Seminartermine

Abschluss von Betriebsvereinbarungen und strategische Verhandlungsführung


Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen wird immer von schwierigen Detailfragen begleitet und stellt besondere Anforderungen an die Betriebsräte. Einerseits sind die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig, anderseits sind den inhaltlichen Regelungsmöglichkeiten unter Beachtung der Rechtsnormen Grenzen gesetzt. Das Seminar soll den Betriebsratsmitgliedern den Beurteilungsspielraum geben und aufzeigen, ob und unter welchen Voraussetzungen freiwillige oder erzwingbare Betriebsvereinbarungen sinnvoll sind.

Das Seminar ist für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich, da Betriebsvereinbarungen in unregelmäßigen Abständen bei Neuabschluss oder Anpassung Gegenstand der Beratung




Aktuelle Rechtssprechung und europäisches Recht


Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschiedet. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zwischenzeitlich sind aktuelle Entscheidungen des EuGH zum Arbeitsrecht mit Auswirkung auf die Rechtsprechung des BAG ergangen, die auch für Einstellungen und Kündigungen relevant sein können. Die Seminarinhalte sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG um sachgerechte Entscheidungen im Betriebsrat treffen zu können.




Arbeitnehmerdatenschutz im Unternehmen - Gläserne Belegschaften ?


Dieses Seminar richtet sich an die Betriebsräte aus dem DB-Konzern und vermittelt die
Grundlagen zum Arbeitnehmerdatenschutz.
Seit 1983, dem „Volkszählungsurteil“, also seit mehr als 25 Jahren fordert der Bundesgesetzgeber vergeblich von sich selbst ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.
Seither hat das technische Überwachungs- und Kontrollpotential am Arbeitsplatz eine Dimension erreicht, die allen Beteiligten die Regelungsnotwendigkeit vor Augen führt:

· Videoüberwachung im Betrieb ist allgegenwärtig,
· Beschäftigte an Computerarbeitsplätzen stehen unter Beobachtung,
· neue Technologien wie z.B. Ortung durch GPS erlauben weitere Analysen des Mitarbeiterverhaltens.

Vieles ist nicht geregelt, z. B. die Kamerakontrolle. Manches ist unbefriedigend, etwa das oft praktizierte Verbot der privaten Nutzung von dienstlicher Telekommunikation.
Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten sollten für Unternehmen eine größere Rolle als bisher spielen. Arbeitnehmervertretungen haben hier eine entscheidende Verantwortung, da sie durch Mitbestimmungsrechte in der Lage sind, diese Persönlichkeitsrechte ihrer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen.
Das Seminar ist nach § 37 Abs.6 BetrVG für alle Betriebsräte bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für alle Personalräte erforderlich.




Arbeitnehmerüberlassung


Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit sind regelmäßige Instrumente zur Personalsteuerung im Konzern geworden. Aufgrund der materiellrechtlichen unterschiedlichen Entgeltregelungen stellt sich die Frage nach dem Grundsatz der Lohngerechtigkeit. Dieses ist zwar eine wichtige Angelegenheit für die Beschäftigten, Betriebsräte haben ihr Schwergewicht auf die Integration und Eingliederung der Leiharbeitnehmer in den Entleiherbetrieb zu legen. Die sich aus der Beschäftigung von Leiharbeitnehmer ergebenden sozialen und personellen Problemen sind Gegenstand der Betriebsratsarbeit. Im wesendlichen geht es um die grundsätzliche Behandlung der Leiharbeitnehmer im betrieblichen Arbeitsprozess. Damit verbunden hat die betriebliche Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten für den Personenkreis der Leiharbeitnehmer eine besondere Bedeutung.




Arbeits- und Beamtenrecht für Betriebsräte


Die Betriebsräte der Deutschen Bahn AG haben vertretungsrechtlich die Besonderheiten einer Beschäftigungsstruktur zu beachten, welche sich aus Arbeitnehmern und Beamten zusammensetzt. Damit stellen sich Rechtsfragen, deren Beantwortung Fachwissen im Beamten und Laufbahnrecht voraussetzen. Dieses bezieht sich auf die Besetzung und Bewertung der Arbeitsplätze, Beförderungs- und Beurteilungsgrundsätze aber auch auf die Anwendung der Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt, Zumutbarkeitskriterien bei der Übertragung von Arbeitsplätzen der DB Vermittlung oder DB Zeitarbeit. Während für die Arbeitnehmer das allgemeine Arbeitsrecht bei Pflichtverstößen zum tragen kommt, gelten für Beamte disziplinarrechtliche Grundsätze. Auch im Bereich des Arbeitszeitrechts sind unterschiedliche Rechtsnormen zu beachten. Arbeitszeittarifverträge sind nicht uneingeschränkt auf Beamte übertragbar. Das Seminar gibt Aufschluss über die unterschiedlichen Rechtsrahmenbedingungen, welche von den Betriebsräten bei ihren Entscheidungen zu beachten sind. Damit ist das Seminar auch erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.




