Personalplanung und Beschäftigungssicherung

Mehrere Millionen Überstunden werden in Deutschland ausgewiesen. Ursächlich dafür ist unter anderem, dass die Betriebe ihre Personalplanung nicht bedarfsgerecht gestalten. Mit den neu in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommenen Bestimmungen zur Beschäftigungssicherung verstärkt der Gesetzgeber die Betriebsratsrechte. Um Beschäftigungssicherung zu erreichen, müssen die Betriebsräte eine konsequente Personalplanung durchsetzen. Das Seminar ist für alle Betriebsräte erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG, insbesondere für Mitglieder der Personalplanungsausschüsse und der Betriebsausschüsse.

Inhalte:

Personalplanung (§ 92 BetrVG)
• Die Personalplanung als methodische Planung zur Übereinstimmung von Arbeitsanforderungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht und dem dann einsetzbaren Personal nach Qualifikation und Anzahl
• Einklang zwischen unternehmerischen Zielen und Interessen der Arbeitnehmer.
• Begriffsdefinition Personalbedarfs- und Einsatzplanung
• Personifizierte Einsatzplanung am Beispiel CARMEN
• Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrates
• Rahmenbedingungen

Beschäftigungssicherung (§ 92 a BetrVG)
• Begriffsdefinition und Auflistung der Möglichkeiten
• Vorschläge des Betriebsrates zur Sicherung von Arbeitsplätzen
• Beratungen mit dem Arbeitgeber
• Abgrenzungen zwischen Aufgaben der Tarifvertragsparteien und Betriebsrat
• Beschäftigungssicherung

Allgemeine Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Personalplanung
• Informationsanspruch und Beratungsrechte bei der Personalplanung
• Initiativen zur Beschäftigungssicherung
• Mitbestimmung bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen
• Mitbestimmung bei Auswahlverfahren und –richtlinien
• Inhalt und Grenzen bei der Mitbestimmung bei betrieblicher Fortbildung

weitere Inhalte:

• Initiativrecht bei der Qualifizierung der Arbeitnehmer nach § 97 BetrVG
• Beteiligung des Betriebsrats bei Personalauswahl

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§§ 87 ff BetrVG)
• Die Mitbestimmungsrechte unter Beachtung zeitnaher Entscheidungen des Arbeitgebers
• Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, beispielsweise unter Beachtung der Einführung des Personalprogramms CARMEN
• freiwillige Betriebsvereinbarungen, Abgrenzung zum § 87 BetrVG (Beispiele und Möglichkeiten)
• Aufgaben des Betriebsrates in Sachen arbeits- und betrieblichen Umweltschutz

Umgang der Betriebsräte mit dem Arbeitgeber und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften
• Konzern- und Gesamtbetriebsvereinbarungen zum Thema Beschäftigungssicherung
• Konzernrichtlinien konzernweiter Arbeitsmarkt
• Tarifliche Regelungsschranken

Seminarunterlagen:

CD mit tarifvertraglichen Regelungen, Fachbuch Personalplanung, Charts und weitere Texte zum Thema.