Haftung der Arbeitnehmer bei Schäden durch Pflichtverletzung
Das Seminar betrifft den Themenschwerpunkt der Haftung des Arbeitnehmers
gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Dritten, die dann entstehen
könnten, wenn durch Pflichtverletzung einen Schaden verursacht wird.
Die Teilnehmer lernen, wie mit dem Problem umgegangen wird, und wie
eine fachgerechte Betreuung des oder der Mitarbeiter durch den Betriebsrat
erfolgt.
Das Seminar richtet sich an BR-Mitglieder, deren Aufgabe es ist, für einen
oben geschilderten Problemfall, die Betreuung zu übernehmen.
Inhalte:
• Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Haftung der Arbeitnehmer
• Schuldhafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten
• Haftungserleichterung
• Umfang der Haftung, Haftungsbegrenzung
• Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereichs
• Billigkeit und Zumutbarkeitsgesichtspunkte im Zusammenhang mit dem
Haftungsumfang
• Arbeitgeberhaftung gegenüber Arbeitnehmern
• Unfallschäden – Begriffsbestimmungen –
• Schäden bei Teilnahme am (öffentlichen) Verkehr
• Haftung bei vorsätzlichem Handel, persönliche Haftung nach § 104
SGB III
• Arbeitnehmerhaftung gegenüber anderen Arbeitnehmern gem. § 105
SGB III
• Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
• Schmerzensgeld aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche
• Anspruch auf entgangene Lohnbestandteile
weitere Inhalte:
• Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Arbeitnehmerverschulden
• Schadenersatz bei Kfz- Unfällen
• Billigkeitsrichtlinien und Arbeitgeberersatz
• Haftung für Fahrgeldeinnahmen
• Arbeits- und Wegeunfälle
• Alkohol und andere Suchtmittel
• Alkohol, Folgen zivil- und strafrechtlich im Haftungsbereich
• Alkohol, Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis
• Prozessrechtliche Fragen und Versicherungsschutz
Seminarunterlagen:
Tagungsmappe mit Literatur zum Thema, Rechtsprechung.