Arbeits- und Sozialrecht, Antidiskriminierung und Mobbing


27.02.2012- 02.03.2012

Tagungsstätte: Frankfurt am Main


22.10.2012- 26.10.2012

Tagungsstätte: Lüneburg


Der Gesetzgeber hat in den zurückliegenden vier Jahren die Sozialgesetze, welche noch zum Teil in der RVO zu finden waren, neu geordnet und im Sozialgesetzbuch zusammengefasst. Auch das BSHG wurde in das SGB integriert.
Im Besonderen wurde der Bereich der Arbeitsförderung gesetzlich neu geregelt. Dieses erfolgte mit den sogenannten Hartzgesetzen, Hartz I – IV. Nicht nur auf diesen Sektor erfolgten gravierende Änderungen, sondern auch im Rahmen der Familienförderung. Grundlegende Änderungen fanden auch im Arbeitsrecht statt. Kinderförderung, Kündigungsschutz, Antidiskriminierungs-gesetz und zahlreiche sonstige Rechtsänderungen traten ein, welche die Betriebsratsarbeit wesentlich tangieren.
Dieses Seminar ist besonders für langjährige Betriebsratsmitglieder erforderlich, um an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen herangeführt zu werden. Die Voraussetzungen der Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG liegen vor, da von den Betriebsratmitgliedern der allgemein gültige Rechtsrahmen bekannt sein muss.




Arbeits- und sozialrechtliche Probleme älterer Beschäftigter


Die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern ist durch die Gesetzgebung im Renten- und Sozialrecht zu einer bedeutenden Zukunftsfrage geworden. Zahlreiche Regelungen zur Frühverrentung sind nicht mehr oder nicht mehr zumutbar mit den Beschäftigten umzusetzen. Ein schon heute abgesenktes Rentenniveau lässt die Existenz im Alter fragwürdig erscheinen. Auch zukünftig wird es weitere Rentenminderungen geben. Unter diesen Voraussetzungen ist es kaum noch zumutbar, weitere Rentenabschläge durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters hinzunehmen. Unter diesen Aspekten müssen die Betriebe, Mitarbeiter und Betriebsrat Beschäftigungsformen finden, die das Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich macht. Der Betriebsrat ist auf der Grundlage des § 80 Abs. 1 Nr. 6 i.V. § 92 BetrVG verpflichtet, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu fördern. Hierzu ist es erforderlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um alle Folgen eines vorzeitigen Ausscheidens zu beurteilen und auf die Weiterbeschäftigung oder die Einführung einer altersgerechten Arbeitsverteilung hinzuwirken. Aufgrund der Alterschichtung in den Betrieben stellen sich vielfältige Fragen, auf die Antworten zu finden sind. Das Seminar gibt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Regelungen, die beachtet werden müssen. Das Seminar ist erforderlich Betriebsräte im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG und für die Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs.4 SGB IX.




Arbeitsschutz- und Unfallverhütung


12.03.2012- 16.03.2012

Tagungsstätte: Bad Kissingen


17.09.2012- 21.09.2012

Tagungsstätte: Dresden


Die Themenbereiche des Arbeitsschutzes und die Unfallverhütung haben in der Betriebsratsarbeit einen besonderen Stellenwert. Mit den Seminarinhalten soll ein Überblick über die gesetzlichen Arbeitsschutznormen gegeben und die betriebliche Gesundheitsförderung mit einbezogen werden. Arbeits– und Gesundheitsschutz sind Themen, mit denen sich alle Betriebsratsmitglieder im Rahmen ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben befassen müssen. Besonders erforderlich ist dieses Seminar für Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses. Die Erforderlichkeit und die Kostentragung ergibt sich aus § 37 Abs. 6 BetrVG.




Arbeitszeit


Die Änderungen im Bereich der Arbeitszeit haben nun auch die Mitarbeiter der DB AG erreicht, nachdem andere Industriezweige und der öffentliche Dienst die Arbeitszeiterhöhungen im Jahr 2004 vereinbart haben.

Die Arbeitszeitregelungen im AZTV-S Agv MoVe ist Teil des Flächentarifvertrages, beinhaltet spezifische Regelungen und Anrechnungsbestimmungen. Die Neuregelungen sind bei der Dienstplangestaltung zu beachten und sind erstmals zum 01.04.2005 anzuwenden. Ferner ist auch die geänderte KBV. Sozialräume zu beachten. Die Betriebsratsmitglieder sind auf der Grundlage des § 37 Abs. 6 BetrVG zu unterrichten, da diese Themen für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich sind.




Arbeitszeit und Europäische Fahrpersonalverordnung


Mit Wirkung vom 29.08.2009 ist die EU - Eisenbahn- Fahrpersonalverordnung in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und die EU- Richtlinie 2003/88 EG vom 4.11.2003 zu beachten.
Ferner ist der Arbeitsschutz, im Beonderen das Arbeitsschutzgesetz bei der Gestaltung der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Dieses gilt auch für die Gefährdungsbeurteilung und die Arbeitszeitgestaltung im Allgemeinen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen werden im Zusammenhang mit dem Fahrplanwechsel die Neuregelungen, die sich aus der EFPV ergeben, berücksichtigen müssen, zumal der Gestaltungsspielraum für tarifliche Regelungen begrenzt ist.
Um die anstehenden Probleme lösen zu können, müssen Betriebsräte die nach § 37 Abs.6 BetrVG erforderliche Schulung absolvieren und sich mit den nachstehenden Themen auseinandersetzen und betriebsspezifische Lösungen erarbeiten. Ablehnungsgründe des Arbeitgebers sind nicht relevant, da die Änderung des gesetzlichen und tariflichen Rahmenrechts einen erforderlichen Schulungsbedarf für alle Betriebsratmitglieder auslöst. Dieses ist ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.




