Grundlagenseminar 3 für Betriebsratsmitglieder

Das Grundlagenseminar III stellt auf die Rechtsmaterie ab, welche neben den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen zwingend zu beachten sind. Das Erfordernis des § 80 BetrVG, wonach eine Überwachung der Rechtsnormen zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gehört, setzt die erforderliche Ausbildung eines jeden Betriebsratsmitgliedes voraus. Die Seminarinhalte erfassen nur die wesentlichen materiellen Inhalte der Gesetze und Verordnungen und ersetzen nicht die Spezialisierung zu bestimmten Themenbereichen.

Inhalte:

Spezielle Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz
• Gefahrenschutz im Betrieb
• Arbeitszeitbestimmungen im Überblick
• Arbeitszeitgesetz
• Mutterschutz und Frauenrechte
• Jugendarbeitsschutzgesetz
• Schwerbehindertengesetz
• Arbeitssicherheitsgesetz
• Arbeitsstättenverordnung
• Arbeitsrechtliche Bestimmungen des BBG
• Europäische Arbeitszeitrichtlinien
• Verordnung (EWG) Nr.1408/ 71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu – und abwandern.
• Richtlinie 80/987/ EWG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
• Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23.11.1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeit in der geänderten Fassung von 22.06.2000, Richtlinie 2000/34 EG

weitere Inhalte:

• Kündigungsschutzgesetz
• Änderungen bei der Sozialauswahl
• Sozialgesetzbuch III
• Überblick über die Regelungen Hartz I - IV
• Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
• Umwandlungsgesetz
• Teilzeit- und Befristungsgesetz
• Entgeltfortzahlungsgesetz
• Bundeserziehungsgeldgesetz

• Altersteilzeitgesetz und Tarifvertrag
• Insolvenzschutz bei Altersteilzeit
• Betriebliche Altersversorgung
• Entgeltumwandlungsgesetz
• Tarifvertragliche Regelungen zur Entgeltumwandlung


Seminarunterlagen:

Gesetzestexte auszugsweise, sachgerechte Kommentierungen und Arbeitsanweisungen sowie Verordnungstexte.