Beteiligung des Betriebsrates
Die Prozesse der Umstrukturierung haben vielfältige Gründe. Zum einen soll
durch Prozessoptimierung mehr Produktivität erreicht werden, zum anderen
durch Umwandlung und Ausgründungen mehr Transparenz in den Kostenstrukturen
sichergestellt werden. Dieses sind nur zwei von einer Vielzahl von
Gründen, die bei Fusionen, Aufspaltungen, Umwandlungen oder Auslagerungen
in Betracht kommen. Die Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Betriebsratsstrukturen
sind beachtlich und erfordern besondere Kenntnisse der
rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Seminar ist deshalb für alle Betriebsratsmitglieder
erforderlich.
Inhalte:
Allgemeine Rechtsbegriffe
• Betrieb
• Stilllegung
• Unternehmen
• Umwandlung
• Ausgliederung
• Spaltung
• Verschmelzung
• Vermögensübertragung
Kündigungsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer
• Besonderer Kündigungsschutz der Arbeitnehmer
• Wirkung des Betriebsübergang auf AN
• Die Wirkungen aus § 613 a BBG auf Arbeitnehmer
• Zuordnung der Arbeitsverhältnisse nach Betriebsübergang
• Zeitpunkt des Betriebsübergangs
• Betriebsübergang im Zusammenhang mit Konkurs
• Widerspruchsrecht des AN und die Folgen
• Auswirkungen auf die Arbeitsverträge
weitere Inhalte:
Kollektive Rechtsfragen
• Schicksal der Tarifverträge
• Verlust der Tarifbindung
• Schicksal der Betriebsvereinbarungen
• Informationsanspruch
• Unterlassungsanspruch
• Interessenausgleich und Sozialplan
Auswirkungen der Unternehmensumgestaltung auf den Betriebsrat
• Regelungen des § 21 a BetrVG
• Restmandat
• Weiterführung der Geschäfte des BR
• Umgestaltungserfordernis der Betriebsratsebene auf der
Grundlage des § 3 BetrVG
Beratungsrecht des Betriebsrates
• Hinzuziehen von Sachverständigen
• Erforderlichkeit
• Kosten
Seminarunterlagen:
Umwandlungsgesetz, Fachbuch, Rechtsprechung
zu den Themenbereichen.