Betriebsratsstrukturen

Gestaltungsmöglichkeiten aus § 3 BetrVG

Mit den in § 3 Betriebsverfassungsgesetz eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag, in Ausnahmefällen durch Betriebsvereinbarung, sollen die Tarifparteien auf den sich abzeichnenden Strukturwandel reagieren können, denen die Unternehmen seit Jahren unterworfen sind. Die umfassenden Gestaltungsmöglichkeiten dürfen jedoch nicht den Blick dafür versperren, dass der Betrieb der zentrale Ausgangspunkt für die betriebliche Mitbestimmung ist. Grundsätzliches Ansinnen des Gesetzgebers war, Sachverhalte der tariflichen Regelungskompetenz zu überlassen, welche zu einer besseren, praktikablen Interessenvertretung führt und den Beschäftigten dient.

Inhalte:

Tarifvertragliche Regelungen
• Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat
• Zusammenfassung von Betrieben durch Zuordnungstarifverträge
• Regelungen im Beschäftigteninteresse
• Bildung von Spartenbetriebsräten
• Andere Arbeitnehmervertretungsstrukturen
• Zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Gremien
• Zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretungen

Besonderheiten der tariflichen Regelungen
• Tarifkonkurrenz
• Rechtsnachfolge in einen Tarifvertrag
• Firmentarifvertrag und Rechtsnachfolge
• Nachwirkung von Tarifverträgen nach § 3 BetrVG

weitere Inhalte:

Inhaltliche Gestaltung von Betriebsverfassungstarifverträgen
• Besonderer Geltungsbereich
• Definition des Betriebsbegriffs
• Regelungen über die Entsendungsvoraussetzungen
• Wahlmodus für betriebsverfassungsrechtliche Gremien
• Regelungen über Gesamt-, Sparten- und Konzernbetriebsratsgröße
• Jugend- und Auszubildendenvertretung
• Erweiterte Freistellungsregelungen
• Zusätzliche Arbeitnehmervertretungen
• Tarifliche Schlichtungsstellen
• Größe von Einigungsstellen

Grenzen der tariflichen und betrieblichen Gestaltung
• Regelungen durch Betriebsvereinbarung
• Besondere Regelungssperren
• Anzuwendende Bestimmungen bei betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheiten

Seminarunterlagen:

Rechtsprechung, Mustertarifverträge und Charts.