Arbeitszeitausschuss


Die schwierige Personalsituation im Bereich Schienenverkehrs stellt besondere Herausforderungen an die Betriebsräte. In einigen Betrieben wurden praxisnahe Lösungsansätze gefunden, um der besonderen Problemstellung zu begegnen und einen sozialverträglichen Mitarbeitereinsatz zu gewährleisten. Daher ist dieses Seminar aufgrund der besonderen aktuellen Lage erforderlich und erfüllt die Voraussetzungen des § 37Abs. 6 BetrVG.
Das Seminar ist besonders für die Mitglieder der Arbeitszeitausschüsse erforderlich.
In den letzten Monaten haben sich sowohl die gesetzlichen als auch die tariflichen Inhalte verändert. Zudem müssen in den Betrieben Antworten gefunden werden auf die wichtigen Fragen Demographie und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer. Ferner sind die Probleme aus dem späterem Eintritt in die Rente zu lösen.

Wie können Arbeitnehmer zukünftig bis zur Altersgrenze beschäftigt werden ?
Wie können Einsatz- und Arbeitspläne unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit, humaner Arbeitsgestaltung und familienpolitischen Gesichtspunkten gestaltet werden ?

Hierbei wird die Umsetzbarkeit unter Zuhilfenahme von Sachverständigengutachten und sozialpolitischen Erhebungen geprüft und Vorschläge für die Umsetzung unterbreitet.
Dieses Seminar ist wichtig für alle, die sich den anstehenden Herausforderungen rechtzeitig stellen wollen.

Von den Betriebsräten wird Qualifikation und fachliche Beratung erwartet.




Arbeitszeitrecht und Personalentwicklung


16.01.2012- 20.01.2012

Tagungsstätte: Fulda


28.05.2012- 01.06.2012

Tagungsstätte: Hamburg


06.08.2012- 10.08.2012

Tagungsstätte: Timmendorfer Strand


10.12.2012- 14.12.2012

Tagungsstätte: Berlin


Die Arbeitszeit in den Betrieben hat für die Mitarbeiter besondere Bedeutung. Sie regelt die Präsenzpflichten in den Betrieben und somit direkt auch die Freizeit. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die zu erbringende Arbeitszeit eine Richtgröße zur Ermittlung der Arbeitskosten und der Produktivität. Deshalb tun sich Gewerkschaften und Arbeitgeber und Betriebsräte schwer, Dauer, Verteilung und Anrechnung von Zeiten der betrieblichen Präsenz als Arbeitszeit zu bewerten. So werden in der Regel die Verkürzung oder auch die Verlängerung von Arbeitszeiten bei Tarifverhandlungen auf das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses angerechnet, was nicht immer zur Freude der Beteiligten ist. Auch die Betriebe haben das Problem familienfreundliche und altersgerechte Arbeitszeiten zu gestalten. Das Argument der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe verhindert oft humane Arbeitsbedingungen. Seit Jahrzehnten werden Streitigkeiten um die Anrechnung von Arbeitszeiten vor den Gerichten ausgetragen, weil die gesetzlichen und tariflichen Regelungen unterschiedlich interpretiert werden.
Zwischen Arbeitszeit, Personalplanung und Personalentwicklung besteht ein untrennbarer Zusammenhang. Entscheidend für den Umgang mit den Arbeitszeiten ist die Unternehmensphilosophie und der Wert des Mitarbeiters (nicht nur Produktionsfaktor) im Unternehmen abbildet. Unternehmer haben auch im globalen Wettbewerb gesellschaftliche Entwicklungen und Tendenzen zu beachten. Unternehmen und Konzerne sind Teil unserer gesellschaftlichen Ordnung und haben damit ein hohes Maß an Verantwortung für die zukünftige Entwicklung unseres Landes und unserer Gesellschaft. Dieses wird oft mit dem Schlagwort Globalität und weltweiter Wettbewerb verdrängt.
Das Seminar ist erforderlich gem. § 37 Abs.6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder, da die Dienstplangestaltung, Personalentwicklung und Planung regelmäßig Gegenstand von Betriebsrats-sitzungen ist. Ferner haben die Betriebsräte aus § 80 Abs.1 BetrVG ein ständiges Überwachungs- und Gestaltungsrecht, welches die Kenntnis des Rechtsrahmen- Gesetze und Tarifverträge- erfordert.




Beschäftigungssicherung Teil I


Neue tarifliche Regelungen zur Beschäftigungssicherung, Rationalisierung und den Änderungen im SGB III

Die Tarifverträge zu den Bereichen Beschäftigungssicherung, Rationalisierung und Arbeitszeit wurden von den Tarifvertragsparteien bis zum 14.12.2004 verhandelt und abgeschlossen. Die Inhalte der Tarifverträge beeinflussen die Arbeit der Betriebsräte erheblich. Andere Wege der Beschäftigungssicherung werden beschritten und neue Begriffe geprägt. Welche neuen Rechtsinstrumente geschaffen wurden soll den Seminarteilnehmern zeitnah vermittelt werden. Auch die neuen Regelungen zur Arbeitszeit beeinflussen maßgeblich die Betriebsratsarbeit in den kommenden Jahren.

