Arbeitsrecht 3

Haftung der Arbeitnehmer bei Schäden durch Pflichtverletzung
Das Seminar betrifft den Themenschwerpunkt der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Dritten, die dann entstehen könnten, wenn durch Pflichtverletzung einen Schaden verursacht wird. Die Teilnehmer lernen, wie mit dem Problem umgegangen wird, und wie eine fachgerechte Betreuung des oder der Mitarbeiter durch den Betriebsrat erfolgt.
Das Seminar richtet sich an BR-Mitglieder, deren Aufgabe es ist, für einen oben geschilderten Problemfall, die Betreuung zu übernehmen.

Inhalte:

• Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Haftung der Arbeitnehmer
• Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
• Haftungserleichterung
• Umfang der Haftung, Haftungsbegrenzung
• Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereichs
• Billigkeit und Zumutbarkeitsgesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang

• Arbeitgeberhaftung gegenüber Arbeitnehmern
• Unfallschäden – Begriffsbestimmungen –
• Schäden bei Teilnahme am (öffentlichen) Verkehr
• Haftung bei vorsätzlichem Handel, persönliche Haftung nach § 104 SGB III

• Arbeitnehmerhaftung gegenüber anderen Arbeitnehmern gem. § 105 SGB III
• Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
• Schmerzensgeld aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche
• Anspruch auf entgangene Lohnbestandteile

weitere Inhalte:

• Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Arbeitnehmerverschulden
• Schadenersatz bei Kfz- Unfällen
• Billigkeitsrichtlinien und Arbeitgeberersatz
• Haftung für Fahrgeldeinnahmen
• Arbeits- und Wegeunfälle

• Alkohol und andere Suchtmittel
• Alkohol, Folgen zivil- und strafrechtlich im Haftungsbereich
• Alkohol, Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis

• Prozessrechtliche Fragen und Versicherungsschutz

Seminarunterlagen:

Tagungsmappe mit Literatur zum Thema, Rechtsprechung.