Die BBuK ist Dienstleister für Betriebsräte, Unternehmen und Organisationen. Sie
bietet Fortbildungsangebote in den verschiedensten Segmenten an. Betriebliche
Aus- und Fortbildung in den Bereichen des Arbeitsrechts, Arbeitszeitrechts, Betriebsverfassungsrechts,
die gesamte Breite der Kommunikation, Rhetorik und Zeitmanagement,
Personalwirtschaft und betriebswirtschaftliche Grundsätze. Auf Wunsch unserer
Auftraggeber führen wir Seminare zu allen wirtschafts- und sozialpolitischen
Themen durch. Gemeinsam mit unseren Auftraggebern erstellen wir den Seminarablauf,
den Seminarinhalt und stellen die Fachreferenten zur Verfügung und übernehmen
die gesamte Organisation. Unseren Partnerorganisationen stellen wir ein abgestimmtes
Programm in Katalogform zur Verfügung. Darin finden sich die bedarfsgerechten
Veranstaltungen wieder. Den Organisationen wird die Möglichkeit geboten,
ihre Fachkompetenz mit in die Seminare einzubringen, aber auch den Referenteneinsatz
mit zu gestalten. Unabhängig davon bieten wir allen Interessenten ein weit
gefächertes Programm zur betrieblichen Bildung in den vorgenannten Segmenten
an.
Betriebliche Aus- und Fortbildung der Betriebsratsmitglieder ist ein Kostenfaktor für
die Betriebe. Deshalb wird auch oftmals ungerechtfertigt die Teilnahme an Seminaren
verweigert. Dieses sollten die Betriebsratsmitglieder nicht widerspruchslos hinnehmen.
Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit haben einen weitreichenden Schulungsanspruch
der Betriebsratsmitglieder gebilligt. Danach sind neben Grundlagenseminare
auch weitere Spezialseminare als erforderlich anzusehen. Diese können
Teilbereiche des Betriebsverfassungsrechts, des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes
oder die Sozialgesetzgebung und die Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte
umfassen.
Nachfolgende Seminare sind für alle Betriebsratsmitglieder, unabhängig von ihrem
Betätigungsfeld im Betriebsrat, erforderlich:
Grund- und Aufbauseminare Betriebsverfassung mit den Schwerpunkten:
• Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten,
• Beteiligung des BR in personellen Angelegenheiten,
• Personalplanung und Beschäftigungssicherung,
• Durchsetzen von Mitbestimmungsrechten,
• Sozialplangestaltung unter Berücksichtigung der betrieblichen, tariflichen Regelungen,
• Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung,
• Grundzüge des Arbeits- und Arbeitsvertragsrechts,
• Arbeitszeitrechtliche Grundsätze nach den Normen der Rechtsprechung,
• Arbeitszeitmodelle unter Berücksichtung der tarifvertraglichen Regelungen,
• Flexible Gestaltung der Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle,
• Betriebswirtschaftliche Grundsätze für die Betriebsvertretung,
• Arbeitsrecht im Betrieb – Rechtsgrundsätze,
• Arbeitsrecht,
• Arbeitsrecht spezial – Arbeitnehmerhaftung,
• Betriebsänderung und Personalabbau,
• Wirtschaftliche Grundbegriffe und Grundlagen Teil I,
• Wirtschaftliche Grundlagen Teil II,
• Grundzüge des Tarifrechts,
• Tarifrecht und
• Zeitmanagement – Optimierung der Betriebsratsarbeit –
Die vorgenannten Themenbereiche sind nicht abschließend. Die Inhalte können Sie
aus den Seminarbeschreibungen entnehmen.
Betriebsrätekonferenzen zu ausgewählten Themen:
Betriebsräte und Gewerkschaften führen Betriebsrätekonferenzen zur breitflächigen
Information der Amtsträger durch. Sie sind immer geprägt von aktuellen Themen,
Tendenzen und Entwicklungen im Arbeits-, und Sozialrecht. Diese aufwendige Organisationsarbeit,
die Beratung und vollständige Durchführung wird gerne von der
BBuK übernommen. Auf Wunsch werden Fachreferenten bereitgestellt.
Europaseminare
Böse Menschen behaupten immer wieder, Betriebsräte
wären äußerst reisefreudig. Mit solchen Unterstellungen
werden Betriebsräte diskreditiert. Europaseminare werden
in der Regel in Brüssel oder Straßburg durchgeführt, um
Fachreferenten aus Politik und
Verbänden für die Seminartätigkeit
zu gewinnen. Diese pragmatischen
Gesichtpunkte erfordern unvermeidbare Reisetätigkeit, befinden
sich allerdings für Deutsche Betriebsräte in einem vertretbaren
Zeitrahmen.