Das Betriebsverfassungsrecht geht von einem gesunden und fruchtbringenden
Miteinander in den Betrieben aus. Vertrauensvolle Zusammenarbeit soll
auf der Grundlage des § 2 BetrVG zwischen den Betriebsparteien gepflegt
werden. Stattdessen herrscht vielfach Misstrauen und Sprachlosigkeit aufgrund
vermeintlicher Gegensätze in den Zielvorstellungen. Die Folge ist die
Nichteinigung bei Personalentscheidungen, Arbeitszeitregelungen und weiteren
Sachfragen, welche sich aus der Mitbestimmung des Betriebsverfassungsgesetzes
ergeben. Die Einigungsstelle wird angerufen und verursacht
Kosten, die vermeidbar gewesen wären. Dieses setzt aber oftmals voraus,
dass die Beurteilung der rechtlichen Lage sachgerecht von beiden Parteien
vorgenommen wird. Die einheitliche Rechtsanwendung soll einerseits das Ziel
von gemeinsamen Seminaren sein.
Der zweite und nicht zu vernachlässigende Punkt ist die Vertrauensbildung
zwischen den Betriebsparteien. Gegenseitiges Verständnis für die Position
des anderen zu wecken und die offene Darlegung der Handlungsnotwendigkeiten
zu den Veränderungen in den Betrieben. Dabei muss der soziale Ausgleich
bei zusätzlichen, oder auch zeitlich befristeten Maßnahmen, in welcher
Form auch immer, als selbstverständlich angesehen werden.
Die ersten beiden vorangestellten, im Seminar zu lösenden Problemkreise
werden in den so genannten Kamingesprächen weiter vertieft und zwar in gelockerter
Atmosphäre.
• Die Anforderung des Wettbewerbs an Unternehmen und Arbeitnehmer
• Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftspolitik, Ursachen für die Fehlentwicklung,
Begünstigung der Globalisierung der Wirtschaft
• Ursachen des verschärften Wettbewerbs werden an den entscheidenden
Faktoren dargestellt
• Wird mit der Agenda 2010 das wirtschafts- und sozialpolitische Problem
Deutschlands gelöst?
• Welche Erwartungen werden an Betriebe und Arbeitnehmer gestellt?
• Reformen, betriebliche Lösungen müssen mit den Beschäftigten und
Betriebsräten umgesetzt werden.
• Grundvoraussetzung: Vertrauen und Akzeptanz bei der Umsetzung betrieblicher
Vereinbarungen
Inhalte:
• Die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten
als Hilfsinstrument zur Beschäftigungssicherung?
• Regelungsfragen des Betriebes, Lösungsansätze,
Regelungsschranken
• Gestaltungsrahmen des Betriebsverfassungsgesetzes in den Bereichen:
• Arbeitszeitgestaltung
• Personalplanung und Entwicklung
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
• Festsetzen von Prämien, Verteilungsrahmen
• Aus - und Fortbildung
• Einbindung der Beschäftigten in die Fortentwicklung des
Betriebes
• Vertrauensbildende Maßnahmen
• Teilhabe am Erfolg des Betriebes
• Stärkung der Identifikation der Mitarbeiter mit den Betriebszielen
Seminarunterlagen:
Individuelle Tagungsmappe mit Literatur, Gesetzestexten und Charts zum Thema.