Die Neuregelungen müssen den Betriebsräten unverzüglich vermittelt werden. Die Erforderlichkeit der Schulung gem. § 37 Abs.6 BetrVG ist für alle Betriebsratsmitglieder unstreitig gegeben und ist unverzichtbar für die Arbeit des einzelnen Betriebsratsmitgliedes. Aufgrund der bisherigen Praxis sei darauf verwiesen, dass die Ablehnung einer Schulungsveranstaltung der Behinderung der Betriebsratsarbeit gleichkommt. In solchen Fällen bitten wir um sofortige Mitteilung der Ablehnungsgründe.




Betriebliches Eingliederungsmanagement


21.05.2012- 25.05.2012

Tagungsstätte: Dresden


26.11.2012- 30.11.2012

Tagungsstätte: Dresden


Seit 2004 sind zahlreiche Änderungen zur Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsprozess eingeführt worden. Besonderes Schwergewicht hat der Gesetzgeber auf die Prävention gesetzt, um die Arbeitskraft zu erhalten oder leidensgerechte Arbeitsplätze anzubieten, damit Fehlzeiten vermieden werden. Nach § 84 SGB IX ist die zuständige Interessenvertretung zu beteiligen. Im Bereich der DBAG wurde mit Wirkung zum 01.01.2007 die Konzernrichtlinie 161.0004 – Gesundheitsgespräche und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt. Daraus erwächst auch den Betriebsratsmitgliedern eine weitere Aufgabe, da betroffene Mitarbeiter eine Person des Vertrauens zu den Gesprächen hinzu ziehen können. Jedes Betriebsratsmitglied kann somit mit diesem Themenkomplex konfrontiert werden. Somit ergibt sich auch die Erforderlichkeit des Seminars auf der Grundlage des § 37 Abs.6 BetrVG und § 94 SGB IX.

Die Beratung eines Mitarbeiters erfordert ein breitflächiges Wissen über die rechtlichen Gesamtzusammenhänge. Zahlreiche gesetzliche Regelungen bis hin zum AAG, SGB, BBG, TzBfG usw. sind ggf. zu beachten. Darüber hinaus haben der EuGH und einige Landesarbeitsgerichte zu diesem Themenkreis Entscheidungen getroffen. Im Seminar werden alle wesentlichen und zu beachtenden Regelungen behandelt.




Betriebsausschuss


27.02.2012- 02.03.2012

Tagungsstätte: Frankfurt am Main


Ein großer und wichtiger Teil der Betriebsratsarbeit findet in den Ausschüssen des Betriebsrates statt. Die Aufgabenstellung ist in den einzelnen Ausschüssen unterschiedlich. Für die Arbeitsweise gibt es allerdings oft die gleiche Verfahrensweise, obwohl die Themenstellung sehr unterschiedlich ist. Im Seminar werden zunächst die Grundsätze der Ausschussarbeit dargestellt.

Betriebsausschussmitglieder müssen nicht nur die administrative Arbeit des BA kennen, sondern auch die Vorbereitung der übrigen Ausschusssitzungen vornehmen.

Dazu gehört auch die Bereitstellung der Ausschussunterlagen. Insofern müssen auch die Arbeitsinhalte und Aufgaben der anderen Betriebsratsauschüsse bekannt sein. In den Folgenden Segmenten des Seminars wird auf die Zielstellung des Ausschüsse eingegangen und der Gestaltungsrahmen dargestellt. Zu den einzelnen Ausschüssen werden die inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen dargstellt. Das Seminar ist für alle Mitglieder von Betriebsausschüssen nach § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich - Voraussetzung, um die Mitarbeiter in den Betrieben wirksam zu vertreten, aber auch in arbeitsvertragsrechtlichen Abgelegenheiten zu beraten.
Von den Betriebsräten wird Qualifikation und fachliche Beratung erwartet.




Betriebsverfassung Teil I


14.05.2012- 18.05.2012

Tagungsstätte: Bad Kissingen


05.11.2012- 09.11.2012

Tagungsstätte: Bad Kissingen


Das Grundlagenseminar vermittelt Grundkenntnisse über die Struktur des Betriebsverfassungsrechts und gibt erste Anwendungshilfen für die betriebliche Praxis. Die Vertiefung erfolgt in den Grundlagenseminaren II und Grundlagenseminaren III.




Betriebsverfassung Teil II


20.02.2012- 24.02.2012

Tagungsstätte: Wernigerode


10.09.2012- 14.09.2012

Tagungsstätte: Wernigerode


Das Grundseminar II ist ein Aufbauseminar für Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen.




