Gemeinsame Seminare für Betriebsrat und Arbeitgeber

Das Betriebsverfassungsrecht geht von einem gesunden und fruchtbringenden Miteinander in den Betrieben aus. Vertrauensvolle Zusammenarbeit soll auf der Grundlage des § 2 BetrVG zwischen den Betriebsparteien gepflegt werden. Stattdessen herrscht vielfach Misstrauen und Sprachlosigkeit aufgrund vermeintlicher Gegensätze in den Zielvorstellungen. Die Folge ist die Nichteinigung bei Personalentscheidungen, Arbeitszeitregelungen und weiteren Sachfragen, welche sich aus der Mitbestimmung des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben. Die Einigungsstelle wird angerufen und verursacht Kosten, die vermeidbar gewesen wären. Dieses setzt aber oftmals voraus, dass die Beurteilung der rechtlichen Lage sachgerecht von beiden Parteien vorgenommen wird. Die einheitliche Rechtsanwendung soll einerseits das Ziel von gemeinsamen Seminaren sein.

Der zweite und nicht zu vernachlässigende Punkt ist die Vertrauensbildung zwischen den Betriebsparteien. Gegenseitiges Verständnis für die Position des anderen zu wecken und die offene Darlegung der Handlungsnotwendigkeiten zu den Veränderungen in den Betrieben. Dabei muss der soziale Ausgleich bei zusätzlichen, oder auch zeitlich befristeten Maßnahmen, in welcher Form auch immer, als selbstverständlich angesehen werden. Die ersten beiden vorangestellten, im Seminar zu lösenden Problemkreise werden in den so genannten Kamingesprächen weiter vertieft und zwar in gelockerter Atmosphäre.

• Die Anforderung des Wettbewerbs an Unternehmen und Arbeitnehmer
• Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftspolitik, Ursachen für die Fehlentwicklung, Begünstigung der Globalisierung der Wirtschaft
• Ursachen des verschärften Wettbewerbs werden an den entscheidenden Faktoren dargestellt
• Wird mit der Agenda 2010 das wirtschafts- und sozialpolitische Problem Deutschlands gelöst?
• Welche Erwartungen werden an Betriebe und Arbeitnehmer gestellt?
• Reformen, betriebliche Lösungen müssen mit den Beschäftigten und Betriebsräten umgesetzt werden.
• Grundvoraussetzung: Vertrauen und Akzeptanz bei der Umsetzung betrieblicher Vereinbarungen

Inhalte:

• Die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten als Hilfsinstrument zur Beschäftigungssicherung?
• Regelungsfragen des Betriebes, Lösungsansätze, Regelungsschranken
• Gestaltungsrahmen des Betriebsverfassungsgesetzes in den Bereichen:
• Arbeitszeitgestaltung
• Personalplanung und Entwicklung
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
• Festsetzen von Prämien, Verteilungsrahmen
• Aus - und Fortbildung
• Einbindung der Beschäftigten in die Fortentwicklung des Betriebes
• Vertrauensbildende Maßnahmen
• Teilhabe am Erfolg des Betriebes
• Stärkung der Identifikation der Mitarbeiter mit den Betriebszielen

Seminarunterlagen:

Individuelle Tagungsmappe mit Literatur, Gesetzestexten und Charts zum Thema.