenrechtlicher Eingruppierung
- Konkurrenten Klage
- Aktuelle Rechtsprechung des BVG
- Stellenplan/Höchstsatzverfügung
- Auswahlverfahren in einem Beförderungsauswahlverfahren
Interessenausgleich
- Anwendung auf Beamte?
- Einstellung eines Beamten im Rahmen einer Beförderung.
- Beamte zu „Drittanbietern“, was gilt
Versetzung eines Beamten aufgrund von Arbeitsplatzverlust
- Welche Leistung steht dem Beamten zu?
- tariflich
- beamtenrechtlich
Zuweisung nach §12 DBGrG
- Beurlaubung eines zugewiesenen Beamten
- Welche beamtenrechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Dienstunfähigkeit
- Aufgrund von persönlichen Leiden
- Aufgrund eines Dienstunfalles
- Mitwirkung IAS
- Wie sieht die Mitwirkungspflicht des Betriebsrates aus?
- Ablauf eines Zurruhesetzungsverfahrens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.
- Aktuelle Rechtsprechung
Anrechnungsrichtlinie
- Grundsätzliches
- Welche Zahlungen werden auf die Besoldung angerechnet, welche nicht?
- Voraussetzungen für die anrechnungsfreie Gewährung von Bezügen, die über die Besoldung hinausgehen.
- Pflichten des Beamten im Zusammenhang mit Zahlungen, die über die Besoldung hinausgehen.
Sanktionsmaßnahmen
- Unterschiede zwischen Sanktionsmaßnahmen im Arbeits- und Beamtenrecht
- Disziplinarrechtliche Grundsätze
- Folgen einer Disziplinarmaßnahme für den Beamten
- Das Bundesdisziplinargesetz
Wo endet die Mitbestimmung des Betriebsrates
Rechte und Pflichten eines zugewiesenen Beamten
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PC-Grundlagen für Betriebsräte – erfolgreiche Betriebsarbeit mit dem PC
Erforderlichkeit von EDV- und PC Seminaren
Das Seminar vermittelt Kenntnisse über den Umgang mit technischen Arbeitsmitteln insbesondere der EDV, um die vielfältigen Aufgaben im Betriebsratsbüro bewältigen zu können. Hierzu gehört die Erstellung von offiziellen Musterbriefen, das Verfassen von Sitzungsprotokollen sowie die Verarbeitung großer Datenmengen wie zum Bespiel die Arbeitszeiterfassung, Überstundennachweise, Lohn- und Gehaltstabellen.
Zudem hat der Betriebsrat entscheidende Mitbestimmungsrechte im Bereich des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung. In diesem Seminar wird anhand von praktischen Beispielen gezeigt, wie der Schutz der Arbeitnehmer, beim Einsatz der EDV im Betrieb anzuwenden ist.
Das Seminar ist erforderlich für alle Betriebsräte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Bedienung von Computern vertraut sein müssen. In diesen Fällen ist die Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG gegeben.
Untermauert wird der Schulungsanspruch durch die Reform des BetrVG im Jahr 2001, durch die der Gesetzgeber in § 40 Abs. 2 BetrVG dem Betriebsrat einen ausdrücklichen Anspruch auf eine moderne Informations- und Kommunikationstechnik eingeräumt hat.