Betriebsverfassung Teil III


30.01.2012- 03.02.2012

Tagungsstätte: Ramsau


16.04.2012- 20.04.2012

Tagungsstätte: Lüneburg


11.06.2012- 15.06.2012

Tagungsstätte: Friedrichshafen


15.10.2012- 19.10.2012

Tagungsstätte: Berlin


Das Grundseminar III stellt auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates ab, und soll Handlungshilfen für die Lösung der unterschiedlichen Problemfelder geben. Gesetze und Verordnungen binden den Betriebsrat, verpflichten ihn aber auch zur Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgaben aus § 80 BetrVG. Ferner stellen Betriebsvereinbarungen besondere Ansprüche an den Betriebsrat hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung. Besondere Probleme ergeben sich in den Betrieben bei Personalabbau, Personalplanung und der Verpflichtung zur Beschäftigungssicherung nach den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Die Seminarinhalte erfassen nur die wesentlichen materiellen Inhalte und ersetzen nicht die Spezialisierung zu bestimmten Themenbereichen.




Betriebsverfassung Teil IV - Arbeitsrecht I


14.05.2012- 18.05.2012

Tagungsstätte: Bad Kissingen


05.11.2012- 09.11.2012

Tagungsstätte: Bad Kissingen


Grundlagenseminar IV Arbeitsrecht I

Grundlagen des Arbeitsrecht, Einstellungen, Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, Haftung der Arbeitnehmer im Betrieb




Betriebsverfassung Teil V - Arbeitsrecht Teil II


20.02.2012- 24.02.2012

Tagungsstätte: Wernigerode


21.05.2012- 25.05.2012

Tagungsstätte: Dresden


10.09.2012- 14.09.2012

Tagungsstätte: Wernigerode


15.10.2012- 19.10.2012

Tagungsstätte: Berlin


26.11.2012- 30.11.2012

Tagungsstätte: Dresden


Das Seminar spricht Themenbereiche an, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Hierbei geht es um Rechtsfolgen aus Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag, betriebliche Bündnisse und einschränkende tarifliche Regelungen, die den Teilnehmern vermittelt werden.

In Deutschland werden jährlich etwa 3 Millionen Arbeitsverhältnisse gelöst, viele über Aufhebungsverträge. Innerbetriebliche Versetzungen sind an der Tagesordnung. Letztendlich geht es um Personalabbau. Auch betriebliche Beschäftigungsbündnisse führen zu veränderten Arbeits- und Bezahlungsbedingungen. Im Seminar wird der gesamte Rechtsbereich angesprochen, welcher sich auf die veränderten Rahmenbedingungen im Arbeitsrecht bezieht.




Betriebsverfassung VI - Arbeitsrecht III


30.01.2012- 03.02.2012

Tagungsstätte: Ramsau


16.04.2012- 20.04.2012

Tagungsstätte: Lüneburg


11.06.2012- 15.06.2012

Tagungsstätte: Friedrichshafen


06.08.2012- 10.08.2012

Tagungsstätte: Timmendorfer Strand


03.12.2012- 07.12.2012

Tagungsstätte: Dresden


Das Seminar Arbeitsrecht III gehört zu den Grundlagenseminaren, die für Betriebsräte erforderlich sind. Die Thematik hat auch für Betriebsräte deshalb eine besondere Wichtigkeit, da die Stellung des Betriebsrates bei Arbeitskämpfen oftmals Zweifelsfragen aufkommen lässt. Es geht dabei um Verhaltensgrundsätze, deren Nichtbeachtung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegen das BR – Mitglied oder gegen Beschäftigte führen kann. Die Streiks in der Vergangenheit haben diese Probleme deutlich gemacht. Zum eigenen Schutz, aber auch zur rechtmäßigen Interessenwahrnehmung der Beschäftigten im Betrieb sind besondere Kenntnisse erforderlich. Es geht dabei auch um die Beurteilung, ob der Streikaufruf einer Gewerkschaft rechtmäßig ist und das der Betriebsrat die Mitarbeiter sachgerecht informieren kann. Das Seminar Arbeitsrecht III beinhaltet auch die wesentlichen weitergehenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der dem kollektiven Arbeitsrecht immanenten Problemstellungen. Daher werden nachfolgende Themen behandelt. Das Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG. Die Erforderlichkeit wurde auch durch den Fachbereich AP des DB- Konzern geprüft und anerkannt.




BranchenTV und Funktionsgruppen


Die EVG hat mit der DBAG und den übrigen Konzernen im SPNV den BranchenTV- SPNV abgeschlossen. Damit verändert sich die Tariflandschaft in den Unternehmen der DBAG und in anderen Schienenverkehrsunternehmen.. Der Branchentarifvertrag nimmt Bezug auf verschiedene Regelungen im Anwendungsbereich der bestehenden Haustarifverträgen. Damit können sich zukünftig Ein- und Umgruppierungsfragen stellen. Im Besonderen ergeben sich Änderungen in der Bewertung von Arbeitszeiten und Zulagen. Ferner wird die Funktionsgruppenstruktur mit ihren Anwendungsfällen vermittelt. Im Seminar werden auch die möglichen Anwendungsmodalitäten und Berechnungsmodell dargestellt. Das Seminar ist erforderlich, da durch die Anwendung der neuen Tarifstruktur mitbestimmungsrelevante Tatbestände zu beurteilen sind. Die Erforderlichkeit gem. § 37 Abs.6 BetrVG ist für alle Betriebsratsmitglieder gegeben, da ihre Entscheidungen von der Anwendung des gültigen betrieblichen und überbetrieblichen Tarifrechts beeinflusst werden und alle Beschäftigten in diesem Geltungsbereich betroffen sind




