Tarifseminar 2 für Betriebsratsmitglieder

Das Tarifrecht unterliegt einem ständigen Veränderungs- und Anpassungsprozess. Betriebsräte müssen von Zeit zu Zeit ihre Kenntnisse erweitern. Für alle neu gewählten Betriebsratsmitglieder ist ein Tarifseminar zu den Inhalten der Konzern- und Unternehmenstarifverträgen nach § 37 Abs.6 BetrVG zwingend erforderlich.

Inhalte:

Allgemeine tarifrechtliche Normen
• Tarifvertragsgesetz
• Struktur der Tarifverträge
• Flächen-, Branchen- und Spartentarifverträge
• Allgemeinverbindlichkeit
• Tarifbindung
• Tarifpluralität
• Tarifkonkurrenz
• Tarifvertrag und Gleichheitsgrundsatz
• Anspruch auf Durchführung des Tarifvertrages
• Wirkung von TV bei Betriebsübergängen

Gestaltungsrahmen der Betriebsräte, mögliche Grenzen:
• Inhalt möglicher Betriebsvereinbarungen Regelungssperre des § 77 Abs.3 BetrVG
• Regelungssperre durch Eingangssatz § 87 Abs. 1 BetrVG
• Rechtsprechung zum vorgenannten Regelungskomplex

weitere Inhalte:

Unternehmensbezogene Tarifregelungen
• Mantel- und Entgelttarifverträge
• Zulagen
• Tarifvertragliche Arbeitszeitregelungen
• Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge
• Entgeltumwandlung bei privater Altersvorsorge
• Pensionsfonds als alternative Lösung
• Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte
• Ohne Tarifbindung
• Fehlende tarifliche Regelung
• Tarifliche Öffnungsklauseln
• Gestaltungsrahmen

Umsetzung des „Hartz“ Konzepts
• Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Stellensuche & sozialrechtliche Folgen
• Neue Meldepflichten
• Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Sperrzeiten
• Neuregelung der geringfügig Beschäftigten
• Abbau des Befristungsschutzes von Arbeitsverhältnissen
• Stärkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Seminarunterlagen:

Tagungsmappe mit Literatur, Gesetzestexte und Tarifverträge, Charts zum Thema.