Das Tarifrecht unterliegt einem ständigen Veränderungs- und Anpassungsprozess.
Betriebsräte müssen von Zeit zu Zeit ihre Kenntnisse
erweitern. Für alle neu gewählten Betriebsratsmitglieder ist ein Tarifseminar
zu den Inhalten der Konzern- und Unternehmenstarifverträgen
nach § 37 Abs.6 BetrVG zwingend erforderlich.
Inhalte:
Allgemeine tarifrechtliche Normen
• Tarifvertragsgesetz
• Struktur der Tarifverträge
• Flächen-, Branchen- und Spartentarifverträge
• Allgemeinverbindlichkeit
• Tarifbindung
• Tarifpluralität
• Tarifkonkurrenz
• Tarifvertrag und Gleichheitsgrundsatz
• Anspruch auf Durchführung des Tarifvertrages
• Wirkung von TV bei Betriebsübergängen
Gestaltungsrahmen der Betriebsräte, mögliche Grenzen:
• Inhalt möglicher Betriebsvereinbarungen Regelungssperre des §
77 Abs.3 BetrVG
• Regelungssperre durch Eingangssatz § 87 Abs. 1 BetrVG
• Rechtsprechung zum vorgenannten Regelungskomplex
weitere Inhalte:
Unternehmensbezogene Tarifregelungen
• Mantel- und Entgelttarifverträge
• Zulagen
• Tarifvertragliche Arbeitszeitregelungen
• Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge
• Entgeltumwandlung bei privater Altersvorsorge
• Pensionsfonds als alternative Lösung
• Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte
• Ohne Tarifbindung
• Fehlende tarifliche Regelung
• Tarifliche Öffnungsklauseln
• Gestaltungsrahmen
Umsetzung des „Hartz“ Konzepts
• Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
Stellensuche & sozialrechtliche Folgen
• Neue Meldepflichten
• Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Sperrzeiten
• Neuregelung der geringfügig Beschäftigten
• Abbau des Befristungsschutzes von Arbeitsverhältnissen
• Stärkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Seminarunterlagen:
Tagungsmappe mit Literatur, Gesetzestexte und
Tarifverträge, Charts zum Thema.