Demographischer Wandel und die Auswirkungen auf die Betriebe


Neue Herausforderungen für die Betriebsräte

Das Problem der alternden Gesellschaft ist nicht nur eine staatliche Herausforderung sondern auch ein Problem der Unternehmen in Deutschland. Die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen, wie der spätere abschlagsfreie Zugang zur Rente sind für die Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung. Sie suchen in den Betrieben nach der Antwort, wie mit abnehmender Leistungsfähigkeit das Renteneintrittsalter erreicht werden kann. Betriebsräte brauchen für ihre Beschäftigten Lösungen, die nur gemeinsam mit den Unternehmen konzipiert werden können. Das Seminar soll Möglichkeiten aufzeigen, wie mit einer fortschrittlichen Personalplanung und Steuerung eine altersgerechte Arbeitsbelastung betriebswirtschaftlich zumutbar geregelt werden kann. Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu diesem Themenkreis ist Gegenstand des Seminars. Aufgrund der betrieblichen Realität ist dieses Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.




EDV Teil I


Das Seminar vermittelt Kenntnisse über den Umgang mit technischen Arbeitsmitteln insbesondere der EDV. Hierzu gehören der Computer (Hardware) sowie EDV-Programme (Software). Zumeist fehlt es an Wissen der Betriebsräte/Personalräte im Umgang und Bedienung der firmenspezifischen Programme. Ferner stellen sich eine Vielzahl von Problemen mit der Anwendung der handelsüblichen Software, beispielsweise den Programmen von Microsoft und den Betriebssystemen heraus.

Der IT- Service der Deutschen Bahn AG hat angekündigt, im 2. und 3. Quartal 2011 das Microsoft Office- Paket der konzernweiten BKU- Plattform von der Version 2003 auf die Version 2010 umzustellen. Die beiden Versionen unterscheiden sich grundlegend in ihrem Funktionsumfang und Bedienung. Dieses Seminar ist unter Beachtung dieser Umstellung konzipiert und vermittelt Fähigkeiten und Fertigkeiten der Anwendung mit der neuen Version.
Während des Seminars stehen den Teilnehmern Computer-Arbeitsplätze zur Verfügung, um das Seminar übungsbetont durchführen zu können.

Das Seminar ist erforderlich für alle Betriebsräte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Bedienung von Computern vertraut sein müssen. In diesen Fällen ist die Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG gegeben.




Gesprächs- und Verhandlungsführung


12.03.2012- 16.03.2012

Tagungsstätte: Bad Kissingen


18.06.2012- 22.06.2012

Tagungsstätte: Timmendorfer Strand


22.10.2012- 26.20.2012

Tagungsstätte: Lüneburg


Das Seminar soll die Betriebsräte in die Lage versetzen, in Verhandlungen mit den Vertretern der Arbeitgeberseite die Standpunkte des Betriebsrats qualifiziert darzustellen. Im wesentlichen geht es auch darum, agressives Verhalten zu vermeiden und eine erfolgsorientierte Verhandlungsstrategie umzusetzen. Die dazu notwendigen Voraussetzungen sollen in diesem Seminar geschaffen werden.
Die Schulung ist für alle Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 erforderlich. Dieses ist durch die Rechtsprechung des BAG vom 24.05.1995 – 7 ABR 54/94 anerkannt.




Grundseminar Tarifrecht I


In den zurückliegenden drei Jahre hat sich die Tariflandschaft bei der DBAG grundlegend geändert. So gelten nunmehr für unterschiedliche Beschäftigtengruppen verschiedene Tarifverträge. Dabei sind gruppenspezifische Besonderheiten zu beachten. Auch in den Strukturen der Tarifverträge ergeben sich Besonderheiten, die von den Betriebsräten bei der Eingruppierung, Umgruppierung und Höhergruppierung zu beachten sind. Ferner hat der Betriebsrat ein allgemeines Überwachungsrecht nach § 80Abs. BetrVG, welches die Sachgerechte Anwendung der Tarifverträge einschließt.

Seminare zum Tarifrecht, die im Betrieb Anwendung finden, gehören nach allgemeiner Rechtsauffassung des BAG zu den erforderlichen Grundseminaren, auf die ein Betriebsratsmitglied Anspruch hat. Dieses gilt besonders bei der Einführung neuer Tarifverträgen aber auch bei bereits gültigen Tarifverträgen. Insofern bietet unser Grundseminar Tarif I einen Überblick über die tarifvertraglichen Regelungen, die von GDL und Transnet vereinbart wurden.




