Mehrere Millionen Überstunden werden in Deutschland ausgewiesen.
Ursächlich dafür ist unter anderem, dass die Betriebe ihre Personalplanung
nicht bedarfsgerecht gestalten. Mit den neu in das Betriebsverfassungsgesetz
aufgenommenen Bestimmungen zur Beschäftigungssicherung
verstärkt der Gesetzgeber die Betriebsratsrechte. Um Beschäftigungssicherung
zu erreichen, müssen die Betriebsräte eine konsequente
Personalplanung durchsetzen. Das Seminar ist für alle Betriebsräte
erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG, insbesondere für Mitglieder der
Personalplanungsausschüsse und der Betriebsausschüsse.
Inhalte:
Personalplanung (§ 92 BetrVG)
• Die Personalplanung als methodische Planung zur Übereinstimmung
von Arbeitsanforderungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht und
dem dann einsetzbaren Personal nach Qualifikation und Anzahl
• Einklang zwischen unternehmerischen Zielen und Interessen der Arbeitnehmer.
• Begriffsdefinition Personalbedarfs- und Einsatzplanung
• Personifizierte Einsatzplanung am Beispiel CARMEN
• Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrates
• Rahmenbedingungen
Beschäftigungssicherung (§ 92 a BetrVG)
• Begriffsdefinition und Auflistung der Möglichkeiten
• Vorschläge des Betriebsrates zur Sicherung von Arbeitsplätzen
• Beratungen mit dem Arbeitgeber
• Abgrenzungen zwischen Aufgaben der Tarifvertragsparteien und
Betriebsrat
• Beschäftigungssicherung
Allgemeine Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Personalplanung
• Informationsanspruch und Beratungsrechte bei der Personalplanung
• Initiativen zur Beschäftigungssicherung
• Mitbestimmung bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen
• Mitbestimmung bei Auswahlverfahren und –richtlinien
• Inhalt und Grenzen bei der Mitbestimmung bei betrieblicher Fortbildung
weitere Inhalte:
• Initiativrecht bei der Qualifizierung der Arbeitnehmer nach § 97
BetrVG
• Beteiligung des Betriebsrats bei Personalauswahl
Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§§ 87 ff BetrVG)
• Die Mitbestimmungsrechte unter Beachtung zeitnaher Entscheidungen
des Arbeitgebers
• Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, beispielsweise
unter Beachtung der Einführung des Personalprogramms
CARMEN
• freiwillige Betriebsvereinbarungen, Abgrenzung zum § 87 BetrVG
(Beispiele und Möglichkeiten)
• Aufgaben des Betriebsrates in Sachen arbeits- und betrieblichen
Umweltschutz
Umgang der Betriebsräte mit dem Arbeitgeber und der im Betrieb
vertretenen Gewerkschaften
• Konzern- und Gesamtbetriebsvereinbarungen zum Thema
Beschäftigungssicherung
• Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt
• Tarifliche Regelungsschranken
Seminarunterlagen:
CD mit tarifvertraglichen Regelungen, Fachbuch Personalplanung, Charts und weitere Texte zum Thema.