Tarifseminar 1 für Betriebsratsmitglieder

Das Tarifrecht unterliegt einem ständigen Veränderungs- und Anpassungsprozess. Betriebsräte müssen von Zeit zu Zeit ihre Kenntnisse erweitern. Für alle neu gewählten Betriebsratsmitglieder ist ein Tarifseminar zu den Inhalten der Konzern- und Unternehmenstarifverträgen nach § 37 Abs.6 BetrVG zwingend erforderlich.

Inhalte:

Allgemeine tarifrechtliche Normen
• Inhalt und Formen des Tarifvertrages
• Tarifvertragsparteien
• Tarifgebundenheit
• Wirkung der Rechtsnormen
• Allgemeinverbindlichkeit
• Tarifbindung
• Unternehmensabspaltung und Rechtsfolgen auf die kollektiven Regelungen
• Tarifpluralität
• Tarifkonkurrenz
• Tarifvertrag und Gleichheitsgrundsatz
• Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
• Anspruch auf Durchführung des Tarifvertrages
• Wirkung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen
• Gestaltungsrahmen für tariflich vereinbarte betriebliche sowie betriebsverfassungsrechtliche Strukturen
• Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifvertrag

Gestaltungsrahmen der Betriebsräte, mögliche Grenzen
• Inhalt möglicher Betriebsvereinbarungen, Regelungssperre des § 77 Abs.3 BetrVG
• Regelungssperre durch Eingangssatz § 87 Abs. 1 BetrVG
• Rechtsprechung zum vorgenannten Regelungskomplex
• Behandlung der AT – Kräfte aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht

weitere Inhalte:

Unternehmensbezogene Tarifregelungen
• Mantel- und Entgelttarifverträge
• Zulagen
• Arbeitszeittarifvertragliche Regelungen Besondere tarifliche Regelungen
• Rationalisierungstarifverträge
• TV- Entgeltumwandlung
• TV- Altersteilzeit
• Insolvenzschutz bei Versorgungszusagen
• Tele TV
• Tarifvertrag zur Sicherung von Entgeltansprüchen
• Tarifverträge zur Regelung von Zusatzversorgungsleistung

Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte
• Tarifvertragliche Öffnungsklauseln
• KBR, GBR und Betriebsrat - Gestaltungsrahmen -

Seminarunterlagen:

Tagungsmappe mit Literatur, Gesetzestexte und Tarifverträge, Charts zum Thema