Das Tarifrecht unterliegt einem ständigen Veränderungs- und Anpassungsprozess.
Betriebsräte müssen von Zeit zu Zeit ihre Kenntnisse
erweitern. Für alle neu gewählten Betriebsratsmitglieder ist ein Tarifseminar
zu den Inhalten der Konzern- und Unternehmenstarifverträgen
nach § 37 Abs.6 BetrVG zwingend erforderlich.
Inhalte:
Allgemeine tarifrechtliche Normen
• Inhalt und Formen des Tarifvertrages
• Tarifvertragsparteien
• Tarifgebundenheit
• Wirkung der Rechtsnormen
• Allgemeinverbindlichkeit
• Tarifbindung
• Unternehmensabspaltung und Rechtsfolgen auf die kollektiven
Regelungen
• Tarifpluralität
• Tarifkonkurrenz
• Tarifvertrag und Gleichheitsgrundsatz
• Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen
• Anspruch auf Durchführung des Tarifvertrages
• Wirkung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen
• Gestaltungsrahmen für tariflich vereinbarte betriebliche sowie betriebsverfassungsrechtliche
Strukturen
• Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifvertrag
Gestaltungsrahmen der Betriebsräte, mögliche Grenzen
• Inhalt möglicher Betriebsvereinbarungen, Regelungssperre des §
77 Abs.3 BetrVG
• Regelungssperre durch Eingangssatz § 87 Abs. 1 BetrVG
• Rechtsprechung zum vorgenannten Regelungskomplex
• Behandlung der AT – Kräfte aus betriebsverfassungsrechtlicher
Sicht
weitere Inhalte:
Unternehmensbezogene Tarifregelungen
• Mantel- und Entgelttarifverträge
• Zulagen
• Arbeitszeittarifvertragliche Regelungen
Besondere tarifliche Regelungen
• Rationalisierungstarifverträge
• TV- Entgeltumwandlung
• TV- Altersteilzeit
• Insolvenzschutz bei Versorgungszusagen
• Tele TV
• Tarifvertrag zur Sicherung von Entgeltansprüchen
• Tarifverträge zur Regelung von Zusatzversorgungsleistung
Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte
• Tarifvertragliche Öffnungsklauseln
• KBR, GBR und Betriebsrat - Gestaltungsrahmen -
Seminarunterlagen:
Tagungsmappe mit Literatur, Gesetzestexte und
Tarifverträge, Charts zum Thema