Kompetente Betriebsratsarbeit in der Praxis


16.01.2012- 20.01.2012

Tagungsstätte: Fulda


05.03.2012- 09.03.2012

Tagungsstätte: Berlin


28.05.2012- 01.06.2012

Tagungsstätte: Hamburg


02.07.2012- 06.07.2012

Tagungsstätte: Kassel


17.09.2012- 21.09.2012

Tagungsstätte: Dresden


05.11.2012- 09.11.2012

Tagungsstätte: Düsseldorf


Betriebsräte nehmen Funktionen in den Gremien des Betriebsrates wahr. Sie haben damit eine herausgehobene Position an die bestimmte Erwartungen gestellt werden. Dabei geht es nicht nur um die Erledigung der anfallenden Aufgaben, sondern auch darum, mit strategischen Mitteln Veränderungen im Sinne der Beschäftigten herbeizuführen. Dazu ist es in der Regel notwendig, mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen abzuschließen. Dieses betrifft u. a. Fragen der Arbeitszeitgestaltung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Verhaltensregeln für den betrieblichen Umgang, altersgerechte Einsatzplanung, Integration von leistungsgeminderten Arbeitnehmern und zahlreiche weitere Problembereiche, die die einer Lösung zugeführt werden müssen. Es muss eine Antwort gefunden werden, wie betriebswirtschaftliche Belange und notwendige soziale Lösungen in Einklang gebracht werden können. Dabei sind die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen zu beachten. Im Rahmen des Seminars werden Konzepte erarbeitet und Umsetzungsstrategien vermittelt. Das Seminar ist für alle Mitglieder der Ausschüsse des Betriebsrates nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, um die zu leistende Arbeit im Sinne des Betriebsverfassungsrechts zu erledigen.




Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates unter Nutzung des Initiativrechts


Das Seminar bietet Betriebsratsmitgliedern Einsicht in die besonderen Möglichkeiten nach gesetzlichen Grundlagen für die Beschäftigten tätig zu werden. Dieses gilt für die allgemeine Betriebsratsarbeit, aber auch für die Arbeit der Betriebsratsmitglieder nach außen, um die Mitarbeiter in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen. Damit soll auch erreicht werden, mehr Akzeptanz für die Betriebsratstätigkeit herzustellen. Im Seminar wird auf den zu beachtenden Rechtsrahmen verwiesen, unter Hinzuziehung der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Als Referenten werden überwiegend Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit und Fachreferenten für Betriebsverfassungsrecht und Kommunikationstrainer tätig sein.




Personalplanung - Ausschussarbeit


Eine bedarfsorientierte Personalplanung ist die wichtigste Voraussetzung um für eine ausgeglichene Arbeitsverteilung zu sorgen. Dabei müssen alle Arbeitsbereiche und Funktionsgruppen besonders betrachtet werden. Lange Jahre wurde Planung unter Berücksichtigung der Finanzplanung vollzogen. Dieses ging an den tatsächlichen Bedürfnissen des Betriebes und der Mitarbeiter vorbei. Die Folgen spüren die Mitarbeiter in den Betrieben deutlich.

Im Seminar soll den Betriebsräten vermittelt werden, welche Instrumente ihnen zur Verfügung stehen und wie diese eingesetzt werden können. Grundregeln und Planungsparameter werden besprochen, betriebsverfassungsrechtliche Fragen behandelt. Das Seminar vermittelt Grundwissen und ist für alle Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs.6 erforderlich.




Personalplanung und Personalentwicklung


Grundvoraussetzung für einen sozialverträglichen Mitarbeitereinsatz ist eine am Arbeitsvolumen orientierte vorausschauende Personalplanung. Immer wieder wird versucht, mit einer Planung unterhalb des Bedarfs den Betriebsablauf zu gestalten mit der Folge, dass Mitarbeiter permanent zu Mehrarbeit herangezogen werden. Im Seminar wrden Wege für eine bedarfsorientierte Planung aufgezeigt und anhand von Musterbetriebsvereinarungen Regelungsfragen dargestellt. Jeder Betriebsrat muss Grundsätze der Personalplanung beherrschen. Das Seminar ist für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.




Sozialausschuss


Mitglieder des Sozialausschusses haben nicht nur eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, sondern auch ein Arbeitsgebiet, welches sich durch besondere Komplexität auszeichnet. Hierbei geht es nicht nur um die Kenntnisse des allgemeinen Sozialrechts, sondern auch um die im Betrieb anzuwendenden Konzernrichtlinien und Betriebsvereinbarungen. Ferner stellen sich Fragen der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeits– und Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Nichtraucherschutz, Gesundheitsförderung und Eingliederungsmanagement, Durchsetzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie Fragen von Mobbingabwehr. Das Seminar gibt zunächst eine Übersicht über die Rechtsquellen, Anwendungsvorschriften und über materielle Regelungen des SGB und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Ergänzend wird auf bestehende Richtlinien und Betriebsvereinbarungen verwiesen.




Tarifseminar für Schienenverkehrsunternehmen außerhalb der DBAG


Das Betriebsverfassungsrecht - geprägt durch die Rechtsprechung – und das Tarifrecht als Gestaltungsnorm, unterliegt einem ständigen Veränderungs- und Anpassungsprozess. Betriebsräte müssen von Zeit zu Zeit ihre Kenntnisse erweitern. Für alle Betriebs-ratsmitglieder ist ein Tarifseminar zu den Inhalten der Flächentarifverträge sowie Unternehmens / Haustarifverträge aber auch zu der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Betriebsverfassungsrecht nach § 37 Abs.6 BetrVG zwingend erforderlich.