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Seminarinhalte:
Anwendung von Software speziell für die Betriebsrats Arbeit:
Textverarbeitung (MS Word)
- Grundlagen der Textverarbeitung
- Arbeitsoberfläche von MS Word
- Erstellen von Standardschreiben, Formularen und Serienbriefen
- offizielle Musterbriefe, Verfassen von Sitzungsprotokollen
- Anfertigen von Dokumentenvorlagen
- Druckfunktion
- Übungen
Tabellenkalkulation (MS Excel)
- Grundlagen der Tabellenkalkulation
- Arbeitsoberfläche von MS Excel
- Arbeiten mit einfachen Rechenfunktionen
- Such- und Filterfunktionen
- Möglichkeiten der Auswertung von Datensätzen
- Lohn- und Gehaltstabellen, Überstundennachweise, Arbeitszeiterfassung
- Statistiken
- Graphische Darstellung in Diagrammen
- Druckfunktion
- Übungen
Präsentationen (MS PowerPoint)
- Grundlagen einer Präsentation
- Arbeitsoberfläche von MS PowerPoint
- Erstellen von Folien unter Nutzung vorgegebener Folienlayouts und Foliendesigns
- Einbinden von Bilddateien, Diagrammen und Multimediainhalten
- Animationen und Folienübergänge
- Druckfunktion von Folien und Handzetteln
- Übungen
Kommunikation im Konzern per Mail
- Aufbau und Arbeitsoberfläche
- Erstellen, Beantworten und Weiterleiten von Emails
- Organisieren von Emails in einer selbst erstellten Ordnerstruktur
- Organisieren von Kontakten und Kontaktgruppen
- Umgang mit Anhängen
- Terminverwaltung für den Betriebsrat
Microsoft Teams
Datenschutz + Organisation
- Daten organisieren im Verzeichnis One Drive
- Schutz vor Datenverlust und Datenmissbrauch
- Umgang mit Daten
- Datenschutz und Zugriffsrechte
- Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Aktuelle Rechtsprechung 2022
Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGHs zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Betriebsrat in Zeiten von Corona
Änderungen im BetrVG
Rechte und Pflichten im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Anwendungsbereich der DSGVO
Überblick über die Vorschriften der DSGVO
Grundsätze der DSGVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurzer Überblick für Betriebsräte)
Pflichten für Unternehmen
Betroffenenrechte
Datenaustausch im Konzern
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Teilzeitbeschäftigung nach dem TzBfG
Brückenteilzeit
Mitbestimmung des Betriebsrates
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetzesänderung)
Befristung nach dem TzBfG
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Arbeitsrecht III
Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schriftform? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat?
Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalte:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse
- Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Schriftform der Kündigung
- Ausspruch der Kündigung
- Zugang der Kündigung
- Kündigungsfristen
Das Kündigungsschutzgesetz
- Betrieblicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich
- Anwendbarkeit des Gesetzes
- Erhebung der Kündigungsschutzklage
Die personenbedingte Kündigung
- Prüfung der Sozialwidrigkeit einer personenbedingten Kündigung
- Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers
Die verhaltensbedingte Kündigung
- Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
- Verdachtskündigung/Tatkündigung
Die betriebsbedingte Kündigung
- Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Anhörung des Betriebsrates
- Besonderheiten bei Massenentlassungen
- Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
- Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
- Schwerbehinderte
- Arbeitnehmer während der Schwangerschaft und Elternzeit
- Auszubildende
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Arbeitsrecht I
Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Grundlagen Arbeitsrecht
Abgrenzung Individual-/Kollektivrecht
Relevante Gesetze im Arbeitsrecht
Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
Europäisches Primär- und Sekundärrecht
Deutsches Verfassungsrecht
Einfache Gesetze, Gewohnheits- und Richterrecht
Rechtsverordnungen
Tarifverträge
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeitarbeitsverträge
Leiharbeit – Tarifverträge
Teleheimarbeitsvereinbarungen
Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
Grundrechte im Arbeitsverhältnis
Persönlichkeitsrecht
Gewissensfreiheit
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlungsgrundsätze
Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Ausschreibung des Arbeitsplatzes, gesetzliche und betriebliche Normen
Fragerecht des Arbeitgebers und seine Grenzen
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragliche Nebenpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitgebers
Verzug der Lohnzahlung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Annahmeverzug
Leistungsstörung auf Seiten des Arbeitnehmers
Verzug der Arbeitsleistung
Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
Verletzung von Haupt/Nebenpflichten
Haftung im Arbeitsverhältnis
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang
Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher und tariflicher Regelungen
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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Betriebsverfassungsrecht III
Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungsrechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.
Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
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Seminarinhalt:
Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen
• der Unfallverhütung
• des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• des betrieblichen Umweltschutzes
Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
• Unterrichtung und Beratungsrechte
• Mitbestimmungsrechte gemäß § 91
Rechte des Betriebsrates bei der Berufsbildung
• Förderung der Berufsbildung
• Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung
• Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen
• Personalplanung
• Personalfragebogen
• Beurteilungsgrundsätze
• Einstellung
• Versetzung
• Höhergruppierung
• Umgruppierung
• Verweigerung der Zustimmung
• Sonderregelungen bei der DBAG
Vorläufige personelle Maßnahmen
• Voraussetzung einer vorläufigen personellen Maßnahme
• Gerichtliches Verfahren
• Zwangsgeld
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
• Kündigung
• Anhörung des Betriebsrates
• Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Widerspruch des Betriebsrates
• Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
• Außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der JAV
• Gerichtliches Verfahren bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates bei außerordentlicher Kündigung
• Versetzung eines Mitgliedes des Betriebsrates
Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Voraussetzung für die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
• Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
• Arbeitsgerichtliches Verfahren
Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
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