Das Grundlagenseminar III stellt auf die Rechtsmaterie ab, welche neben
den betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen zwingend zu
beachten sind. Das Erfordernis des § 80 BetrVG, wonach eine Überwachung
der Rechtsnormen zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates
gehört, setzt die erforderliche Ausbildung eines jeden Betriebsratsmitgliedes
voraus. Die Seminarinhalte erfassen nur die wesentlichen
materiellen Inhalte der Gesetze und Verordnungen und ersetzen nicht
die Spezialisierung zu bestimmten Themenbereichen.
Inhalte:
Spezielle Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz
• Gefahrenschutz im Betrieb
• Arbeitszeitbestimmungen im Überblick
• Arbeitszeitgesetz
• Mutterschutz und Frauenrechte
• Jugendarbeitsschutzgesetz
• Schwerbehindertengesetz
• Arbeitssicherheitsgesetz
• Arbeitsstättenverordnung
• Arbeitsrechtliche Bestimmungen des BBG
• Europäische Arbeitszeitrichtlinien
• Verordnung (EWG) Nr.1408/ 71 über die Anwendung der Systeme
der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige
sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft
zu – und abwandern.
• Richtlinie 80/987/ EWG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
• Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23.11.1993 über bestimmte
Aspekte der Arbeitszeit in der geänderten Fassung von
22.06.2000, Richtlinie 2000/34 EG
weitere Inhalte:
• Kündigungsschutzgesetz
• Änderungen bei der Sozialauswahl
• Sozialgesetzbuch III
• Überblick über die Regelungen Hartz I - IV
• Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
• Umwandlungsgesetz
• Teilzeit- und Befristungsgesetz
• Entgeltfortzahlungsgesetz
• Bundeserziehungsgeldgesetz
• Altersteilzeitgesetz und Tarifvertrag
• Insolvenzschutz bei Altersteilzeit
• Betriebliche Altersversorgung
• Entgeltumwandlungsgesetz
• Tarifvertragliche Regelungen zur Entgeltumwandlung
Seminarunterlagen:
Gesetzestexte auszugsweise, sachgerechte Kommentierungen
und Arbeitsanweisungen sowie Verordnungstexte.