Tarifseminar Kompakt - Aktuelle Entwicklung des Tarifvertragsrecht in der DBAG


Das Tarifvertragsrecht unterliegt einem ständigen Veränderungsprozess. Seit 2007 wurden zahlreiche Änderungen in verschiedenen Tarifverträgen vorgenommen. Mit der Einführung eines Lokomotivführer TV und Änderungen für bestimmte Funktionsgruppen verändern sich die Tarifnormen entscheidend und umfangreich. Für zahlreiche Gruppen von Beschäftigten hat sich das Entgeltsystem grundlegend verändert. Darüber hinaus sind Änderungen bei der Arbeitszeitanrechnung und im Zulagensystem eingetreten. Tangiert wurden auch Regelungen im Bereich der Beschäftigungssicherung. Die Betriebsräte haben im Zusammenhang mit tariflichen Regelungen zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben, §§ 80 Abs.1, 87 Abs.1 Nr.2,3,10,11, und 99 Abs.1, Abs.2 Nr.1 BetrVG, die besonders bei der Ein- und Umgruppierung relevant sind. Siehe Fitting 22.Auflage § 99 Rdn. 73 ff. Durch die unterschiedlichen Tarifverträge - mehrere Tarifpartner und unterschiedlicher Geltungsbereich - ist die Tarifvielfalt größer und die Thematik komplizierter geworden ist.
Betriebsräte benötigen intensive Grundkenntnisse zum DBAG Tarifrecht und dessen Neuregelungen um die Beteiligungsrechte wahrnehmen zu können. Das Seminar vermittelt Kenntnisse aus dem LfTV und TG- Tarifverträge. Die Schulungen sind erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG. Siehe Fitting zu § 37 Abs.6 BetrVG Rdn.149, 22. Auflage.




Top - Themen für die betriebliche Praxis


Seit 2006 haben sich wichtige gesetzliche Neuregelungen ergeben, die die tägliche Arbeit der Betriebsräte berühren. Gleiches gilt auch für die betriebliche Rechtsgestaltung durch Konzernrichtlinien, die unmittelbar auf die Beschäftigten einwirken. Dieses bezieht sich auf das betriebliche Eingliederungsmanagement und die Neuregelungen beim Mitarbeitergespräch. Auch die Praxis der Unternehmen bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmer führt zu vielen Rechtsfragen aus der Anwendung des Zeitarbeit- TV und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ferner ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten, ohne das die daraus resultierenden Rechtsfolgen in der betriebliche Praxis umgesetzt worden sind. Der gesamte Themenkomplex ist für die betriebliche Arbeit aller Betriebsräte von Bedeutung um ihre Aufgaben sowohl im Bereich der Mitbestimmung als auch der Mitwirkung gesetzentsprechend wahrzunehmen. Das Seminar ist auf der Grundlage des § 37 Abs. 6 BetrVG für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich.




Wahlvorstandsschulung


Die Betriebsratswahlen stellen besondere Herausforderungen an die Mitglieder der Wahlvorstände. Wahlrecht ist Formalrecht. An die Einhaltung der Vorschriften über die Durchführung der Wahl werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Nichtbeachtung von zwingenden Vorschriften kann zur Nichtigkeit der Wahl führen und eine Wahlwiederholung notwendig machen. Deshalb sind Schulungen zu den Wahlvorschriften zwingend erforderlich. Die Kosten der Schulung sind Kosten der Wahl und nach § 20 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch richtet sich nach § 37 BetrVG.




Zeitmanagement, Konfliktbwältigung, Burnout vorbeugen


05.03.2012- 09.03.2012

Tagungsstätte: Berlin


24.09.2012- 28.09.2012

Tagungsstätte: Düsseldorf


Betriebsratsarbeit stellt besondere Anforderungen an die Betriebsratsmitglieder, die ihr Amt ihrem Auftrag entsprechend im Sinne der Beschäftigten ausfüllen wollen. Dieses erfordert vorbereitende Arbeit in der Freizeit und sich in Person zur Verfügung zustellen. Familie und Wahlamt müssen in Einklang gebracht werden. Dieses Seminar soll helfen, die Arbeitsorganisation zu optimieren, Stressbelastungen durch zielgerichtete Planung von Arbeit und Freizeit zu vermeiden und mit Konflikten besser umzugehen. Zahlreiche Betriebsräte sind von Burnout bedroht und erkennen die Warnsignale nicht. Dieses Seminar wendet sich alle Betriebsratsmitglieder, Freigestellte und Mitglieder der Betriebsausschüsse die ihre Leistungskraft erhalten wollen.




Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrates


Betriebsräte beklagen oftmals über mangelndes Interesse der Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit. Daher sollten die Betriebsräte alles notwendige veranlassen, dass eine zielgerichtete Information an die Mitarbeiter gebracht wird. Dazu bedarf es einer qualifizierten Darstellung der zu vermittelnden Sachverhalte, aber auch die Beachtung der eingeschränkt zulässigen Öffentlichkeitsarbeit. So wird zu unterscheiden sein zwischen betriebsratsinterner Berichterstattung und der Information an die Beschäftigten. Das Seminar vermittelt die Grundlagen der Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit und die Möglichkeiten der Berichterstattung in Betriebsversammlungen.