Das Bundesarbeitsgericht entwickelt mit seiner Rechtsprechung das Betriebsverfassungsrecht
kontinuierlich weiter und schafft Rechtsklarheit in den
verschiedensten Bereichen der Betriebsverfassung. Ferner werden Lücken
des Gesetzes geschlossen, die sich aus einer veränderten Gesetzgebung ergeben
haben. Für Betriebsräte ist deshalb dieses Seminar wichtig, weil die
tägliche Betriebsratsarbeit nicht die Zeit lässt, sich im Rahmen eines Selbststudiums
in die durch das Bundesarbeitsgericht veränderte Rechtsmaterie
einzulesen. Im Verlauf des Seminars wird den Teilnehmern der Besuch des
Bundesarbeitsgerichtes und die Teilnahme an einer Verhandlung ermöglicht.
Danach erfolgt die Auswertung des Gerichtstages.
Inhalte:
Wichtige betriebsverfassungsrechtliche Entscheidungen, u.a. zu nachfolgenden Themenbereichen:
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten:
• Ordnungsverhalten
• Arbeitszeit
• Urlaub
• Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
Betriebsratsrechte
• Sachmittel und Kostenübernahme des AG
• Arbeitszeit des Betriebsrates
• Reisezeiten für Betriebsratsmitglieder
• Entgeltansprüche der BR- Mitglieder
Weitere Beteiligungsrechte
• Personelle Angelegenheiten
• Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
• Interessenausgleich und Sozialplan
weitere Inhalte:
Aktuelle Rechtsprechung
• Neues zum Kündigungsschutzrecht
• Rechtsprechung Zulässigkeit der Änderungskündigung
• Streit um befristete Arbeitsverträge
• Durchsetzung des Teilzeitanspruches
• Mitbestimmung bei Vergütungsfragen
Besonderer Höhepunkt des Seminars ist der Besuch des Bundesarbeitsgerichts, darin einbezogen die Auswertung der Entscheidungen mit den Arbeitsrichtern.
Als Referenten werden Richter des Bundesarbeitsgericht oder aus anderen
Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig werden.
Seminarunterlagen:
Fachliteratur zum Thema, Aktuelle Rechtsprechung des BAG.