Seminar für Betriebsausschussmitglieder

Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrates. Damit sind erhebliche Aufgaben verbunden, die sorgfältig unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erledigen sind. Im Seminar werden die speziellen Anforderungen herausgearbeitet und die Inhalte vermittelt, die zur Erledigung der täglichen Arbeit erforderlich sind. Das Seminar ist für alle Mitglieder der Betriebsausschüsse nach § 36 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Inhalte:

Wahl des Betriebsausschuss
• Zusammensetzung des Betriebsausschusses
• Grundsätze des Wahlverfahrens
• Rechtsstellung der Ausschussmitglieder
• Freistellungs- und Schulungsanspruch

Geschäftsführung des Betriebsausschuss
• Geschäftsordnung des Betriebsrates und des Betriebsausschusses
• Durchführung der Betriebsausschusssitzungen
• Beschlussfassung des Betriebsausschusses und Bindungswirkung der Beschlüsse
• Aussetzen von Beschlüssen
• Bindung des Betriebsausschuss durch Betriebsratsbeschlüsse

Führung der laufenden Geschäfte des Betriebsrates
• Eigener Zuständigkeitsbereich des Betriebsausschuss
• Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten
• Wahrnehmung von sonstigen Beteiligungsrechten
• Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte

weitere Inhalte:

Weitere Ausschüsse des Betriebsrates nach § 28 BetrVG
• Vorberatende Ausschüsse des Betriebsrates
• Arbeitsgruppen nach § 28 a BetrVG
• Anschluss von Rahmenvereinbarungen
• Abschluss von Betriebsvereinbarungen
• Vorbereitung von Einigungsstellenverfahren

Vorbereitung von Einigungsstellenverfahren
• Gesetzlich zwingendes Einigungsstellenverfahren
• Voraussetzung zur Errichtung einer Einigungsstelle
• Anforderung an das Amt des Einigungsstellenvorsitzenden
• Bestellung des Vorsitzenden
• Bestellung der Beisitzer
• Das Verfahren vor der Einigungsstelle
• Kosten des Verfahrens
• Wirkung und Umsetzung der Beschlüsse der Einigungsstelle
• Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Beschlüsse der Einigungsstelle

Seminarunterlagen:

Tagungsmappe mit Literatur, Gesetzestexte und Charts zum Thema.