Mehrere Millionen Überstunden werden von den Betriebsräten akzeptiert. Die
konsequente Umsetzung des Arbeitszeitrechts ist daher dringend erforderlich.
Beschäftigungssicherung setzt eine sachgerechte Beteiligung an der Personalplanung
voraus. Gleichermaßen müssen sich Betriebsräte mit Planungsprozessen
auseinandersetzen. Die Fehler der Personalsteuerung bringen Arbeitgeber,
Mitarbeiter und Betriebsräte in Schwierigkeiten. Folgen sind die
Entlassung oder erhebliche Überstunden.
Die Vorschrift des § 92 a BetrVG fordert eine rechtzeitige Beteiligung des Betriebsrates.
Erschwert das veränderte Kündigungsrecht die Arbeit des Betriebsrates,
wenn es um die Sicherung der Arbeitsplätze geht?
Welche Steuerungsmechanismen stehen dem Betriebsrat durch das
Betriebsverfassungs- und Arbeitszeitrecht zur Verfügung?
Diese und andere Fragen werden durch dieses Seminar beantwortet.
Inhalte:
Allgemeines
• Rechtsnorm des § 92 a BetrVG und Wille des Gesetzgebers.
• Begriffsdefinition und Darstellung der Möglichkeiten des Betriebsrates.
• Vorschläge zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
• Interner unternehmensbezogener Arbeitsmarkt.
• Betriebsvereinbarungen zum Zwecke der Beschäftigungssicherung.
• Tarifvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten.
• Betriebliche Vereinbarungen.
• Arbeitszeit als Steuerungselement zur Beschäftigungssicherung.
Grundsätze der Beschäftigungssicherung
• Konsequente Umsetzung des Arbeitszeitrechtes
• Überstundenvermeidung, Umsetzung der tariflichen Arbeitszeit
• Beschäftigungssicherung und sachgerechte Personalplanung
• Beteiligung des Betriebsrates an den Planungsprozessen
• Beseitigung der Fehler in der Personalsteuerung
• Neues Kündigungsrecht als Störfaktor
• Welche Steuerungsmechanismen stehen dem Betriebsrat zur Verfügung?
weitere Inhalte:
Allgemeine Beteiligungsrechte des Betriebsrates
bei der Personalplanung
• Informationsanspruch und Beratungsrechte bei der Personalplanung
• Initiativen zur Beschäftigungssicherung
• Mitbestimmung bei Personalfragebögen und
Beurteilungsgrundsätzen
• Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien
• Mitbestimmung bei Auswahlverfahren
• Inhalt und Grenzen bei der Mitbestimmung bei betrieblicher
Fortbildung
• Initiativrecht bei der Qualifizierung der Arbeitnehmer nach § 97
BetrVG
• Beteiligung des Betriebsrats bei Personalauswahl
• Die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten
als Hilfsinstrument zur Beschäftigungssicherung?
• Neuregelung des Kündigungsschutzes.
• Neuregelung der Sozialauswahl
• Neue Meldepflichten, Beratungsbedarf der Beschäftigten.
• Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer
• Hartz III und IV, Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit.
• Hartz - Reformen und die Auswirkungen im Falle des Arbeitsplatzverlustes
für die Beschäftigten.
Seminarunterlagen:
Tagungsmappe mit Literatur, Gesetzestexte, Charts zum Thema.