Tätigkeitsfeldern und Seminarangebote

Die BBuK ist Dienstleister für Betriebsräte, Unternehmen und Organisationen. Sie bietet Fortbildungsangebote in den verschiedensten Segmenten an. Betriebliche Aus- und Fortbildung in den Bereichen des Arbeitsrechts, Arbeitszeitrechts, Betriebsverfassungsrechts, die gesamte Breite der Kommunikation, Rhetorik und Zeitmanagement, Personalwirtschaft und betriebswirtschaftliche Grundsätze. Auf Wunsch unserer Auftraggeber führen wir Seminare zu allen wirtschafts- und sozialpolitischen Themen durch. Gemeinsam mit unseren Auftraggebern erstellen wir den Seminarablauf, den Seminarinhalt und stellen die Fachreferenten zur Verfügung und übernehmen die gesamte Organisation. Unseren Partnerorganisationen stellen wir ein abgestimmtes Programm in Katalogform zur Verfügung. Darin finden sich die bedarfsgerechten Veranstaltungen wieder. Den Organisationen wird die Möglichkeit geboten, ihre Fachkompetenz mit in die Seminare einzubringen, aber auch den Referenteneinsatz mit zu gestalten. Unabhängig davon bieten wir allen Interessenten ein weit gefächertes Programm zur betrieblichen Bildung in den vorgenannten Segmenten an.

Betriebliche Aus- und Fortbildung der Betriebsratsmitglieder ist ein Kostenfaktor für die Betriebe. Deshalb wird auch oftmals ungerechtfertigt die Teilnahme an Seminaren verweigert. Dieses sollten die Betriebsratsmitglieder nicht widerspruchslos hinnehmen. Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit haben einen weitreichenden Schulungsanspruch der Betriebsratsmitglieder gebilligt. Danach sind neben Grundlagenseminare auch weitere Spezialseminare als erforderlich anzusehen. Diese können Teilbereiche des Betriebsverfassungsrechts, des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes oder die Sozialgesetzgebung und die Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte umfassen.

Nachfolgende Seminare sind für alle Betriebsratsmitglieder, unabhängig von ihrem Betätigungsfeld im Betriebsrat, erforderlich:

Grund- und Aufbauseminare Betriebsverfassung mit den Schwerpunkten:

• Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten,
• Beteiligung des BR in personellen Angelegenheiten,
• Personalplanung und Beschäftigungssicherung,
• Durchsetzen von Mitbestimmungsrechten,
• Sozialplangestaltung unter Berücksichtigung der betrieblichen, tariflichen Regelungen,
• Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung,
• Grundzüge des Arbeits- und Arbeitsvertragsrechts,
• Arbeitszeitrechtliche Grundsätze nach den Normen der Rechtsprechung,
• Arbeitszeitmodelle unter Berücksichtung der tarifvertraglichen Regelungen,
• Flexible Gestaltung der Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle,
• Betriebswirtschaftliche Grundsätze für die Betriebsvertretung,
• Arbeitsrecht im Betrieb – Rechtsgrundsätze,
• Arbeitsrecht,
• Arbeitsrecht spezial – Arbeitnehmerhaftung,
• Betriebsänderung und Personalabbau,
• Wirtschaftliche Grundbegriffe und Grundlagen Teil I,
• Wirtschaftliche Grundlagen Teil II,
• Grundzüge des Tarifrechts,
• Tarifrecht und
• Zeitmanagement – Optimierung der Betriebsratsarbeit –

Die vorgenannten Themenbereiche sind nicht abschließend. Die Inhalte können Sie aus den Seminarbeschreibungen entnehmen.

Betriebsrätekonferenzen zu ausgewählten Themen:
Betriebsräte und Gewerkschaften führen Betriebsrätekonferenzen zur breitflächigen Information der Amtsträger durch. Sie sind immer geprägt von aktuellen Themen, Tendenzen und Entwicklungen im Arbeits-, und Sozialrecht. Diese aufwendige Organisationsarbeit, die Beratung und vollständige Durchführung wird gerne von der BBuK übernommen. Auf Wunsch werden Fachreferenten bereitgestellt.

Europaseminare
Böse Menschen behaupten immer wieder, Betriebsräte wären äußerst reisefreudig. Mit solchen Unterstellungen werden Betriebsräte diskreditiert. Europaseminare werden in der Regel in Brüssel oder Straßburg durchgeführt, um Fachreferenten aus Politik und Verbänden für die Seminartätigkeit zu gewinnen. Diese pragmatischen Gesichtpunkte erfordern unvermeidbare Reisetätigkeit, befinden sich allerdings für Deutsche Betriebsräte in einem vertretbaren Zeitrahmen.