Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Betriebsverfassungsrecht

Das Bundesarbeitsgericht entwickelt mit seiner Rechtsprechung das Betriebsverfassungsrecht kontinuierlich weiter und schafft Rechtsklarheit in den verschiedensten Bereichen der Betriebsverfassung. Ferner werden Lücken des Gesetzes geschlossen, die sich aus einer veränderten Gesetzgebung ergeben haben. Für Betriebsräte ist deshalb dieses Seminar wichtig, weil die tägliche Betriebsratsarbeit nicht die Zeit lässt, sich im Rahmen eines Selbststudiums in die durch das Bundesarbeitsgericht veränderte Rechtsmaterie einzulesen. Im Verlauf des Seminars wird den Teilnehmern der Besuch des Bundesarbeitsgerichtes und die Teilnahme an einer Verhandlung ermöglicht. Danach erfolgt die Auswertung des Gerichtstages.

Inhalte:
Wichtige betriebsverfassungsrechtliche Entscheidungen, u.a. zu nachfolgenden Themenbereichen:

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten:
• Ordnungsverhalten
• Arbeitszeit
• Urlaub
• Fragen der betrieblichen Lohngestaltung

Betriebsratsrechte
• Sachmittel und Kostenübernahme des AG
• Arbeitszeit des Betriebsrates
• Reisezeiten für Betriebsratsmitglieder
• Entgeltansprüche der BR- Mitglieder

Weitere Beteiligungsrechte
• Personelle Angelegenheiten
• Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
• Interessenausgleich und Sozialplan

weitere Inhalte:

Aktuelle Rechtsprechung
• Neues zum Kündigungsschutzrecht
• Rechtsprechung Zulässigkeit der Änderungskündigung
• Streit um befristete Arbeitsverträge
• Durchsetzung des Teilzeitanspruches
• Mitbestimmung bei Vergütungsfragen

Besonderer Höhepunkt des Seminars ist der Besuch des Bundesarbeitsgerichts, darin einbezogen die Auswertung der Entscheidungen mit den Arbeitsrichtern.

  • Neben den dargestellten Rechtsbereichen werden die verschiedenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts auf allgemein verwertbare Aussagen für die Betriebsratsarbeit untersucht. Ferner soll die jeweilige Einzelfallentscheidung dahingehend geprüft werden, ob betriebliche Regelungen einer Korrektur bedürfen.
  • Die Erläuterung der allgemeinen aktuellen Rechtslage zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und deren Umsetzung gehört zum erforderlichen Schulungsbedarf nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Schulungsveranstaltung darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass sich die Betriebsratsmitglieder aus Fachzeitschriften weiterbilden können. BAG, 20.12.1995 – 7 ABR 14/95

Als Referenten werden Richter des Bundesarbeitsgericht oder aus anderen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig werden.

Seminarunterlagen:

Fachliteratur zum Thema, Aktuelle Rechtsprechung des BAG.